Wolfgang Huste Polit- Blog

Skandaljustiz gegen Antifaschist_innen. Von Rote Hilfe Bonn

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Gerichtliche Kriminalisierung und staatsanwaltliche Einschüchterungsversuche von Antifaschist_inn_en nach Neonazidemonstration in Remagen. 23jähriger Ziel von massiven Repressionen nach Protesten am 20.11.2010 in Remagen. Zeuge der Verteidigung im Gerichtssaal verhaftet. Weitere Prozesse stehen an.

Am 12.05.2011 wurde vor dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler gegen einen 23jährigen Antifaschisten verhandelt. Er soll laut Anklage einem Polizeibeamten mittels eines harten Gegenstandes in einem Rucksack oder Stoffbeutel eine Platzwunde am Kopf zugefügt haben. Der 23jährige wurde ohne Beweise zu einer zur Bewährung ausgesetzten 18monatigen Gefängnisstrafe, einer Reihe schikanierender Auflagen, 150 Sozialstunden sowie einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von € 1.500,00 verurteilt.

Was war passiert:

Der Angeklagte wollte am 20.11.2010 gegen den in Remagen jährlich stattfindenden Aufmarsch von Neonazis demonstrieren. Als er sich zusammen mit anderen Demonstrant_inn_en in einer frei zugänglichen Straße befand, wurde er vom später verletzten Remagener Streifenpolizisten mit Pfefferspray besprüht. Der Polizist versah dort seinen Streifendienst; für einen Einsatz im Demonstrationsgeschehen war er nicht vorgesehen. Laut Aussage des Zeugen der Verteidigung drohte der Beamte der gesamten Gruppe mit einem Teleskopschlagstock. Der geschädigte Polizist sagte aus, er sei von einem, mit einem harten Gegenstand gefüllten, Beutel oder Rucksack am Kopf getroffen worden. Die Täterschaft des 23jährigen begründete der Polizist nun vor Gericht damit, dass er den Täter zwar während des Schlages nicht sehen konnte, sich jedoch sicher sei, nur dem Täter Pfefferspray ins Gesicht gesprüht zu haben. Da sich der junge Antifaschist eigenständig in die Obhut eines
in der Nähe stehenden Rettungswagens begeben hatte, um seine Augenreizungen behandeln zu lassen, war dem Polizisten nun klar, dass der verletzte Demonstrant der Täter sein müsse und ließ ihn noch im Krankenhaus festnehmen. (Eine Zeugenbeschreibung des Vorfalls wurde zeitnah auf indymedia veröffentlicht unter
http://de.indymedia.org/2010/11/294920.shtml?c=on#c684721 ).

Weitere Personen wurden am 20.11.2011 wahllos in Gewahrsam genommen, teils erkennungsdienstlich behandelt und danach wieder frei gelassen. Bei mindestens 6 Personen stehen zur Zeit noch Gerichtsverfahren an.

Bei der Haftprüfung des 23jährigen Antifaschisten am 21.11.2010 wurde zwar der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, der ermittelnde Oberstaatsanwalt Johannes-Walter Schmengler tönte jedoch schon dort, dass er den vermeintlichen Täter und seine „Freunde allesamt in den Knast“ bringen werde. Vom rechtsstaatlichen Grundsatz der Unschuldsvermutung war also von Anfang an nicht die Rede. Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft spiegeln diese Vorabverurteilung wider.

Es wurde weder bei dem Beschuldigten noch anderswo die vermeintliche Tatwaffe – ein Rucksack bzw. ein Stoffbeutel – gefunden. Es gibt für die Tatannahme keine weiteren Zeug_inn_en, und es gibt keine Beweise. Alleine die Tatsache, dass der Antifaschist sich wegen der ihm zugefügten starken Augenreizung in unmittelbarer Nähe zum Tatort in medizinische Behandlung begeben hat, reichte dem Gericht für dieses Skandalurteil aus. Oberstaatsanwalt Schmengler folgte seiner Linie der unbewiesenen Vorverurteilungen, indem er den Angeklagten und seinen Verteidiger beschimpfte und Menschen im Publikum ohne Rechtsgrundlage Schreibblöcke und Stifte abnehmen ließ. Ein Entlastungszeuge, der vor Gericht aussagen konnte, dass der Angeklagte keinen Rucksack oder Beutel mit sich geführt habe, der Polizeibeamte aber mit Pfefferspray und Teleskopschlagstock gegen die Demonstrant_inn_engruppe vorgegangen sei, wurde zum krönenden Abschluss wegen vermeintlicher Falschaussage in Handschellen aus dem Gericht abgeführt. Er wurde über 6 Stunden in Polizeigewahrsam gehalten. Ihm droht nun ebenfalls ein Gerichtsverfahren.

„Hier geht es nicht um die Verurteilung eines Täters“, sagt die Pressesprecherin der Antifa Bonn/Rhein-Sieg, Melanie Hübsch, „hier soll dringend notwendiges antifaschistisches Engagement kriminalisiert werden. In der Region Rhein-Ahr gibt es mit dem Aktionsbüro Mittelrhein eine der aktivsten und gefährlichsten Nazigruppierungen in Westdeutschland. Die Methoden der Staatsanwaltschaft Koblenz haben den Boden der Rechtsstaatlichkeit lange verlassen. Verurteilungen ohne Beweise und eklatante Zeugeneinschüchterungen dürfen nicht hingenommen werden. Was sich hier abspielt muss von einer unabhängigen, demokratischen und rechtsstaatlichen Öffentlichkeit beobachtet werden. Das Urteil gegen den jungen Antifaschisten muss aufgehoben werden.“

Die Solidaritätsgruppe für die kriminalisierten Antifaschist_inn_en von Remagen hält die Umsetzung der Forderungen von Melanie Hübsch für unabdingbar, insbesondere vor dem Hintergrund weiterer anstehender Prozesse gegen Antifaschist_inn_en. Die Kriminalisierungsversuche der Staatsanwaltschaft Koblenz dürfen nicht dazu führen, dass im November 2011 Neonazis ohne Gegenproteste erneut in Remagen aufmarschieren können.

Die nächsten Prozesse wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs sowie der gefährlichen Körperverletzung finden am 25.07.2011 und am 15.08.2011 jeweils gegen drei Personen am Amtsgericht Sinzig vor dem Jugendrichter statt.

Ausführlichere Informationen gibt es hier:
http://remagensoli.blogsport.de/images/remagenjuni2011.pdf

Bonn, Juni 2011
Solidaritätsgruppe für die kriminalisierten Antifaschist_inn_en von Remagen
www.remagensoli.blogsport.de

Solidaritätsgruppe für die kriminalisierten Antifaschist_inn_en von Remagen
c/o Buchladen Le Sabot . Breite Str. 76 . 53111 Bonn

Dieser Beitrag wurde am Montag, 20. Juni 2011 um 11:19 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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Ein Kommentar

  1. Informationsveranstaltung zu den Prozessen.

    Donnerstag, 7. Juli 2011 20:00 Uhr im Buchladen Le Sabot, Breite Str. 76, 53111 Bonn

    Comment: Solidarität – 20. Juni 2011 @ 23:05

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