Trotz wortreicher Beteuerungen des Klägeranwalts, das IZA sei doch keine klassische Lobbyorganisation, kam das Gericht auf eine »weite Definition« von Lobby zurück, die als sachlich begründet anzunehmen, beziehungsweise durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Die »freie Forschung«, behauptete das IZA, sei gegeben, da es keine Vorgaben für die Ergebnisse seiner Studien bekäme. Rügemer hielt dagegen, dies habe er auch nicht behauptet, vielmehr sei die Auswahl der Forscher bereits so einseitig auf eine Arbeitgeberpositionen zugeneigte Klientel begrenzt, daß dadurch schon die Tendenz der Studien bestimmt würde. Prof. Zimmermann selbst stehe ohnehin für diese Positionen, da er auch als Vertreter der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bekannt sei, die selbst eine klassische Lobbygruppe sei. Dies fand bei der Richterin wenig Beachtung, ebenso die Ausführungen der Beklagten zur inneren Struktur des IZA: Laut Handelsregister sei es nicht als gemeinnützig, sondern als einfache GmbH verzeichnet.
Der IZA-Anwalt argumentierte, auf der Website könne man doch Studien mit vielerlei Ausrichtung finden. Er konnte aber keine konkrete Arbeit nennen, die nicht Arbeitgeberinteressen befördern könnte.
Als Kompromiß regte die Richterin an, an das Bestreiten der »freien Wissenschaft« die Erläuterung anzufügen, das IZA erhalte keine Ergebnisvorgaben von seinen Spendern. Beide Seiten behielten sich eine Entscheidung darüber bis Ende Juni vor. Die Aufteilung der Prozeßkosten bestimmte das Gericht auf zwei Drittel zu Lasten des IZA, weil von drei Punkten ja zwei fraglich und einer gegen die Beklagten entschieden wurde. In einer Pressemitteilung hatte Rügemer vor dem Prozeß erklärt: »Viele Journalisten, Redakteure und vor allem große Medien wie ARD, WDR, RTL machen vergleichbare Einstweilige Verfügungen und Unterlassungs-Verpflichtungserklärungen, die sich heute zahlreich gegen Medien richten, nicht öffentlich, sondern geben meistens in aller Stille eine Unterlassungserklärung ab«. In diesem Fall sei aber eine kritische Öffentlichkeit die einzige Möglichkeit, die wachsende Macht der Lobbyisten zu begrenzen oder wenigstens sichtbar zu machen.
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