Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beabsichtigt das Projektgrundstück „Heerstraße 129“ in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler neu zu entwickeln.
Die Grundstücksgröße beträgt 3.650 m²; die Entwicklung des Projektgrundstücks soll im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Interessensbekundungswettbewerb erfolgen. Ziel ist die Errichtung einer Obdachlosenunterkunft sowie die Schaffung von sozialem Wohnraum.
Das Grundstück
Bei dem Grundstück Heerstraße 129 (Gemarkung Bad Neuenahr, Flur
12, Flurstück 169/4) handelt es sich um ein ca. 3.650 m² großes Areal
im Eigentum der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Grundstücksbelastungen im Grundbuch sind nicht verzeichnet.
Baulasten im Baulastenverzeichnis sind nicht eingetragen. Das
Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des derzeit noch im
Verfahren befindlichen Bebauungsplans „Heerstraße“. Nach dem
Entwurf des Bebauungsplans sind bauliche Vorhaben zulässig, sofern
sie den planungsrechtlichen Vorgaben des § 34 BauGB entsprechen.
Unzulässig sind Einzelhandelsbetriebe mit Verkaufsflächen für in den
Textfestsetzungen aufgelistete zentrenrelevante Hauptsortimente. Die
Umgebungsbebauung des Grundstücks weist eine heterogene
Nutzungsstruktur auf, die sich v.a. aus Wohnnutzung, Gewerbe-,
Einzelhandels- und Handwerksbetrieben zusammensetzt und daher als
„Gemengelage“ zu bezeichnen ist. Das Grundstück grenzt nördlich
unmittelbar an die Heerstraße, westlich des Grundstücks befinden sich
3-geschossige Wohngebäude, östlich ist die Feuerwehr Bad Neuenahr
gelegen.
Der Bestand
Zur Zeit ist das Grundstück mit 3 Wohnblöcken bebaut. Bei dem an der
Heerstraße gelegenen Wohnblock handelt es sich um einen 3-
geschossigen Baukörper, der mit einem Satteldach abschließt, die
beiden anderen Blöcke sind 2-geschossige Flachdachbauten. Die
Wohnblöcke wurden Anfang der 60er Jahre in Schlichtbauweise
errichtet. Die alte Bausubstanz wird unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten als nicht sanierungsfähig eingeschätzt. Insgesamt
werden 12 der 28 Wohnungen bewohnt. Hiervon sind 11 Wohnungen
vom Ordnungsamt der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beschlagnahmt.
Über eine Wohnung besteht derzeit noch ein unbefristeter
Wohnraummietvertrag.
Die Zielsetzung
Das Projektgrundstück soll in zwei Teilbereiche aufgeteilt werden:
1. Auf der nördlichen Teilfläche mit einer Größe von ca. 900 m²
soll ein Gebäude mit Unterkünften für die vorübergehende
Unterbringung von Obdachlosen errichtet werden.
2. Auf der südlichen Teilfläche mit einer Größe von ca. 2.750 m²
sollen zweckgebundene Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus
entstehen.
Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beabsichtigt, die südlich gelegene
Teilfläche des Grundstücks Heerstraße 129 zu veräußern. Der Käufer
verpflichtet sich, den derzeitigen Bestand auf dem Gesamtgrundstück
abzubrechen und das Grundstück der o.g. Neubebauung zuzuführen.
Der Abbruch soll unter Beachtung der derzeitigen Wohnsituation und
der nachstehenden Zielsetzung schrittweise erfolgen.
Die Regelungen zur Zeit- und Leiharbeit, sowie der „Zwangseinsatz“ von Hartz-IV-EmpfängerInnen in 1-Euro-Jobs, hat zu einer starken Zunahme von prekären Beschäftigungsverhältnissen geführt.
Diese machen eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung und das eigenständige Bestreiten des Lebensunterhaltes für „AufstockerInnen“ und LeiharbeiterInnen unmöglich und halten diese am unteren Ende der Gesellschaft fest, während die Unternehmen weiterhin Löhne drücken und die Tarifhoheit in ihren Betrieben untergraben können!
DIE LINKE fordert(e) als erste und einzige Partei die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns ohne faule Kompromisse, um ArbeitnehmerInnen zu schützen.
DIE LINKE fordert „Gleichen Lohn für gleiche Arbeit“. Leiharbeiter sind keine ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse.
Die Einführung von 1-Euro-Jobs verdrängt, entgegen den Behauptungen der Regierung, reguläre Beschäftigungsverhältnisse. Dieser Zustand bedarf einer sofortigen Korrektur.
Quelle:http://www.konsequent-sozial-rlp.de/
Was Rot-Grün einfädelte, wird unter Schwarz-Gelb noch schlimmer
Alle reden von Hartz IV. Ein Begriff, gleichbedeutend mit Entwürdigung, mit
Schnüffelei, mit Armut per Gesetz. Kaum jemand weiß noch, dass es auch Hartz I bis Hartz III gibt. Was steckt hinter diesen Bezeichnungen, was sollten diese Instrumente bewirken? Von Leiharbeit bis zum Ein-Euro-Job, von Mini-Job bis Arbeitsplatzvernichtung – DIE LINKE klärt auf.
Hartz I:
Rot-Grün hob die zeitliche Begrenzung von Zeitarbeitsverträgen auf – damit konnten Leiharbeiter unbefristet in einem Unternehmen eingesetzt werden. Gewinner waren die Leiharbeitsfirmen, die große Summen einstrichen, während die vermittelten Arbeitnehmer mehrheitlich mit einem Hungerlohn abgespeist wurden. Grundsätzlich gilt zwar, dass Zeitarbeiter genauso bezahlt und behandelt werden müssen wie die Stammbelegschaft – also nach tariflichen Regeln. Diese Bestimmung tritt aber außer Kraft, wenn ein gesonderter Tarifvertrag für Zeitarbeitsfirmen vorliegt – dann gilt für die vermittelten Leiharbeiter dieser Tarif. Deshalb schlossen so genannte christliche Gewerkschaften eigene Zeitarbeitstarife mit niedrigen Löhnen ab und hebelten so die Gleichbehandlung aus. Hinzu kam, dass viele Unternehmen Leiharbeiter nicht einstellen, um vorübergehende Engpässe abzudecken, sondern um die teurere Stammbelegschaft verkleinern und klein halten zu können.
Verlierer sind die Arbeitnehmer. Der Anteil der Zeitarbeiter an der Zahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg von 297 000 (1,1 %) im Jahr 2003 auf 670 000 (2,4 %) im Jahr 2007 und lag im Jahr 2008 bei 598 000 (2,2 %).
Eine weitere Maßnahme bei Hartz I war der Aufbau von Personal-Service-Agenturen (PSA). Private Zeitarbeitsfirmen sollten mit staatlicher Lizenz gemeinnützige „Zweigstellen“ für schwer vermittelbare Arbeitslose gründen. Pro Vermittlung eines „Problem-Arbeitslosen“ gab es ein Erfolgshonorar als Kopfprämie. Hier gerieten kommerzielle Interessen in Konflikt mit der Gemeinnützigkeit – der Arbeitslose wurde zur Ware. Immer wieder wurde Missbrauch bekannt, weil die PSA möglichst viel Subventionsgeld abgreifen wollten. Erst Anfang 2009 wurden die PSA wieder abgeschafft. Verlierer auch hier: Steuerzahler und Arbeitslose.
Hartz II:
Das neue Zauberwort hieß „Jobcenter“. Hier sollten alle Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums aus einer Hand kommen. In den meisten Regionen Deutschlands kümmern sich Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen gemeinsam in Jobcentern um die Hartz-IV-Empfänger, daneben gibt es Orte, in denen Bundesagentur für Arbeit und Kommunen weiterhin getrennt arbeiten, und es gibt 69 „Optionskommunen“, in denen sich Städte oder Gemeinden alleine um Langzeitarbeitslose kümmern. Das Bundesverfassungsgericht sieht in Jobcentern einen Verstoß gegen das Gebot der klaren Aufgabentrennung zwischen Bund und Kommunen. Alles klar?
Noch ein Zauberwort: „Minijob“. Bei diesem Zuverdienst (von 325 Euro auf 400 Euro im
Monat erhöht) zahlt der Arbeitgeber Pauschalbeträge in Kranken- und Rentenversicherung, die Minijobber sind von Sozialbeiträgen freigestellt. Bei Minijobs sind die Löhne oft extrem niedrig, oft gibt es weder bezahlten Urlaub noch Lohnfortzahlung bei Krankheit. 2001 gab es in Deutschland 4,131 Millionen Minijobber, im Jahr 2009 waren 4,932 Millionen Minijobber registriert, die ausschließlich von diesem winzigen Lohn leben, hinzu kommen 2,260 Millionen weitere Menschen, die den Minijob brauchen, weil sie von ihrem sonstigen Lohn nicht leben können.
Hartz III:
Die Arbeitsämter haben sich der freien Wirtschaft angepasst: Wer einen Job sucht, heißt jetzt „Kunde“ und hat Anspruch auf eine Dienstleistung. Das Arbeitsamt nennt sich jetzt „Agentur für Arbeit“, statt eines einzelnen Präsidenten gibt es jetzt drei (jeweils höher bezahlte) Vorstände auf Zeit. Alleiniges Erfolgskriterium ist die Zahl der Stellenvermittlungen. Deshalb setzen die Vermittler vor allem auf leicht vermittelbare, junge Arbeitslose – Problemarbeitslose und Langzeitarbeitslose bleiben oft auf der Strecke. Der Anteil der Jobsuchenden, die ihren beruflichen Wiedereinstieg ausschließlich den neuen Agentur-Vermittlern verdanken, sinkt aber trotzdem auf 25 Prozent.
Hartz IV:
Hier sollten Reibungsverluste zwischen kommunalen Sozialhilfeträgern und Arbeitsagenturen in der Regie des Bundes verhindert werden. Die Kommunen wollten die immer mehr Geld kostenden Sozialhilfeempfänger loswerden, der Bund die steigenden Kosten für die Arbeitslosenhilfe. Inzwischen gibt es in Deutschland 6,75 Millionen Menschen, die Leistungen nach Hartz IV bekommen, davon sind 43 % arbeitslos, 11 % haben ein Bruttoeinkommen unter 400 Euro, 10 % befinden sich in „arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen“ wie Umschulung, Existenzgründung, Bewerbungstraining und ähnlichen Placebo-Beschäftigungen, 36 % stehen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung (Krankheit, Alter etc.). Was Bürokratie abbauen, vor Verarmung schützen und für schnellere Vermittlung sorgen sollte, verkehrte sich ins Gegenteil – ein totaler Flop.
Als „erzieherische Maßnahme“ wurden schließlich die Ein-Euro-Jobs eingeführt. Sie sollen Menschen ohne Job Arbeits-Disziplin vermitteln. Bei der BA sind rund 249 000 Ein-Euro-Jobber gemeldet. Laut Gesetz muss ihre Tätigkeit zumutbar und im öffentlichen sein. Vorgeschrieben ist auch, dass es sich um zusätzliche Jobs zu den vorhandenen Arbeitsplätzen in einem Unternehmen handeln muss. Das ist jedoch häufig nicht der Fall – Arbeitgeber streichen die Subventionen der BA ein (zwischen 2006 und 2008 war das jährlich eine Milliarde Euro). Viele Kommunen benutzen Ein-Euro-Jobber, um ihre Infrastruktur billig in Schuss zu halten. Leidtragende sind örtliche Handwerker und Dienstleister, die natürlich nicht zu den Dumpinglöhnen wie Ein-Euro-Jobber arbeiten können.
Für die Ein-Euro-Jobber entsteht weiterer Schaden: Ihnen erwachsen durch ihre Tätigkeit keine neuen Leistungsansprüche in der Sozialversicherung. Und sie werden benutzt, um Löhne zu drücken. Denn viele Ein-Euro-Jobber verrichten die gleichen Tätigkeiten wie ihre fest angestellten Kollegen. Oft wurde auch festgestellt, dass jemand nach seiner Kündigung wieder eingestellt wurde und dieselbe Arbeit verrichtete wie vorher – nur jetzt für einen Euro pro Stunde.
Quelle: Autor: Harald W. Jürgensonn,KV Ahrweiler(Direktkandidat WK 13)
http://www.konsequent-sozial-rlp.de
Die schwarz-gelbe Bundesregierung ist angetreten, das Solidarprinzip in der Gesundheitsversorgung abzuschaffen.
Zwar konnte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler, FDP, das Kernprojekt in diesem Plan, nämlich die Einführung der Kopfpauschale, nicht gleich im ersten Wurf verwirklichen – aber er bleibt dran.
Kopfpauschale, im Regierungsdeutsch „einkommensunabhängiger Arbeitnehmerbeitrag“ oder auch „Gesundheitsprämie“ genannt, bedeutet, dass jede und jeder künftig den gleichen Krankenkassenbeitrag bezahlen soll, die Verkäuferin so viel wie der weit besser verdienende Professor etwa.
Im Ergebnis ein weiteres Schnäppchen für die Besserverdienenden und eine neuerliche Mehrbelastung für Geringverdiener. Und das genau ist die Leitidee der schwarz-gelben Gesundheitspolitik: die Kostenlasten nach unten verteilen. Da ist von einer „kleinen Kopfpauschale“ die Rede, dann wieder von einer „Weiterentwicklung der Zusatzbeiträge“ an die Krankenkassen. Und jüngst hieß es sogar, auch die Erhebung einer Praxisgebühr bei jedem Arztbesuch werde erwogen. Soll eine vollwertige Gesundheitsversorgung künftig nur noch denen vorbehalten sein, die sie bezahlen können?
Gerecht geht anders
LINKE fordert Rehabilitierung von Kommunisten
Antrag auf gleiches Recht für alle, die Widerstand gegen den Nationalsozialismus geleistet haben
Die Linksfraktion im Bundestag hat einen Antrag zur Anerkennung des Widerstandes von Kommunisten formuliert, die gegen die Nazi-Diktatur gekämpft haben. Noch immer wird diese Gruppe durch die bundesdeutsche Gesetzgebung politisch und gesellschaftlich ausgegrenzt.
In den 50er und 60er Jahren wurden in der Bundesrepublik Deutschland rund 200 000 staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen tatsächliche oder vermeintliche Kommunisten geführt. Noch immer ist die Anzahl der Verurteilungen nicht klar zu benennen. Es soll zwischen 7000 und 10 000 mal »Recht« gesprochen worden sein. Es reichte schon die Mitgliedschaft in einer Organisation, die im Verdacht stand, sich nicht genügend von der Kommunistischen Partei oder dem »Ostblock« zu distanzieren.
Antikommunismus war Staatsdoktrin. Nicht selten standen daher Menschen, die gegen die Nazis gekämpft hatten, Juristen gegenüber, die dem Regime als willige Werkzeuge gedient hatten und ihre Kommunistenverfolgung nun fortsetzten. Die Folgen: Jobverlust und Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte. Die Verurteilung als Anhänger der kommunistischen Ideologie hatte aber auch Auswirkungen auf mögliche Zuwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG). Laut BEG-Paragraf 6 Abs. 1 Ziff. 2 war von der Entschädigung ausgeschlossen, »wer nach dem 23. Mai 1949 die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekämpft hat«.
»Dieses ebenso ideologische wie pauschale Brandzeichen führte dazu, dass Menschen, die in vielfacher Weise und unter Lebensgefahr Widerstand gegen das Völker mordende Nazi-Regime geleistet haben, von üblichen staatlichen Leistungen ausgeschlossen wurden. Oft wurde von ihnen sogar die Rückzahlung bereits erhaltener Zuwendungen gefordert«, erklärt der Abgeordnete Jan Korte, einer der Initiatoren des Antrags.
Bis heute ist jede Form der Rehabilitierung für die so bestraften Kommunisten ausgeblieben. Die Linksfraktion verweist darauf, dass es 65 Jahre nach der Zerschlagung des Hitler-Regimes und 20 Jahre nach der staatlichen Einigung höchste Zeit ist, Anstand zu beweisen. Sie übermittelte den anderen Fraktionen einen entsprechenden Antragsvorschlag. Darin heißt es: »Die schwierige Aufarbeitung der bis heute einzigartigen Verbrechensgeschichte des NS-Regimes verlief auch in der Bundesrepublik Deutschland seit ihrer Gründung nicht ohne Brüche, Fehlentwicklungen und Versäumnisse.«
Parlament und Regierung hätten sich erst sehr spät zur Entschädigung für zahlreiche Opfer des NS-Terrorregimes entschlossen. Genannt werden Zwangsarbeiter, Homosexuelle, Zwangssterilisierte und Euthanasiegeschädigte, als Juden verfolgte Menschen aus osteuropäischen Ländern, sowjetische Kriegsgefangene und die vielen deutsche Kommunistinnen und Kommunisten, die aktiven Widerstand gegen das NS-Regime geleistet haben.
Als möglichen gemeinsamen Willen des Parlaments formulierte die Linksfraktion: »Der Deutsche Bundestag ehrt in besonderer Weise die Leistungen der Frauen und Männer, die sich aktiv gegen das NS-Regime gewandt haben und in zahlreichen Fällen ihr Leben eingesetzt haben, um Widerstand gegen die Naziherrschaft in Deutschland zu leisten. Er sieht diesen, nicht sehr zahlreichen, Widerstand gegen das Hitler-Regime in seiner Integrität als unteilbar an.«
Um Gerechtigkeit herzustellen, soll die Regierung einen Härtefonds für NS-Verfolgte einrichten, »denen Leistungen nach dem BEG aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der KPD, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) oder anderen als kommunistisch beeinflusst geltenden Organisationen aberkannt bzw. verweigert wurden«.
Daraus soll, so die LINKE, den Betroffenen eine Zahlung »in Höhe einer schon einmal gewährten und dann aberkannten oder einer zu erwartenden, aber aufgrund der Mitgliedschaft in kommunistischen Organisationen verweigerten Entschädigung nach dem BEG« ausgezahlt werden.
Zweitens soll mit einer öffentlichen Geste »die Zugehörigkeit deutscher Kommunisten und Kommunistinnen zum Erbe des Widerstands gegen das NS-Regime« zum Ausdruck gebracht werden, um damit eine Rehabilitierung vorzunehmen.
Von René Heilig 30.06.2010
Quelle: http://www.neues-deutschland.de/artikel/174241.linke-fordert-rehabilitierung-von-kommunisten.html