Schluß mit Schlichtungskuscheln. Der Staat greift gegen die Gegner des Prestigeprojekts »Stuttgart 21« wieder zu altbewährten rabiaten Mitteln. Am Donnerstag durchsuchten Beamte der Kriminalpolizei und Vertreter der Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben das Büro der »Parkschützer« und die Privatwohnung ihres Sprechers Matthias von Herrmann. Die Aktivistengruppe habe sich geweigert, Bildmaterial von der Besetzung des Baugeländes am 20. Juni herauszugeben, so die Begründung. Die Gegner des neuen Tiefbahnhofs verweisen darauf, daß die Aufnahmen im Internet frei zugänglich sind und sehen in dem Vorgehen den Versuch, die Protestbewegung zu kriminalisieren und zu spalten.
»Eine glatte Lüge« nannte von Herrmann auf jW-Nachfrage den Vorwurf der Behörden, die Herausgabe des Videomaterials verweigert zu haben. Die »Parkschützer« hatten bei einer Pressekonferenz am 24. Juni nicht nur 50 DVD mit den Aufnahmen an Journalisten verteilt, sondern diese auch ebenso wie die Fotos ins Internet gestellt. Er habe der Polizei am Donnerstag morgen telefonisch zugesichert, das Material freiwillig herauszugeben. Das sei auch sofort geschehen, so daß es gar nicht erst zu den vorgesehenen Hausdurchsuchungen kam. »Wir haben großes Interesse an der Veröffentlichung dieses Materials, denn es zeigt, daß die Darstellung der Polizei zum Verlauf des 20. Juni schlicht falsch ist«, so die »Parkschützer«.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen »gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und versuchten schweren Raubes«, u.a. weil ein Zivilbeamter angeblich schwer verletzt worden war. Das nun von der Polizei »sichergestellte« Bild- und Videomaterial dokumentiere statt dessen das aggressive Auftreten des Zivilpolizisten ebenso wie die Tatsache, daß in der Nähe stehende Beamte nicht in das Geschehen eingriffen. Die »Parkschützer« hatten eine Anzeige wegen der Anstiftung zu Straftaten gegen den Mann eingereicht. Laut Zeugenberichten hatte er Sachen beschädigt und andere Demonstranten aufgefordert mitzumachen.
Die Staatsanwaltschaft sei verpflichtet, im Rahmen ihrer Ermittlung »Beweismaterial sicherzustellen«, erklärte eine Sprecherin der Behörde gegenüber junge Welt. Zuvor sei von Herrmann einer polizeilichen Vorladung nicht gefolgt. Das ist allerdings sein gutes Recht. Von einer Sicherstellung des Videomaterials sei bei der telefonischen Vorladung keine Rede gewesen, betonte von Herrmann.
Vertreter der Bewegung gegen »Stuttgart 21«, die am Samstag erneut zu einer Großdemonstration mobilisieren, zeigten sich empört über das Vorgehen des Staates. »Das paßt nicht zu der angekündigten Linie der Deeskalation und torpediert die sachliche Auseinandersetzung«, sagte der Sprecher des »Aktionsbündnisses gegen ›Stuttgart 21‹«, Hannes Rockenbauch, gegenüber jW. Linke-Landessprecher Bernd Riexinger nannte den Vorgang »einen gezielten Versuch, den Protest zu kriminalisieren und die Bewegung zu spalten – das dürfen wir nicht zulassen«. Von Herrmann forderte, statt dessen bei der Bahn Durchsuchungen zu veranstalten. »Diese hat jahrelang Zahlen geschönt und das Parlament belogen – doch statt dem nachzugehen, wird bei den Parkschützern nach ohnehin zugänglichen Videos gefahndet. Daß sie jetzt zu solchen Methoden greifen, zeigt, daß es um ›Stuttgart 21‹ ziemlich schlecht steht.«
Quelle: www.jungewelt.de vom 07.07.11
Der umstrittene Verkauf hochmoderner »Leopard2«-Panzer an Saudi-Arabien beschäftigte am Mittwoch selbst den deutschen Bundestag: Auf Antrag der Opposition fand eine aktuelle Stunde statt, in der sich die Koalitionsparteien den Fragen der Parlamentarier stellen mußten. Antworten: keine. Alles andere wäre auch verwunderlich gewesen; Entscheidungen dieser Art trifft der Bundessicherheitsrat, der im geheimen tagt und beschließt, ohne einer parlamentarischen Kontrolle unterworfen zu sein. Dazu sei er gesetzlich verpflichtet, so Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) am Mittwoch, und man könne nur »die Debatte führen, ob man das Verfahren ändert«.
Im konkreten Fall ist das nicht mehr machbar. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel sei der Verkauf der 200 Panzer vom Bundessicherheitsrat bereits »grundsätzlich« gebilligt worden, nun würden nur noch die Details diskutiert. Laut Nachrichtenagentur Reuters seien gar schon 44 Kampfpanzer an Saudi-Arabien verkauft worden. Was zunächst nur nach einem weiteren guten Geschäft für Deutschland, den Drittplazierten unter den internationalen Rüstungsexporteuren, aussah, hat sich längst zum Politikum entwickelt. Auf mindestens 1,7 Milliarden Euro schätzen Experten den Umfang des Deals dem Magazin Focus zufolge: 200 »Leopard«-Panzer der neuesten Baureihe »2A7+«, gefertigt von den deutschen Konzernen Kraus-Maffei Wegmann (KMW) und Rheinmetall, zum Export vorgesehen in das ölreiche, von einer feudalen Clique regierte Saudi-Arabien. Das Land hat unlängst bei der gewaltsamen Niederschlagung der Unruhen in Bahrein demonstriert, wozu es solches Gerät benötigt. KMW, der Hersteller der »Leopard«-Panzer, hat, was solche Streitkräfte brauchen: »Asymmetrische Bedrohungen, zum Beispiel Terroristen oder Einzelpersonen, stellen die Truppe vor neue Herausforderungen. Mit dem ›Leopard 2A7+‹ gibt KMW darauf die richtige Antwort und den Streitkräften ein Mittel an die Hand, ihren Auftrag bestmöglich zu erfüllen«, heißt es auf der Firmenwebseite. Ein Außenminister Guido Westerwelle, der sich in Kairo von der Menge auf dem Tahrir-Platz feiern läßt, und deutsche Waffenexporte an eben diejenigen, die Protestierende niederschießen lassen: Für die deutsche Regierung ist das kein Widerspruch.
Die Opposition übt scharfe Kritik am Panzergeschäft. Grünen-Vorsitzende Claudia Roth nannte es einen Verstoß gegen die Kriterien der Rüstungsexportrichtlinien. »Das ist schlicht und einfach illegal«, sagte sie gegenüber der Passauer Neuen Presseww (Mittwochausgabe). Auch SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles und der SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier bemängelten den Ablauf. Daß sich unter der Bundesregierung von SPD und Grünen 1998 und 2005 die Exportgenehmigungen für deutsche Rüstung beinahe vervierfachten und in diesem Zeitraum auch Militärgerät im Wert von 260 Millionen Euro nach Saudi-Arabien verkauft wurden, ficht die beiden jetzigen Oppositionskräfte nicht an.
Während der aktuellen Stunde kam es in Berlin zu einer Protestaktion des Netzwerkes »Campact« vor dem Reichstag. »In Tunis und Kairo ließ sich Westerwelle von der Demokratiebewegung feiern. Jetzt will er das repressive Regime in Riad mit deutschen Hightech-Waffen gegen die Freiheitsbewegung hochrüsten. Das ist eine an Zynismus kaum zu überbietende Politik«, so Campact-Geschäftsführer Christoph Bautz.
Quelle: www.jungewelt.de vom 07.07.11
Die Verhandlung dürfte sehr spannend werden. Sie findet statt im Verwaltungsgericht Köln Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 1, am Donnerstag, 14.07.2011 um 9. 30 Uhr.
Über die Klage von Dr. Elke Koller gegen die Bundesrepublik Deutschland über den Abzug der letzten US-Atombomben aus Büchel wird am 14. Juli in Köln verhandelt.
Die Apothekerin i. R. Dr. Elke Koller – sie wohnt etwa vier Kilometer vom Fliegerhorst Büchel in der Eifel entfernt – begehrt mit ihrer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesverteidigungsminister, eine Verurteilung Deutschlands dazu,
– gegenüber den USA darauf hinzuwirken, dass die letzten zwanzig Atombomben aus Büchel abgezogen werden
– und die „Nukleare Teilhabe“ in den NATO-Stäben aufzugeben.
Bitte verbreitet diese Information mit euren Möglichkeiten in euren Kreisen und Netzwerken.
Mit freundlichen Grüßen,
Lucas Wirl
Reiner Braun
Lucas Wirl
Karlsgartenstrasse 5
12049 Berlin
Zitat:
Die deutschen Luftwaffensoldaten bewachen die amerikanischen Bomben in Büchel und üben, wie man zusammen mit US-Personal Nuklearwaffen in den Tornado-Flugzeugen montiert, und Bundeswehrpiloten, wie man mit solchen Waffen fliegt und wie man sie abwirft. Da in Büchel keine amerikanischen Flugzeuge stationiert sind, können die Bomben ausschließlich mit den deutschen Tornado-Jets transportiert und abgeworfen werden. Deutschland ist aber völkerrechtlich verpflichtet, keine Atomwaffen zu verwahren oder weiterzugeben. Das ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 des 2+4-Vertrages von 1990 sowie aus Art. 1 des Nichtverbreitungsvertrags von 1967.
Vor allem darf die Bundesrepublik nicht gegen die Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts verstoßen, die nach Art. 25 GG Bestandteil des Bundesrechts sind. Zu diesen Grundsätzen gehört das Gewaltverbot aus Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta. Dazu gehören ferner die Grundsätze
des humanitären Kriegsvölkerrechts. Mit seinem Gutachten vom 8.7.1996 hat der Internationale Gerichtshof (IGH), der Gerichtshof der Vereinten Nationen, festgestellt, „dass die Bedrohung durch oder Anwendung von Atomwaffen grundsätzlich [„generally“] im Widerspruch zu den in einem bewaffneten Konflikt verbindlichen Regeln des internationalen Rechts
und insbesondere den Prinzipien und Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts stehen würde“.
Nach diesen Regeln müssten Waffen
– zwischen Soldaten und Zivilbevölkerung unterscheiden können,
– keine unnötigen Leiden verursachen und
– das Gebiet unbeteiligter und neutraler Staaten nicht in Mitleidenschaft ziehen.
Das können Atombomben nicht.
Im Magazin Der SPIEGEL vom 30.5.2011 wurde mitgeteilt, dass die USA Atombomben modernisieren wollen, u.a. die in Büchel stationierten. Die Stärke der nuklearen Sprengladungen solle geändert und außerdem sollten die Waffen mit steuerbaren Heckflossen versehen werden,
damit sie als Gleitbomben gezielter eingesetzt werden können. Im nächsten Jahr soll die technische Entwicklung beginnen. Dazu hatte das Gericht das Bundesverteidigungsministerium um Stellungnahme gebeten. Das Ministerium hat erwidert, dieser Vorgang werde in seinem wesentlichen Verlauf von einem fremden, souveränen Staat nach seinem eigenen, von der Bundesrepublik Deutschland unabhängigen Willen gestaltet.
Das befremdet:
Es ist bekannt, dass die Modernisierungen darauf abzielen, die Atombomben für das Einklinken an den neuen Eurofighter geeignet zu machen. Die Fliegerstaffel in Nörvenich soll damit ausgestattet werden. Auch dort werden deutsche Soldaten mit den Atombomben umgehen.
Das Ministerium ist in seiner Klageerwiderung und auch aktuell auf keine dieser Fragen eingegangen; es wird „gemauert“.
Die Verhandlung dürfte sehr spannend werden. Sie findet statt im Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 1, am Donnerstag, 14.07.2011 um 9.30 Uhr.
Nach Ende der mündlichen Verhandlung soll ein Pressegespräch stattfinden, das Reiner Braun (IALANA/VDW) moderieren wird.
Quelle:Dr. Peter Becker
Rechtsanwalt und Notar a.D. Am Mühlgraben 2
Fachanwalt für Verwaltungsrecht 35037 Marburg
Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin
Die Traditionspolitik der Bundesregierung bleibt zwischen Wehrmacht und »Armee in der Demokratie« gespalten. Das verdeutlicht ihre Antwort auf zwei Anfragen der Linksfraktion.
Diese hatte angeregt, der 70. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion »wäre ein guter Anlaß, innerhalb der Bundeswehr endlich mit einer Aufarbeitung der eigenen Geschichte zu beginnen« und die Rolle von Nazioffizieren in der westdeutschen Armee zu thematisieren. Die Bundesregierung gibt sich empört: »Der Krieg gegen die UdSSR ist Teil der deutschen Geschichte, aber nicht der Geschichte der Bundeswehr. Die beginnt 1955«, belehrt sie die Fragesteller und proklamiert indirekt, das Militär habe eine »Stunde Null« erlebt.
Gleichzeitig verteidigt sie jedoch ihr Festhalten an den alten Haudegen der Naziarmee: Immer noch sind 33 Kasernen nach Wehrmachtsgenerälen benannt, von denen die meisten nach Einschätzung der Bundesregierung »an der Planung, Vorbereitung und Durchführung des Unternehmens Barbarossa (Überfall auf die Sowjetunion) beteiligt« waren. Nur neun von ihnen gehörten wenigstens zeitweise dem militärischen Widerstand an. Namensänderungen seien nicht geplant, heißt es (mit Ausnahme der General-Konrad-Kaserne, vgl. jW vom 25.5.2011).
Wie »unkompliziert« das Verhältnis zur Vorgängerarmee ist, demonstriert die Bundeswehr regelmäßig anläßlich von »Ehrengeleiten« bei Beerdigungen von Wehrmachtsveteranen. Auf Wunsch der Familienangehörigen werden »Totenwachen«, Trommler und »Ordenskissenträger« entsandt. Solche Ehrungen gibt es nicht für gemeine Wehrpflichtige, sondern nur für Berufssoldaten vom Rang eines Generals bzw. Admirals – Personen also, die sich freiwillig für den Dienst in der faschistischen Armee gemeldet hatten und über deren verbrecherischen Charakter genau Bescheid wußten. Darüber hinaus werden die Ehrengeleite für Soldaten gestellt, die besonders »tapfer« für Nazi-Deutschland kämpften und mit dem Ritterkreuz ausgezeichnet worden waren. 111 derartige Ehrenbezeigungen hat es seit dem Jahr 2000 gegeben.
Eine Beschränkung auf Soldaten, die im Widerstand waren, ist nicht vorgesehen – die Bundesregierung verweist trotzig darauf, daß diese Form des militärischen Brauchtums »international üblichen Gepflogenheiten in der Totenehrung von Soldaten« entspreche und schließlich »Teil des Gedenkens aller Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft« sei. Inwiefern Wehrmachtsveteranen, die heute sterben, als Kriegsopfer gelten können, bleibt freilich das Geheimnis der Bundesregierung. Diese versichert, es werde geprüft, daß nicht etwa Mitglieder »einer verbrecherischen Organisation des NS-Regimes« geehrt würden oder solche, die an Kriegsverbrechen beteiligt waren. Doch wie genau diese Prüfung vor sich geht, wird nicht verraten. Besonders sorgfältig kann sie nicht sein, denn es werden weder die Experten des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes eingebunden noch die Zentralstelle zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg. Das Kriterium der Beteiligung an Kriegsverbrechen wird möglichst eng ausgelegt: Wer nicht rechtskräftig verurteilt wurde, ist ehrbar. Da interessiert es nicht, ob der Betreffende verbrecherische Befehle weitergeleitet hat, ob er Soldaten, die Verbrechen begangen haben, ungestraft ließ oder sich als besonders inbrünstiger Hitler-Verehrer betätigt hat.
Auf diese Art kam 2008 auch der verstorbene Chef der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger, Gerhard Gutmacher, zu seinem Ehrengeleit. Ihm attestiert die Regierung eine »Aufbauleistung« als Jurist in der BRD. Daß seine rechtsextreme Gemeinschaft zugleich Geschichtsrevisionismus und Wehrmachtsverherrlichung pflegt, daran nimmt das deutsche Militär keinen Anstoß. Linken-Politikerin Ulla Jelpke, die beide Anfragen initiiert hatte, findet Ehrenbekundungen für solcherlei »engagierte« Wehrmachtsangehörige »fehl am Platz«, egal ob diese nun an Kriegsverbrechen beteiligt waren oder nicht. »Die Bundesregierung muß endlich die Traditionsstränge zur faschistischen Wehrmacht kappen«, fordert Jelpke.
Quelle: www.jungewelt.de vom 06.07.11
„Die Kritik aus Union und FDP an der Wiedererrichtung von Grenzkontrollen durch Dänemark ist heuchlerisch“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke. Sie fährt fort:
„Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung permanent für eine Perfektionierung der Flüchtlings- und Migrationsabwehr an den Außengrenzen der EU ein. Das Vorgehen der dänischen Regierung ist die logische Konsequenz aus diesem Ausbau der ,Festung Europa‘. Wer sich wie die EU nach außen abschottet, wird auch die Freiheit nach innen nicht aufrechterhalten.“
Quelle: Ulla Jelpke, MdB
Innenpolitische Sprecherin
Fraktion DIE LINKE. vom 05.07.11
Stralsund. Mit Plakataktionen an sieben Orten in Mecklenburg-Vorpommern haben am Montag Vertreter der Linken die Lohnsituation im Gastgewerbe kritisiert. Am Pylon der neuen Rügenbrücke installierten Aktivisten in 40 Metern Höhe ein etwa 14 Meter großes Transparent mit der Aufschrift »Ihnen einen schönen Urlaub! Der Kellnerin einen guten Lohn«. Die Lohnbedingungen im Gastgewerbe hätten ein Niveau »unter aller Würde« erreicht, fügte der Chef der Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi hinzu. Löhne von 700 Euro für Zimmermädchen und 1100 Euro für Köche widersprächen allen Anstandsregeln.
Die Linke fordere daher ab 2013 einen flächendeckenden einheitlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde.
Der Wirtschaftsexperte der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller, warf den Linken daraufhin vor, Mecklenburg-Vorpommern mit der Protestaktion schlechtzumachen.
(dapd/jW)
Quelle: www.jungewelt.de vom 05.07.11
Da kommt zusammen, was zusammengehört: Die mittelalterlich regierte Ölmonarchie Saudi-Arabien, deren Soldateska im Frühjahr die Revolte im Königreich Bahrain niederschießen half, und der mittlerweile drittgrößte Waffenexporteur der Welt (elf Prozent Weltmarktanteil), die Bundesrepublik Deutschland. Laut einem Bericht des Spiegel billigte der Bundessicherheitsrat in der vergangenen Woche grundsätzlich den Export von »Leopard«-Panzern auf die arabische Halbinsel und änderte damit die bisherige Linie, keine schweren Waffen dorthin zu liefern. Die korrupte saudische Herrscherclique, die ihr Regime mit brutal durchgesetzten religiös-fundamentalistischen Normen und Petrodollars aufrecht erhält, hat laut Spiegel Interesse an mehr als 200 Exemplaren der modernsten »Leopard«-Variante, dem Typ 2A7+. Die deutsche Rüstungsindustrie erhoffe sich ein Milliardengeschäft, da die Prinzengarde neugebaute Panzer wolle und keine gebrauchten. In den vergangenen Jahrzehnten waren Wünsche nach dem »Leopard« mit dem Hinweis auf eine Gefährdung Israels abgelehnt worden. Offenbar erscheint Berlin die mögliche Abschlachtung der Untertanen seiner Majestät von Riad und die der arabischen Nachbarstaaten nun vorrangig.
Am Montag schaltete die Bundesregierung angesichts eines heftigen Echos in Medien und bei der Opposition auf stumm. Regierungssprecher Steffen Seibert und Außenamtssprecher Andreas Peschke verwiesen auf die strikte Geheimhaltung aller Entscheidungen des Bundessicherheitsrates. Analog verfuhren die Koalitionsparteien: CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe – bekannt für lange Tiraden über Christenverfolgung in muslimischen Staaten – und FDP-Chef Philipp Rösler (»Ab jetzt wird geliefert«) wollten sich auch auf Nachfrage nicht zu dem Thema äußern.
In der Opposition regierten Heuchelei und Empörung. SPD und Grüne, die während ihrer gemeinsamen Regierungszeit für die Verdoppelung deutscher Rüstungsexporte gesorgt hatten, stellten sich an die Spitze der Kritik. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles wußte auf einmal, Panzerlieferungen nach Saudi-Arabien hätten nichts mit einer wertegebundenen Außenpolitik zu tun. Das Land sei ein »Pulverfaß«. Dorthin dürfe man nicht noch Streichhölzer liefern. Grünen-Chefin Claudia Roth als Repräsentantin der derzeit aggressivsten deutschen Kriegspartei hält eine mögliche Lieferung von schweren Kampfpanzern an Saudi-Arabien für »illegal«. Dies verstoße »eklatant« gegen die deutschen Rüstungsexportrichtlinien.
Linksparteichef Klaus Ernst mahnte, Saudi-Arabien gehöre zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzern der Region: »Es waren saudi-arabische Truppen, die den Aufstand in Bahrain niedergeschlagen haben, und zwar mit aller Brutalität.« Nun gebe es »die tödlichsten Panzer für die schlimmsten Unterdrücker«. Die Sprecherin für Internationale Beziehungen der linken Bundestagsfraktion, Sevim Dagdelen, erklärte: »Das Beispiel Saudi-Arabien macht deutlich, daß sich Die Linke für ein vollständiges Verbot von Waffenexporten, Militär- und Polizeihilfe einsetzen muß. Eine entsprechende Verankerung im Parteiprogramm wäre auf der Höhe der Zeit.« Anfang April war bekanntgeworden, daß deutsche Bundespolizisten in Saudi-Arabien eingesetzt werden, um Grenzsicherungsanlagen des Rüstungskonzerns EADS in Betrieb zu nehmen – selbstverständlich ohne Parlamentsbeschluß.
Grüne und Linke haben zu dem Thema eine Aktuelle Stunde im Bundestag beantragt.
Quelle: www.jungewelt.de vom 05.07.11
Immer neue Fernsehteams stehen mit Kameras und Mikrofonen vor der »Tahrir«, die im Hafen von Agios Nikolaos auf das Auslaufen wartet. Die rund 50 Aktivisten, die mit dem 25 Meter langen kanadischen Schiff die israelische Blockade des Gazastreifens überwinden wollen, sind von Tag zu Tag begehrtere Gesprächspartner – auch für Urlauber, Einheimische und Segler, deren Boote in der Marina liegen.
Die Küstenwache hat gedroht, das Auslaufen der Hilfsflottille mit Gewalt zu verhindern. Die Aktivisten wollen friedlich bleiben, sind aber dem zivilen Ungehorsam nicht abgeneigt. Ursprünglich sollten die zehn Schiffe, von denen zwei durch Sabotage ausgefallen sind, bereits am 27. Juni auf internationalen Gewässern zusammentreffen, um Hilfsgüter in den abgeriegelten Gazastreifen zu bringen. Seither sitzen sie überwiegend in griechischen Häfen fest. Nach immer neuen Verzögerungen, bei denen die Behörden zum Teil anonyme Hinweise auf technische Mängel überprüften – auf einzelnen Schiffen bis zu dreizehnmal – hat die griechische Regierung am Freitag offiziell ein Auslaufverbot verhängt. Wohlgemerkt für alle Schiffe unter griechischer oder ausländischer Flagge mit Kurs auf Gaza. Eine politische Entscheidung, begründet mit der israelischen Seeblockade, die damit, so der Schriftsteller Henning Mankell, an Griechenland »outgesourct« wurde. Die Organisatoren des Schiffskonvois hatten unverzüglich Anwälte in Marsch gesetzt und Gespräche mit Parteien und Gewerkschaften geführt.
Der griechische Parlamentsabgeordnete des Linksbündnisses SYRIZA, Michalis Kritsotakis, fand klare Worte für die Selbstaufgabe der nationalen Souveränität: »Griechenland ist im Moment ein Teil der israelischen Außenpolitik. Sie machen alles, worum sie gebeten werden.«
Lauter Jubel brach am Sonntag unter den Aktivisten auf der »Tahrir« aus, als bei der täglichen Frühbesprechung an Bord für Montag morgen, 8.00 Uhr Präsenz angeordnet wurde. »We are going to leave«, verkündete David, Linguistik-Professor aus Kanada und Mitglied des »Steering Committee«, das die Aktivität der nunmehr acht Schiffe umfassenden Flotte koordiniert. Wie zur Warnung legte kurz darauf ein Patrouillenboot der griechischen Küstenwache neben der »Tahrir« an, auf der Pier fuhr ein Polizeiwagen vor, bis an die Zähne bewaffnete Beamte stiegen aus. Wann das Schiff ablegen wird, ist unklar – wie sich die Küstenwache verhält, ebenfalls.
Zumindest in Agios Nikolaos stehen alle Zeichen auf Konfrontation. Die »Tahrir« ist bestens darauf vorbereitet: Die Teilnehmer haben anderthalb Wochen lang den friedlichen Widerstand geprobt – eine erste Bewährungsprobe gab es am Freitag, als ein Polizeibeamter daran gehindert wurde, mit beschlagnahmten Schiffsdokumenten von Bord zu gehen. Auch die Hafenmeisterin kann mittlerweile ein Lied davon singen, daß mit den Bürgerrechtlern aus Kanada, Australien, Belgien und Dänemark nicht gut Kirschen essen ist.
Auch das Schiff selbst ist bestens für eine Konfrontation gerüstet. Das gesamte Oberdeck ist mit engmaschigen und starken Fischernetzen gegen Tränengaskartuschen abgeschirmt, alle Teilnehmer sind darauf vorbereitet, Soldaten, die eventuell das Schiff zu entern versuchen, gar nicht erst zum Ruderhaus durchzulassen. Das aber müssen sie erst in die Hand bekommen, um die beiden Dieselmotoren stoppen zu können. Allerdings dürfte das nur mit äußerster Gewalt zu erreichen sein – es gäbe Schlagzeilen für die Weltpresse, die sich in den vergangenen Tagen immer intensiver mit dem Konflikt um die Gaza-Flottille befaßt hat.
Von seiten der Aktivisten wird es jedenfalls keine Gewalt geben – lediglich passiven Widerstand. Jeder an Bord hat sich per Unterschrift auf die »Red Lines« verpflichtet, die unter anderem vorschreiben, keinerlei Aggressivität auszuüben – auch nicht verbal. Sogar böse Worte gegenüber den Angreifern sind verboten.
Das Schiff wurde mit Spenden in Höhe von etwa 500000 kanadischen Dollar in Griechenland gekauft, mit etwa 50000 zusätzlichen Dollar ausgerüstet und umgebaut. Das Durchschnittsalter liegt bei 45 Jahren. Jeder Dritte an Bord hat schon Enkel. Zu den Mitreisenden zählen Universitätsprofessoren, eine ehemalige Grünen-Abgeordnete aus Australien, ein einstiger Grünen-Senator aus Belgien, auch ein früherer Bürgermeister aus Kopenhagen ist dabei.
* Demonstration: Freie Fahrt für die Free-Gaza-Flottille! Schluß mit der völkerrechtswidrigen Blockade!, heute, 18.00 Uhr. Pariser Platz, Berlin
Quelle: www.jungewelt.de vom 04.07.11
Bereits am 21.Mai hatte junge Welt unter dem Titel »Polizei schnüffelt bei Busunternehmen« über die Ausspähung von Reiseunternehmen durch die »Sonderkommission 19/2« der Dresdner Polizei berichtet. Am Sonntag– mit knapp sechswöchiger Verspätung und nach den Enthüllungen über millionenfache Handyortung – kam die Geschichte auch in den Redaktionsstuben des selbsternannten Nachrichtenmagazins Spiegel an. So posaunte Spiegel online am Sonntag »Überwachungsskandal: Dresdner Polizei spähte auch Busreisende aus«. Die Beamten wollten demnach wissen, wo Fahrgäste ein- und ausstiegen, worüber sie sprachen und welche Transparente sie bei sich trugen. Es sei auch nach Mietverträgen und Kopien der Ausweise von Kunden gefragt worden.
Das Nachrichtenportal berichtete ebenfalls von den Anschreiben, die die Dresdner Polizei an alle Busunternehmen versandte, die am 19. Februar Antifaschisten zu den Massenblockaden gegen einen Neonaziaufmarsch in die Elbmetropole transportierten. In dem junge Welt vorliegenden Schreiben, das mit der Überschrift »Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Landfriedensbruches/Ermittlungen zu Busunternehmen« versehen ist, wird seitens der Polizei der falsche Eindruck erweckt, daß die Beamten gegen die Reiseveranstalter selbst ermitteln würden und diese somit zu einer Antwort verpflichtet seien.
In dem Schreiben wird unter anderem Auskunft darüber verlangt, welche genauen Strecken von den Bussen am 19. Februar zurückgelegt wurden, wo Pausen eingelegt wurden und wo genau die Abreisepunkte waren. Außerdem will die Sonderkommission wissen, welche Personen die Busse gefahren haben und wer sie angemietet hat. Die Inhaber der Betriebe sollen diesbezüglich nicht nur die Anschriften der Busfahrer und -anmieter übermitteln, sondern auch Informationen über die Zahlungsmodalitäten.
Infolge der jW-Berichterstattung im Mai hatten unbeachtet vom Spiegel sowohl Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der sächsischen Linksfraktion, als auch die nordhrein-westfälische Landtagsabgeordnete Anna Conrads (Die Linke), sogenannte Kleine Anfragen an ihre jeweiligen Landesregierungen gestellt, die beide bereits beantwortet wurden. Die »rot-grüne« NRW-Minderheitsregierung teilte am 20. Juni lediglich mit, daß die Polizeidirektion Dresden im Rahmen der Ermittlungen eine Erkenntnisanfrage an das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen gerichtet habe und man darüber hinaus keine Stellung zu Ermittlungsverfahren, die in anderen Ländern geführt würden, beziehe. Der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) hingegen hatte am 23. Juni keinerlei Probleme mit einer Stellungnahme. Die Dresdner Polizei habe die Busunternehmen mit Wissen der örtlichen Staatsanwaltschaft angeschrieben. Die Ermittlungsbehörden, so Ulbig, hätten bei Bestehen eines Strafverdachts diesen zu verfolgen und den »Sachverhalt zu erforschen«. Dabei gelte »der Grundsatz der freien Gestaltung des Ermittlungsverfahrens, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten« sei. »Mit dieser Zielstellung wurde die bundesweite Abfrage durchgeführt«, konstatiert Ulbig. Die Übermittlung der gewonnenen Daten an öffentliche Stellen und deren Nutzung sei zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten zulässig und im vorliegenden Fall auch erforderlich, heißt es in der jW vorliegenden Antwort weiter. Also: Alles richtig gemacht.
Quelle: www.jungewelt.de vom 04.07.11
„Wir fragen uns, warum das schon seit langer Zeit recht marode und renovierungsbedürftige Twin-Freibad nicht schon unter der Leitung des damaligen Bürgermeisters Tappe renoviert wurde, zu Zeiten, wo die Haushaltskasse sich noch im Plus befand und warum erst jetzt, seitdem Herr Tappe der hoch bezahlte Direktor der hoch verschuldeten Kur AG ist, entsprechende Aktivitäten bezüglich des Twin- Schwimmbades entwickelt werden.“ so Wolfgang Huste vom Kreisvorstand DIE LINKE Ahrweiler. „Will sich hier die Kur AG auf Kosten der Kommune, der Bürgerinnen und Bürger, finanziell „sanieren“?“.
Kreissprecherin Marion Morassi fordert: „Es muss für die Öffentlichkeit transparent dargelegt werden, welche Kosten eine Grundsanierung des Twin verursacht und wie hoch die Kosten für einen Neubau sein werden. Beide Möglichkeiten (Sanierung oder Neubau) müssen dann miteinander transparent und auch öffentlich verglichen werden. Wir möchten konkret wissen, ob die Eintrittsgelder erhöht werden, die jetzigen Arbeitsplätze, die mit dem Twin- Freibad in einem engen Zusammenhang stehen, weiterhin bestehen bleiben und ob auch die dort Beschäftigten zukünftig mit Tariflöhnen rechnen können, oder ob es zu Entlassungen kommen wird. Des weiteren muss gesichert werden, dass auch die Bürgerinnen und Bürger ein umfassendes Mitspracherecht bei der Gestaltung des Twin bekommen. Es darf nicht sein, dass hier wieder einmal den Bürgerinnen und Bürgern künstliche „Sachzwänge“ aufgezwungen werden. Eine Planung, die nicht transparent ist, an der die Bürgerinnen und Bürger nicht von Anfang an beteiligt werden, lehnen wir Linke als völlig undemokratisch konsequent ab.“
DIE LINKE Kreisverband Ahrweiler wendet sich strikt gegen jegliche Privatisierungsmaßnahmen beim öffentlichen Eigentum. Für uns ist die Privatisierung des öffentlichen Eigentums eine freiwillige Enteignung der Kommunen und somit der hier lebenden Bürgerinnen und Bürger. Die Erfahrung zeigt, dass solche Maßnahmen letztendlich für die jeweilige Kommune, für die Bürgerinnen und Bürger, nie gut ausgegangen sind. Die Preise (hier: Eintrittspreise) steigen, es kommt in der Regel zu Personalentlassungen oder die Monatsgehälter der abhängig Beschäftigten sinken, weil sie zum Beispiel nicht mehr nach armutsfesten Tarifen bezahlt werden. Der allgemeine Service rund um das entsprechende Projekt wird schlechter. Insbesondere bei Public Private Partnership – Modellen ( = PPP – Modellen) ist das immer der Fall. Wir wissen aus Erfahrung: Langfristig werden die Gewinne privatisiert, die Verluste aber auf die öffentliche Hand, sprich: auf die Bürgerinnen und Bürger, übertragen.
„Prophylaktisch“ teilen wir schon heute mit, dass wir eine Privatisierung des Twin – Schwimmbades durch die Hintertür nicht widerstandslos zulassen werden! Wir gehen davon aus, dass auch die hier lebenden Bürgerinnen und Bürger entsprechende Initiativen ergreifen werden, damit das Schwimmbad in der öffentlichen Hand verbleibt. Wir treten jeglichen Spekulationsgelüsten interessierter Kreise oder Einzelpersonen entgegen, die versuchen, das Twin – Grundstück, was zum wertvollen und auch traditionsreichen „Tafelsilber“ der Kommune gehört, zu privatisieren. Um kurzfristig Geld in die kommunale Kasse zu bekommen, ist die Versuchung für die Kommune recht groß, Privatinvestoren nachzugeben, die egoistische Eigeninteressen verfolgen, die zum Beispiel das Twin eventuell zu einem „Spaßbad“ umbauen wollen, was langfristig zur Folge haben wird, dass die Eintrittspreise kontinuierlich steigen werden. Das trifft dann besonders ärmere Familien mit Kindern , aber auch andere Menschen, die in prekären Verhältnissen leben, die mit jedem Euro rechnen müssen. DIE LINKE ruft deshalb schon heute, ebenfalls „prophylaktisch“, zur Gründung einer Bürgerinitiative: „Rettet unser Twin“ auf.
Quelle: DIE LINKE., Kreisverband Ahrweiler, vom 03.07.11