Wolfgang Huste Polit- Blog

20 Jahre Auslandseinsätze der Bundeswehr: Völlige Entgrenzung des Verteidigungsbegriffs und drohender Kontrollverlust der Kriegsführung durch bewaffnete Drohnen. Von: Werner Koep-Kerstin

Donnerstag, 03. Juli 2014 von Huste

Vor zwanzig Jahren, am 12. Juli 1994, hat das Bundesverfassungsgericht den Weg für weltweite bewaffnete Einsätze der Streitkräfte verfassungsrechtlich geöffnet. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hat seitdem in der Sicherheitspolitik zu einer völligen Entgrenzung des Verteidigungsbegriffes des Grundgesetzes geführt. Mit dem Einsatz von Kampfdrohnen für die Bundeswehr als Teil des zukünftigen Cyberwars droht zudem ein gefährlicher Kontrollverlust der Kriegsführung“, erklärte der Vorsitzende der Humanistischen Union, Werner Koep-Kerstin, zu den Plänen von Verteidungsministerin von der Leyen zur Anschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr. Es sei zudem eine Illusion, wenn Verteidigungsministerin von der Leyen meine, das Parlament könne jederzeit den zukünftigen Einsatz von Kampfdrohnen einhegen, erklärte Koep-Kerstin.

 

Mit großer Sorge betrachtet die Humanistische Union die zunehmende Aufweichung des sogenannten Parlamentsvorbehaltes, den das Bundesverfassungsgericht seinerzeit für Auslandseinsätze geltend gemacht hatte. Demnach ist die Bundesregierung verpflichtet, „für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte die grundsätzlich vorherige Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen.“ Inzwischen mehren sich Stimmen, die den Parlamentsvorbehalt grundsätzlich problematisieren hinsichtlich der Effizienz von Entscheidungen und damit verbunden der Bündnisfähigkeit Deutschlands. Mit Bedauern wird konstatiert, dass Deutschland und die Niederlande zu den Ländern gehören, deren Regierungen auf Billigung des Parlaments bei der Entscheidung über bewaffnete Auslandseinsätze ihrer Streitkräfte angewiesen sind.

Die Art und Weise, wie der Deutsche Bundestag die inzwischen mehr als fünfzig Anträge der jeweiligen Bundesregierungen für bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr noch stets gebilligt hat – beispielsweise bei den Afghanistan-Mandaten – kann realistisch nur als „Genehmigungs-Automatik“ beschrieben werden. Der Parlamentsvorbehalt bietet „keine Sicherheit dafür, dass die deutschen Streitkräfte strikt nach Maßgabe der Vorgaben des Grundgesetzes und der UNO-Charta verwendet werden“, erklärte der Verfassungsrechtler Prof. Martin Kutscha, zugleich Vorstandsmitglied der Humanistischen Union.

Politischer Gegenspieler der Regierung ist eben nicht das Parlament, sondern nur dessen oppositionelle Minderheit. Nur diese hat ein politisches Interesse, wirksame Kontrolle auszuüben. Das hat das BVerfG am 02.08.1978 sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, als es feststellte, im heutigen parlamentarischen Regierungssystem überwache „in erster Linie nicht die Mehrheit die Regierung, sondern diese Aufgabe wird vorwiegend von der Opposition – und damit in der Regel von einer Minderheit – wahrgenommen“. Wie schwach diese Minderheit sein kann, belegten die Stimmenverhältnisse im gegenwärtigen Deutschen Bundestag, ergänzte Kutscha.

Die Humanistische Union lehnt die Anschaffung und den Einsatz von Kampfdrohnen ab, denn:

  • Die Hemmschwelle zum Einsatz von Gewalt sinkt, wenn Waffen eingesetzt werden können, ohne das Leben eigener Soldaten zu riskieren.
  • Die Automatisierung und Verselbstständigung von Kampfdrohnen ist absehbar, da Computer Informationen wesentlich schneller verarbeiten können als Menschen. Am Ende werden Entscheidungen über Leben und Tod an Computer abgegeben. Es droht der Kontrollverlust über die Kriegsführung.
  • Die Zahl der zivilen Opfer von Drohneneinsätzen, sog. Kollateralschäden, ist erschreckend hoch; Kampfdrohnen sind nicht die Präzisionswaffen, als die sie ausgegeben werden.

Mit Blick auf die jüngsten Äußerungen von Bundespräsident Gauck zu möglichen Militäreinsätzen erklärte der Vorsitzende der Humanistischen Union: „Der Bundespräsident sollte sich eher die Forderung der fünf Friedensforschungsinstitute im jährlichen Friedensgutachten zu eigen machen und für die weltweite völkerrechtliche Ächtung von Kampfdrohnen plädieren. Und er sollte eine Lanze für die dringend notwendige Rüstungskontrolle bei diesen Waffensystemen brechen.“

Quelle: Humanistische Union

»Im Wohngebiet herrscht Ausnahmezustand«.In Berlin-Kreuzberg halten immer noch 40 Flüchtlinge ein altes Schulgebäude besetzt. Ein Gespräch mit Judith Demba. Interview: Markus Bernhardt

Dienstag, 01. Juli 2014 von Huste

Judith Demba ist Sprecherin der »Landesarbeitsgemeinschaft Antifaschismus« der Linkspartei in Berlin

Seit Tagen weigert sich eine Gruppe von etwa 40 Flüchtlingen, die Gerhart-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg zu verlassen und anderweitig untergebracht zu werden. Die Flüchtlinge wollen aus dem ehemaligen Schulgebäude nicht heraus, bevor ihnen der Senat das Bleiberecht zusichert. Können Sie die Forderung der Flüchtlinge nachvollziehen?

Selbstverständlich, diese Flüchtlinge haben sich wie Tausende andere auf den Weg gemacht, um jenseits von Hunger und Krieg eine Perspektive zu suchen, die einerseits ein menschenwürdiges Leben ermöglicht und andererseits darin besteht, als vollwertiges Mitglied einer – in diesem Fall unserer Gesellschaft – akzeptiert zu werden.

Arbeiten, leben und lernen zu können wie alle anderen auch, wird ihnen jedoch verweigert. Die Flüchtlinge haben nichts mehr als ihre nackte Existenz und investieren diese jetzt in eine Auseinandersetzung, in der es um ganz grundsätzliche politische Fragen geht.Nämlich?

Es geht im Moment darum, auch als Stadt ein Stück Verantwortung für die grausame deutsche und europäische Flüchtlingspolitik zu übernehmen. Darüber hinaus geht es grundsätzlich um eine andere Außen-, Handels- und Flüchtlingspolitik. Es ist doch erschreckend, wenn man sieht, wieviel Geld in die Repressionsmaschinerie und in Abschiebungen gesteckt wird – für eine angemessene Unterbringung, medizinische Versorgung und Deutschkurse hingegen fehlt das Geld. Würde man den Flüchtlingen die Arbeitsaufnahme ermöglichen, wären sie in der Lage, für all das selber zu sorgen.Aber macht sich der Senat nicht erpreßbar und schafft zugleich einen Präzedenzfall, wenn er dieser pauschalen Forderung zustimmt?

Das finde ich nicht. Der Senat hat nach Paragraph 23 Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit, den Flüchtlingen aus humanitären Gründen eine Bleiberecht zu erteilen. Es ist eine Frage des Humanismus, diese Menschen nicht zurück in ein Kriegsgebiet zu schicken. Wenn sich der Senat unter Druck gesetzt fühlt und Angst hat, daß andere Flüchtlinge kommen und mit spektakulären Aktionen versuchen könnten, ein Bleiberecht zu erzwingen, sollte er diesen Druck nutzen, um sich unter den Koali­tionsparteien für eine andere Flüchtlings- und Außenpolitik einzusetzen. Das Problem an der Wurzel packen, nennt man das. Wer weltweit Krieg führt oder andere – und sei es mit Waffenexporten – dabei unterstützt, Krieg zu führen, darf sich über Flüchtlinge nicht beschweren.Wer trägt die politische Verantwortung für die aktuelle Situation, die ja eine große Eskalationsgefahr mit sich bringt?

Die liegt sowohl beim Bezirk als auch beim Senat. Es ist viel zu spät und auch erst nach massivem Druck gehandelt worden. Die Duldung eines Flüchtlingscamps ist zwar löblich, aber nun wirklich kein Politikersatz. Anstatt nach einer echten Lösung zu suchen, die nicht darin bestehen kann, eine Unterbringung für drei Monate zu organisieren, war man damit beschäftigt, sich gegenseitig die Verantwortung zuzuschieben.

Währenddessen hat sich die Situation für die Menschen ständig verschlechtert. Was sich jetzt in, vor und um die Schule herum abspielt, ist mehr als ein politisches Armutszeugnis. Aber die Hauptverantwortung liegt natürlich in der menschenverachtenden Flüchtlingspolitik der EU und Deutschlands. Die Forderungen der Flüchtlinge nach Bleiberecht und Abschaffung der Residenzpflicht ist voll zu unterstützen, aber darüber hinaus geht es um die Abschaffung diskriminierender Gesetze, wie etwa des Asylbewerberleistungsgesetzes.Die Polizei hat ganze Straßenzüge rund um die Hauptmann-Schule seit Tagen abgesperrt. Empfinden Sie dieses Vorgehen noch als verhältnismäßig?

Wie gesagt, ich empfinde das Vorgehen als schlimme Zumutung für die Flüchtlinge, Unterstützer und Anwohner. In diesem Wohngebiet herrscht Ausnahmezustand, die Presse wird ausgesperrt und verschaukelt. Das ist ein politischer Skandal. Senat und Bezirk müssen jetzt handeln und die Forderungen der Flüchtlinge nach einem Bleiberecht erfüllen, alles andere wäre inhuman und endet in einer Katastrophe. Es stünde doch Berlin gut an, das Ganze – wenn auch spät, aber nicht zu spät – in ein beispielgebendes Projekt umzuwandeln. Damit könnte der Senat auch zeigen, daß sich die Stadt nicht nur weltoffen präsentiert, wenn es um eine Olympiabewerbung geht.

Quelle. www.jungewelt.de vom  01.07.14

Das HoT in Sinzig. Ein Freiraum für Jugendliche und junge Erwachsene. Von Wolfgang Huste

Montag, 30. Juni 2014 von Huste

Das muss mal gesagt werden: Was mir besonders gut am HoT Sinzig gefällt, ist die Tatsache, dass hier Jugendliche ganz frei und kreativ ihre Freizeit verbringen können, weit jenseits von künstlich geschaffenen, bürokratischen Zwängen, ganz ohne behördlichen Druck (den bekommen eher die dort arbeitenden Erwachsenen zu spüren, die versuchen, mit wenig Geld großes zu verwirklichen: ein tolles, buntes Freizeitangebot für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen!). Im HoT treffen sich Jugendliche mit Gleichgesinnten, hier wird lebendig diskutiert, hier werden Aktionen geplant und ausgeführt, hier wird Demokratie täglich praktiziert.

Das ist beste Tradition, die erhalten werden muss! Demnach braucht das HoT keine brutale Kürzungspolitik, sondern eher mehr Geld. Wir brauchen mehr statt weniger Freiräume, Freiräume, wo Jugendliche und junge Erwachsene selbst (!) organisiert und phantasievoll-kreativ etwas auf die Beine stellen können, wo man selbst bestimmt, wie man seine Freizeit allein oder mit anderen verbringt, ohne eine bremsende, behördliche „Beobachtung“ von „oben“. Nur konservative Politikerinnen und Politiker haben Angst vor einer freien (!) Jugendarbeit, weil sie befürchten, sie können da keinen Einfluss nehmen (in ihrem Sinne), weil sie befürchten, da gleitet ihnen was aus den Händen, da greift die „Kontrolle“ nicht mehr, da könnten ja die Jugendlichen auf die „verrückte“ Idee kommen, mehr zu fordern als zum Beispiel nur frische Farbe für die Wände. Gerade das ist ja das Tolle am HoT: Die Jugendlichen gestalten ihre Freizeit weitestgehend selbst, statt sie sich „von oben“ gestalten zu lassen. Das HoT ist ein Ort, wo demokratisches Handeln eingeübt und praktiziert wird, davon könnten auch manche Erwachsene noch etwas lernen. Diesen äußerst demokratischen Freiraum sollten wir, die Stadträte und Kreistagsmitglieder, aber auch die gesamte Bürgerschaft, mit öffentlichen Geldern fördern, selbstverständlich, denn hier ist das Geld bestens angelegt: In die Jugend und damit in die Zukunft, in ein demokratisches, selbstbestimmtes Denken und Handeln „von unten“. Mein Standpunkt: Die Regeln handeln die Jugendlichen und MitarbeiterInnen des Hot unter sich aus, denn sie sind direkt „vor Ort“. Behörden und PolitikerInnen sollen nur dafür sorgen, dass der Laden bestens läuft, dass die Jugendarbeit des HoT nicht künstlich behindert wird, zum Beispiel durch unsinnige, bürokratische Auflagen, durch eine brutale Kürzungspolitik im Sozialen, in der Jugendarbeit. Nur so nebenbei: Ich habe nichts gegen alte Menschen, auch die sollen gut und frei leben können, auch das ist für mich eine Selbstverständlichkeit.

Bad Neuenahr, 30. 06.14

Nicht der Asylbewerber ist kriminell, sondern die Abschiebepraxis! Von Wolfgang Huste

Mittwoch, 25. Juni 2014 von Huste

Wenn das Haus brennt, in dem ich wohne, flüchte ich vor dem Feuer, um mein Leben zu retten. Wenn ich in einem Land lebe, in dem täglich Bomben vom Himmel fallen, flüchte ich in ein Land, in dem das nicht der Fall ist. Wenn ich in einem Land lebe, in dem eine Hungerkatastrophe herrscht, oder eine Dürre, dann flüchte ich vor der Gefahr selbst zu verhungern oder zu verdursten! Wenn ich wegen meiner politischen Gesinnung oder wegen meiner Religion in meinem Land gefoltert werde oder ständig in Todesgefahr schwebe, dann flüchte ich in ein Land, in dem ich nicht gefoltert werde, wo zumindest mein Leben nicht bedroht ist. Flucht ist Notwehr, eine Verzweiflungstat, keineswegs eine Straftat.

Wer Flüchtlinge wie Kriminelle behandelt, handelt selbst kriminell. Ein Staat, der Flüchtlinge abweist, handelt inhuman. Für mich ist die Abschiebepraxis  staatlich legalisierter und praktizierter Rassismus, auch ein Verbrechen an der Menschlichkeit. Wer trotz einer lebensgefährlichen Flucht über das Mittelmeer nach Europa gelangt, befindet sich hier und da schon wieder in Gefahr. Es sind Faschisten und Rassisten, die Asylbewerberheime anzünden, die Asylbewerber angreifen und drangsalieren. Gefährlich für ein friedliches, gesellschaftliches Zusammenleben sind insbesondere die “Extremisten der Mitte”. Es sind diejenigen, die sinngemäß sagen: “Ich habe nichts gegen Ausländer, aber….”.

Die “Extremisten der Mitte” schaffen einen ideologischen Nährboden, auf dem der offen auftretende Rechtsradikalismus und Rassismus bestens gedeihen kann und auch gedeiht, flankiert von einer Medienwelt, die eher Öl ins Feuer gießt, statt hier zu „löschen“. Für mich sind nicht die Asylbewerber als Kollektiv “Kriminelle”, sondern konkret diejenigen, die Asylbewerber oder ihre Wohnstätten angreifen, nur, weil sie keine Deutschen sind und hier Schutz suchen, nur, weil sie anders als die meisten Deutschen aussehen, weil sie einer anderen Kultur, einer anderen Religion, angehören, nur weil sie für sich und ihre Kinder eine bessere, lebenswertere Zukunft anstreben, die sie in ihrem Heimatland nicht haben!

Übergriffe auf Asylbewerberheime und Asylbewerber_Innen passieren in Deutschland nahezu jede Woche, täglich kommt es zu rassistisch motivierten Angriffen auf Nicht-Deutsche. Der alltägliche Rassismus darf aber niemals alltäglich werden, dagegen sollten wir uns überall wehren- auch über die jeweilige Parteizugehörigkeit hinaus! Hier gilt der Satz: “Wer schweigt, stimmt zu!”. Gegen Faschismus und Rassismus sollten alle demokratisch gesinnten Menschen eng und solidarisch zusammenstehen und sich auch in Alltagsgesprächen deutlichst von Rassisten und Rechtsradikalen, die oftmals als „besorgte Bürger“ verharmlost werden, distanzieren.

Und noch etwas: Ich halte nichts vom Bau von Asylbewerber”heimen”, zumal da nichts “heimelig” ist. Asylbewerber sollten dezentral, also in privaten Unterkünften, untergebracht werden. Das fördert die Integration weit eher als eine Kasernierung der bei uns Schutz suchenden Menschen. Zur Integration gehört auch  eine Politik die nicht spaltet, die Armut von der Wurzel her bekämpft, und nicht nur an den Symptomen, an den äußeren Erscheinungsformen der Armut, herumdoktert, in Form von Caritas! Auch folgendes sollten wir bedenken:

Integration ist keine Einbahnstraße! Wir sollten auf die Flüchtlinge zugehen, ihnen hilfreich und solidarisch zur Seite stehen. Gemeinsam sollten wir eine Gesellschaft anstreben, in der alle Menschen solidarisch zusammenleben, ohne Ausbeutung, ohne Unterdrückung, ohne Armut, ohne Kriege, ohne Rassismus und Faschismus! Packen wir’s gemeinsam an!

Bad Neuenahr, 26.06.14

Militarisierung. Sabine Lösing, sicherheitspolitische Sprecherin der Linken im Europäischen Parlament, erklärte am Dienstag zum EU-Aktionsplan im Verteidigungssektor:

Mittwoch, 25. Juni 2014 von Huste

Der heute vorgelegte Aktionsplan für den europäischen Verteidigungssektor dürfte den Außenministern der NATO ihr Abendessen zum Auftakt ihres Treffens ordentlich versüßen – verheißt er doch dicke Gewinne für die Rüstungsindustrie und steht ganz im Sinne der Forderung der NATO nach stärkerer Militarisierung.

Abrüstung, striktes Waffenhandelsverbot, die Vernichtung von Massenvernichtungswaffen und Konversion – das müssen die Gebote der Stunde sein. Stattdessen sendet die EU-Kommission weiterhin desaströse Signale in Zeiten der Ukraine-Krise und einem erneut drohenden Krieg im Irak. Das völlig überholte Bündnis NATO gehört aufgelöst, es muß Schluß sein mit dem verheerenden Säbelrasseln unter dem Deckmantel von Wettbewerb und Arbeitsplatzsicherung. Abgesehen von der moralischen Kategorie haben Untersuchungen zweifelsfrei ergeben, daß der Einfluß der Militärausgaben auf Arbeitsplätze im Vergleich mit anderen öffentlichen Ausgaben sehr gering ist. Der EU-Kommissar für Unternehmertum forderte während der heutigen Vorstellung der Pläne, die europäische Rüstungsindustrie müsse weltweit führend bleiben. (…)

Quelle: www.jungewelt.de vom 25.06.14

Alles Käse. Konzerne fordern mehr Ausnahmen beim Mindestlohn. Gewerkschafter und Wissenschaftler halten dagegen – mit guten Argumenten. Von Daniel Behruzi

Donnerstag, 19. Juni 2014 von Huste

Die Forderungen von Lobbyisten und Unionspolitikern zur Durchlöcherung des geplanten Mindestlohns reißen nicht ab. Allein in der vergangenen Woche verlangte CDU-Fraktionsvize Thomas Strobl Ausnahmen für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft. Der in gleicher Funktion tätige Michael Fuchs erklärte, die Lohnuntergrenze dürfe nicht »schon« für 18jährige gelten. Und der CSU-Politiker Peter Ramsauer sagte: »Für Rentner, Praktikanten und studentische Hilfskräfte kann der Mindestlohn ebensowenig gelten wie für Zeitungsausträger.« Gewerkschaften und progressive Wissenschaftler halten dagegen.

»Es reicht jetzt mit dem ständigen Rumbohren am Mindestlohn«, erklärte der neue DGB-Chef Reiner Hoffmann genervt in einer Pressemitteilung. »Wir sind hier nicht im Gefälligkeitswettbewerb für geizige Unternehmer, es geht um die Existenzsicherung hart arbeitender Menschen.« Die ständigen Forderungen nach weiteren Ausnahmen müßten ein Ende haben, denn: »Würde kennt keine Ausnahme.« Der Vorsitzende der IG BAU, Robert Feiger, ergänzte: »Der Versuch der Wirtschaftslobby, solche Ausnahmen in das Gesetz zu quatschen, ist ebenso untauglich wie durchschaubar.« Die Unternehmen wüßten genau, daß es hierfür keine sachlichen Gründe gebe. »Doch wissen die Unternehmen, daß jede Ausnahme ein Schlupfloch für sie bietet, den Mindestlohn zu umgehen. Darauf darf sich die Politik nicht einlassen.«

Am Mittwoch gingen die Tarifverhandlungen zum Mindestlohn in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau in die erste Runde. In Kassel trafen sich die Vertreter der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und des Gesamtverbands der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) sowie der Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Unternehmerverbände. Insgesamt arbeiten in diesen Branchen deutschlandweit rund 800000 Beschäftigte. Seit längerem hatte die IG BAU die Verhandlungen angemahnt, um die im neuen Mindestlohngesetz geplante zweijährige Übergangsfrist zu nutzen und die Löhne für Ungelernte an den gesetzlichen Mindestlohn heranzuführen. »Wir freuen uns, daß die Arbeitgeber einem Termin noch vor der abschließenden Lesung des Mindestlohngesetzes im Bundestag zugestimmt haben und endlich auch auf langfristige, tarifautonome Lösungen in den Branchen setzen«, sagte der stellvertretende IG-BAU-Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Harald Schaum.

Eine im Gesetzentwurf bereits enthaltene Diskriminierung betrifft sogenannte Langzeitarbeitslose, für die der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten nach Neueinstellung nicht gelten soll. Wenn das so bleibt, könnten die Betroffenen laut einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung mit nur 5,67 Euro pro Stunde abgespeist werden. Denn auf diesem Niveau läge gemessen an einem Mindestlohn von 8,50 Euro die Grenze der Sittenwidrigkeit, auf das nicht-tarifgebundene Unternehmen die Entgelte der Betroffenen absenken könnten. Daß dies möglich sei, bedeute auch eine potentielle Schwächung des Tarifsystems – »ein mehr als problematischer Effekt eines Gesetzes, das explizit die ›Stärkung der Tarifautonomie‹ zum Ziel hat«, so die Verfasser der Untersuchung.

Sie rechnen vor, daß von der Benachteiligung Langzeitarbeitsloser potentiell gut eine Million Menschen betroffen wäre. Von dieser Beschäftigtengruppe finden jedes Jahr nur 16 Prozent eine Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt – und nur die Hälfte von ihnen hat den Job nach einem Jahr noch. »Diese Instabilität in einer Situation ohne Mindestlohn zeigt, daß die Lohnhöhe nicht die entscheidende Beschäftigungshürde für Langzeitarbeitslose sein kann«, argumentiert Thorsten Schulten, einer der Autoren.

Es gebe keine Hinweise darauf, daß diese Sonderregel – die es laut WSI in keinem anderen EU-Land mit Mindestlohn gibt – die Arbeitsmarktchancen von Langzeitarbeitslosen verbessere. Vielmehr erhielten Unternehmen »starke Anreize, nach einem Zeitraum von sechs Monaten den vormaligen Langzeitarbeitslosen wieder zu entlassen und durch einen neuen, ›günstigeren‹ Langzeitarbeitslosen zu ersetzen«. Nach Auffassung der WSI-Forscher »drohen umfassende Drehtüreffekte, die die Chancen von Langzeitarbeitslosen auf einen dauerhaften Wiedereinstieg weiter verschlechtern und lediglich kurzfristige und instabile Beschäftigungsverhältnisse fördern«.

Quelle: www.jungewelt.de vom 20.06.14

Der andere 17. Juni. Tunnelblick beim Volksaufstand: An das Vorgehen von sowjetischer Armee und Volkspolizei 1953 in der DDR wird erinnert, an die Kolonialmassaker westlicher Staaten nicht. Von Matthias Krauß

Mittwoch, 18. Juni 2014 von Huste

»Willst du dir ein hübsch Leben zimmern, mußt ums Vergangne dich nicht bekümmern«, hatte Goethe mal gereimt. Die Gelehrten streiten sich darüber, ob das ironisch gemeint war oder vielleicht doch ernst. Mögen sie streiten. Außerdem besteht hier auch nicht unbedingt ein Widerspruch, der Mensch hat eben mitunter Lust, sich auf die Vergangenheit einzulassen, mitunter auch nicht.

Diese Freiheit ist allerdings gestrichen, wenn es sich um die DDR-Vergangenheit handelt. Berlin-Blockade, Waldheim-Prozesse, Mauerbau, Biermann-Ausbürgerung und Mauerfall bilden die Eckpfeiler des offiziellen und geradezu zwanghaften Gedenkens. Damit erschöpft sich das Thema auch im wesentlichen, anderes scheint aus diesen vier Jahrzehnten nicht der Erinnerung wert. Natürlich darf der 17. Juni 1953 in diesem Kanon nicht fehlen, er spielt im Erinnerungskonzert sogar die erste Geige. Das laufende Jahr kann hierbei keine Ausnahme bilden. Doch gibt es kein Ritual auf der Welt, das man nicht irgendwann auch einmal hinterfragen sollte.

Richtig: Am 17. Juni hatte sich in der DDR diffuser Unmut Luft gemacht, der rasch politischen Inhalt bekam. Das kärgliche, reglementierte DDR-Leben acht Jahre nach Kriegsende, abgeschnitten vom Marshallplan, reparationsgebeutelt, belastet von knapp einer Million Besatzungssoldaten, unberechenbar durch millionenfache »Republikflucht«, zusätzlich verschärft durch wenig durchdachte Normerhöhungen – es konnte keine Freude gewesen sein. Blitzschnell und dirigiert von Westrundfunkstationen griffen Streiks und Demonstrationen von Ostberlin auf das ganze Land über. Die Volkspolizei war nicht mehr Herr der Lage, am Ende fuhr die sowjetische Armee auf und beendete noch am selben Abend den Straßenaufruhr. Für die SED war dieser im großen und ganzen unblutig verlaufende Tag ein Schock, ein Menetekel, und als sie wieder fest im Sattel saß, setzten Repressionen gegen Akteure ein. An diesem Tag wurde die DDR-Staatspartei zwar nicht von ihrer Machtposition verdrängt, wirkungslos war er deshalb aber nicht. Er zwang sie in wesentlichen Bereichen der Innenpolitik zu einer Kursänderung im Sinne der DDR-Bürger.

Wenn dieser Tag als Ausdruck von Unmenschlichkeit und diktatorischer Machtbesessenheit im neudeutschen Gedächtniskalender seine überragende Bedeutung bekommen hat, dann eben vor allem, weil ein verordneter und selbst verordneter Tunnelblick der einzige ist, den die offizielle Gedenkpolitik bzw. die Medien an dieser Stelle zulassen. Unsereiner erlaubt sich jedoch, auch bei diesem Anlaß über den ostdeutschen Tellerrand hinauszuschauen. Denn einen Vorgang zu beschreiben, heißt, ihn in seinem Umfeld zu betrachten und Parallelen herzustellen: Wenn am 17. Juni 1953 die sowjetische Armee und die Volkspolizei in der DDR den Aufstand niedergeworfen hatten: Was tat am gleichen Tag Frankreich in Indochina und Algerien? Was taten an diesem Tag die USA in Korea? Was tat Großbritannien in Rhodesien, Kenia und Nordirland? Was taten die Belgier im Kongo? Was tat Portugal in Angola und Mocambique? Zurückhaltend formuliert: Die Staaten des Westens verübten am 17. Juni 1953 weltweit einen Totschlag ohne Zahl. Sie unterdrückten Abermillionen Menschen gewaltsam, zwangen sie in ein elendes Hungerdasein, beuteten sie schamlos aus und ermordeten jene, die sich dagegen zu Wehr setzten und um ihre nationale Befreiung kämpften. So müßte sie klingen, die historische Wahrheit über den 17. Juni 1953: Die vom freien und demokratischen Westen begangenen Verbrechen waren um ein Vielfaches schlimmer als das, was Volkspolizei und Rote Armee in der DDR verübt hatten. Und wenn der Aufstand in der DDR am 16. Juni ausgebrochen wäre oder am 18. Juni, dann könnte dieses Urteil nicht anders ausfallen.

Deutsche Söldner

Dient der »Volksaufstand« heute womöglich dazu, noch viel schlimmere Verbrechen zu vernebeln? Folgender Umstand lohnt die nähere Betrachtung, denn er macht die Grenzen der in Deutschland sich tummelnden »Aufarbeitung« schillernd deutlich: Als die Franzosen bis 1956 rund 1,7 Millionen Menschen umbrachten, die in Vietnam, Laos und Kambodscha gegen die empörende Kolonialherrschaft der Europäer kämpften, haben Zehntausende Deutsche ihnen in den Uniformen der Fremdenlegion dabei geholfen. Als die Franzosen dieses grauenhafte Schauspiel in Algerien wiederholten, waren es nur noch Tausende Deutsche, die sich an den Massakern beteiligten. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg haben also Deutsche dabei geholfen, im Umfang von mehreren Divisionen das nackte Unrecht mit Waffengewalt durchzusetzen. Auch wenn hier ein unmittelbares Eingreifen westdeutscher Regierungsstellen nicht vorliegt, gilt es für Menschen, die ihren Geschichtssinn nicht in den Kellern der »Aufarbeitung« abgegeben haben, zu vergleichen: Wie verhielten sich die deutsche Demokratie zu den Kolonialmassakern und wie zum Unterschied die deutsche Diktatur?

In der DDR stießen die Ereignisse in Fernsüdost auf scharfe Ablehnung, sie machten ihren Bürgern unmißverständlich klar, daß sie die Beteiligung daran als Verbrechen betrachten und behandeln würde. Von nichts war der westdeutsche Staat weiter entfernt. Es waren die Jahre der deutsch-französischen Annäherung, und die durfte durch Verbrechenskritik nicht gestört werden. Ja, es wäre wünschenswert, wenn die heutigen Geschichtserzähler zu dem Umstand Stellung nehmen würden, daß die deutsch-französische Freundschaft kräftig geschmiert wurde – und zwar mit Vietnamesenblut und mit Algerierblut. Die Gründe sind so bekannt wie nichtswürdig. Welche Vorstellung kann einem solchen Verhalten der Beteiligten zugrunde gelegen haben, wenn nicht diese: Ihr Deutschen habt bis 1945 Verbrechen begangen, wir Franzosen begehen sie heute. Und eine Krähe hackt der anderen bekanntlich kein Auge aus.

Und wenn diese Erzähler schon dabei sind, dann könnten sie unsereinem einmal verraten, was eigentlich die Polizei eines demokratischen Staates tun müßte und auch tun würde, wenn eine Menschenmenge sich durch die Straßen wälzt, Kaufhäuser plündert, Kioske anzündet, Polizisten verprügelt oder sogar lyncht und damit beginnt, in Untersuchungsgefängnisse einzudringen und dort Gefangene zu befreien? Sicherlich war die Wiederherstellung von »Ruhe und Ordnung« nicht das einzig Bestimmende am 17. Juni 1953, aber es gehörte dazu.

Augenzeugenberichte

Wie erstaunlich zurückhaltend der Vorgang bei aller Gewaltkulisse in Berlin vonstatten ging, schilderte der Dramatiker Heiner Müller: »Als die Panzer auftauchten, merktest du bei den Russen deutlich das Zögern an und daß sie eigentlich damit gar nichts zu tun haben wollten, die standen einfach da, und wenn da was passiert ist, dann war es ein Unfall. Da bin ich ganz sicher, die hatten offenbar keinen eindeutigen Befehl, die DDR-Polizei hatte sowieso Schießverbot von Ulbricht … von Brutalität war da keine Rede.«

Hier aber auch das Zitat eines anderen Augenzeugen aus Berlin: »Dann wieder sieht man Polizisten, die über ruhig gehende Menschengruppen herfallen und drauflosschlagen; man sieht sechs Ordnungshüter, die mit der Lässigkeit des kraftbewußte Helden um einen Mann herumstehen, der blutend auf dem Pflaster liegt. Und man sieht schließlich – ein unvergeßliches Bild – drei verbindlich grinsende Polizisten, den Karabiner im Anschlag gegen die oberen Etagen eines Hauses. Sie erfüllen ihre blutigen Dienst mit der Heiterkeit von Kämpfern, die wissen, daß sie ohne Gegner sind und nur gelegentlich in ein paar Köpfe oder Beine schießen müssen, um ihren Krieg noch um einen Tag zu prolongieren.«

Beide Zitate betreffen Berliner Ereignisse, das zweite übrigens nicht den 17. Juni 1953, sondern den 1. Mai 1929. Mit diesen Worten beschrieb Carl von Ossietzky in der Weltbühne einen Tag, an dem die sozialdemokratisch geführte Polizei in Berlin 35 Menschen auf offener Straße erschossen und über 100 verletzt hatte. Fast alle hinterrücks, die Polizeikugeln trafen also Fliehende. Die Opfer dieses Tages hatten nicht den Staat angegriffen, nicht randaliert oder geplündert, ihr einziges Vergehen bestand darin, am 1. Mai einen Maiumzug veranstaltet zu haben, von dem Polizeipräsident Zörgiebel (SPD) glaubte, ihn verbieten zu können.

Warum ist der 17. Juni 1953 so wichtig, während der 1. Mai 1929 zielbewußt in Vergessenheit gerät? Weil das eine Verbrechen von Diktatoren begangen wurde, das andere von Demokraten? Sind Verbrechen dadurch gerechtfertigt, daß sie von Demokraten verübt werden? Hören Verbrechen in diesem Fall auf, als Verbrechen betrachtet zu werden? Wir schlagen unserer hochmögenden Aufarbeitungsindustrie vor, hier ein paar vergleichende Betrachtungen anzustellen. Und wenn in diesen Kreisen die Vorstellung existiert, daß die Polizei eines demokratischen Staates zu jedem Verbrechen berechtigt ist, schrankenlos zuschlagen darf, die Polizei einer sozialistischen Diktatur aber nicht mal berechtigt sein soll, für ihre Einwohner die öffentliche Sicherheit wiederherzustellen, dann sollen sie endlich den Mut zur Ehrlichkeit aufbringen und das deutlich sagen.

Quelle: www.jungewelt.de vom 17.06.14

Pressemitteilung: Statistik ohne Wert – Zahlen der politisch motivierten Kriminalität wenig aussagekräftig. Von Ulla Jelpke, MdB, Bundestagsfraktion DIE LINKE.

Dienstag, 17. Juni 2014 von Huste

„Die Statistik über politisch motivierte Kriminalität spiegelt in erster Linie das Anzeigeverhalten der Polizei vor Ort und Kriminalisierungsstrategien gegenüber politischen Bewegungen wider. Über tatsächliche Gefährdungslagen sagt sie wenig bis gar nichts aus“, so Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage ihrer Fraktion zur politisch motivierten Kriminalität im Jahr 2013 (BT-Drucksache18/1520). Jelpke weiter:

„Der Anstieg der politisch motivierten Kriminalität (PMK) im vergangenen Jahr geht stark auf die Bundestagswahlen zurück – 3400 bzw. 17 Prozent von 19100 Straftaten der PMK standen in diesem Zusammenhang. Der größte Teil davon waren Sachbeschädigungen an Wahlplakaten. Inwieweit es sich lediglich um Vandalismus ohne politische Motivation handelte, geht aus den Zahlen nicht hervor.
Aufgebauscht wird die Statistik durch die Kategorie PMK-sonstige. Der Wahlkampfvandalismus macht mit gut 1800 Verdachtsfällen gut die Hälfte dieses Phänomenbereichs aus. Es werden allerdings auch Straftaten im Bereich Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Bereich PMK-sonstige gezählt – obwohl es sich dabei durchgehend nur um rechts motivierte Straftaten handeln kann. Dies gilt auch für einen Fall einer versuchten Tötung, bei dem der Tatverdächtige sein Opfer mutmaßlich aus homophoben Motiven totschlagen wollte. Auch dieser klassische Fall von Hasskriminalität wird der PMK-sonstige statt der PMK-rechts zugeordnet.
Und zugleich umfassen die Zahlen zur PMK-links zahlreiche Anzeigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz. Dabei geht es im Wesentlichen um Proteste gegen Naziaufmärsche, also ein gesellschaftliches Engagement, zu dem selbst der Bundespräsident die Bürgerinnen und Bürger ermutigt.
Es bleibt dabei: Die von Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz veröffentlichen Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität erlauben keine seriöse Lageeinschätzung. Rechte Gewalt wird verharmlost, Zahlen zur vermeintlich links motivierten Gewalt spiegeln allein die Kriminalisierung antifaschistischen Engagements. Das Bundesinnenministerium sollte zukünftig auf die irreführende Veröffentlichung dieses Zahlenwerks verzichten.“

Quelle: Homepage von Ulla Jelpke, MdB, vom 17.06.14

 

Am Rande des Super-GAU? Expertenkommission veröffentlicht Bericht zu Störfällen im Reaktor Jülich. Von Reimar Paul

Montag, 16. Juni 2014 von Huste

Die Kühltürme und Teile des Maschinenhauses sind schon abgebaut, der AVR selbst aber ist noch da, unmittelbar neben dem Forschungszentrum Jülich, und sieht gar nicht aus wie ein Atomkraftwerk, eher wie eine Mischung aus Getreidesilo und nicht mehr genutztem Raumfahrtbahnhof. Der AVR – das Kürzel steht für den langjährigen Betreiber, die 1959 von 15 kommunalen Energieversorgungsunternehmen gegründete »Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor« – ist ein Hochtemperaturreaktor (HTR). Er wurde von 1967 bis Ende 1988 betrieben und produzierte dabei 1,67 Terawattstunden elektrische Energie. Ab 2008 gab es Hinweise auf Unregelmäßigkeiten während der Betriebsphase und insbesondere auf einen schweren Störfall an Pfingsten des Jahres 1978. Dieser habe, so sehen es zumindest die Grünen in Person ihres Energiepolitikexperten im Bundestag Oliver Krischer, die Bundesrepublik sogar an den Rand eines »Super-GAU mit Tschernobyl-Folgen« gebracht.

Belegt sieht Krischer seine These durch den kürzlich veröffentlichten Bericht einer unabhängigen Expertengruppe, den die Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor und das Forschungszentrum Jülich (FZJ) nach dem Atom­unglück von Fukushima in Auftrag gegeben hatten, um die Geschichte des Reaktors aufzuarbeiten. Die Autoren: Christian Küppers vom Öko-Institut in Darmstadt, der frühere Geschäftsführer der Gesellschaft für Reaktorsicherheit Lothar Hahn, der ehemalige Leiter des Instituts für Reaktorsicherheit am Forschungszentrum Karlsruhe, Volker Heinzel, und der vor kurzem gestorbene Fachbereichsleiter »Sicherheit in der Kerntechnik« des Bundesamtes für Strahlenschutz, Leopold Weil. Die beiden Erstgenannten gelten als Kernkraftkritiker, Heinzel und Weil eher als Atombefürworter.

Das Quartett bestätigt einen »Dampferzeugerstörfall« für Pfingsten 1978. Damals seien rund 27 Kubikmeter Wasser in den Primärkreis des Reaktors gelangt – ein Zustand, so die Autoren, der bei einem Hochtemperaturreaktor zu gefährlichsten Störungen führen könne. Bei Überschreitung eines bestimmten Feuchtewertes habe sich der Reaktor von selbst abschalten sollen, dies sei aber nicht geschehen. »Der Meßbereich wurde noch weiter verstellt, um eine Schnellabschaltung zu vermeiden«, heißt es. Im Klartext: Es wurde kräftig manipuliert.

Erst als etliche Versuche fehlschlugen, den Reaktor bei laufendem Betrieb zu trocknen, wurde er nach sechs Tagen abgefahren. Dadurch habe der Betreiber die Gefahr neuer Wasserzutritte in Kauf genommen, so der Report. Zudem sei das Ereignis lediglich in der niedrigsten Meldekategorie (»N« für »geringe sicherheitstechnische Bedeutung«) an die Aufsichtsbehörden gemeldet worden. Auch wenn man wegen der Wassermengen von einem GAU noch weit entfernt gewesen sei, ist die Einstufung in die harmloseste Störfallkategorie den Experten zufolge doch »definitiv zu niedrig ausgefallen«.

Insgesamt seien aus Jülich bis zum Betriebsende 1988 ohnehin nur 48 Ereignisse gemeldet worden, wundern sich die Autoren, »deutlich weniger als bei anderen deutschen Kernkraftwerken«. Bei Stichproben in den vorgelegten Dokumenten fanden sie Hinweise auf andere – nicht gemeldete – Ereignisse: ein Säureeinbruch 1971, eine unbeabsichtigte Kettenreaktion 1977, ein Gebläse-Schaden 1978, wiederholte Störungen an der Beschickungsanlage für den aus rund 100000 Brennstoffkugeln bestehenden Reaktorkern.

Und die Verfasser konstatieren weitere Mängel. So habe der AVR innerhalb des Primärkreislaufs, in dem die Wärme von den Brennelementen zu den Dampferzeugern transportiert wird, »zeitweise« zu hohe Temperaturen aufgewiesen. Eine alleinige Ursache dafür sei im nachhinein nicht mehr auszumachen, es kämen Bypässe im Kühlsystem, Fehler bei der Beschickung des Kerns mit Brennelementen sowie Unsicherheiten bei der Modellierung des Fließverhaltens der Kugeln in Frage.

Auch wurde der Reaktor zeitweise mit acht verschiedenen Arten von Brennelementtypen betrieben und viel stärker »beheizt«, als es die Berechnungen erlaubten. Infolge der hohen Temperaturen sowie zu langer Einsatzzeiten der Brennelemente unterschiedlichen Typs wurden dem Bericht zufolge größere Mengen Radioaktivität freigesetzt, es kam zu einer »lokalen, aber hohen Strontium-90-Kontamination des Bodens«.

Quelle: www.jungewelt.de vom 16.06.14

Heimatschutz auf Rheinland-Pfälzisch? DIE LINKE Ahrweiler protestiert gegen Brief der Kriminalpolizei Mayen mit rassistischem Inhalt

Samstag, 07. Juni 2014 von Huste

Mit Erschrecken haben wir ein Anschreiben durch die Tourist Information Ferienland Cochem, sowie ein damit weitergeleitetes Schreiben der Kriminalinspektion Mayen zur Kenntnis nehmen müssen (siehe unten). Das Schreiben der Kriminalinspektion Mayen ist nichts anderes, als der Versuch einer groß angelegten Ausspionieraktion nach ethnischen Merkmalen voranzutreiben und für „normal“ zu erklären. „Normal“ ist daran aber nur die Befeuerung eines weit verbreiteten Alltagsrassismus, diesmal – und das ist in dieser Form neu – unverhohlen durch öffentliche, mit Steuergeldern (mit-)finanzierte Stellen unterstützt. Es ist davon auszugehen, dass dieses unsägliche Schreiben auch in vielen weiteren Verbandsgemeinden im Gebiet um den Nürburgring verbreitet worden ist. Dieses Schreiben im öffentlichen Auftrag ist in einer weltoffenen Gesellschaft in keinster Weise hinnehmbar. Es fordert von Bürgern eine „Sonderbeobachtung“ von ausländischen Gästen unter ethnischen Gesichtspunkten, welche den Prinzipien von Gastfreundschaft, Unschuldsvermutung sowie grundgesetzlich für alle Menschen verankerten Rechten widerspricht. Dieses Vorgehen kann keinesfalls mit konkreten Ermittlungen der Vergangenheit begründet werden. Hinzu kommt erschwerend, dass die tatsächlich ebenfalls vorhandenen deutschen Straftäter keine echte Beachtung finden, nach ihnen in der rassistischen Konsequenz des Schreibens also weniger gefahndet wird. DIE LINKE. Ahrweiler als antirassistische politische Kraft wendet sich entschieden gegen solche und ähnliche, Rassismus und Fremdenphobie fördernden Aufrufe, welche ganze Ethnien unter Generalverdacht  und eine „Sonderbehandlung“ stellen. Deutsche werden dagegen eher als Einzeltäter, nicht als Gruppentäter, verdächtigt. Gute Polizeiarbeit jedenfalls benötigt solche Aufrufe ebenso wenig, wie unsere weltoffenen Tourismusbetriebe. 

DIE LINKE. Ahrweiler fordert insbesondere die Tourist Information Ferienland Cochem auf, sich von der kritiklosen Weiterleitung dieses Machwerks gegenüber den angeschriebenen touristischen Betrieben öffentlich in aller Deutlichkeit zu distanzieren. Wir befürworten eine Kriminalitätsprävention, aber nicht in dieser Form. Wir sind uns sicher, dass insbesondere auch die Kreisorganisationen der Partei DIE LINKE. in Mayen-Koblenz, Vulkaneifel, Bitburg-Prüm und Bernkastel Wittlich, aber auch weitere gesellschaftliche Gruppen aktiv werden, um jeweils für Aufklärung und Gegenöffentlichkeit zu sorgen.

Für DIE LINKE. Kreisverband Ahrweiler: Marion Morassi, Wolfgang Huste, Winfried Heinzel und Sabine Lesch ; Bad Neuenahr 07.06.14

—–Ursprüngliche Mitteilung—–
Von: Harald Bacher | Ferienland Cochem
Verschickt: Mo, 2 Jun 2014 5:28 pm
Betreff: An alle Gastgeber vom Ferienland Cochem – Hinweis der Kripo
Mayen: Mitwirkung Besucherschutz bei Rock am Ring 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,  untenstehend eine Mitteilung der Kripo
Mayen zu ihrer Kenntnis und mit Bitte um Mithilfe.

Mit freundlichen
Grüßen Harald Bacher

Leiter der Tourist-Information Ferienland Cochem
Endertplatz 1
56812 Cochem

Betreff: WG: Mitwirkung Besucherschutz bei Rock am Ring 2014

Sehr geehrte Damen und Herren, am kommenden Wochenende  vom 05. –
08.06.2014 findet das Rockkonzert „Rock am Ring 2014“ am Nürburgring
statt.Die polizeiliche Einsatzleitung obliegt der Polizeidirektion
Mayen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass zu diesem
Ereignis auch Straftäter anreisen, um die Besonderheiteneines solchen
Rockkonzertes für ihre Zwecke auszunutzen.So kommt es hierbei zu einer
Vielzahl von Taschendiebstählen, sowie Diebstählen aus Zelten.Die
polizeilichen Ermittlungen belegen, dass es sich bei den ermittelten
Tätern oftmals um Personen aus Südosteuropa handelt.Auch konnte oftmals
nachgewiesen werden, dass sich diese Personen in Hotels oder
Logisbetrieben des Umlandes einquartieren und täglich zum Festival
zurück kehren, um neue Taten zu begehen.Der Schaden für die Besucher,
denen neben Bargeld, Smartphone oft auch die Eintrittskarte entwendet
wird, ist in der Summe enorm. Diese Tatverdächtigen stammen zum größten
Teil aus Rumänien, vereinzelt auch aus Bulgarien oder der Slowakei. Die
Polizei  wendet sich nunmehr mit der Bitte an Sie,  bei
Zimmerbuchungen ein Augenmerk darauf zu richten, ob es sich umPersonen
aus diesen Herkunftsländern handelt und ob diese für einen Besuch des
Festivals in Betracht kommen. Im Positivfall wären wir für die
Informationen dankbar, die wir vertraulich behandeln.Auf diesem Wege
könnten wir durch Sie über PKW-Kennzeichen und Personalien informiert
werden und die Personenbei der Anfahrt zum Festival
kontrollieren.Handelt es sich um Straftäter, könnten wir sie so aus der
Veranstaltung ausschließen und eine Vielzahl von Straftaten
verhindern. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe. Sie erreichen uns
während des Festivals unter:

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag Markus Hilger

Leiter GemeinsamesSachgebiet Fahndung POLIZEIPRÄSIDIUM KOBLENZKriminalinspektion
MayenHahnengasse 1156727 Mayen Telefon: 02651 …Handy:Telefax: 02651
801-107kimayen.fahndung@polizei.rlp.dekimayen@polizei.rlp.de

 

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