Am 3.3.2011 steht der stellvertretende Landessprecher der LINKEN NRW Helmut Manz in Dortmund vor Gericht. Er soll „Herrn Dr. Sarrazin“ auf einer Demonstration als „Arsch“ bezeichnet haben. Aufgrund dieser Verhörleistung von zwei Staatsschutzbeamten hatte Sarrazin Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. Zu diesem Tatbestand soll er nun auf Antrag von Manz selbst als Zeuge vorgeladen werden. Schließlich beruht Sarrazins bundesweiter Bekanntheitsgrad nicht zuletzt auf spektakulären „Arschloch“-Beleidigungen anderer vor einem Millionenpublikum. Konkret befragt werden soll der Zeuge
Sarrazin zu folgenden vier Vorfällen:
1) Der „Arschloch“-Beschimpfung des Publizisten Michel Friedman am 30.8.2010 (BILD)
2) Der „Arschloch“-Beschimpfung protestierender Studierender im November 2003 (focus)
3) Der „Arschloch“-Beschimpfung von Oskar Lafontaine am 24.10.2007 (N24)
4) Dem bei seiner Buchpräsentation am 30.8.2010 postulierten „Die-Welt-ist-rund-und-du-bist-ein-Arschloch“-Prinzip (SZ).
Zu seinem dem Gericht am 23.2.2011 zugestellten Beweisantrag ergänzt Manz: „Ich hoffe, dass das Gericht auch die Zusatzfrage an den Zeugen zulässt, was unter dem „Arschlochfaktor“ zu verstehen ist, den er im Februar 2008 „in der Politik, bei Hartz-IV-Empfängern, Managern, in der SPD“ festgestellt hat. (N24)
Quelle: www.dielinke-nrw.de vom 28.02.11
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