Wohnen ist ein Menschenrecht! Ich setze mich selbstverständlich für mehr Sozialwohnungen ein, deren Miete nach oben gedeckelt sind, so dass auch finanziell schwache Menschen eine bezahlbare Wohnung erhalten. Nach einer Studie des Pestel – Instituts von 2012 fehlen in Rheinland-Pfalz 150 000 Wohnungen für ärmere Menschen. Bis 2017 rechnet der Deutsche Mieterbund mit einer Unterversorgung von 827 000 Wohnungen bundesweit. Und obwohl Bund, Länder, Kommunen und die Sozialversicherungen im ersten Halbjahr 2015 einen Überschuss von 21 Milliarden Euro erwirtschaftet haben, ist es dem Land, den Städten und Gemeinden nicht möglich, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Nach der Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Wohnungsbauunternehmen durch die Regierung Kohl war die Förderalismusreform II der Sargnagel für den sozialen Wohnungsbau: Dem hatte 2009 auch das von der SPD alleinregierte Bundesland Rheinland – Pfalz im Bundesrat zugestimmt. Fortan war die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus Ländersache. Bundesmittel, die für den sozialen Wohnungsbau an die Länder gingen, sind nicht zweckgebunden und werden deshalb nicht für den Wohnungsbau verwendet. Statt den Wohnungsbau zu fördern, gab es nun zur Freude der Immobilienbesitzer Mietzuschüsse für Mieter. Dieser Mietzuschuss führte zu Mieterhöhungen und nicht zum Bau neuer Wohnungen. Hier und da wurden ganze Wohnblocks mit ehemaligen Sozialwohnungen privatisiert. Das führte und führt wiederum zu Mietsteigerungen. Mittlerweile macht die Miete den Löwenanteil des Einkommens aus. Insbesondere ALG – II -BezieherInnen haben große Schwierigkeiten, eine für sie bezahlbare Wohnung zu finden. Ich möchte im Landtag eine landesgesetzliche Regelung beantragen, die den Kommunen ein Belegungsrecht für leerstehende Wohnungen einräumt. Dieses Belegungsrecht soll spätestens nach einjährigem Leerstand greifen und setzt die Zahlung eines angemessenen Mietzinses voraus Das kommunale Belegungsrecht soll gegebenenfalls auch gegen den Willen des Eigentümers durchgesetzt erden können, da Wohnungen kein Spekulationsobjekt sind, sondern der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum dienen. Insbesondere für den Bau von Sozialwohnungen muss der Länderfinanzausgleich zugunsten der Kommunen erhöht werden. Auch die Kommunen/Gemeinden können direkt „vor Ort“,mit ihren Möglichkeiten, den sozialen Wohnungsbau fördern. Wenn eine Kommune städtisches Eigentum aneinen Investor verkauft, der beabsichtigt, auf dem jeweiligen Grundstück Eigentumswohnungen zu bauen, dann muss der jeweilige Investor laut Vertrag verpflichtet werden, mindestens 15% der Wohnungen in Form von Sozialwohnungen zu bauen, deren Mietpreise für den Zeitraum X nach oben gedeckelt werden. Ansonsten solle man die Kapitalsteuer, die Vermögenssteuer, die Erbschaftssteuer einführen, damit man mit den eingenommenen Steuergeldern auch den sozialen Wohnungsbau finanziert, statt teure Leuchtturmprojekte. Ich setze mich vehement, und das seit vielen Jahren, für die Neuauflage des geförderten, sozialen Wohnungsbaus ein. – See more at: https://www.abgeordnetenwatch.de/user#sthash.DWoe6rlX.dpuf
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