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Minijobber abgehängt. Von Mirko Knoche

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Minijobs führen in die Armutsfalle. Die Stundenlöhne sind dort im Durchschnitt um die Hälfte geringer als die Gehälter von Vollzeitbeschäftigten. Diesen Mißstand belegen gleich drei gestern veröffentlichte Studien im Auftrag des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI). Die Frankfurter Rundschau und die Berliner Zeitung hatten darüber vorab in ihren Donnerstagsausgaben berichtet. Rund 88 Prozent der Minijobber arbeiteten im Jahr 2009 zu Niedriglöhnen. Das bedeutet im Westen für weniger als 9,76 Euro pro Stunde und im Osten unter 7,03 Euro.

Hartz-IV-Bezieher verdienten 2009 mit durchschnittlich 6,08 Euro pro Stunde noch weniger. Offensichtlich kalkulierten die Unternehmer das Arbeitslosengeld II in einen »Kombilohn zu Lasten des Fiskus« ein, vermuten die Autoren einer der drei Studien. Geringfügig Beschäftigte machten 58 Prozent aller 1,2 Millionen Niedriglöhner mit Gehältern unter fünf Euro pro Stunde aus. »Minijobs sind Billigjobs auf Kosten der Betroffenen und der Gesellschaft«, kommentierte Sabine Zimmermann von der Linksfraktion im Bundestag gestern.

Vor allem Frauen arbeiten in schlecht bezahlten Minijobs. Die Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse im Jahr 1999 war gedacht, Hausfrauen einen Anreiz zu geben, sich einen legalen Zuverdienst zu schaffen. Geringverdiener sollten ihr Einkommen mit einem Nebenjob aufbessern können, schließlich müssen sie weder Sozialabgaben noch Steuern abführen. Die Unternehmer entrichten für 400-Euro-Arbeitsplätze nur rund 30 Prozent Pauschalabgaben, statt 40 Prozent Sozialabgaben für reguläre Beschäftigungen.

Zwar behalten die Minijobber ihren gesamten Bruttolohn für sich. Doch gerade dieser Umstand macht die Unternehmer zu den wahren Profiteuren. In einem Fallbeispiel errechneten zwei Forscherinnen für das WSI, daß eine verheiratete Frau ohne Kinder mit Steuerklasse V bei einem Bruttolohn von 13,50 Euro pro Stunde auf sieben Euro Nettolohn kommt. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz müßte eine 400-Euro-Jobberin für die gleiche Tätigkeit ebenfalls 13,50 Euro verdienen. In der Praxis bekäme sie aber »brutto für netto« nur sieben Euro. Außerdem ist sie dann nicht eigenständig sozial­versichert. »Wir brauchen dringend strengere gesetzliche Regelungen, damit die Gemeinschaft die teils ungesetzliche Lohndrückerei nicht mehr mitfinanzieren muß«, forderte der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Wolfgang Stadler, am Donnerstag. Nach Auffassung der WSI-Experten war die integrative Wirkung der Minijobs auf dem Arbeitsmarkt spätestens mit den »Agenda 2010«-Reformen im Jahr 2003 vorbei. Seither ersetzten 400-Euro-Jobs reguläre Arbeitsplätze, beklagen die Forscher. So hatten im Frühjahr 2011 von 7,3 Millionen Minijobbern rund 4,8 Millionen keine andere Arbeit, darunter 3,2 Millionen Frauen. Die sind zunehmend Alleinverdienerinnen und rutschen so laut WSI in die »Niedriglohnfalle«.

Der entkommen überhaupt nur neun Prozent aller 400-Euro-Jobber beiderlei Geschlechts. Die prekäre Beschäftigung wird zudem chronisch. Nach einer der Studien erhalten weniger Arbeitslose eine Stelle, die vorher einer geringfügigen Beschäftigung nachgingen, als jene, die keinen Minijob hatten. »Eine allgemeine Brückenfunktion in den regulären Arbeitsmarkt ist nicht erkennbar«, stellen die Wissenschaftler fest.

Quelle: www.jungewelt.de vom 20.01.12

Dieser Beitrag wurde am Freitag, 20. Januar 2012 um 12:35 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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