Wolfgang Huste Polit- Blog

Kritik an Beförderung. Stellungnahme des Bundesarbeitskreises Antimilitarismus und Frieden (BAK AuF) von Linksjugend [’solid] und DieLinke.SDS zur geplanten Beförderung von Oberst Klein:

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Bundeswehr-Oberst Georg Klein soll (…) im neuen Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr werden, was später die Ernennung zum General nach sich zieht. Der Bundesarbeitskreis Antimilitarismus und Frieden (BAK AuF) von Linksjugend [’solid] und Die Linke.SDS kritisieren die Beförderung Kleins aufs Schärfste. Klein trägt eine besondere Verantwortung für den imperialistischen Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan. In der Nähe der Stadt Kundus hat er am 4. September 2009 den Befehl zur Bombardierung von zwei Tanklastwagen und einer großen Gruppe von Menschen gegeben. Bei diesem Angriff starben bis zu 142 Menschen, darunter zahlreiche Zivilisten und auch etliche Kinder.

Der zukünftige General hat sich zudem in der Vergangenheit durch Versuche hervorgetan, seine Verantwortung für den Tod und das Elend vieler Menschen zu vertuschen. Er hat eine sogar nach ISAF-Einsatzregeln vorgeschriebene Untersuchung der Auswirkung seines Bombardementbefehls durch falsche Direktiven unterbunden und verhinderte somit, daß eine genaue Zahl der Todesopfer festgestellt werden konnte. Klein hatte außerdem mehrfach falsche Angaben bei der Anforderung der Bombenabwürfe gemacht. Er gab z. B. an, daß deutsche Soldaten einer unmittelbaren Gefährdung durch Personen ausgesetzt waren, die sich nahe der Tanklaster aufhielten. Dies hat sich in den Nachuntersuchungen nicht bestätigt.

Trotz seiner Vertuschungsversuche wurde festgestellt, daß der Befehl Oberst Kleins weder rechtmäßig noch »angemessen« war – sein Verhalten zog dennoch keinerlei juristische Konsequenzen nach sich. Es wurde von vornherein verunmöglicht: Auf Grundlage der juristischen Bewertung des Krieges in Afghanistan als einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt kommt im Fall Klein nicht das Strafrecht zur Anwendung, sondern das humanitäre Völkerrecht. Aber auch dort sind sogenannte »unterschiedslose Angriffe« (unter die z.B. Bombardierungen fallen) verboten, also Angriffe bei denen damit zu rechnen ist, eine hohe Anzahl von Zivilisten zu töten. Der Luftangriff verstieß somit gegen das humanitäre Völkerrecht und dadurch auch gegen mehrere offizielle NATO-Einsatzregeln. (…)

Daß Recht immer das Recht des Stärkeren, der herrschenden Elite ist, zeigt sich in der aktuellen Debatte um die Beförderung Kleins. Denn da sowohl das Strafverfahren als auch ein Disziplinarverfahren gegen Klein eingestellt wurden, gibt es nach offiziellen Verlautbarungen keinen Grund, der gegen eine Beförderung sprechen würde. Die Verantwortung für den Tod von über hundert Menschen spielt für die Bundeswehr dabei anscheinend keine Rolle. In Bundeswehrkreisen gilt Klein sogar als »besonnener militärischer Führer«. Für den Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums, Stefan Paris, ist Klein sogar für seine neue Aufgabe »gut geeignet«.

Es kommt einer Verhöhnung der Opfer gleich, daß der Mann, der den Befehl zum Bombenmassaker gab, nun auch noch mit einer Beförderung belohnt wird. (…) Es geht in den Einsätzen der Bundeswehr nicht um Menschenrechte, sondern um geostrategische, machtpolitische und wirtschaftliche Interessen. (…)

Quelle: www.jungewelt.de vom 14.08.12

Dieser Beitrag wurde am Dienstag, 14. August 2012 um 13:39 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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