Eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts stellt die Erhebung der Kulturförderabgabe für Geschäftsreisende in Frage.
Der Kreis Ahrweiler stellt eine Vielzahl kultureller Angebote zur Verfügung. Da ist es angemessen, wenn auch die Touristen sich an der Finanzierung dieser Infrastruktur beteiligen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat keine Einwände dagegen, und das begrüßen wir von der Partei DIE LINKE. Leider aber entlässt das Gericht Geschäftsreisende und damit die Firmen aus dieser Verantwortung und macht sie zu Kostgängern der Allgemeinheit. Im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Kreishaushalt Ahrweiler befürchte ich, dass die übrigen Parteien nun kurzfristig einige der abgewendeten Kürzungsideen wieder auf die Agenda stellen. Damit würden vielen Bürgerinnen und Bürgern (noch bezahlbare) kulturelle Angebote genommen. Umso wichtiger ist es, dass die Kreisverwaltung bzw. der Kreistag schnell ein Konzept vorlegt, das den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichtes gerecht wird.
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/urteil-des-bundesverwaltungsgerichts-bettensteuer-nur-fuer-private-uebernachtungen-erlaubt-11817706.html
« DIE LINKE Ahrweiler fordert Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze und schärfere Kontrollen der Energiekonzerne – Bundes-Skandal. Am Mittwoch trat in Sachsen der dritte Chef einer Verfassungsschutzbehörde zurück. Dazu erklärte Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Bundestagsfraktion Die Linke und im NSU-Untersuchungsausschuß, am Donnerstag in einer Pressemitteilung: »
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