Ein Verbot der NPD ist sofort möglich! In der Diskussion um das Verbot der NPD greifen die bürgerlichen Politiker und leider auch noch viele Journalisten zu kurz. Die rechtliche Grundlage für das Verbot von neofaschistischen Organisationen bestehen in der Deutschland seit dem Sieg über den deutschen Faschismus 1945. Ich zitiere das Grundgesetz Artikel 139: „Die zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenden Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetz nicht berührt.“ Im Potsdamer Abkommen heißt es:
„Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen ist zu vernichten; … es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, dass sie in keiner Form wiederauferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen.“ Und zum Schluss aus dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10.10.1945: „Die Neubildung irgendeiner der angeführten Organisationen, sei es unter dem gleichen oder unter einem anderen Namen, ist verboten.“
Die Frage ist: Warum werden die juristischen Grundlagen nicht angewendet?!
« Soziale Spaltung. Am Donnerstag beging Esther Bejarano, Holocaust-Überlebende und Vorsitzende des Auschwitz-Komitees e. V., ihren 87. Geburtstag. An diesem Tage richtete das Komitee einen von ihr unterzeichneten »offenen Brief an die Regierenden«: – »Lächerlicher geht es wohl kaum noch«. Simon-Wiesenthal-Center veröffentlicht »Top-Ten-Liste« des Antisemitismus. Ein Gespräch mit Hermann Dierkes. Interview: Peter Wolter. Hermann Dierkes ist Kreisvorsitzender der Linkspartei in Duisburg »
No comments yet.
Sorry, the comment form is closed at this time.