Nešković weiter: „Wenn den Demonstrierenden durch die Polizei jegliche Möglichkeit des Ausruhens genommen wird und sie auch auf Rollstühle zurückgreifen müssen, ist dies keine „Verhöhnung Behinderter“, wie Herr Henkel behauptet, sondern Ausdruck ihrer Verzweiflung. Es sind die unmenschlichen und verfassungswidrigen Auflagen der Berliner Polizei, welche die Teilnehmer der Demonstration in ihrem Versammlungsrecht derartig behindern, dass der Einsatz der Rollstühle notwendig wurde.
Das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit steht nicht unter dem Vorbehalt der Unbequemlichkeit oder gar der absehbaren Schädigung der eigenen Gesundheit. Selbstverständlich hat ein Demonstrant das Recht, sich bei einer Demonstration gegen die Witterungsbedingungen zu schützen. Die Ausübung des Versammlungsrechts wird in der Verfassung lediglich durch die Gebote der Friedlichkeit und der Waffenlosigkeit begrenzt. Die Auflagen der Berliner Polizei, die keine Gegenstände gestatten, die „dem Witterungsschutz (…) oder in sonstiger Weise der Bequemlichkeit von Versammlungsteilnehmern dienen“, sind daher eindeutig verfassungswidrig.
Mein Respekt und meine Solidarität gelten den Flüchtlingen und den übrigen Teilnehmern der Demonstration, die sich auch angesichts einer massiven Einschüchterungstaktik durch die Berliner Polizei nicht entmutigen lassen. Frank Henkel hingegen sollte dringend sein verfassungsrechtliches Verständnis von Demonstrationsfreiheit überdenken. Auch er wird sich dem wachsenden Druck aus Öffentlichkeit und Politik nicht dauerhaft widersetzen können.“
01. November 2012
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