Unserer Einschätzung nach zeigt die Tatsache, daß hier ein Verfahren, welches offensichtlich jeglicher juristischer Grundlage entbehrt, mit aller Macht vorangetrieben werden soll, daß es der Staatsanwaltschaft nicht um die Aufklärung angeblicher Straftaten geht, sondern um die Einschüchterung der Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft Dresden ist Teil des Systems, das auch als »Sächsische Demokratie« bekannt ist: Sie geht mit politischer Willkür gegen unliebsame Personen und Strukturen vor, die von weiterem zivilen Ungehorsam abgehalten werden sollen. Diesmal ist sie aber einen Schritt zu weit gegangen. Um ihr Gesicht zu wahren und dem eigentlich folgerichtigen Freispruch zu entgehen, muß sie sich nun auf eine Einstellung des Verfahrens einlassen. (…) Nach dieser großen Blamage für die Staatsanwaltschaft fordern wir daher die sächsische Justiz auf, alle noch laufenden Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den erfolgreichen Blockaden der Naziaufmärsche 2010 und 2011 umgehend einzustellen – unabhängig von der Prominenz der betroffenen Personen! Wer so vehement auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards pocht wie die Dresdner Strafverfolgungsbehörden, darf nicht so handeln, als existierten für ihn Beschuldigte erster und zweiter Klasse!
Quelle: www.jungewelt.de vom 08. November 2012
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