Wolfgang Huste Polit- Blog

Hochmoselübergang. Ausstiegsszenario unter Verwendung eines Großteils der fertiggestellten Bauten.

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Eine veränderte Faktenlage bei Verkehrsprognosen und Nutzen-Kosten-Faktor (Halbierung) sowie die hohen Risiken für die Ferien- und Weinbauregion Mittelmosel machen ein Überdenken der Baumaßnahme „Hochmoselübergang“ unerlässlich. Ein möglicher Ausstieg aus dem Projekt bedeutet nicht notwendigerweise das Zurückbleiben von Betonruinen in freier Landschaft.

Ein Großteil der bereits fertiggestellte Bauten, darunter der gesamte Planungsabschnitt I (Baubeginn 2003) in der Wittlicher Senke lässt sich unabhängig von der Hochbrücke sinnvoll für den regionalen Verkehr nutzen.

Der Trierischem Volksfreund zitierte am 29. März das Verkehrsministerium mit der Aussage, 75 der 330 Millionen Euro seien bereits verbaut.

Die Bürgerinitiative macht darauf aufmerksam, dass der größte Teil davon, nämlich mindestens 50 Millionen Euro, für den Planungsabschnitt im Bereich zwischen der B 50 bei Platten und dem Autobahnkreuz Wittlich, dem Planungsabschnitt I, verbaut wurde. Dies ergab eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulrike Höfken (Bündnis 90/Die Grünen) vom 27.05.2010 (Drucksache 17/1918). Ursprünglich sollte dieser Teilabschnitt insgesamt 61 Millionen Euro kosten.

Da aber dieser Teilbereich des Baus im Hinblick auf eine Verbesserung der Verbindungen zwischen dem Industriegebiet Wittlich und der A1/A60 sowie einer Entlastung von Wengerohr und Platten Vorteile bietet, ist eine bedarfsgerechte Fertigstellung dieses Teilabschnitts kein Streitpunkt. Möglicherweise wären aber auch an dieser Stelle Einsparungen möglich, da ein vierspuriger Ausbau wegen des mäßigen Verkehrsaufkommens überprüft werden sollte.

Ferner wurde vom Verkehrsministerium mitgeteilt, dass drei Viertel aller Aufträge im Wert von 175 Millionen vertraglich vergeben seien. In der Antwort auf die oben genannte Anfrage wurde mitgeteilt:

„Im Falle einer Kündigung steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich einer bestehenden Kostenersparnis zu.“

Pro-Mosel geht davon aus, dass aufgrund dieser Regelung nur ein Bruchteil der Gesamtsumme ersetzt werden müsste, da die Baumaßnahmen im hauptsächlich betroffenen Abschnitt II noch wenig fortgeschritten sind.

Eine Landespetition, die einen Baustopp fordert, um weitere Schäden auf Kosten der Steuerzahler zu verhindern, kann beim Bürgerbeauftragten des Landes öffentlich mitgezeichnet werden. (Weitere Informationen zur ersten öffentlichen Petition des Landes Rheinland-Pfalz unter: http://hochmosel.de.)

Quelle: Bürgerinitiative „Pro Mosel“, www.pro-mosel.de vom 31.03.11

Dieser Beitrag wurde am Freitag, 01. April 2011 um 12:24 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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2 Comments

  1. Ürzig, 10. April 2011

    Der seit Jahrzehnten umstrittene Hochmoselübergang ist nun auch Gegenstand der Koalitionsgespräche zwischen SPD und Grünen in Rheinland-Pfalz.

    Georg Laska, Vorsitzender von Pro-Mosel: „Die Störfeuer der rheinland-pfälzischen CDU, die voraussichtlich nicht an der Regierung beteiligt sein wird, sind allzu verständlich. Wenig christlich erscheint uns jedoch der Versuch, die Bevölkerung an der Mosel mit irreführenden Aussagen über die Kosten eines Ausstiegs einzuschüchtern.“

    Von den bereits verbauten 70 Millionen ist der größte Teil für Bauabschnitt I bei Wittlich-Wengerohr eingesetzt worden. Dieser Abschnitt kann, ggf. in einer abgespeckten Version, unabhängig von der Hochbrücke, weitergebaut werden. Hiermit werden die Wittlicher Industriegebiete besser angebunden und die Ortslage Wengerohr entlastet.

    Zu den ‚vertraglich gebundenen‘ 180 Millionen Euro zählt die Hochbrücke mit einem Kostenvolumen von 128 Millionen Euro. Deren Bau hat jedoch noch gar nicht begonnen.

    Entsprechend einer Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums vom 27.5.2010 gibt es für öffentliche Bauverträge keine Konventionalstrafen; bezahlt wird lediglich der enstandene Aufwand:

    „Bauverträge werden nach den Bestimmungen der Vrgabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) abgeschlossen. Die VOB sieht die Vereinbarung von Konventionalstrafen gegen den Auftraggeber bei Aufhebung des Vergabeverfahrens oder Kündigung der Bauausführung durch den Auftraggeber nicht vor. … Im Falle einer Kündigung steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich einer bestehenden Kostenersparnis zu.“

    Das Orignaldokument:
    http://daten.pro-mosel.de/AW_Anfrage_Hoefken.HMUe.pdf

    Die ‚vertraglich gebundenen‘ Gelder sind daher nur zu einem Bruchteil aufzubringen.

    Die Pro-Mosel bekräftigt seine Forderung nach einem Mediationsverfahren, in welchem alle Fakten offengelegt werden. Dazu gehören auch die zu erwartenden Mehrkosten aufgrund des äußerst instabilen Untergrundes bei Ürzig, eine seriöse Abschätzung der Einbußen im Tourismussektor sowie der Qualitätsverluste bei den Spitzenweinlagen oberhalb von Zeltingen, Graach und Bernkastel.

    Georg Laska
    Vorsitzender Pro-Mosel
    http://www.pro-mosel.de
    kontakt@pro-mosel.de
    Tel.: 01578 2357 121

    Dr. Elisabeth Reis
    Elisabeth.Reis@t-online.de
    Tel.: 06532 3339

    Comment: Anonymous – 11. April 2011 @ 16:09

  2. Hochmoselübergang. Ausstiegsszenario unter Verwendung eines Großteils der fertiggestellten Bauten.
    Tags:

    Eine veränderte Faktenlage bei Verkehrsprognosen und Nutzen-Kosten-Faktor (Halbierung) sowie die hohen Risiken für die Ferien- und Weinbauregion Mittelmosel machen ein Überdenken der Baumaßnahme „Hochmoselübergang“ unerlässlich. Ein möglicher Ausstieg aus dem Projekt bedeutet nicht notwendigerweise das Zurückbleiben von Betonruinen in freier Landschaft.

    Ein Großteil der bereits fertiggestellte Bauten, darunter der gesamte Planungsabschnitt I (Baubeginn 2003) in der Wittlicher Senke lässt sich unabhängig von der Hochbrücke sinnvoll für den regionalen Verkehr nutzen.

    Der Trierischem Volksfreund zitierte am 29. März das Verkehrsministerium mit der Aussage, 75 der 330 Millionen Euro seien bereits verbaut.

    Die Bürgerinitiative macht darauf aufmerksam, dass der größte Teil davon, nämlich mindestens 50 Millionen Euro, für den Planungsabschnitt im Bereich zwischen der B 50 bei Platten und dem Autobahnkreuz Wittlich, dem Planungsabschnitt I, verbaut wurde. Dies ergab eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulrike Höfken (Bündnis 90/Die Grünen) vom 27.05.2010 (Drucksache 17/1918). Ursprünglich sollte dieser Teilabschnitt insgesamt 61 Millionen Euro kosten.

    Da aber dieser Teilbereich des Baus im Hinblick auf eine Verbesserung der Verbindungen zwischen dem Industriegebiet Wittlich und der A1/A60 sowie einer Entlastung von Wengerohr und Platten Vorteile bietet, ist eine bedarfsgerechte Fertigstellung dieses Teilabschnitts kein Streitpunkt. Möglicherweise wären aber auch an dieser Stelle Einsparungen möglich, da ein vierspuriger Ausbau wegen des mäßigen Verkehrsaufkommens überprüft werden sollte.

    Ferner wurde vom Verkehrsministerium mitgeteilt, dass drei Viertel aller Aufträge im Wert von 175 Millionen vertraglich vergeben seien. In der Antwort auf die oben genannte Anfrage wurde mitgeteilt:

    „Im Falle einer Kündigung steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich einer bestehenden Kostenersparnis zu.“

    Pro-Mosel geht davon aus, dass aufgrund dieser Regelung nur ein Bruchteil der Gesamtsumme ersetzt werden müsste, da die Baumaßnahmen im hauptsächlich betroffenen Abschnitt II noch wenig fortgeschritten sind.

    Eine Landespetition, die einen Baustopp fordert, um weitere Schäden auf Kosten der Steuerzahler zu verhindern, kann beim Bürgerbeauftragten des Landes öffentlich mitgezeichnet werden. (Weitere Informationen zur ersten öffentlichen Petition des Landes Rheinland-Pfalz unter: http://hochmosel.de.)

    Quelle: Bürgerinitiative “Pro Mosel”, http://www.pro-mosel.de vom 31.03.11

    Comment: Anonymous – 11. April 2011 @ 16:14

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