„Arschloch“ sagen Andere. Helmut Manz bestreitet bei dem Prozess am Dortmunder Amtsgericht eine Beleidigung von Sarrazin: „Ich habe ihn nie als ‚Arsch‘ verharmlost.“
Zu 1.500 Euro wurde LINKE.NRW-Vorstand Helmut Manz verurteilt, weil ein Staatsschützer sagt, er habe den Herrn Doktor Sarrazin „Arsch“ genannt.
Die Dortmunder LINKE ist enttäuscht über den Ausgang des Gerichtsverfahrens gegen Helmut Manz, stellvertretender Bezirksbürgermeister der Innenstadt-Nord. „Helmut hat überzeugend verdeutlicht, warum er Sarrazin bei dessen Auftritt in Dortmund am 7. Oktober 2010 guten Grundes als Faschisten, aber nicht, wie ihm vorgeworfen wurde, als Arsch bezeichnet hat“, sagte Iris Bernert-Leushacke, Kreissprecherin DIE LINKE in Dortmund.
Es war kein Dienst an der Wahrheit, dass der Richter in Urteil und Strafmaß beim vorab verschickten Strafbrief blieb.
In dem eineinhalbstündigen Prozess vor dem Amtsgericht Dortmund hatte Helmut Manz, stellvertretender Landessprecher der LINKEN in NRW, seinen Auftritt auf einer Gegenkundgebung vor dem Dortmunder Unternehmensverband Revue passieren lassen. Vehement stritt er ab, Sarrazin als Arsch verharmlost zu haben, wie es dort zwei Polizeibeamte des Staatsschutzes gehört haben wollen. „Meine Rede hat sich gegen die Bagatellisierung von Dr. Sarrazin gerichtet, der die Ethik des Grundgesetzes durch Eugenik ersetzen will“, so Manz. Dabei unterscheide Sarrazin bewusst zwischen genetisch wertvollerem und wertloserem Leben. Manz: „Diese Logik führt direkt zur Selektionsrampe nach Auschwitz. Kraftausdrücke aber könnten Urheber solch menschenverachtender Theorien nicht charakterisieren.“
Dennoch war das Gericht den Aussagen der beiden Staatsschützer gefolgt, zum Bedauern von Iris Bernert-Leushacke und rund 40 weiteren Unterstützerinnen und Unterstützern des Politikers. Helmut Manz hat sich am 7. Oktober gegen einen geistigen Brandstifter gewandt, dessen unhaltbare Theorien dem Zusammenleben der Kulturen in unserem Land nachhaltig geschadet haben. Ob die beiden Beamten ihn nun falsch verstanden haben oder falsch verstehen wollten: Es ändert nichts an der Richtigkeit von Helmut Manz Engagement.
Wie Helmut Manz nach dem Urteil eine Geldstrafe von 1500 Euro zzgl. der Gerichtskosten erklärte, wird er dagegen in Berufung gehen.
Quellen: Linke.Dortmund und www.scharf-links.de vom 03.03.11
« Arbeitsmarkt Rheinland-Pfalz: LINKE stellt Systemfrage – Krieg kehrt nach Deutschland zurück. Erklärung von Wolfgang Gehrcke, außenpolitischer Sprecher der Partei Die Linke, und Christine Buchholz, Mitglied im geschäftsführenden Parteivorstand der Partei Die Linke, beide hessische Bundestagsabgeordnete, zu dem Attentat auf US-Soldaten auf dem Frankfurter Flughafen: »
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Rechts vor Recht-
Manz legt Berufung gegen das Sarrazin-„Arsch“-Urteil ein
Der stellvertretende Landessprecher der LINKEN in NRW Helmut Manz wird gegen seine Verurteilung vor dem Amtsgericht Dortmund wegen angeblicher „Arsch“-Beleidigung des bundesweit bekannten Arschloch“-Beleidigers Thilo Sarrazin Rechtsmittel einlegen. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Geldstrafe von 1.500 Euro oder wahlweise 50 Tage Haft. Schon zu Beginn der Verhandlung machte der Richter aus seiner Abneigung gegen die Verteidigung keinen Hehl und bezeichnete das Wiedersehen mit Manz’ Anwalt als „Unglück“. Sichtlich genervt verfolgte er Manz’ Ausführungen über Dr. Sarrazins eugenische Vernichtungsphantasien, angesichts derer die Fäkalsprache versagen müsse. Die Bezeichnung „Arsch“ wertete Manz als unangemessene Verharmlosung und betonte: „Ich habe Herrn Sarrazin nicht so verharmlost, sondern korrekt als Faschist bezeichnet.“ Die Anzeige der beiden Staatsschutzbeamten sei entweder eine freie Erfindung oder eine Entstellung des Wortes „Fascho“. Das wurde von den beiden Zeugen vehement bestritten. Sie wollten sich an überhaupt nichts aus Manz’ Rede erinnern können. Nur die grammatikalisch falsche Formulierung „das Arsch“ wollten sie zwei mal eindeutig gehört haben. Der Zeuge Duchatsch scheiterte an Manz’ „Duden – Frage“: Er wusste nicht, dass er wohl besser „der Arsch“ hätte „hören“ sollen. Die komplett inkompetente Hör- und Erinnerungsleistung der beiden Zeugen wurden von Staatsanwalt und Richter als Ausdruck besonderer Professionalität und Glaubwürdigkeit gewertet. Dass die anderen ca. 60 ZuhörerInnen durch die nicht erfolgte unverzügliche Beweisaufnahme als mögliche EntlastungszeugInnen entwertet wurden, war für den Richter bedeutungslos. Als unbedeutend stufte er auch den im Beweisantrag der Verteidigung aufgeführten massenmedialen Gebrauch des Wortes „Arschloch“ durch Sarrazin selbst ein. Bevor er Manz endlich verurteilen durfte, musste sich der Richter allerdings noch dessen Schlusswort anhören:
Manz las einen rassistischen Absatz aus Hitlers „Mein Kampf“ vor. Er hatte den Neonazi Dennis Giemsch angezeigt, weil dieser diesen Absatz auf der faschistischen „Antikriegs“-Kundgebung am 5.9.2009 in Dortmund zitiert hatte. Das Verfahren wurde eingestellt. Der Staatsanwalt konnte „keinen zwingenden Bezug zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft“ erkennen.
Die gesamte Gerichtsverhandlung kommentiert Manz wie folgt: „Der Fall Giemsch hat mit meinem eine Gemeinsamkeit: Es ergeht Rechts vor Recht. Ich werde mich dennoch nicht auf den „rechten Weg“ begeben, sondern den Rechtsweg beschreiten.“
Comment: Wolfgang Huste – 05. März 2011 @ 13:20