Snowden hat groß angelegte amerikanische Spähprogramme, die gegen Datenschutzgesetze verstoßen und das internationale Recht verletzen, öffentlich gemacht. In den USA wird ihm deshalb Landesverrat vorgewofen. Er hat im Auftrag der amerikanischen Regierung in mehreren Ländern, auch in Deutschland, das zu den betroffenen Ländern gehört, deren Bürger, Institutionen und Regierungen (!) ausgespäht (was verfassungswidrig ist) und Asylantrag gestellt. Deutschland hat diesen Asylantrag mit der Begründung abgelehnt, Amerika sei ein Rechtsstaat. 27 Staaten haben ihm bis heute die Aufnahme verweigert und ihn so zum „Abschuss“ , sprich: Für die Auslieferung an die amerikanische Justiz, freigegeben. Wer Ohren hat, der höre, wer Gehirn hat, der denke.
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