Wolfgang Huste Polit- Blog

Eiertanz um NPD-Verbot

Freitag, 09. Dezember 2011 von Huste

„Klartext sieht anders aus: Vage Absichtserklärungen für ein Verbotsverfahren gegen die NPD, zugleich aber Festhalten an den V-Leuten – die Innenminister setzen beim Kampf gegen die Nazipartei weiterhin auf einen Schlingerkurs“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE zum Ergebnis der Innenministerkonferenz. „Ein solcher Eiertanz stärkt die Neonazis, statt sie zu schwächen.“ Jelpke weiter:

„Schuld trifft offenbar vor allem die Union, die im Unterschied zu mehreren SPD-geführten Ländern die staatliche Unterstützung der Nazis durch V-Leute nicht beenden will. Solange ist ein Verbotsverfahren ohnehin zum Scheitern verurteilt. Die Union hat offenbar noch ganz andere Pläne: Sie will gleich das
Bundesverfassungsgerichtsgesetz ändern, um die Kriterien für ein Parteiverbot aufzuweichen.

Solchen Plänen, den Kampf gegen Nazis auf Kosten der Demokratie zu führen, erteilt DIE LINKE eine klare Absage.“

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Quelle: Ulla Jelpke, MdB, vom 09.12.11
Innenpolitische Sprecherin
Fraktion DIE LINKE.

Platz der Republik 1
11011 Berlin

Pfefferspray gegen Erdbebenopfer. Türkische Regierung nutzt Naturkatastrophe zur Vertreibung rebellischer Kurden. Von Nick Brauns

Freitag, 09. Dezember 2011 von Huste

Während weiterhin Nachbeben im Wochentakt die Erdbebenregion im kurdischen Osten der Türkei erschüttern, gleicht Van, das einstmals 600000 Einwohner zählte, inzwischen einer Geisterstadt. Die Mehrheit der Bevölkerung hat die Stadt verlassen und Unterkunft bei Verwandten in anderen Landesteilen gesucht. »Nur noch die Armen, ausländische Helfer und Verrückte wie wir sind geblieben«, berichtet eine Apothekerin gegenüber junge Welt. Diejenigen, die nicht gegangen sind, müssen oft trotz winterlicher Minusgrade in Zelten leben. Mehrere Kinder starben bereits, als die mit Öfen beheizten leichten Sommerzelte Feuer fingen. Winterfeste Zelte werden nur an Anhänger der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP vergeben, beklagen Erdbebenopfer und ausländische Beobachter. Diejenigen, die nicht die AKP unterstützen, haben keine andere Wahl, als zu migrieren oder in provisorischen Zelten zu überleben.

Inzwischen wird immer deutlicher, daß die Regierung die Naturkatastrophe nutzt, um diese Hochburg der kurdischen Befreiungsbewegung, in der die Mehrheit der Bevölkerung die linke Partei für Frieden und Demokratie BDP gewählt hat, zu befrieden. »Van ist fortan offen für demographische Veränderungen«, warnt Memo Sahin vom Kölner Hilfsverein Pro Humanitate e.V. nach einem Besuch im Erdbebengebiet. »So wurde ein Brandherd durch eine Naturkatastrophe zur Ruhe gebracht. Die Herrschaften in Ankara können sich fröhlich die Hände reiben.« AKP-Politiker haben bereits Pläne geäußert, die Stadt Van an anderer Stelle völlig neu errichten zu wollen.

Über 600 Menschenleben hatte das Erdbeben der Stärke 7,2 am 23. Oktober gekostet. 40 weitere Menschen, vor allem Helfer und Journalisten, starben zwei Tage später beim Einsturz eines Hotels durch ein Nachbeben. Doch tagelang hatte die Regierung ausländische Hilfe abgelehnt. Als dann – für viele Verschüttete zu spät – ausländische Bergungsteams ins Land gelassen wurden, erklärte Vizepremier Besir Atalay, die Regierung habe ihre »Einsatzfähigkeit bei einer Katastrophe« testen wollen. Hilfslieferungen anderer kurdischer Stadtverwaltungen, von BDP-Ortsgruppen und Gewerkschaften wurden oft bei der Ankunft im Erdbebengebiet von der Militärpolizei beschlagnahmt. »Aus allen Landesteilen wurden Hilfsgüter geschickt, aber wir wissen nicht, wohin diese Güter gelangten«, berichtet Muharrem Aydinli, der durch das Beben obdachlos wurde, gegenüber der kurdischen Nachrichtenagentur Firat. »Diejenigen mit guten Beziehungen zum Gouverneur oder zur AKP waren die ersten, die die von der Polizei und Gendarmerie kontrollierten Hilfsgüter erhielten.« Gegen protestierende Erdbebenopfer, die mangelnde Hilfe durch den Staat beklagten, ging die Polizei dagegen mit Pfefferspray vor.

Quelle: www.jungewelt.de vom 09.12.11

Elektriker streiken. Arbeitskämpfe in Großbritannien. Polizei setzt Hundestaffeln ein. Von Christian Bunke, Manchester

Freitag, 09. Dezember 2011 von Huste

Am Mittwoch ist es in ganz Großbritannien zu wilden Streiks, Blockaden und Besetzungen durch Tausende Elektriker gekommen. Der Protest richtete sich gegen geplante Lohnkürzungen um 35 Prozent. Sieben große Baufirmen des Landes wollen aus dem bisher gültigen Tarifsystem aussteigen. Insbesondere jüngere Generationen werden davon betroffen sein, da deren Ausbildung durch das geplante Modell massiv verschlechtert wird. Die Aktion am Mittwoch zielte speziell auf das Unternehmen Balfour Beatty. In dessen Belegschaft gab es eine Urabstimmung, bei der 80 Prozent aller befragten Arbeiter für einen Streik stimmten. Daraufhin zog das Unternehmen vor Gericht und erwirkte eine gerichtliche Verfügung.

Britische Antigewerkschaftsgesetze machen legale Streiks sehr kompliziert, teilweise unmöglich. Immer wieder kam es in den vergangenen Jahren deshalb zu wilden Streiks in verschiedenen Branchen, zum Beispiel bei der Post, vor allem aber in der Bauindustrie. Auf den 7. Dezember hatten sich landesweit koordinierte Basiskomitees vorbereitet. Ob legal oder nicht, allen war klar, daß es an diesem Tag zu einem landesweiten Streiktag gegen Balfour Beatty kommen würde.

In London setzte die Polizei Hundestaffeln gegen Arbeiter ein, die eine Baustelle an der U-Bahnstation Blackfriars blockierten. Es gab Rangeleien, schließlich wurde auch die Straße besetzt. Berichten zufolge ging an diesem Tag kein Elektriker auf diese Baustelle. Solidarität gab es unter anderem von führenden Vertretern der Transportarbeitergewerkschaft RMT und vom National Shop Stewards Network.

In Glasgow besetzten 150 Elektriker zeitweilig die Firmenzentrale von Balfour Beatty. In Yorkshire wurde eine Ölraffinerie blockiert, die Nachtschicht trat in den Streik. In Manchester wurden drei der vier Eingangstore zur Großbaustelle am Rathaus blockiert, anschließend stürmten die Elektriker eine Stadtratssitzung.

Der Aktionstag der Elektriker kommt genau eine Woche nach dem Generalstreik im öffentlichen Sektor, an dem sich bis zu drei Millionen Menschen beteiligt hatten. In den britischen Medien werden die Kämpfe der Elektriker seit Wochen totgeschwiegen. Dennoch haben die Kämpfer in der Bauindustrie bereits Erfolge erzielt. Sieben Firmen verloren aufgrund der dauernden Unterbrechungen durch Streiks und Besetzungsaktionen bereits einige Bauaufträge. Außerdem gibt es auf einigen Baustellen nun neugewählte Vertrauensleute. Gerade dies war immer ein Problem in diesem Industriezweig. Tausende gewählte Vertrauensleute stehen auf schwarzen Listen der Unternehmen und finden deshalb keine Arbeit. Statt dessen gibt es vielerorts von den Unternehmern eingesetzte Vertrauensleute, die deren Interessen vertreten. Die Streikbewegung der Elektriker hat hier erste Breschen geschlagen. Die Offensive der Unternehmen ist ins Stocken geraten.

Für die nächste Zeit ist eine Ausweitung der Aktionen auf andere Baukonzerne geplant. Die Gewerkschaft UNITE startete eine Wiederholung der Urabstimmung. Das Ergebnis der Abstimmung wird aber erst am 6. Januar zur Verfügung stehen.

Unterdessen gehen auch in anderen Bereichen die Arbeitskämpfe weiter. So kündigten die 2500 Beschäftigten des Unilever-Konzerns für den heutigen Freitag einen Streik gegen Angriffe auf ihre Betriebsrenten an. Der Konzern will diese Renten um 40 Prozent kürzen. Es wäre der erste Ausstand bei Unilever auf britischem Boden.

Hinter dem Verschweigen der Aktionen durch die britische Presse steckt das Interesse des Staates und der Wirtschaft, einen Zusammenschluß zwischen öffentlichem und privatem Sektor unter allen Umständen zu verhindern. Doch gerade dies wird immer wahrscheinlicher. Im öffentlichen Sektor wächst bereits der Druck, den Generalstreik zu wiederholen und auf privat Beschäftigte auszuweiten. Der schottische Regionalrat der UNISON-Gewerkschaft verfaßte eine Resolution, in welcher der britische Gewerkschaftsbund zur Organisation eines weiteren Generalstreiks am 25. Januar aufgefordert wird. Ähnliches wurde bereits auch in Ortsgruppen anderer Gewerkschaften laut. Der Widerstand gegen Cameron und seine Freunde in Industrie und Finanz rollt an.

Quelle: www.jungewelt.de vom 09.12.11

Verfassungsschutz rief zum Dschihad.

Freitag, 09. Dezember 2011 von Huste

»Islamistische Medienfront« von deutschen und US-Geheimdiensten geführt. Sie hatten Videos verbreitet, auf denen Muslime zum bewaffneten »Heiligen Krieg« gerufen wurden oder die Enthauptung von Menschen bejubelt wurde. Das Oberlandesgericht München hat am Dienstag das letzte Urteil im Prozeß gegen die acht angeklagten Unterstützer der »Globalen Islamischen Medienfront« (GIMF) verkündet. Einer der Rädelsführer muß für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Zwei der wichtigsten Drahtzieher wurden aber gar nicht erst angeklagt: Der einstige Anführer der GIMF wurde als V-Mann des Verfassungsschutzes enttarnt. Ein weiterer maßgeblicher Unterstützer der Vereinigung arbeitete in Wirklichkeit für ein privates US-Institut. Es unterstützte die Gruppe unter falscher Flagge, um Informationen über sie zu bekommen.

Der 22jährige Irfan P. war seit September 2007 Anführer der deutschen Sektion der GIMF. Dann warb ihn das Bundesamt für Verfassungsschutz als Vertrauensperson (V-Mann) an.

Der Anwalt eines der Angeklagten, Mutlu Günal, hatte davon per Zufall erfahren. In einem anderen Verfahren war Irfan P. als Zeuge geladen. Als der Jurist die Spitzeltätigkeit am zweiten Verhandlungstag öffentlich machte, stand das Verfahren auf der Kippe. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beeilte sich mitzuteilen, daß Irfan P. erst ab 2009 als V-Mann gearbeitet habe. Die Taten, für die sich die Angeklagten verantworten sollten, waren aber vorher begangen worden. Der Vorwurf, er könne die Angeklagten im Auftrag des Staates zu den verhandelten Taten angestiftet haben, lief also ins Leere, befand das Gericht. Das Verfahren gegen Irfan P. wurde eingestellt. Ein Dankeschön, weil er mit dem Verfassungsschutz kooperiert hatte?

Der nächste Eklat folgte prompt: Im September zeigte sich, daß die GIMF auch vom US-amerikanischen Institut SITE unterwandert war. Unter der Mailadresse tavhit201@yahoo.de gaben sich Mitarbeiter des Instituts, das dschihadistische Internetseiten auswertet, als Unterstützer der GIMF aus. Mal nannten sie sich Ahmet K., dann Ibn al Hanafi. Sie recherchierten unter falscher Flagge.

Besonders regen E-Mail-Austausch pflegte SITE mit dem Angeklagten Emin T. Dessen Postfach überwachte das Bundeskriminalamt (BKA). In einem Vermerk des BKA heißt es: »T. holte sich immer wieder Tips für die Gestaltung seiner Foren und für den Schutz seiner Foren vor dem Zugriff der ›Regierung‹«. Die Nutzer von »tavhit201@yahoo.de« versorgten die GIMF auch mit Speicherplatz und Software für eine Internetseite. Eine BKA-Ermittlerin schrieb: »Festzuhalten bleibt, daß die Unterstützung des Ahmet K. (…) die Aktivitäten der GIMF erst ermöglicht haben.«

Das war aber noch nicht alles: Das US-Justizministerium informierte im Juni dieses Jahres die deutsche Justiz darüber, daß auch deutsche Geheimdienstler von den SITE-Aktivitäten wußten. In dem Brief heißt es, die US-amerikanische Bundespolizei FBI habe im Sommer 2010 mit SITE-Mitbegründer Joshua Devon gesprochen. Er habe bestätigt, unter falschem Namen mit den deutschen GIMF-Aktivisten gechattet und einen Server bereitgestellt zu haben. Der E-Mail-Verkehr sei, so berichtete Devon dem FBI weiter, Ende 2007 und Anfang 2008 »mit Kenntnis des deutschen BND« erfolgt. Im Klartext: SITE half der GIMF, Propaganda zu verbreiten – und der BND wußte davon.

Das BKA tappte dagegen offenbar im dunkeln. Die Beamten versuchten zu ermitteln, wer hinter »tavhit201@yahoo.de« steckte. Als sie Mitte dieses Jahres erfuhren, daß die Kollegen des BND längst Bescheid wußten, ihr Wissen aber für sich behalten hatten, seien sie »stinksauer« gewesen, heißt es in Justizkreisen. Der Verteidiger des am Dienstag zu dreieinhalb Jahren verurteilten Renee Marc S. überlegt nun, Revision einzulegen.

Quellen: (dapd/jW): www.jungewelt.de vom 09.12.11

Zeitungs-Zensur: Schüler verklagt den Freistaat. Von Patrick Wehner

Donnerstag, 08. Dezember 2011 von Huste

Stephan Albrecht aus Denklingen (Kreis Landsberg) ist zwölf Jahre alt, liest gerne „Die drei Fragezeichen“, und hat sich vor ein paar Tagen juristisch gegen den Freistaat Bayern durchgesetzt. Beim Verwaltungsgericht in München boxte der Zwölfjährige seine Schülerzeitung „Bazillus“ durch. Deren Verteilung nämlich hatte die Schulleiterin des Ignaz-Kögler-Gymnasiums in Landsberg, Oberstudiendirektorin Ursula Triller, zuvor verboten.

Die Begründung: Es gebe bereits eine Schülerzeitung, den „Virus“, aus diesem Grund dürfe keine zweite erscheinen. Eine Schülerzeitung reiche schließlich, um den pädagogischen Auftrag der Schule zu erfüllen. Fertig. Aus. Amen. Die Oberstudiendirektorin untersagte den „Bazillus“-Redakteuren – zwölf Kindern aus der sechsten und siebten Klasse – ihre Zeitung auf dem Schulgelände zu verteilen. Schriftlich. „Wir haben uns dazu mit dem Kultusministerium abgestimmt“, sagt Triller. Was dann folgte ist ein Lehrstück über Demokratie und Pressefreiheit. Vorgetragen von einem Siebtklässler.

Die Geschichte beginnt Pfingsten 2011. Stephan Albrecht will für die bestehende Schülerzeitung „Virus“ schreiben. Das Problem ist nur, dass es diese zu dem Zeitpunkt eigentlich nicht mehr gibt – seit einem Jahr ist sie nicht mehr erschienen. „Ich habe den Betreuungslehrer gefragt, wie das weitergeht“, sagt Stephan Albrecht. Der verweist auf die Rektorin, die verweist zurück auf „Virus“. Es geschieht nichts. Der Zwölfjährige nimmt das Heft selber in die Hand. Er trommelt ein paar Kinder aus der Unterstufe zusammen – gemeinsam bereiten sie eine eigene Zeitung vor, den „Bazillus“. Stephan Albrecht wird zum Herausgeber gewählt, seine Schwester Sophie, 10, wird Chefin der Anzeigenabteilung. Ihre Zeitung erscheint als freie Schülerzeitung, das heißt, die Schüler bzw. die Eltern sind für den Inhalt der Zeitung verantwortlich.

Im Juli erscheint der „Bazillus“, damals noch mit der Genehmigung der Oberstudiendirektorin Triller. Es gibt darin eine Witzeseite, einen Bericht über die Frauenfußball-WM, eine Geschichte über Italien-Urlaub. Dann die Kehrtwende. Schulleiterin Triller, das Kultusministerium im Rücken, besteht darauf: Es darf pro Schule nur eine Schülerzeitung geben. Gegen den Inhalt von „Bazillus“ hat sie nichts. Einen Entwurf der Schüler für eine zweite Ausgabe schickt die Schulleiterin zurück. Das war im Oktober.

Aber Stephan Albrecht gibt nicht auf. Er wendet sich an die Junge Presse Bayern, einen Medien-Verband. Man ist sich einig: So geht es nicht. „Ich habe Frau Triller wahrscheinlich 50 E-Mails geschrieben, vielleicht drei Mal eine Antwort erhalten“, sagt Stephan. In einer Antwort schreibt die Schulleiterin: „Die Hartnäckigkeit“, mit der der Zwölfjährige auf seiner Zeitung beharre, sei „geeignet, den Schulfrieden zu stören.“ „Bazillus“ darf in ihrer Schule nicht verkauft werden.

Der Bub wendet sich mit Hilfe seiner Eltern an einen Anwalt in Berlin. Der erwirkte vergangenen Freitag beim Bayerischen Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung: Die Schülerzeitung darf verteilt werden. Dazu heißt es im richterlichen Beschluss: Ein freie Schülerzeitung brauche für die Produktion keine Genehmigung der Schulleitung, „damit keine irgendwie geartete Zensur stattfinden kann“. Das Kultusministerium teilte auf Anfrage mit, dass die Schule den Beschluss akzeptieren werde.

Quelle: merkur-online.de vom 08.12.11

Innenminister müssen konkrete Schritte für NPD-Verbot gehen

Donnerstag, 08. Dezember 2011 von Huste

„Konkrete Schritte zum Verbot der neofaschistischen NPD durch die Innenministerkonferenz wären zu begrüßen. Hektischer Aktionismus jedoch gefährdet ein erfolgreiches Verbotsverfahren“, warnt Ulla Jelpke,
innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Jelpke weiter:

„Solange die V-Leute des Verfassungsschutzes in den NPD-Gremien nicht abgeschaltet werden, ist jedes Gerede von einem neuen NPD-Verbotsverfahren eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit. Mit der Behauptung, ein Abschalten der V-Leute sei nicht nötig, werden die eindeutigen Aussagen des
Bundesverfassungsgerichts beim Scheitern des ersten Verbotsverfahrens 2003 missachtet.

Die verfassungswidrige Haltung der NPD ist offenkundig, sie drückt sich in kämpferischer Agitation gegen die Demokratie und die Gleichheit und Würde aller Menschen aus. Zahlreiche ihrer Unterstützer, Mitglieder und Funktionäre waren an einschlägigen Straf- und Gewalttaten beteiligt. Das ist auch ohne V-Leute
hinreichend bekannt, während das V-Mann-Wesen in der neofaschistischen Szene eher im Ruch der Kumpanei steht. Das Verbotsverfahren nun aber nur an einem einzelnen Ex-Mitglied der NPD festzumachen, dem eine Unterstützung der Zwickauer Naziterroristen zur Last gelegt wird, ist hanebüchen und reicht bei weitem nicht
aus.“
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Quelle: Ulla Jelpke, MdB
Innenpolitische Sprecherin
Fraktion DIE LINKE. vom 08.12.11

Platz der Republik 1
11011 Berlin

Drei Jahrzehnte Isolation. 30 Jahre Haft im Todestrakt wegen eines verfassungswidrigen Urteils sind genug – für die sofortige Freilassung von Mumia Abu-Jamal. Von Dave Lindorff und Linn Washington Jr.

Donnerstag, 08. Dezember 2011 von Huste

Am morgigen 9. Dezember jährt sich zum 30. Mal die Verhaftung von Mumia Abu-Jamal im Jahr 1981. Der Radiojournalist und mit Preisen ausgezeichnete Vorsitzende der Vereinigung Schwarzer Journalisten in Philadelphia soll damals den Polizisten Daniel Faulkner, der Abu-Jamals jüngeren Bruder William in einer Verkehrskontrolle mißhandelte, nach Meinung von Polizei und Justiz erschossen haben. Abu-Jamal hat immer erklärt, Faulkner nicht getötet zu haben. So wurde der Bürgerrechtler und Exmilitante der Black Panther Party auch nicht aufgrund realer Beweise, sondern wegen seiner politischen Gesinnung nach einem kurzen und von rassistischen Vorurteilen geprägten Prozeß mit Hilfe erpreßter Falschaussagen wegen Mordes zum Tode verurteilt. Jahrzehntelang hat ihn eine internationale Solidaritätsbewegung vor der Hinrichtung geschützt. Sie steht jetzt aber vor der Aufgabe, ihn auch vor lebenslanger Haft zu bewahren und seine Freilassung zu erreichen. Die Autoren des folgenden Beitrages haben dazu ein engagiertes Plädoyer verfaßt.

Jürgen Heiser

Am 11. Oktober 2011 hat der Oberste Gerichtshof der USA formal die Aufhebung des Todesurteils gegen Mumia Abu-Jamal bestätigt, indem er einem Berufungsantrag des Bezirksstaatsanwalts von Philadelphia gegen eine Entscheidung des 3. Bundesberufungsgerichts die Zulassung verweigerte. In dieser Entscheidung vom 26. April 2011 hatte das dreiköpfige Bundesrichtergremium festgestellt, daß das am 3. Juli 1982 gegen Mumia Abu-Jamal verhängte Todesurteil nicht verfassungskonform ist, weil die damalige Jury vom Vorsitzenden Richter nicht korrekt über die Verfahrensweise zur Findung ihres Urteilsspruchs instruiert worden war und dabei außerdem noch ein irreführendes Formular verwendet wurde.
Nachdem also dank der Entscheidung des höchsten Gerichts das Todesurteil formal aufgehoben ist, sagen jetzt jene, die sich bislang für Mumias Hinrichtung stark gemacht haben: Nun gut, soll er also für den Rest seines Lebens im Gefängnis verrotten.

Der Philadelphia Inquirer, die meistgelesene Zeitung in Abu-Jamals Heimatstadt Philadelphia, formulierte in einem nicht namentlich gezeichneten Editorial vom 13. Oktober 2011 im wesentlichen das Gleiche, wenn auch etwas dezenter. Dort heißt es, nach Aufhebung der Todesstrafe sei das Strafmaß lebenslange Haft ohne Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung »angemessen« und »im besten Interesse der Gerechtigkeit«. Bezirksstaatsanwalt Seth Williams wird aufgefordert, keinen Gebrauch von seinem Recht zu machen, innerhalb einer Frist von 180 Tagen die Neuverhandlung des Strafmaßes vor einer neuen Jury zu beantragen. Wobei die Redakteure des Blattes mit ihrem Appell nicht etwa zum Ausdruck bringen wollen, daß sie es für unwahrscheinlich hielten, zu einem neuen Urteil zu kommen. Vielmehr geht es ihnen angesichts der schwierigen Finanzlage der Stadt Philadelphia, die ihrer Meinung nach schon mit genug Problemen zu kämpfen hat, um die Kosten, die ein solches Verfahren verursachen würde.
Nicht angemessen!
Hier sollten wir für einen Moment innehalten. Einmal die Überlegung außer acht lassend, ob Abu-Jamal überhaupt nach den Maßstäben der Fairneß verurteilt wurde in jenem Prozeß, der 1982 sogar von den Redakteuren des Inquirer als eine beschämende Farce angesehen wurde, muß die Frage gestellt werden, ob es wirklich »im besten Interesse der Gerechtigkeit« oder in irgendeiner Weise »angemessen« für Abu-Jamal ist, wenn das gegen ihn ausgesprochene Urteil einfach von der Todesstrafe in lebenslange Haft ohne Aussicht auf Bewährung umgewandelt wird. Die Antwort kann nur lauten: Nein, das ist ganz klar weder gerecht noch angemessen! Denn immerhin hat der Inquirer in seinem Editorial zutreffend festgestellt, daß »vier Bundesrichter entschieden haben, Abu-Jamals Todesurteil von 1982 sei verfassungswidrig«1, und daß »ihm in seinem ursprünglichen Prozeß ein faires Urteil verweigert wurde«.

Das verfassungswidrige Urteil, das 1982 von irregeführten Geschworenen gesprochen wurde, hatte für Abu-Jamal zur Folge, daß er dreißig Jahre lang im Todestrakt eines Hochsicherheitsgefängnisses namens SCI Greene in West-Philadelphia eingesperrt war, wo er bis heute in einer winzigen fensterlosen Zelle in Isolationshaft gehalten und von Mithäftlingen abgesondert wird.2 Das bedeutete für ihn, daß ihm als Häftling im Todestrakt anders als Langzeitgefangenen im Normalvollzug in all den Jahren der körperliche Kontakt zu seinen Freunden und Liebsten verboten war – sogar seine kleinen Enkelkinder durfte er nicht berühren und auch nicht seine mittlerweile verstorbene Mutter. Selbst an ihrer Beerdigung teilzunehmen, blieb ihm verwehrt. Insassen von Todestrakten werden bei den wenigen Gelegenheiten, zu denen sie Besucher empfangen dürfen, mit Handschellen gefesselt vorgeführt, obwohl ihnen die Flucht unmöglich ist. Sie werden in einen »Besuchsraum« geführt, wo sie sich nur durch eine Trennscheibe aus dickem Plexiglas mit ihrem Besuch unterhalten können.

Mumia Abu-Jamal mußte diese höllischen Haftbedingungen auch in den letzten zehn Jahren weiterhin ertragen, obwohl Bundesrichter William H. Yohn sein Todesurteil bereits im Dezember 2001 aufgehoben hatte. Grund für die Fortdauer des strengen Haftstatus war, daß die damals amtierende und für ihre Rechthaberei und sadistischen Neigungen bekannte Bezirksstaatsanwältin Lynn Abraham bei Gericht beantragte, Abu-Jamal während der Dauer des laufenden Berufungsverfahrens weiterhin im Todestrakt zu belassen. Bundesrichter Yohns Entscheidung erlangte zwar wegen der von der Staatsanwaltschaft eingelegten Berufung keine Rechtskraft, wurde aber auch nie durch eine gegenteilige Gerichtsentscheidung aufgehoben.

Und nun, da der Oberste Gerichtshof der USA Yohns Richterspruch faktisch bestätigt hat und er deshalb juristisch nicht mehr anfechtbar ist, muß Abu-Jamal dank der Rechthaberei oder politischen Feigheit, die Abrahams Nachfolger Seth Williams zu verantworten hat, immer noch in seiner Zelle im Todestrakt ausharren.
Irreführung und Verfahrensfehler
Der Punkt ist aber, daß Abu-Jamal niemals dorthin gehört hätte! Seit 2001 haben die US-Bundesge­richte mehrfach dargelegt – und mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in letzter Instanz –, daß die Geschworenen 1982 vom Vorsitzenden Richter Albert Sabo falsch darüber informiert wurden, daß ein Urteil »lebenslange Haft ohne Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung« als Alternative zur Todesstrafe absolut möglich gewesen wäre. Zusätzlich wurden die Geschworenen in dieser Frage noch irregeleitet durch ein Abstimmungsformular, das Sabo ihnen überreicht hatte. Eine Reihe von Bundesgerichten hat in anderen Verfahren festgestellt, daß dieses Formular auch für sie mißverständlich war bezüglich der Anwendung der Richtlinien über »strafmildernde Umstände«, die zu einem Veto gegen die Todesstrafe führen könnten.

Wer in den USA wegen Mordes angeklagt ist, muß nicht zwangsläufig zum Tode verurteilt werden. Vielmehr muß die Jury wenigstens einen »strafverschärfenden Umstand« beim Begehen des Mordes erkennen. Das Gesetz verlangt, daß alle zwölf Geschworenen einstimmig einen solchen feststellen müssen. Wenn nur einer von ihnen anderer Meinung ist, dürfen die strafverschärfenden Umstände nicht berücksichtigt werden. Werden jedoch mildernde Umstände gesehen, die einen Geschworenen dazu bringen könnten, sich gegen die Todestrafe und für lebenslange Haft zu entscheiden, besagt das Gesetz, daß jeder einzelne Geschworene das Recht dazu hat, einen solchen vorzubringen und zur Basis seiner Entscheidung zu machen. Das Formular, in dem die Geschworenen ihre Entscheidung für das Gericht schriftlich festhalten, erweckte aber nach Ansicht der Bundesgerichte durch irreführende Formulierungen den falschen Eindruck, daß alle zwölf Geschworenen einstimmig mildernde Umstände erkennen müßten, bevor auch nur einer von ihnen sie in Betracht ziehen dürfe. Mit hoher Wahrscheinlichkeit war in Abu-Jamals Prozeß zumindest einer der zwölf Geschworenen der Meinung, daß mildernde Umstände vorlagen. Beispielsweise, weil Abu-Jamal nicht vorbestraft war oder weil Leumundszeugen zu seinen Gunsten ausgesagt hatten, er sei seinen kleinen Kindern ein guter Vater gewesen etc.

Wegen der irreführenden Formulierungen des Juryformulars und der falschen rechtlichen Belehrung durch Richter Sabo waren die Geschworenen jedoch der Meinung, daß es nicht rechtens wäre, auch nur einen dieser mildernden Umstände zu berücksichtigen, solange nicht alle Geschworenen einstimmig dieser Meinung waren.

Und genau wegen dieser verfassungswidrigen Rechtsfehler in der Strafzumessungsphase seines Prozesses hat Mumia Abu-Jamal nicht einen Monat, nicht ein Jahr, nicht zwei Jahre, sondern 30 Jahre im Todestrakt zubringen und jederzeit damit rechnen müssen, daß der Staat ihn umbringt. Eine Strafverschärfung, die jeder Mensch als Qual empfinden muß.

Hätte man diese Rechtsfehler schon kurze Zeit nach dem Prozeß korrigiert, dann wären die Folgen weniger dramatisch gewesen. Statt dessen hat die Bezirksstaatsanwaltschaft jedoch in jeder Phase des über dreißigjährigen Verfahrens bis hoch zum Obersten Gerichtshof mit aller Macht dafür gekämpft, diese juristischen Irrtümer zu verdecken und dafür zu sorgen, daß Abu-Jamal selbst dann noch im Todestrakt bleiben mußte, als ein Bundesrichter sein Todesurteil bereits aufgehoben hatte.

Wenn die Existenz von Rechtsfehlern erst jetzt von den Gerichten eingeräumt wurde, kann es keinesfalls »angemessen« sein, einfach zur Tagesordnung überzugehen und das Todesurteil in lebenslange Haft ohne Bewährungsmöglichkeit umzuwandeln und Abu-Jamal irgendwann in ein normales Gefängnis zu verlegen, als wäre nichts geschehen.

Die Gerechtigkeit verlangt vielmehr nach Anerkennung der Tatsache, daß Mumia Abu-Jamal in den letzten dreißig Jahren eine wahre Hölle durchleben mußte, die er in keiner Weise verdient hat. Der Fakt, daß sein Todesurteil heute als nicht verfassungskonform gilt, muß zu Konsequenzen führen.

Viele verurteilte Mörder werden in den USA nach Verbüßung von weitaus weniger als dreißig Haftjahren entlassen. Deshalb wäre es an diesem Punkt angemessen, wenn der Bezirksstaatsanwalt anerkennen würde, daß dieser spezielle Gefangene nicht nur genug gelitten hat, sondern weitaus mehr, als es die Verfassung zuläßt; und er sollte als Staatsanwalt das Gericht bitten, Abu-Jamal nach Verbüßung dieser langen Haft jetzt umgehend freizulassen.

Sollte Abu-Jamal jedoch nicht freigelassen, sondern dem »Verrotten« im Knast überlassen werden, muß sein neues Verteidigungsteam, angeführt von Christina Swarns vom Legal Defense Fund der National Association for the Advancement of Colored People (NAACP) nach Wegen suchen, die Verurteilung wegen Mordes an dem Polizisten Daniel ­Faulkner anzufechten. Dabei ist Mumia Abu-Jamals Problem, daß alle Verfassungsbeschwerden gegen seinen ursprünglichen Prozeß und gegen das korrumpierte Berufungsverfahren, dem er unterworfen war, bereits von den Bundesgerichten abgewiesen wurden.3 Um die Wiederaufnahme des Verfahrens doch noch zu erreichen, müßten Abu-Jamal und sein Verteidigungsteam neue Unschuldsbeweise finden und vorbringen, die er »billigerweise nicht schon früher mit gebührender Sorgfalt hätte finden können«. Als solche Beweise kämen beispielsweise Belastungszeugen in Frage, die ihre Aussagen widerrufen, neue Entlastungszeugen oder vielleicht weitere Fotos vom Tatort, die Fragen bezüglich der ursprünglichen Beweislage aufwerfen. Aber all diese Beweismittel müßten die hohe Hürde überwinden, entweder völlig neu zu sein oder nachweislich nicht früher ermittelbar, wenn sie als zwingende Gründe für ein neues Verfahren herangezogen werden sollen.

Falls Bezirksstaatsanwalt Williams jedoch dreist genug wäre, oder wenn er von solchen Gruppierungen wie der Fraternal Order of Police (FOP)4 stark unter Druck gesetzt würde, einen erneuten Prozeß über das Strafmaß zu beantragen, dann wäre es für Abu-Jamal einfacher, dem Gericht neue Beweise für seine Unschuld zu präsentieren. Weil einige der angeblichen Tatzeugen der Schießerei, durch die Faulkner zu Tode kam, von der Anklage dazu benutzt wurden, die Tat als eine Art kaltblütige Hinrichtung hinzustellen, könnten diese Zeugen – zumindest die, die noch leben – von der Verteidigung zum Prozeß über das Strafmaß vorgeladen werden, um ihre Glaubwürdigkeit zu erschüttern.

An diesem Punkt müßten beispielsweise ballistische Gutachten in die Verhandlung eingeführt werden, um den Nachweis zu erbringen, daß es für Abu-Jamal am 9. Dezember 1981 unmöglich war, mit gespreizten Beinen über dem am Boden liegenden Polizisten Daniel Faulkner gestanden und viermal auf ihn geschossen, ihn aber nur einmal getroffen zu haben. Es hätten nämlich Spuren der Kugelaufschläge von den danebengegangenen Schüssen im Bürgersteig um Faulkner herum zu sehen gewesen sein müssen. Außerdem müßte durch weitere Beweismittel – fotografische oder sonstige – der Nachweis geführt werden, daß es damals am Tatort kein Taxi gab, das direkt hinter Faulkners Streifenwagen parkte. Damit würde die Aussage von Robert Chobert widerlegt, der angab, er hätte dort geparkt, als die Schüsse fielen. Wichtig wäre vielleicht auch ein neuer Zeuge, der eindeutig bestätigen könnte, daß Abu-Jamal in der Notaufnahme des Jefferson-Hospitals niemals lautstark ein Geständnis herausgeschrien hat. Weitere Zeugen könnten darüber Auskunft geben, wie die Anklage entlastende Beweise im Prozeß unterdrückt hat.

Würde die Verteidigung solche neuen Beweismittel in einem neuen Juryprozeß über die Strafzumessung präsentieren können, dann würden damit auch die Karten bezüglich des Schuldspruchs wegen Mordes völlig neu gemischt.
Verstoß gegen Mindeststandards
Das wäre das bestmögliche Ergebnis an diesem Punkt. Es wäre genau das, was Amnesty International am 17. Februar 2000 in einem Bericht zum Fall Mumia Abu-Jamal – der dem Inquirer damals nur eine Kurzmeldung von einem Absatz wert war – zu dem Schluß kommen ließ, ein neues Gerichtsverfahren zu fordern, weil der erste Prozeß »einen Verstoß gegen die internationalen Mindeststandards für eine faire Prozeßführung« darstelle. Offensichtlich haben sich die heutigen Verfasser des Inquirer-Editorials nicht die Mühe gemacht, einmal im Archiv ihres eigenen Blattes nachzusehen. Andernfalls hätten sie nämlich festgestellt, daß ihre Vorgänger am 16. Juli 1995 während einer gerichtlichen Anhörung über die Wiederaufnahme des Verfahrens, die unter Vorsitz des ursprünglichen Prozeßrichters Albert Sabo stattfand, in einem Editorial geschrieben hatten, daß die »ganze Wahrheit« des Falles wohl »niemals herausgefunden wird«.

Dieselben Autoren schrieben, das Verhalten von Richter Sabo im Prozeß 1982 sei »bestürzend« gewesen, und in der Beweisaufnahme während der 1995 durchgeführten Anhörung über die Wiederaufnahme des Verfahrens habe Sabo »den im Gerichtssaal Anwesenden nicht den Eindruck vermittelt, unparteiisch zu sein«. Wie man den Sprung von dieser Position hin zu ihrem glatten Gegenteil schafft und Abu-Jamals Los heute in jeder Form für »angemessen« und als »im besten Interesse der Gerechtigkeit« erachtet, können wir nicht nachvollziehen.

Wenn Bezirksstaatsanwalt Seth Williams jetzt das Richtige tun will, es ihm aber angesichts der großen politischen Macht der FOP, die seit vielen Jahren auf skrupellose Weise Lobbypolitik für Abu-Jamals Hinrichtung betrieb und dazu sogar Richter bestochen hat, an der notwendigen politischen Courage fehlt, Abu-Jamal einfach nach Verbüßung von über 30 Jahren verschärfter Haft freizulassen, dann könnte er den Weg jetzt abkürzen, indem er ihm nachträglich einen »Alford Plea Deal« anbietet. Darunter versteht man einen Handel zwischen Verteidigung und Anklage, bei dem der Angeklagte sich trotz seiner Unschuld für »schuldig« erklärt, weil er mutmaßt, daß die Anklage über Beweise verfügt, die für seine Verurteilung ausreichen.5 Würde ein Gefangener nach einem solchen »Alford Plea Deal« freigelassen, bliebe er offiziell ein verurteilter Mörder, aber beide Seiten könnten behaupten, die Sache irgendwie für sich entschieden zu haben.

Das wäre das vertrackte Ende eines äußerst vertrackten Falles, wäre aber weitaus eher »angemessen« und »im besten Interesse der Gerechtigkeit«, als wenn Abu-Jamal für den Rest seines Lebens ohne Bewährungsmöglichkeit in das Graterford-Gefängnis gesteckt würde, nachdem er aufgrund eines verfassungswidrigen Urteils bereits dreißig qualvolle Jahre im Todestrakt zu erleiden hatte.

Anmerkungen des Übersetzers:

1 Einzelrichter William H. Yohn am 18.12.2001 und die drei Bundesrichter des 3. Bundesberufungsgerichts zuletzt am 26.04.2011

2 Von 1982 bis 1995 war Abu-Jamal im Todestrakt des Huntingdon-Gefängnisses (erbaut 1889) in West-Pennsylvania untergebracht; dann wurde er in den Todestrakt der State Correctional Institution (SCI) Greene in Waynesburg, Pennsylvania, verlegt, ein nach jüngsten Erkenntnissen der Isolationsforschung 1995 neu erbautes Hochsicherheitsgefängnis mit schallisolierten Zellen

3 Am 6. April 2009 lehnte der Oberste Gerichtshof der USA eine Wiederaufnahme des Verfahrens in letzter Instanz ab und erklärte damit die Verurteilung wegen vorsätzlichen Mordes für rechtens. Die Verteidigung verfügt seit Jahren über unzählige Unschuldsbeweise, über die jedoch noch kein Gericht verhandelt hat

4 Die mächtige rechte Polizeibruderschaft FOP führt seit Jahrzehnten eine »Grillt Mumia!«-Kampagne an und setzt Prominente und Politiker unter Druck, die sich für Mumia Abu-Jamal und gegen die Todesstrafe einsetzen

5 Im Fall North Carolina gegen Alford (1970) bekannte sich der Angeklagte schuldig wegen Totschlags und wurde ohne Beweisaufnahme vom Richter zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt. Hätte er auf »nicht schuldig« plädiert, wäre er mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Jury zum Tode verurteilt worden

Übersetzung: Jürgen Heiser

Dave Lindorff arbeitet als Journalist u.a. für Counterpunch Magazine und The Nation. 2002 erschien sein Buch: »Killing Time. An Investiga­tion into the Death Row Case of Mumia Abu-Jamal«. Linn Washington jr. ist Kolumnist der Philadelphia Tribune und lehrt Journalismus an der Temple University. Beide Autoren betreiben mit Kollegen unter thiscantbehappening.net/ eine Plattform für investigativen Journalismus

»Gerichte sind politische Institutionen«
Auszug aus einem Interview mit Mumia Abu-Jamal

Am 11. Oktober gab es einen kleinen Sieg in Ihrem Fall, als der Oberste Gerichtshof eine Entscheidung gegen die Bezirksstaatsanwaltschaft in Philadelphia traf. Was sagen Sie dazu?
Das war schon ein Sieg, aber gleichzeitig auch kein wirklicher. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Berufungsantrag gestellt, und der wurde mit der Bemerkung »Zulassung abgelehnt« vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen: Es gab keine schriftliche Begründung, keine inhaltliche Rechtsentscheidung. Die Nichtzulassung des Antrags bedeutet juristisch nur, daß die weit zurückliegende Entscheidung eines Bundesgerichts aus dem Jahr 2001, die vorsieht, daß das Todesurteil gegen mich in lebenslange Haft umgewandelt werden soll, nun rechtlich Bestand hat.

Trotz weltweiter Proteste wurde Troy Davis am 21. September hingerichtet. Was bedeutet das für den Kampf gegen die Todesstrafe?
Daß man sich doppelt anstrengen muß. Das soll keine Kritik sein, sondern eine Feststellung. Die Mehrzahl derer, die Troy Davis unterstützt haben, ist relativ neu in der Bewegung gegen die Todesstrafe. Viele sind jung, College-Studenten. Und weil sie erst kurz dabei sind, haben sie wirklich daran geglaubt, daß die Justiz gerecht ist und die Gerichte es nicht zulassen würden, daß etwas Unrechtes passiert. Sie denken, daß die Gerichte logisch und gesetzlich handeln und nicht politisch. Die Bewegung gegen die Todesstrafe in den USA ist faktisch 1976 entstanden. In dem Jahr hat der Oberste Gerichtshof die Todesstrafe wieder eingeführt, nachdem sie seit dem Verfahren Furman vs. Georgia für vier Jahre außer Kraft gesetzt war. In dieser Zeit gab es keine Todesstrafe in den USA!

Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß drei der höchsten Richter, die für die Wiedereinführung der Todesstrafe stimmten, nämlich die Richter Harry A. Blackmun, Lewis F. Powell und Jean-Paul Stevens, nach ihrer Pensionierung ihre Meinung änderten und erklärten, daß es ein Fehler war. Wenn sie noch einmal neu entscheiden könnten, würden sie dafür eintreten, die Todesstrafe für ungesetzlich und verfassungswidrig zu erklären.

Wenn sie 1976 so gehandelt hätten, dann hätte die Mehrheit des Obersten Gerichtshofs, nämlich fünf von neun Richtern – William Brennan und Thurgood Marshall haben schon immer gegen die Todesstrafe votiert –, sie als Verstoß gegen die Verfassung gewertet, und sie wäre heute nicht mehr Gesetz in den USA.

Viele der Leute, die sich für Troy Davis einsetzten, kennen diese Vorgeschichte der Todesstrafe nicht. Sie hörten von Troys Situation und waren überzeugt, das ist eine gute und gerechte Sache, die man nur gewinnen kann. Gerichte sind aber politische Institutionen, Richter werden von Politikern ernannt und treffen politische Entscheidungen. Auch die Hinrichtung von Troy Davis war eine politische Entscheidung.

Interview: People’s Minister of Information JR für Radio Block Report, 25.10.2011, Bay Area San Francisco

Übersetzung: Jürgen Heiser

Quelle: www.jungewelt.de vom 08.12.11

Große Zustimmung. Kubas Bevölkerung sieht die begonnenen Reformen mehrheitlich positiv. Probleme bei der Umsetzung. Von Mario Arcadi, Pinar del Rio

Donnerstag, 08. Dezember 2011 von Huste

Überall in Kuba wird derzeit wieder intensiv über die seit Monaten durchgeführten Veränderungen der Wirtschaft diskutiert. So treten am 20. Dezember neue Regeln zur Vergabe von Bankkrediten für Kleinbauern, Selbständige sowie für den Bau und die Renovierung von Wohnungen in Kraft.

Zuvor war am 10. November die Verordnung 283/2011 in Kraft getreten, die den Kauf, Verkauf und das Vermieten von Wohnungen und Häusern zwischen Privatpersonen legalisiert und regelt. Darüber wurde die Bevölkerung in mehreren Fernsehsendungen mit Spezialisten informiert, eine 48 Seiten umfassende Sonderausgabe des Justizministeriums wurde Zeitungen beigelegt. Ausdrücklich wird im Text des Gesetzes darauf hingewiesen, daß nun keine Genehmigungen von staatlichen Stellen mehr notwendig sind, sondern allein der Wille der Vertragspartner für einen rechtskräftigen Abschluß ausreicht. Die Geschäfte müssen über eine Bank abgewickelt werden, so daß die fälligen Steuern in Höhe von vier Prozent des Kaufpreises vom Finanzministerium eingezogen werden können. Eine wichtige Einschränkung ist, daß der Kaufwillige nicht schon eine Wohnung, oder ein Haus besitzen darf, weil der Handel mit Immobilien und die Benutzung von Wohnraum als Kapitalanlage verhindert werden sollen. Der Staat regelt somit gesetzlich, was im kubanischen Alltag schon seit Jahren auf Umwegen und mit vielen Tricks praktiziert wurde. Die Zusatzbestimmungen, die in der Vergangenheit getätigte Geschäfte mit Wohnraum legalisieren sollen, stoßen deswegen in der Bevölkerung auf große Zustimmung.

Das ist durchaus nicht bei allen Wirtschaftsreformen der Fall. So wird die Höhe der Besteuerung der Gewinne aus selbständiger Tätigkeit, die zwischen null und 50 Prozent liegt, immer wieder kritisiert. Auch die Gebühren, die für die Lizenzerteilung zur Ausführung einiger der seit einem Jahr freigegebenen fast 200 Geschäftstätigkeiten erhoben werden, sind Anlaß zu kontroversen Diskussionen.

Maikel etwa sieht die Veränderungen positiv. Er arbeitet tagsüber als Netzwerkadministrator in der Pädagogischen Fachhochschule. Nun hat er sich eine Lizenz für einen selbständigen Nebenerwerb besorgt, denn der Lohn für seine eigentliche Beschäftigung hat kaum gereicht. In der Wohnung, die er gemeinsam mit seiner Mutter, einer Sportlehrerin, bewohnt, wurde dazu das Wohnzimmer bis auf den Fernseher, ein paar Stühle und eine Playstation ausgeräumt und in einen Spielsalon umgewandelt. Abends nach der Arbeit treffen sich hier die Jugendlichen aus seinem Wohngebiet und spielen bei ihm stundenweise gegen Bezahlung. Dieser Nebenverdienst bringt ihm monatlich fast so viel ein wie sein Job an der Hochschule. Da er aber voraussichtlich weniger als 5000 Pesos (rund 160 Euro) im Jahr einnehmen wird, muß er zunächst keine Gewinnsteuern bezahlen, nur die monatliche Gebühr für die Lizenz in Höhe von 100 Pesos. Sozialabgaben entfallen ebenfalls, da sie schon von seinem Lohn als Netzwerkadministrator beglichen werden. Zusammen mit dem Gehalt seiner Mutter ist das gemeinsame Einkommen damit auf ein akzeptables Niveau angestiegen. Maikel denkt schon daran, sein Geschäft auszuweiten. Ein zweites Gerät, das er gegen Gebühr außer Haus verleihen will, soll demnächst angeschafft werden.

Dagegen hat Yoalis ihre Lizenz zum Verkauf von Pizzas, belegten Broten und alkoholfreien Getränken vor ihrem Hauseingang nach ein paar Monaten wieder zurückgegeben. Trotz Vollzeiteinsatz hat sich das Geschäft für sie nicht gelohnt. So beklagt sie, daß Zutaten wie Mehl, Zucker, Fleisch und ähnliches im örtlichen Supermarkt zu teuren Endverbraucherpreisen eingekauft werden müssen. Sie will es noch einmal versuchen, wenn Großverbrauchermärkte, in denen Selbständige zu ermäßigten Preisen die notwendigen Zutaten fürs Geschäft einkaufen können, eingerichtet werden.

Ihr Nachbar, ein Schuhmacher mit kleiner Werkstatt im Hinterhof seiner Wohnung, beklagt sich über latente Lieferschwierigkeiten. Denn wenn es zum Beispiel keinen Klebstoff gibt, kann er keine Reparaturen ausführen. Da die Steuern und Gebühren aber beglichen werden müssen, bleibt ihm keine andere Wahl, als sich auf dem Schwarzmarkt die notwendigen Materialien zu besorgen. Das wiederum schadet der Wirtschaft. Zu einer funktionierenden Makroökonomie, wie sie der kubanische Staat zum Wohle aller anstrebt, muß ein stabiles, funktionierendes Netz für Rohstoffe eingerichtet werden.

Für eine umfassende Bewertung der »neuen kubanischen Ökonomie« ist es nach einem Jahr noch zu früh, denn für den Umbau sind fünf Jahre eingeplant. Aber die bisher durchgeführten Änderungen fallen mehrheitlich auf fruchtbaren Boden. Auch die Kritiker sind zuversichtlich, daß die Probleme im Detail langsam, aber sicher gelöst werden. In den Straßen haben die bunten und phantasievoll gestalteten Verkaufsstände das Stadtbild schon positiv verändert. Imbißstände und der Verkauf von CDs und DVDs sowie Schuh-, und Lederwaren sind die Spitzenreiter der neuen Selbständigkeit. An vielen Ecken stehen Händler mit Handwagen, die frisches Gemüse und Früchte anbieten.

Damit bei aller neuen materiellen Freiheit die Inhalte der kubanischen Revolution im Bewußtsein der Bevölkerung wach bleiben, startete die Regierung nun parallel eine Kulturoffensive. Bildende Kunst, Musik, Tanz und Theater sollen verstärkt an allen Schulen und in den Gemeindezentren gefördert werden. Dabei geht es nicht darum, aus allen Kubanern Künstler zu machen. »Denn dann würden wir irgendwann malend, tanzend und singend verhungern«, formulierte es der kubanische Kulturminister Abel Prieto in der Fernsehsendung »Mesa Redonda« (Runder Tisch). Aber »jeder Arbeiter, Bauer oder Techniker soll sich seiner kulturellen Identität bewußt werden und die Liebe zur Kunst entdecken, damit sich kein Kubaner und keine Kubanerin vom Blendwerk des Konsumismus und der Müllkultur des Kapitalismus in die Irre führen läßt«.

Quelle: www.jungewelt.de vom 08.12.11

Terror in London. Polizei warnt Bankenviertel der britischen Hauptstadt vor »Extremisten« von Occupy und Gewerkschaften. Von Christian Bunke, Manchester

Donnerstag, 08. Dezember 2011 von Huste

Neben dem Untergrundnetzwerk Al-Qaida und der kolumbianischen FARC-Guerilla stuft Londons Polizei die Occupy-Bewegung, eine Klimaschutzkampagne, eine Tierrechtsorganisation sowie streikende Bauarbeiter als terroristische beziehungsweise extremistische Organisationen ein. Dies geht aus einem Schreiben hervor, das am vergangenen Wochenende im Protestcamp an der London Stock Exchange, einer der wichtigsten Börsen Europas, vor den Toren der St. Paul’s Cathedral zirkulierte.

Die City of London Police ist die Polizeieinheit der mit weitgehenden Autonomierechten ausgestatteten Verwaltung für das Bankenviertel der britischen Hauptstadt. Sie ist deshalb nicht mit der Metropolitan Police Force zu verwechseln, die für den Rest der Stadt zuständig ist. Terrorismusbekämpfung ist Teil der Aufgaben der City Police, die regelmäßig Vertreter der in der Innenstadt präsenten Geschäfte, Unternehmen und Banken zu Informationsveranstaltungen über die aktuelle Bedrohungslage einlädt. In dem vorliegenden Schreiben, das offenbar aus Anlaß einer solcher Beratung erstellt wurde, wird die Occupy-Bewegung zwar als »überwiegend friedlich« beschrieben. Gleichzeitig werden Unternehmen aufgerufen, vor »feindlicher Aufklärungsarbeit« durch die Aktivisten auf der Hut zu sein. Die Bewegung sei derzeit auf der Suche nach weiteren Orten, die sie besetzen könne, heißt es in dem Schriftstück weiter. Das dürfte als Reaktion darauf zu verstehen sein, daß Occupy-Aktivisten kürzlich ein Gebäude des Finanzkonzerns UBS besetzten und dieses zu einer »Bank der Ideen« erklärten. An einem Solidaritätskonzert für die weltweite Bewegung im Keller des Gebäudes beteiligten sich unter anderem Mitglieder der Band Radiohead. Derzeit versuchen Konzern und City, sich der Besetzer auf gerichtlichem Weg zu entledigen.

Interessant ist auch die auf dem Papier beschworene »terroristische Bedrohung« durch Bauarbeiter, die einen Arbeitskampf bei sieben Großkonzernen der Bauindustrie führen. Am gestrigen Mittwoch sollte eigentlich ein Streik bei einem dieser Unternehmen, Balfour Beatty, beginnen, was dessen Geschäftsleitung per gerichtlicher Verfügung zunächst verhinderte. Dennoch kam es an diesem Tag in ganz Großbritannien zu Ausständen gegen die von den Konzernen geplante Gehaltskürzung um 35 Prozent. In London wurde die Zentrale von Balfour Beatty blockiert, die Polizei reagierte mit einem Einsatz ihrer Hundestaffel. Erstmals seit der Thatcher-Regierung (1979–1990) wird die Polizei offen gegen die Arbeiterbewegung in Stellung gebracht.

Die juristischen Grundlagen für die Definition von Streiks, Blockaden, Besetzungen und friedlichen Protesten als »Terrorismus« wurden bereits unter der von Anthony Blair geführten Labour- Regierung kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 geschaffen. In einer Reihe von sogenannten Antiterrorgesetzen wurden unter diesem Begriff alle Aktivitäten gefaßt, die geeignet sind, das Funktionieren der Wirtschaft zu gefährden. Gruppen, die solche Aktionen durchführen wollen, sind seitdem »Extremisten«. Dazu kann dann auch eine Gewerkschaft gehören.

Das bekommen die Bauarbeiter und die Occupy-Bewegung jetzt zu spüren. Die Polizei denkt nicht daran, von ihrer Definition abzurücken. Die Tageszeitung Independent zitierte einen Pressesprecher der Behörde mit den Worten: »In den vergangenen Wochen haben wir eine Reihe von Verbrechen gesehen, die mit Protesten in Zusammenhang stehen, insbesondere was die Besetzung von Gebäuden angeht. Wir werden auch weiterhin Partner in der Unternehmergemeinschaft über diese Entwicklungen auf dem laufenden halten.

Quelle: www.jungewelt.de vom 08.12.11

Bremen nimmt Neonazis Waffen ab

Donnerstag, 08. Dezember 2011 von Huste

Bremen/Berlin. In Bremen haben Sicherheitsbehörden sechs Neonazis Waffen abgenommen, die diese legal besaßen. Mitarbeiter des Stadtamts und der Polizei beschlagnahmten bei den Kontrollen am Dienstag etwa 20 Waffen sowie die dazugehörigen Waffenscheine, teilte die Bremer Innenbehörde am Mittwoch mit. Nach dem Waffenrecht sei es möglich, »unzuverlässigen« Besitzern ihre Waffen wegzunehmen. »Dazu zählen auch Personen mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen wie Rechtsextremisten.«

In der rechten Szene der Bundesrepublik gibt es nach Einschätzung der Sicherheitskräfte derzeit 9800 gewaltbereite Personen, 300 mehr als im vergangenen Jahr. Das berichtet der Berliner Tagesspiegel in seiner heutigen Ausgabe.

Quellen: (dapd/AFP/jW); www.jungewelt.de vom 08.12.11

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