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Sachsen: Rechts vor links. »Rechtlich fragwürdig und politisch gefährlich«: Nach Haftstrafe für Antifaschisten und Bewährung für Neonazigruppe »Sturm 34« wächst Kritik an Dresdner Justiz. Von Rüdiger Göbel

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Die vom Amtsgericht Dresden in dieser Woche verhängte Haftstrafe gegen einen antifaschistischen Demonstranten und Mitarbeiter der Linkspartei stößt auf immer heftigere Kritik. Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) nannte das Urteil am Freitag gegenüber dapd »rechtlich fragwürdig und politisch gefährlich«. Statt etwas zu beweisen, habe das Gericht forsch gemutmaßt. Gefährlich sei die Entscheidung, weil offenbar ein Exempel statuiert werden sollte. Beides habe mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nichts zu tun.

Der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Hlavka hatte am Mittwoch einen Teilnehmer der Blockade eines Neonaziaufmarsches zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Ohne Bewährung. Der 36jährige Berliner Tim H. soll nach Einschätzung des Gerichts am 19. Februar 2011 mit einem Megaphon eine Menschenmenge aufgewiegelt und zum Durchbrechen einer Polizeisperre aufgefordert haben. Konkrete Beweise gab es dafür nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Körperverletzung, besonders schwerem Landfriedensbruch und Beleidigung sogar eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert. Vier Einsatzkräfte waren seinerzeit bei dem Durchbruch verletzt worden (jW berichtete).

Das in Köln ansässige Komitee für Grundrechte und Demokratie reagierte am Freitag mit Entsetzen. Das Urteil sei »unverhältnismäßig und abschreckend«, erklärte Komitee-Sprecherin Elke Steven. Mit Tim H. sei offenbar ein Angeklagter exemplarisch übermäßig bestraft worden, weil alle anderen bisherigen Verfahren gegen Teilnehmer von Sitzblockaden gegen den Aufmarsch von NPD und »Kameradschaften« im Februar 2011 hätten eingestellt werden müssen. Auch die polizeilichen Durchsuchungen von mehreren Räumen am Abend des 19. Februar wurden gerichtlich für rechtswidrig erklärt. Die Datensammlungen mittels Funkzellenabfrage wurden vom sächsischen Datenschutzbeauftragten ebenso eingestuft – für rechtens erklärt worden ist die Auswertung von 1,2 Millionen Kommunikationsverkehrsdaten dagegen von Richter Hlavka laut einem am 3. Januar 2013 unterzeichneten Beschluß.

Der Dresdner Juso-Vorsitzende Stefan Engel machte am Freitag »schwerwiegende demokratische Defizite im Freistaat« aus. Am selben Tag, da gegen Tim H. eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt wurde, habe das Landgericht Dresden die Verurteilung von fünf Rädelsführern der verbotenen Neonazigruppe »Sturm 34« wegen schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung zu Bewährungs- und Geldstrafen bestätigt. Zeitgleich wurde außerdem bekanntgegeben, daß die Immunität des sächsischen Grünen-Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi wegen seiner Beteiligung an den Protestaktionen im Februar 2011 aufgehoben werden soll, was am Donnerstag vor dem zuständigen Ausschuß im sächsischen Landtag auch exekutiert wurde. »Offensichtlich ist es in Sachsen deutlich unproblematischer, Ausländer und Andersdenkende durch Kleinstädte zu jagen, als sich offensiv gegen Nazis zu engagieren«, so der Vorsitzende des SPD-Jugendverbandes.

Tim H. wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) sichert ihm Unterstützung zu: »Zivilcourage gegen rechts ist nicht kriminell. Naziaufmärsche blockieren ist unser Recht. Tim, die Überlebenden des Naziterrors stehen hinter dir.«

Quelle: www.jungewelt.de vom 19.01.13

Dieser Beitrag wurde am Samstag, 19. Januar 2013 um 00:08 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Blog abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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