Von jubelnden Menschenmassen ist der Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA), Mahmud Abbas, am Sonntag in Ramallah nach seiner Rückkehr von der UN-Vollversammlung in New York begrüßt worden. Der »palästinensische Frühling« habe begonnen und werde zu einem »unabhängigen Staat mit Jerusalem als Hauptstadt führen«, sagte Abbas vor Tausenden Anhängern. Vor seiner Abreise aus New York hatte er am Samstag den Vermittlungsvorschlag des Nahostquartetts zur Wiederaufnahme von Friedensgesprächen mit Israel zurückgewiesen. Der Vorschlag von UN, USA, EU und Rußland sei inakzeptabel, da er keinen verbindlichen Stopp des Siedlungsbaus in den besetzten Gebieten vorsehe, sagte Abbas in einer ersten Reaktion.
Die Initiative sieht binnen vier Wochen ein erstes Vorbereitungstreffen zwischen Israel und den Palästinensern vor. Nach drei Monaten sollen umfassende Vorschläge zu Grenz- und Sicherheitsfragen vorgelegt werden, nach sechs Monaten »substantielle Fortschritte« erzielt sein, und Ende 2012 soll dann ein Rahmenabkommen für einen Friedensvertrag vorliegen. Siedlungen, das Rückkehrrecht der Flüchtlinge und der Status von Jerusalem sind nicht erwähnt.
Der israelische Außenminister Avigdor Lieberman sagte, sein Land solle den Vorschlag annehmen, weil er keine Vorbedingungen enthalte. Außenminister Guido Westerwelle betonte, Frieden und eine gerechte Zwei-Staaten-Lösung könnten nur durch Verhandlungen erreicht werden. Der ägyptische Außenminister Mohamed Kamel Amr warf hingegen vor der UN-Vollversammlung am Samstag dem Quartett Versagen vor. Friedensgespräche seien »total absurd (…), wenn Israel in aller Seelenruhe und völlig gleichgültig gegenüber den Einwänden der Staatengemeinschaft den Siedlungsbau in (…) der Westbank fortsetzt«, so Kamel Amr. Israel verändere gewaltsam den Charakter des besetzten Ostjerusalem und denke nicht daran, seine Blockade gegen den Gazastreifen aufzuheben, obwohl sie gegen internationales Völkerrecht verstoße. »Jeder, der ein Gerechtigkeitsgefühl hat«, könne das sehen.
Abbas hatte den Antrag auf die UN-Vollmitgliedschaft am Freitag UN-Generalsekretär Ban Ki Moon überreicht, Tausende Palästinenser hatten anschließend seine Rede live im Fernsehen verfolgt. Es sei an der Zeit, daß die Palästinenser endlich das Recht bekämen, Bürger ihres eigenen Staates zu sein, sagte Abbas vor dem UN-Plenum. Nach Jahrzehnten von »Vertreibung, kolonialer Besatzung und unablässigem Leid« wollten die Palästinenser wie andere Völker auf der Erde »frei in einer souveränen und unabhängigen Heimat leben«. Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu warnte in seiner Rede erneut vor der Anerkennung eines Staates Palästina und forderte Abbas auf, Israel als »jüdischen Staat« anzuerkennen.
Der PLO-Vertreter Nabil Shaath sagte am Sonntag, im Sicherheitsrat könne man mit der Zustimmung von neun der 15 Mitgliedsstaaten rechnen. Nigeria, Indien und Gabun würden für den Antrag stimmen. Eine Sicherheitsratsresolution gilt mit neun Stimmen als angenommen, die USA haben allerdings ihr Veto angekündigt. Barack Obama sei durch den Präsidentschaftswahlkampf 2012 beeinflußt, sagte Shaath der palästinensischen Nachrichtenagentur Maan News. Man werde ihm aber nicht »auf Kosten der palästinensischen Sache helfen«. Der amerikanische Präsident unterwerfe »sich lieber der zionistischen Lobby, aber in der arabischen Welt wird er viel verlieren«.
Quelle: www.jungewelt.de vom 26.09.11
Im Frühjahr letzten Jahres haben die Mitglieder der Linken mit großer Mehrheit per Mitgliederbefragung entschieden, daß die Partei von einer Doppelspitze geführt wird. Die Bundestagsfraktion hat diese beeindruckende Willensbildung der Mitglieder zügig aufgegriffen und im Sommer letzten Jahres beschlossen, daß die Fraktion ebenso von einem Duo geführt werden soll. Seit über einem Jahr warten wir jedoch vergebens auf die Umsetzung dieses Beschlusses. Wir bedauern es, daß die Bundestagsfraktion bisher versäumt hat, dem emanzipatorischen und feministischen Anspruch unserer Fraktion und Partei mit der Umsetzung dieses Beschlusses Geltung zu verschaffen.
Wir sind der Meinung, daß Die Linke in der Fraktion durch zahlreiche kluge und kompetente Frauen repräsentiert wird. Die Frauen bilden die Mehrheit in der Fraktion mit 42 zu 34. Deshalb erwarten wir, daß bei der Wahl des neuen Fraktionsvorstandes im Herbst dieses Jahres neben Gregor Gysi, der die Fraktion seit Jahren souverän und eloquent führt, endlich auch eine Frau an die Spitze der Fraktion gewählt wird, die auf gleicher Augenhöhe agiert und bei den Menschen sowie den Medien im Land einen hohen Bekanntheitsgrad hat.
Wir möchten Gregor Gysi ermuntern, den Beschluß zur Doppelspitze umzusetzen und die Bundestagsfraktion zukünftig mit einer starken Frau an seiner Seite zu führen. Wir appellieren an die Bundestagsfraktion, im Herbst dieses Jahres neben Gregor Gysi endlich auch eine Fraktionsvorsitzende zu wählen.
Quelle: www.jungewelt.de vom 26.09.11
Anlässlich des Besuches des katholischen Kirchenoberhauptes erinnert Alexander Ulrich MdB DIE LINKE. an die ungelösten Fragen im Zusammenhang mit dem Tendenzschutz im Betriebsverfassungsgesetz: „Die Fakten sind bezeichnend: Dank des Tendenzschutzes im Betriebsverfassungsgesetz genießen die Kirchen eine exklusive Sonderrolle als Arbeitgeber:
„Bei den kirchennahen Arbeitgebern wie Pflegeheimen, Kindergärten, Schulen, Sozialstationen u. ä. ist die Arbeit der Betriebsräte stark eingeschränkt – statt starken Mitsprache- und Mitbestimmungsrechten in allen wesentlichen Personalfragen gibt es für die Mitarbeitervertreter in „Tendenzgeschützten“ Betrieben und Einrichtungen nur sehr schwache und oft wirkungslose Mitwirkungsmöglichkeiten.“
Alexander Ulrich: „Sogar bei Einstellungen und Entlassungen haben die Betriebsräte, wenn es sie denn überhaupt gibt, so gut wie keine Mitbestimmungsrechte. Rund 2 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in zahlreichen Sozialen Einrichtungen, Betrieben und Büros, die nach kirchlicher und nicht zuletzt katholischer Interpretation dem so genannten Tendenzschutz unterliegen.“
„Seit Jahrzehnten kämpfen Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter dafür“,“ so Alexander Ulrich weiter, „dass endlich auch bei kirchennahen Beschäftigungsverhältnissen demokratischere Zustände und größere Rechtssicherheit einziehen kann. Ich finde es bedauerlich, dass der Papst vor dem Deutschen Bundestag in diesen wie auch anderen brennenden politischen Fragen keinerlei konkrete Worte gefunden hat, obwohl er auch für diesen Bereich letztendlich die Verantwortung trägt.“
Philosophisch-schulmeisterlich anderen ins Gewissen reden mag man ja noch tolerieren; aber auch den Mächtigen der Katholischen Kirche stünde die von Benedikt XVI. geforderte Selbstkritik gut an: „Aber was siehst du den Splitter, der im Auge deines Bruders ist, aber den Balken der in deinem eigenen Auge ist, nimmst du nicht wahr? (Lukas, 6.41)“, heißt es in der Bibel.
„Sicher ist es notwendig,“ fährt Ulrich fort, „immer und jederzeit Demokratie und Toleranz von allen einzufordern, aber muss die römisch-katholische Kirche nicht endlich daraus auch Selbstverpflichtungen für ihren eigenen Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und für ihre eigenen Institutionen ableiten?“
Alexander Ulrich MdB: „Ich meine, dass auf Dauer auch für die römisch-katholische Kirche und für Papst Benedikt kein Weg daran vorbeiführt, allen Kirchennah Beschäftigten wenigstens die Rechte einzuräumen, die in „normalen“ Arbeitsverhältnissen seit langem selbstverständlich sind.“
„Hunderttausende mit viel zu geringen Löhnen bis hin zum Niedrigstlohn und ohne demokratische Mitbestimmungsrechte können doch nicht auf Dauer auf den Einzug des Himmelreichs auf Erden vertröstet werden. Als LINKE stehen wir an ihrer Seite und unterstützen alle Forderungen, im 21. Jahrhundert endlich die überall geltenden selbstverständlichen demokratischen Rechte und Standards auch für die kirchennahen Arbeitsplätze durchzusetzen.“
Die tief antidemokratische Geisteshaltung als Kernbestand der Berliner Preussenrepublik wurde für einen kurzen historischen Augenblick des Papstbesuchs in grelles Licht getaucht:
Der Repräsentant einer bürgerlich- parlamentarischen Republik huldigte dem Oberhaupt eines antidemokratischen Gottesstaates mit militärischen Ehren und das Parlament entblödete sich nicht, dem ehemaligen Geheimdienstchef dieses Gottesstaates seine Tore zu öffnen.
Dieser Gottesstaat mit seinem Oberhaupt stehen in mehrfacher Hinsicht in diametralem Gegensatz zur Verfassungsordnung der Berliner Republik:
– Die ausdrückliche Ablehnung der Gewaltenteilung
– Zensur von Texten und Ablehnung eines Vernunftgebrauchs ohne Gottesbezug
– Gedankenkontrolle durch einen Geheimdienst, dessen Zusammensetzung vom Staatschef bestimmt wird. Gegen die Urteile dieses Dienstes ist keine Revision möglich.
Folgerichtig hat sich dieser Gottesstaat und sein Vorsitzender bis heute beharrlich geweigert, die UNO – Menschenrechtserklärung sowie die Menschenrechtsdeklaration des EU-Parlaments zu unterzeichnen. Damit setzt er bis heute die Kampftradition gegen die Menschenrechtserklärung der Franz. Revolution fort, als jeder Priester exkommuniziert wurde, der die Menschenrechtserklärung anerkannte.
Man huldigte in Berlin einem Papst, der die reaktionärsten Tendenzen des Katholizismus wiederbelebt und fördert:
Judenfeindschaft
Am 21. Januar 2009 erfüllte Papst Benedikt XVI (Joseph Ratzinger) die Forderung der Anhänger des abtrünnigen Erzbischofs Marcel Lefebvre und hob die Exkommunikation des Meisters und der vier 1988 auf eigene Faust geweihten Bischöfe auf. Damit sind sie wieder vollwertig in die kath. Kirche integriert. in Einer von ihnen ist der bekennende Holocaustleugner Richard Williamson. Ebenso wie er fordern auch die übrigen Anhänger die Rückkehr zum absoluten Wahrheitsanspruch des 19. Jhdts. zu der nach deren Aussage ausdrücklich der christliche Antijudaismus zählt. Sie fordern nicht nur seine Rehabilitierung, sondern betrachten ihn ausdrücklich als Pflicht für jeden Katholiken.
Im Dankesbrief des Generaloberen der Priesterbruderschaft an den Papst nach deren Wiederaufnahme in die Kirche heisst es unmissverständlich: „Wir sind bereit, das Glaubensbekenntnis mit unserem eigenen Blut zu schreiben, den anti-modernistischen Eid zu leisten…….“
Republikfeindschaft
Der Distriktoberste der deutschen Lefebvisten, Schmidberger, schrieb vor ca. einem Jahr in einem Grundsatzartikel, wie ein christlicher Staat heute aussehen müsste: ein Ständestaat ohne gleiches Wahlrecht, Abschaffung von Gewerkschaften und Streikrecht zugunsten korporatistischer Strukturen, Verbot der Freimaurerlogen, Verbot aller Religionsgemeinschaften außer der fundamentalistisch gewendeten katholischen Kirche sowie ein langer Verbotskatalog :Verbot der Ehescheidung, Verbot der Abtreibung und Verbot von Verhütungsmitteln, Einführung der Todesstrafe etc.etc Die Franco-Diktatur lässt grüßen…
Kinderschänderring
In einer Sendung des WDR vor wenigen Tagen wurde darauf hingewiesen, dass von den 27 Diözesen in Deutschland erst 11 Zahlen vorgelegt haben. Doch sind die Aussagen völlig vage und man ist auf Mutmaßungen angewiesen, welche Art von Missbrauch stattgefunden hatte. Was beinhalten Formulierungen wie „Hinweise auf Missbrauch“ (Osnabrück) oder was sagt es aus, wenn auf „staatsanwaltschaftliche Ermittlungen“ verwiesen wird, die zudem „eingestellt“ wurden (Köln) Oder wenn von vorliegenden „Fällen“ (Berlin) die Rede ist. Hat nun ein Missbrauch stattgefunden oder nicht?
Klarer und erschreckend deutlich formuliert dagegen der Leiter des Berliner Canisiuscollegs. Er berichtet von 210 Opfermeldungen an seiner Berliner Schule seit 1970. Täteranzahl: Plus Minus vier.
Rechnet man die bekannt gewordenen Opferzahlen aus Irland, den USA (wo die Kirche sich mit einigen Millionen von einem öffentlichen Prozess loskaufte) hinzu, so ergibt sich das Bild einer weltweit operierenden kriminellen Vereinigung, die an der Vertuschung ihrer Taten aktiv arbeitet.
Pöbelnder Papst
Als der Papst vom 17-20 September in England tourte, schockte er die anglikanischen Christen mit der Aussage, dass ihre Orden „völlig nichtig“, seien. Zugleich verfolgt er eine gezielte Abwerbung deren Priesterschaft, wie es zuvor gegenüber der Orthodoxie in Russland praktiziert wurde.
Bei seiner Ankunft in Edinburgh ging er jedoch noch weiter und machte die „Atheisten“ für die Verbrechen Hitlers und Stalins verantwortlich. (1)
So versuchte er, seine Amtskirche von den tiefbraunen Flecken zu säubern. Hitler war Katholik, hat seine Taufe nie in Frage gestellt und schreibt in seinem Buch ausdrücklich: „Mein christliches Gefühl weist mich hin auf meinen Herrn und Heiland“.
Kein Zufall, dass der Münchner Kardinal nach dem gescheiterten Attentat auf den Diktator als Dank das „Te Deum“ anordnete und die Erzdiözese Köln zu „Führers Geburtstag“ eine Sonderausgabe der Bistumszeitung herausgab…
Berliner Gottesrepublik als Finanzier
Viele Atheisten ignorieren kopfschüttelnd die Unterwerfungsgesten der Republik gegenüber dieser anachronistischen mittelalterlichen Macht. Dabei unterschätzen sie jedoch die enge Kollaboration der Staatsorganisation Bundesrepublik mit dieser feindlichen Macht: So finanziert der deutsche Steuerzahler im Jahr 2009 insgesamt mit über 19 Milliarden Euro zusätzlich zum Eigenkapital von 9,4 Milliarden diesen Anachronismus. (2) Diese eklatante Bevorzugung einer Religionsgemeinschaft ist verfassungswidrig.
Die gewählten Abgeordneten des Bundestages stehen immer noch in der Pflicht, diese Sondersubventionen einzustellen, wie es bereits die Weimarer Verfassung forderte.
Wer als Abgeordneter einer Macht huldigt, die von der „Erbsünde“ des Menschen ausgeht, befindet sich in einem fundamentalen Gegensatz zum Anspruch der europäischen Menschenrechtserklärung „Der Mensch ist frei geboren“.
Wer als Abgeordneter einer Macht huldigt, die so tut, als sei der Penis ein essentielles religiöses Werkzeug und damit die Frauenverachtung legitimiert, missachtet grob die Menschenrechte.
Wer als Abgeordneter einer Macht huldigt, deren Vertreter den Protestantismus „rückgängig“ machen wollen, (3) gefährdet den inneren Frieden.
Wer als Abgeordneter die antidemokratische Tradition eines Staates und seiner Organisation fördert, die weltweit massive psychische Schäden durch Schuld- und Angstkomplexe verursacht sowie die Armut durch Verbot von Verhütungsmitteln aktiv ausweitet, vergreift sich in mehrfacher Hinsicht an den humanen Grundlagen einer Republik. Die zelebrierte devote Unterwerfungsgeste ist unter historischen Gesichtspunkten ein weiteres deutliches Anzeichen für den Zusammenbruch bürgerlich – republikanischer Ansprüche.
(1) http://www.youtube.com/watch?v=P2sOqFVPit8&feature=results_video&playnext=1&list=PL5843EEA8F6CDD6B6
(2)
(3)
http://piusbruderschaft.de/startseite/offizielle-stellungnahmen/968-antworten-auf-pressefragen/5876-der-deutsche-distrikt-zum-papstbesuch
Frankfurt. Hessen stellt seit Jahrzehnten eine qualitätsorientierte und effektive Suchtbehandlung sicher. Das hessische Suchthilfesystem sei gut und bedarfsorientiert ausgebaut, sagte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute anlässlich der Feier zum 30-jährigen Bestehen der „Jugendberatung und Suchthilfe Am Merianplatz“ in Frankfurt. „Der Suchthilfeverbund Jugendberatung und Jugendhilfe, zu dem die ‚Jugendberatung und Suchthilfe Am Merianplatz‘ gehört, ist mit seiner vielfältigen Angebotspalette ein unverzichtbarer Baustein in diesem System. Ein Ziel der hessischen Suchthilfepolitik ist es, möglichst viele Abhängige bei der Bewältigung ihrer Sucht zu unterstützen.“ Der Suchthilfeverbund ist mit etwa 600 Beschäftigten der größte Träger mit vielfältigen Angeboten im Bereich der hessischen Suchthilfe. Der Verein wurde 1975 gegründet und ist eng verbunden mit dem Auf- und Ausbau der Drogenhilfe in Hessen.
Grüttner zeigte sich bei der Jubiläumsveranstaltung alarmiert über die nach wie vor hohe Zahl des Alkoholmissbrauchs in der Gruppe der Unter-20-Jährigen. „2009 mussten in Hessen 1.757 Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholvergiftung in Kliniken eingewiesen werden. Im Jahr 2000 waren es im Vergleich rund 860 Kinder und Jugendliche.“ Das heißt: Im Laufe von neun Jahren hat sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen verdoppelt, die mit einer akuten Alkoholvergiftung in hessischen Krankenhäusern behandelt wurden. Sozialminister Grüttner forderte: „Diesem Trend zum Komatrinken müssen wir Einhalt gebieten.“
Daher hat das Hessische Sozialministerium in diesem Jahr als erstes Bundesland Rahmenvereinbarungen mit allen Krankenkassen über die Finanzierung des Alkoholpräventionsprojekts „HaLT – Hart am Limit“ abgeschlossen. Darüber hinaus unterstützt das Land alle Landkreise und kreisfreien Städte, die dieses Projekt bei sich vor Ort umsetzen, drei Jahre lang mit einer jährlichen Anschubfinanzierung in Höhe von 7.500 Euro.
Das Projekt „HaLT – Hart am Limit“ war zwischen 2004 und 2007 als Bundesmodellprojekt in Frankfurt gestartet. „Von Anfang an war die ‚Jugendberatung und Suchthilfe Am Merianplatz‘ an der erfolgreichen Umsetzung des Projekts beteiligt und hat maßgeblich dazu beigetragen, dass ‚HaLT – Hart am Limit‘ heute hessenweit umgesetzt werden kann“, betonte der Sozialminister.
Hintergrund zum Projekt „HaLT – Hart am Limit“:
„HaLT – Hart am Limit“ ist ein Projekt, an dem sich in Hessen die Stadt Frankfurt seit 2004 bereits modellhaft beteiligt hatte. Das Programm bietet spezielle Hilfen für Kinder und Jugendliche, die nach exzessivem Trinken mit einer Alkoholvergiftung in einer Klinik aufgenommen werden müssen. Das Projekt besteht aus zwei Bausteinen. Zum einen findet eine zeitnahe Intervention bei auffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen statt, beispielsweise über eine Kontaktaufnahme mit den Betroffenen nach der Notfallaufnahme im Krankenhaus. Ziele der Beratung sind die Unterstützung bei der Bewältigung der individuellen Problemsituation unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes. Parallel dazu sollen die Jugendlichen lernen, Risiken besser einschätzen zu können. Zum anderen sollen auf lokaler Ebene verschiedene Aufklärungskampagnen und Präventionsmaßnahmen zum Thema Alkohol dazu beitragen, Jugendliche, Eltern sowie die Öffentlichkeit für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu sensibilisieren und zur konsequenten Umsetzung des Jugendschutzgesetzes in Gaststätten, Einzelhandel und bei öffentlichen Veranstaltungen hinzuwirken.
Bisher haben die Städte Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Wiesbaden und Kassel, sowie die Landkreise Offenbach, Hochtaunus, Lahn-Dill-Kreis, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf, Rheingau-Taunus, Vogelsberg, Fulda, Werra-Meißner, Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder, Kassel und Main-Taunus ihre Teilnahme zugesagt und entsprechende Bewilligungsbescheide erhalten.
Weitere Informationen zum Projekt „HaLT – Hart am Limit“ in Hessen finden Sie im Internet unter: www.hls-online.org und www.drogenberatung-jj.de
Der Afroamerikaner Troy Davis wurde am Mittwoch abend um 23.08 Uhr Ortzeit im Staatsgefängnis von Jackson, Georgia, mit der Giftspritze hingerichtet. Weltweit hatten bis zuletzt Hunderttausende mittels Petitionen und auf Kundgebungen von den zuständigen US-Behörden gefordert, die Hinrichtung wegen der erheblichen Zweifel an Davis’ Schuld zu stoppen. Europarat und Prominente wie Bischof Desmond Tutu und Expräsident James Carter hatten wie auch Papst Benedikt XVI. dafür plädiert, Davis’ Leben zu schonen. Sie alle fanden kein Gehör bei den weltlichen Herren über Leben und Tod. Der Linke-Vorsitzende Klaus Ernst forderte deshalb gestern vom Papst anläßlich seines Deutschland-Besuchs ein Bekenntnis gegen die Todesstrafe. Ernst kritisierte die Hinrichtung von Davis als »Akt der Barbarei vor den Augen der Welt«. Gegenüber der Agentur dapd erklärte der Parteichef, er hoffe, daß der Papst »ein deutliches Signal für die weltweite Ächtung der Todesstrafe aussendet«.
Unbeeindruckt von allen Protesten und einer überraschend breiten und kritischen Berichterstattung in den Medien vieler Länder ließ die Justiz in Georgia am Mittwoch das Räderwerk ihrer Tötungsmaschinerie anlaufen. Verzweifelt hatten Davis’ Verteidiger versucht, durch Eilanträge in letzter Minute einen Aufschub der für 19 Uhr angesetzten Hinrichtung zu erreichen. Am Ende blieb nur der Weg zum Obersten Gerichtshof in Washington D.C., dessen Richter der Prüfung des Falls »maximal 90 Minuten« Zeit einräumten. Um 22.20 Uhr lehnte der Gerichtshof ohne Angabe von Gründen einen Hinrichtungsstopp ab. Damit segnete das Verfassungsgericht der USA ein offensichtliches Fehlurteil ab und legalisierte den faktischen Justizmord an einem Beschuldigten, für den »Berge von Unschuldsbeweisen« vorlagen, so Anwalt Stephen Marsh noch am Montag vor dem Begnadigungsausschuß.
Hoffnungen, Barack Obama würde sich für eine Änderung der Todesstrafenpraxis einsetzen, wurden erneut enttäuscht. Während Demonstranten Mittwoch nacht vor dem Weißen Haus »Ohne Gerechtigkeit kein Frieden« riefen und die Polizei mehrere von ihnen festnahm, erklärte Obamas Sprecher Jay Carney vor der Presse, es sei »nicht angemessen für den Präsidenten der Vereinigten Staaten, sich in spezifische Fälle wie diesen einzuschalten, der der Rechtsprechung eines Bundesstaats unterliegt«.
Troy Davis wäre am 9. Oktober 42 Jahre alt geworden. 1989 hatte er sich freiwillig der Polizei gestellt, um den Vorwurf zu entkräften, er habe den weißen Polizisten Mark MacPhail in Savannah erschossen, als dieser in ein Handgemenge mit mehreren Männern geriet. Trotz fehlender Tatwaffe oder sonstiger Sachbeweise war Davis 1991 nur aufgrund von Zeugenaussagen, die später widerrufen wurden, zur Höchststrafe verurteilt worden. Harry Cox, Direktor von Amnesty International USA, betonte, er habe in den 30 Jahren seiner Arbeit gegen die Todesstrafe noch nie so gravierende Zweifel an der Schuld eines Verurteilten gesehen.
Davis’ Anwalt Thomas Ruffin erklärte nach der Hinrichtung, ein unschuldiger Mann sei getötet worden. Dennoch sei sein Mandant in den letzten Stunden seines Lebens gefaßt gewesen. Er habe die Einnahme der obligatorischen Henkersmahlzeit verweigert und gegenüber Amnesty International erklärt: »Ich werde bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen.«
Quelle: www.jungewelt.de vom 22.09.11
Unter dem Motto: „Kein Platz für Nazis! Jetzt reicht´s!“ ruft das Bündnis „Alzey gegen Rechts. bunt statt braun“ auf, am kommenden Samstag, den 24. September 2011 um 13:00 Uhr auf dem Rossmarkt in Alzey mit phantasievollen, gewaltfreien Aktionen Flagge zu zeigen. Das Bündnis nimmt damit Stellung gegen die zeitgleich geplante Demonstration von Neo-Nazis und rechten Populisten. Das Bündnis „Alzey gegen Rechts. bunt statt braun“ fordert in diesem Zusammenhang die Vertreterinnen und Vertreter im Stadtrat Alzey und im Kreistag – Worms auf, aktiv gegen die Umtriebe der Nazis in Alzey einzutreten und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, rechtsextremen Veranstaltungen in Alzey zu unterbinden.
»Gott kann man nicht bestreiken.« Mit solchen Sprüchen kontern die Kirchenoberen Forderungen der Beschäftigten bei Diakonie und Caritas nach Anerkennung ihrer Grundrechte. Für die 1,3 Millionen Betroffenen gelten keine Tarifverträge, die Arbeitsbedingungen werden letztlich einseitig diktiert. Das Betriebsverfassungsgesetz kommt nicht zur Anwendung, selbst das Recht auf Streik wird bestritten. Dagegen macht die Gewerkschaft ver.di nun mobil. In der kommenden Woche will sie Mitarbeiter diakonischer Einrichtungen in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg zu Arbeitsniederlegungen und Protesten aufrufen. »Schluß mit der Benachteiligung und den vordemokratischen Zuständen in kirchlichen Wirtschaftsunternehmen«, forderte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirkse am Mittwoch beim Bundeskongreß seiner Organisation in Leipzig.
»Wir bestreiken die Kirchenoberen, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben«, so Maike Hecheltjen vom evangelischen Krankenhaus Oldenburg. Das Landesarbeitsgericht Hamm habe das Streikrecht der Kirchenmitarbeiter bestätigt. »Und dieses Recht werden wir auch nutzen.« Schließlich verhielten sich die kirchlichen Altenheim- und Krankenhausträger ebenso marktwirtschaftlich wie andere Einrichtungen. »Die Arbeitsbedingungen sind genau die gleichen, nur sollen wir unter dem Deckmäntelchen der Nächstenliebe kleingehalten werden«, so die ver.di-Aktivistin. Hintergrund ist das noch aus der Weimarer Verfassung stammende Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bei personellen Angelegenheiten. Gedacht war es dafür, daß der Staat der Kirche bei der Besetzung von Pfarrstellen oder Bischofsämtern nicht reinreden kann. An Krankenschwestern und Putzfrauen hatte man seinerzeit wohl weniger gedacht.
Über Jahrzehnte haben sich die kirchlichen Wirtschaftsunternehmen an den Tarifen des öffentlichen Dienstes orientiert. Doch das ist vorbei. Heute erhalten beispielsweise Krankenpfleger in der Eingangsstufe bei der Diakonie in Westdeutschland Bsirske zufolge 13,41 Prozent weniger als ihre Kollegen in kommunalen Kliniken. Im Osten liegt der Unterschied bei 18, im Falle von Geringqualifizierten gar bei bis zu 30 Prozent. »Viele diakonische Einrichtungen bestreiten elementare Arbeitnehmerrechte und verschaffen sich auf diesem Wege Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Unternehmen – diese Ungleichbehandlung muß ein Ende haben«, kritisierte Ellen Paschke vom ver.di-Bundesvorstand. Das Sonderrecht der Kirchen müsse abgeschafft werden, das Streikrecht müsse für alle gelten. Bsirske merkte an, daß das Recht auf Streik grundgesetzlich und selbst im Notstandsfall geschützt sei. »Kirchliche Unternehmen und Einrichtungen, die sich wie stinknormale Arbeitgeber verhalten, müssen sich gefallen lassen, auch wie stinknormale Arbeitgeber behandelt zu werden. Streik ist auch hier legitim – und er ist legal.«
»Der kirchliche Arbeitgeber verhält sich zum Teil schlimmer als andere, weil er weiß, daß er keine Sanktionen zu befürchten hat«, sagt Jörg Bauer von der evangelischen Altenpflegehilfe in Delmenhorst und nennt ein drastisches Beispiel: Als Beschäftigte sich weigerten, niedrige Gehälter in einer ausgegliederten GmbH zu akzeptieren, seien sie auf eine »Prangerliste« gesetzt und die Kollegen aufgefordert worden, auf sie »einzuwirken«. In der Folge seien Beschäftigte auch körperlich bedroht worden, berichtet Bauer. Gegen solcherart »christlicher Nächstenliebe« setzen sich die Gewerkschafter nun zur Wehr.
Quelle: www.jungewelt.de vom 22.09.11
Zum morgigen Auftritt von Joseph Ratzinger vor dem Deutschen Bundestag erklären Tim Bühner und Frank Laubenburg für die Landesarbeitsgemeinschaft queer der LINKEN.NRW:
Katholische Würdenträger sind es ja mittlerweile gewohnt, vor leeren Rängen zu sprechen. Das sollte morgen auch Joseph Ratzinger so ergehen. Dessen Haltung nicht nur, aber auch zu Fragen der Empfängnisverhütung, Abtreibung und zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen sind nicht nur rückständig und reaktionär, sie kosten
zahlreiche Menschenleben. Die hohen HIV-Infektionsraten in großen Teilen Afrikas sind nicht zuletzt Folge des von Ratzinger wiederholt bestätigten Kondomnutzungsverbots für Katholiken. Die Ausschreitungen und Angriffe auf Demonstrationen von Lesben und Schwulen in Osteuropa
sind maßgeblich von katholischen Fundamentalisten auf Papst-Linie zu verantworten. In der Bundesrepublik verstößt die katholische Kirche mit ihrer organisierten Hetze gegen und Diskriminierung von Schwulen und Lesben zu den verfassungsfeindlichen Organisationen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesarbeitsgemeinschaft queer der LINKEN. NRW die Abgeordneten der LINKEN im Deutschen Bundestag aufgefordert, dem morgigen Papst-Auftritt vor dem deutschen Bundestag fernzubleiben und
sich statt dessen an den zahlreichen Gegenaktionen zu beteiligen.
Geradezu unsäglich ist es, dass der Deutsche Bundestag plant, die Plätze von Abgeordneten, die der Rede fernbleiben, „aufzufüllen“ mit ehemaligen Abgeordneten und MitarbeiterInnen von Bundestagsfraktionen.
Die Entscheidung von Abgeordneten, der Papstrede fernzubleiben, ist eine politische Entscheidung, die als solche auch sichtbar zu sein hat. Von daher fordern wir den Bundestag und die Fraktion DIE LINKE auf, es nicht zuzulassen, dass irgendwelche Claqueure die Plätze von
Abgeordneten einnehmen.
Quelle: DIE LINKE NRW, 21.09.11
Im Rahmen einer bundesweiten Razzia hat die Polizei am frühen Morgen auch Räumlichkeiten in Mainz durchsucht. Anlass war das ab heute gültige Verbot der mitgliederstärksten rechtsextremen Organisation in Deutschland, der Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige (HNG).
Bei der Razzia im Stadtteil Gonsenheim ist ein Wohnhaus eines als „Nazi-Müllers“ bekanntgewordenen Ehepaars durchsucht worden. Die Frau war von 1991 bis Juli 2011 Vorsitzende der HNG. Bei der Durchsuchung wurden Unterlagen beschlagnahmt. Das rheinland-pfälzische Innenministerium will sich im Laufe des Tages zu der Aktion äußern.
Das Bundesinnenministerium hat die HNG von heute an verboten – mit der Begründung, dass sich die Organisation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung wende. Die HNG habe zur Radikalisierung der Neonaziszene beigetragen, sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). „Aus Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats sowie der Verherrlichung des Nationalsozialismus versuchte die HNG, rechtsextreme Straftäter in der Szene zu halten“, so der Minister.
Außer in Rheinland-Pfalz wurden auch in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Razzien durchgeführt.
Quelle: SWR.de vom 21.09.2011