Wolfgang Huste Polit- Blog

*Demo-Aufruf für Samstag 4.12. 14h Porta Nigra, Trier:*

Mittwoch, 01. Dezember 2010 von Huste

Am 18. Mai 2009 wurden in Trier drei engagierte junge Menschen von einer
Gruppe Neonazis verfolgt, unter ihnen NPD-Stadtrat Safet Babic.
Ein junger Mann stürzte auf der Flucht vor dem faschistischen
Rollkommando und wurde brutal zusammengeschlagen. Die Opfer wurden
später von Babic verhöhnt und als “linke Plakatabreißer” diffamiert.
Der Übergriff ist weder Einzelfall, noch Zufall: Körperliche Gewalt,
Hetze und Einschüchterungsversuche gehören zum Alltag von NPD & Co.
Betroffen sind davon nicht nur Menschen, die sich gegen Neonazis
engagieren, sondern alle, die nicht in das faschistische Weltbild
passen, wie z.B. Juden, Homosexuelle, Frauen, Ausländer…
Nun läuft der Gerichtsprozess gegen Babic und zwei weitere mutmaßliche
Nazi-Schläger. Babic selbst beruft sich auf sein angebliches
Festnahmerecht, um mindestens eine Nötigung zu rechtfertigen. Am 26.
November soll voraussichtlich das Urteil gegen die drei Angeklagten
gesprochen werden.
Auch wenn Babic und seine beiden Komplizen nicht wegen der gefährlichen
Körperverletzung verurteilt werden sollten: die NPD und ihr rechtes
Umfeld vertreten weiterhin eine rassistische und menschenverachtende
Ideologie.
Unabhängig vom Urteil wollen wir deshalb, auch in Hinblick auf die
kommenden Landtagswahlen, ein Zeichen setzen gegen Faschismus, Rassismus
und Nazigewalt.
Kommt deshalb am 4. Dezember um 14:00 Uhr zur Porta Nigra und erhebt
eure Stimmen für Toleranz und Vielfalt!
Babic raus aus dem Stadtrat!
Keine Plätze für Nazis in den Parlamenten!

Bündnis gegen Rechts Trier

weitere UnterstützerInnen sind willkommen,
siehe http://keineplaetzchen.blogsport.eu/

Strategien gegen rechts. Bei einem Kongreß in Bochum diskutierten Antifagruppen über neofaschistische Strukturen in NRW und eine bessere Vernetzung

Mittwoch, 01. Dezember 2010 von Huste

Das Ruhrgebiet hat sich in den letzten Jahren zu einer Hochburg der sogenannten Autonomen Nationalisten entwickelt. Alljährlich marschieren diese gewalttätigen Neonazis Anfang September zu ihrem »Nationalen Antikriegstag« in Dortmund auf. Wie in ländlichen Gebieten Ostdeutschlands kämpfen Neonazis auch im Ruhrgebiet um »national befreite« Angstzonen, in denen aktive Antifaschisten bedroht und vertrieben werden. Doch auch die rassistische Vereinigung »Pro NRW« konnte bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfahlen mit Hetze gegen Muslime und Moscheebauten punkten. Eine untergeordnete Rolle spielt dagegen in NRW noch die NPD. Doch die Partei steht kurz vor ihrer Vereinigung mit der Deutsche Volksunion (DVU). Ab kommenden Jahr könnte so in Deutschland eine faschistische Partei mit rund 10000 Mitgliedern entstehen.

Mit derartigen Entwicklungen im rechten Lager befaßte sich am vergangenen Wochenende ein regionaler Antifakongreß unter dem Motto »Was tut sich in den Städten – gemeinsam gegen rechts!« im Bahnhof Bochum-Langendreer, der von der Bundestagsfraktion Die Linke gemeinsam mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW veranstaltet wurde. Gerade in diesem Bundesland sind eine Vielzahl von Antifagruppen oft nebeneinander tätig, ohne gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Ihnen eine Kommunikationsplattform auf »neutralem Boden« zu geben, war ein Ziel der Tagung. Während dies nach Auffassung der Veranstalter gelang, traten die Israel- und US-Clakeure der »Antideutschen Antifa« nicht offen in Erscheinung.

Mit Blick auf den »Hobbygenetiker und Schädelvermesser Sarrazin«, dessen Buch sich bereits eine Million Mal verkaufte, konstatierte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, in ihrem einleitenden Vortrag zum Thema »Antifa-Strukturen stärken, in Partei und Bewegung« einen Rechtstrend in der Gesellschaft. Jelpke berief sich dabei auf eine Studie der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung, wonach die öffentliche Zustimmung zu rassistischen und antidemokratischen Auffassungen seit 2008 erheblich zugenommen habe und jeder dritte Befragte Deutschland »gefährlich überfremdet« sehe. Die rassistische Stimmungsmache erfolge gezielt von Politikern wie dem bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU), um von den Verantwortlichen der Wirtschaftskrise abzulenken. »Auch in unserer eigenen Partei gibt es leider Genossen, die sich dieser Sanktionslogik nicht gänzlich entziehen wollen«, warnte die Innenpolitikerin vor einer partiellen Zustimmung zu Sarrazins und Seehofers Thesen von den angeblichen Integrationsverweigerern. Gegen die rechte Stimmungsmache reiche es nicht, nur antifaschistische Politik zu machen und Naziaufmärsche zu blockieren: »Wir müssen Mut haben zu einem konsequenten, ja auch einem populistischen, das heißt verständlichen Antikapitalismus«, so Jelpke.

In ihrem Workshop über den Zusammenhang von »Krise, Kriegen und Faschismus« zeigte die Dortmunder Linksparteiaktivistin Iris Bernert-Leushacke Kontinuitätslinien des völkischen Schein-Antikapitalismus der ­NSDAP, der sich gegen Juden richtete und der heutigen sozialen Demagogie der NPD auf, die »die anderen« zum Ziel ihrer Angriffe macht. Die Landtagsabgeordnete Anna Conrads und der Politikwissenschaftler Wolfgang Dreßen zeigten auf, wie im Namen der von der schwarz-gelben Bundesregierung hochgehaltenen Extremismustheorie die seit langem kontinuierlich arbeitenden und aus Bundesmitteln geförderten zivilgesellschaftlichen, antirassistischen Gruppierungen plötzlich selber unter Extremismusverdacht gestellt werden. Außerdem sollen sie einen an den Kalten Krieg gemahnenden Knebelerlaß nicht nur über ihre Verfassungstreue und sondern auch die Verfassungstreue ihrer Kooperationspartner unterzeichnen. Conrads war zuvor in den Medien mehrfach selber wegen ihrer Mitgliedschaft in der vom Verfassungsschutz beobachteten Antirepressionsorganisation Rote Hilfe als »Extremistin« attackiert worden. Rena Kenzo befasste sich mit Frauen in der Neonaziszene. In einem Workshop von Antifaaktivistinnen ging es dagegen unter der Frage »Alles Macho oder was!? Wie männlich ist die Antifa?« um das Mackertum mancher schwarzgekleideter Streetfighter.

jW-Bericht vom 19.11.10; www.jungewelt.de

Linke unter Generalverdacht. Hintergrund, aktuelle Ausprägung und politische Funktion des Extremismusansatzes. Von Ulla Jelpke und Gerd Wiegel

Mittwoch, 01. Dezember 2010 von Huste

Aus Protest gegen eine Antiextremismuserklärung, die von allen nominierten Projekten zu unterzeichnen war, hat das Alternative Kultur- und Bildungszentrum (AkuBIZ) aus Pirna den mit 10000 Euro dotierten Sächsischen Demokratiepreis abgelehnt. Diese demonstrative Verweigerung hat eine Debatte ins Licht der Öffentlichkeit gerückt, mit der antifaschistische Initiativen seit der schwarz-gelben Regierungsübernahme verstärkt konfrontiert sind, die aber als ideologisches Kampfinstrument des Konservatismus sehr viel älter ist: die Extremismustheorie und die mit ihr verbundene Gleichsetzung von rechts und links. Was es mit dieser »Theorie« auf sich hat, von wem und mit welchem politischen Interesse sie vertreten wird, wollen wir im Folgenden klären. Zunächst wollen wir aber einen Blick auf die aktuelle politische Ausprägung dieser Debatte werfen, die in immer weiteren Bereichen die politischen Handlungsmöglichkeiten von radikalen Linken einschränken soll.

Neuer Radikalenerlaß

Seit 2001 werden mit Bundesmitteln Projekte gefördert, die dem immer stärkeren Anstieg rechter Gewalt und dem Vordringen der extremen Rechten entgegenwirken sollten. Den Konservativen waren diese Projekte schon immer ein Dorn im Auge, wurde doch hier eine staatliche Finanzierung von Antifastrukturen vermutet. Seit dem Eintritt von CDU/CSU in die Bundesregierung 2005 wurden die Programme politisch zurechtgestutzt. Seitdem Union und FDP regieren, wurde die ganze Ausrichtung der Programme verändert. Aus Programmen gegen »Rechtsextremismus« sollen laut Koalitionsvertrag Programme gegen »Extremismus« werden. Folgerichtig hat die konservative Bundesregierung jetzt Projekte gegen »Linksextremismus« und Islamismus an den Start gebracht, um auch so die von ihr vertretene Gleichsetzung von rechts und links zu dokumentieren. Systematisch wird aktuell von Regierungsseite versucht, den Extremismusansatz in allen nur denkbaren Bereichen zu implementieren: Das vom Innenministerium finanzierte Bündnis für Demokratie und Toleranz, das bisher vor allem in den Bereichen extreme Rechte, Integration und NS-Erinnerung tätig ist, soll sich verstärkt um das Thema »Linksextremismus« kümmern. Auch die Bundeszentrale für politische Bildung soll das Thema »Linksextremismus« stärker in ihrem Onlineangebot berücksichtigen. Und das Bundesamt für Verfassungsschutz (VS) will mehr Personal für den besagten Bereich einstellen.

Alle diese teils hektischen Aktivitäten sind Ausdruck einer ideologischen Aufrüstung, mit der linke Politik und linke politische Ansätze kriminalisiert werden sollen. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), deren Ministerium für die bisherigen Bundesprogramme gegen rechts verantwortlich ist, ist eine der eifrigsten Verfechterinnen dieses Konzeptes und exerziert gerade dessen rücksichtslose Umsetzung vor. So sollen alle Projekte, die über die erwähnten Bundesprogramme staatliche Gelder erhalten, eine Erklärung unterschreiben, in der sie sich nicht nur selber zur »freiheitlich-demokratischen Grundordnung« bekennen, sondern sich zugleich verpflichten, alle Kooperationspartner auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Ausdrücklich wird dazu die Lektüre des Verfassungsschutzberichtes angeraten. Auch wenn diese Wiederauflage des Radikalenerlasses aus den 70er und 80er Jahren, mit dem damals Linke verfolgt und aus dem öffentlichen Dienst gedrängt werden sollten, eher als Farce erscheint, hat sie doch deutlich negative Auswirkungen für linke und antifaschistische Projekte. So wurde einem Projekthaus in Potsdam, das auch Gelder aus dem Bundesprogramm bekommt, zeitweilig der Geldhahn zugedreht, weil einem Projektpartner »extremistische« Kontakte unterstellt wurden. Der Fall des antifaschistischen a.i.d.a.-Archivs aus München ging durch die Presse: Aufgrund der Erwähnung im bayrischen Verfassungsschutzbericht wurde das vom »Bündnis für Demokratie und Toleranz« zweifach ausgezeichnete und von der Stadt München geförderte Projekt im Jahr 2009 aus dem Beratungsnetzwerk zum Thema extreme Rechte in Bayern geschmissen und verlor seine Gemeinnützigkeit beim Finanzamt. Die gerichtlich erstrittene Streichung aus dem VS-Bericht im September 2010 nützte dann auch nichts mehr, womit deutlich wird, daß es um politische Säuberungen geht.

Da der Extremismusansatz eher für schlichte Gemüter gedacht ist, verwundert auch seine Umsetzung in der Provinz nicht: Der Bürgermeister des sächsischen Limbach-Oberfrohna wollte einen Runden Tisch zum Thema Demokratie in seinem Ort abhalten und lud auch die demokratisch gewählte NPD dazu ein. Die daraufhin einsetzenden Proteste beantwortete er damit, daß er nicht nur die NPD, sondern auch die LINKE auslud, da er beide jetzt als extremistische Parteien bezeichnete, die entsprechend gleich zu behandeln seien.
Theorie nach Hufeisenschema
Inhaltlich und theoretisch knüpft der wissenschaftlich höchst umstrittene Extremismusansatz an die Totalitarismustheorie an. »Totalitarismus« und »Extremismus« unterscheiden sich im Sinne der Vertreter dieser Ansätze durch die Stichworte Realität bzw. Potentialität: Mit »Totalitarismus« werden historisch oder gegenwärtig reale Herrschaftssysteme beschrieben, wogegen »Extremismus« auf Bewegungen und Parteien angewandt wird, die in Opposition zum liberalen Verfassungsstaat stehen.

Im Extremismusansatz erscheint der politische Raum als ein Hufeisen, dessen äußere Enden sich einander annähern. Mit diesem Bild soll die inhaltliche und formale Nähe der Extreme von rechts und links verdeutlicht werden. Die beiden führenden Vertreter des Extremismusansatzes in der Bundesrepublik, Uwe Backes von Dresdner Hannah-Arendt-Institut und Eckhard Jesse, Professor für Politikwissenschaft an der Universität in Chemnitz, definieren den Begriff folgendermaßen: »Der Begriff des politischen Extremismus soll als Sammelbezeichnung für unterschiedliche politische Gesinnungen und Bestrebungen fungieren, die sich in der Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates und seiner fundamentalen Werte und Spielregeln einig wissen, sei es, daß das Prinzip menschlicher Fundamentalgleichheit negiert (Rechtsextremismus), sei es, daß der Gleichheitsgrundsatz auf alle Lebensbereiche ausgedehnt wird und die Idee der individuellen Freiheit überlagert (Kommunismus), sei es, daß jede Form von Staatlichkeit als ›repressiv‹ gilt (Anarchismus).«

Wichtigstes Merkmal ist hier die Ablehnung der Werte und Normen des »demokratischen Verfassungsstaates«. Unter der Hand enthält die Definition auch gleich eine spezifische Auslegung des Grundgesetzes, in dem das Verhältnis von Gleichheit und Freiheit mit einem Primat auf Freiheit ausgelegt wird.

Neben der Ablehnung des liberalen Verfassungsstaates nennen Backes/Jesse weitere Merkmale des Extremismus, die sie in einer allen extremistischen Kräften gemeinsamen Denkstruktur sehen: »Alle extremistischen Doktrinen erheben auf die eine oder andere Weise den Anspruch auf exklusiven Zugang zur historisch-politischen Wahrheit – gleichgültig ob man sich auf die Gesetze der Natur oder der Vernunft beruft.« Diese inhaltliche Gleichsetzung wird noch um einen Punkt weitergetrieben: »Ihr strategisches Waffen­arsenal ist weitgehend austauschbar: kein Mittel der extremen Linken, das nicht auch bereits von der extremen Rechten angewendet worden wäre – und umgekehrt.«

Somit erscheint also rechter und linker Extremismus in der Wahl seines Gegners (liberaler Verfassungsstaat) und der Wahl seiner Mittel und Agitationsstruktur als gleich. Erübrigt hat sich mit dieser Definition jede weitere inhaltliche Dimension. Entscheidend ist nicht das Wofür sondern das Wogegen, womit die politische Mitte, der liberale Verfassungsstaat, zum einzigen Maßstab wird, jedoch nicht inhaltlich, sondern rein auf die Form bezogen.
Dieses Abstrahieren von jeglicher inhaltlichen Bestimmung ist für die Extremismustheorie konstitutiv. Das gesamte Gebäude würde zusammenbrechen, wenn die inhaltliche Dimension stärker in den Mittelpunkt rücken würde. Vehement wenden sich Backes/Jesse gegen Vorstellungen, die von einem »Extremismus der Mitte« sprechen und damit andeuten, daß sich Inhalte etwa der extremen Rechten auch in der Mitte des politischen Raums finden lassen, ja teilweise von hier sogar ihren Ausgang nahmen. Erinnert sei nur an die hohe Zustimmung, die die rassistischen Thesen Thilo Sarrazins auch innerhalb seiner eigenen Partei erhalten, wo eine Mehrheit der Genossen einen Ausschluß des Exbundesbankers aus der SPD ablehnt. Daß die Sarrazin-Debatte keineswegs ein Ausrutscher war, zeigt die aktuelle Studie »Die Mitte in der Krise«, die Leipziger Wissenschaftler im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung Mitte Oktober veröffentlichten. Mehr als jeder dritte Deutsche hält demnach Deutschland für »in einem gefährlichen Maß überfremdet« und ist der Überzeugung, Migranten kämen nur nach Deutschland, »um unseren Sozialstaat auszunutzen«. Besonders von den Anfeindungen betroffen sind Muslime. Ihre freie Religionsausübung wollen bundesweit 58,4 Prozent »erheblich eingeschränkt« sehen, in Ostdeutschland gar über 75 Prozent. Auch antidemokratische Einstellungen nehmen wieder zu. Jeder vierte Befragte wünscht sich »eine einzige starke Partei, die die Volksgemeinschaft insgesamt verkörpert«, und 13 Prozent hätten gerne einen »Führer«, der Deutschland »zum Wohle aller mit starker Hand regiert«. Jeder vierte befürwortet ein »hartes und energisches Durchsetzen deutscher Interessen gegenüber dem Ausland«, und 40 Prozent wünschen sich »Mut zu einem starken Nationalgefühl«. Die Zustimmung zu rassistischen und antidemokratischen Aussagen ist also weitaus größer, als die bisherige Wählerschaft faschistischer oder rechtspopulistischer Parteien wie der NPD oder »Pro-NRW«. Vielmehr ergibt sich bei Themen wie Asyl und Einwanderung oder auch Nationalstolz eine vielfältige inhaltliche Nähe zwischen der sogenannten demokratischen Mitte und dem rechten »Extremismus«. Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Horst Seehofer begründete seine demonstrativ erhobene Forderung nach einem Einwanderungsstopp für Türken gerade mit dem Postulat seines Vorgängers Franz Josef Strauß, es dürfe rechts der Union keine demokratisch legitimierte Partei geben. Die dahinter stehende Logik, die Unionsparteien müßten sich solche Positionen zu eigen machen, um nicht der extremen Rechten das Feld zu überlassen, bewegt sich genau im Rahmen dieses Extremismusverständnisses.

Würde man den Verfassungsstaat inhaltlich definieren, könnte man sehen, daß sich die radikale Linke gerade auf seine zentralen Werte bezieht, während die extreme Rechte sie ablehnt:

Demokratie: Die Linke steht für eine Ausweitung der Demokratie auch auf wirtschaftliche Entscheidungen oder für Menschen ohne deutschen Paß oder durch Formen direkter Demokratie, wogen die Rechte demokratische Rechte generell einschränken und abschaffen will.

Menschenrechte: Radikale Linke beziehen sich positiv auf die allgemeinen Menschenrechte und beklagen, daß diese nicht allen Menschen in Deutschland gewährt werden. Die extreme Rechte bestreitet dagegen, daß es überhaupt so etwas wie Menschenrechte gibt.

Sozialer Rechtsstaat: Die radikale Linke tritt vehement für die Ausweitung sozialer Rechte ein, sie steht für die Verteidigung bürgerlicher Rechte nach dem Motto »Freiheit statt Angst«. Die extreme Rechte will soziale Rechte exklusiv an Herkunft und Geburt knüpfen und tritt für den starken, allwissenden Staat ein.

Frage der Definitionsmacht

Jedoch geht es im Extremismusansatz, wie deutlich geworden sein sollte, nicht um Inhalte, sondern um das Bekenntnis zum liberalen Verfassungsstaat. Auch dessen Bestimmung erfolgt ja nicht inhaltlich. Den Maßstab gibt nicht seine jeweilige Realität, sondern sein Ideal ab. Während etwa beim Kommunismus den Kritikern der Totalitarismustheorie vorgeworfen wird, sie würden mit dem Verweis auf die hehren Ziele des Kommunismus – das Ideal – die Realität des Realsozialismus verharmlosen, wird im Gegenzug von den Anhängern der Totalitarismustheorie immer nur der Idealtyp des liberalen Verfassungsstaates herangezogen. Egal, welche inhaltliche Veränderung dieser Verfassungsstaat im Rahmen der aktuellen Sicherheitsdebatte nimmt, welche Grundrechte weiter eingeschränkt und abgebaut werden – an seiner Definition und am Selbstverständnis wird sich nichts ändern.

Schlußendlich reduziert sich die Frage nach Extrem und Mitte schlicht auf die Macht, diese Definition durchzusetzen. In einem Handlexikon zur Politikwissenschaft heißt es dazu ganz offen von Manfred Funke, einem Vertreter dieses Ansatzes: »Üblicherweise bezeichnet sich kein Extremist als Extremist. Er erhält vielmehr dieses Werturteil zugewiesen von den Inhabern der Definitionsherrschaft über die zentralen Standards einer Gesellschaftsordnung, die ihre Bestandsgefährdung zurückweist, indem sie den vermuteten bzw. erkannten Zerstörer der Basisstabilität als ›Extremisten‹ markiert und ihn damit von jeder unerwünschten Einflußnahme auszugrenzen versucht.«

Als Personen am rührigsten bei der Verbreitung des Extremismusansatzes sind sicherlich die schon erwähnten Politikwissenschaftler Uwe Backes und Eckhardt Jesse. Backes/Jesse geben seit 1989 das »Jahrbuch Demokratie & Extremismus« heraus, das teilweise über die Bundeszentrale für politische Bildung vertrieben wird. Die enge Verbindung des Extremismusansatzes und seiner Propagandisten mit dem Verfassungsschutz wurde kürzlich durch eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE dokumentiert. Hier räumte die Bundesregierung ein, daß das Bundesamt in den letzten Jahren öfter größere Teile der Auflage des Jahrbuches aufkaufte, um sie Journalisten, Bibliotheken, Wissenschaftlern und politischen Bildungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Der Inlandsgeheimdienst versorgt also Meinungsbildner mit einem fragwürdigen wissenschaftlichen Ansatz: eine besondere Form der Querfinanzierung und politischen Propaganda.

Das durch die sächsische CDU dominierte Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung soll die Vergangenheit der DDR vor allem unter dem Blickwinkel des Totalitarismus untersuchen. Dieser Ansatz lag auch der Enquete-Kommission des Bundestages zur Aufarbeitung der DDR zugrunde. Das heißt, hier wird mittels der Totalitarismustheorie die DDR mit dem Nationalsozialismus verglichen. Die Funktion ist die nachträgliche völlige Diskreditierung der DDR als »Unrechtsstaat« und gleichzeitig, quasi als Nebeneffekt, eine Relativierung der Nazivergangenheit. Wenn DDR und »Nationalsozialismus« verglichen, sogar mit einem Begriff – eben totalitär – bezeichnet werden können, dann kann der Faschismus in Deutschland nicht so schlimm gewesen sein.
Immunisierung gegen Kritik
Die Immunisierung des liberalen Verfassungsstaates gegen jede Kritik ist eine zentrale Funktion der Extremismustheorie, die somit nicht zufällig vor allem im Rahmen des Verfassungsschutzes angesiedelt ist. Führende Vertreter dieser Theorie, wie Backes und Jesse, haben eine eindeutige Affinität zum rechten Konservatismus, publizierten etwa zusammen mit dem rechtsaußen stehenden Historiker Rainer Zitelmann und befürworten im Sinne eines politischen Gleichgewichts die Etablierung einer demokratischen Partei rechts von der Union. So ist es nicht verwunderlich, daß insbesondere die politische Linke im Zentrum der Wahrnehmung von Jesse oder Backes steht. Jesse, immerhin einer der wichtigen Berater der sächsischen Landesregierung, betont z.B. immer wieder, daß es bei der Auseinandersetzung mit der extremen Rechten keinesfalls zu einer Zusammenarbeit mit der extremen Linken kommen dürfte. So wurden von ihm natürlich die antifaschistischen Blockaden anläßlich der Nazidemo im Februar 2010 in Dresden verurteilt, weil sich hier »Linksextremisten« beteiligt hätten. Und natürlich lehnt er alle Bündnisse ab, in denen die zumindest in Ostdeutschland als echte Volkspartei existierende Linkspartei vertreten ist, weil auch sie von ihm als extremistisch bewertet wird.

Wir möchten noch einen Punkt dieser politischen Funktionalität der hier behandelten Theorien ansprechen, der für die alltägliche politische Auseinandersetzung und für die beschriebene Immunisierung des Staates gegen Kritik wichtig ist. Anknüpfend an einen Punkt der klassischen Totalitarismusdefinition, der die vermeintlich zentral gelenkte Wirtschaft »totalitärer« Syteme betrifft, gibt es eine Reihe von Vertretern neoliberaler Wirtschaftskonzepte, die jeglichen Eingriff des Staates in die Wirtschaft als Eingriff in die Freiheit interpretieren. Klassisch findet man diese Vorstellung bei marktradikalen Theoretikern wie Milton Friedman und Friedrich von Hayek. In diesem Verständnis bedeutet jeder Eingriff des Staates in den allein über den Markt zu regelnden Wirtschaftsprozeß einen Eingriff in die Freiheit der Marktteilnehmer und damit den Beginn einer »totalitären« Reglementierung. Der so formulierte Totalitarismusverdacht richtet sich jedoch nicht nur gegen die staatlich gelenkten Wirtschaften der sozialistischen Länder, sondern auch gegen die keynesianische Wohlfahrtspolitik bis in die siebziger Jahre. Eines von Hayeks Büchern, in denen er sich mit dem Keynesianismus auseinandersetzt, hat den bezeichnenden Titel »Weg in die Knechtschaft«.

Es zeigt sich, daß schon eine grundsätzliche Kritik am vorherrschenden Wirtschaftsmodell des liberalen Staates mit dem Extremismus- bzw. Totalitarismusverdacht belegt werden kann. Das bekommt auch die Partei DIE LINKE bei der jährlichen Vorstellung des Verfassungsschutzberichts zu spüren. Neben der wahllosen Aneinanderreihung von inkriminierten Zitaten wird hier besonders auf die von der LINKEN geforderte Transformation des kapitalistischen Wirtschaftssystems verwiesen. Ja, es wird gar eine unauflösliche Verbindung von kapitalistischer Marktwirtschaft und parlamentarischer Demokratie behauptet, womit das kapitalistische Wirtschaftssystem in den Rang eines Verfassungsgebots gehoben wird. Daß das Grundgesetz gerade keine bestimmte Wirtschaftsverfassung vorsieht und insofern den Weg zu einer sozialistischen Transformation nicht versperrt, wird von den Adepten des Extremismusansatzes bewußt ignoriert. Es handelt sich mithin um den Versuch, jegliche Kritik am kapitalistischen Wirtschafssystem zu diskreditieren und potentiell zu kriminalisieren. Allein aus diesem Grund darf es keinerlei positiven Bezug auf diesen Ansatz von links geben.

Ulla Jelpke ist innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Gerd Wiegel ist Fachreferent für Rechtsextremismus/Antifaschismus der Linksfraktion.

Quelle: www.jungewelt.de vom 01.12.10

Keinen Kolonialismus durch Hintertür

Dienstag, 30. November 2010 von Huste

„Es ist ein Skandal, dass die EU-Regierungschefs mit ihrer neoliberalen
Handelspolitik bewusst in Kauf nehmen, dass in Afrika regionale Märkte zerstört
und regionale Handelsstrukturen zugunsten der Profite der transnationalen
Konzerne zerschlagen werden“, erklärt Heike Hänsel, die entwicklungspolitische
Sprecherin der Fraktion DIE LINKE anlässlich des heute beginnenden
EU-Afrika-Gipfels in Tripolis, Libyen. Hänsel weiter:
„Mit der „Gemeinsamen EU-Afrika-Strategie“ setzt die EU ihre bisherige Politik
der einseitigen Verfolgung von Wirtschafts- und Rohstoffinteressen großer
Konzerne massiv fort. Gleichzeitig wird über Militär- und Polizeikooperationen
der Kontinent weiter militarisiert. Es zeigt sich überdeutlich, dass bei den
Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) mit den
AKP-Staaten nicht die Entwicklungsinteressen dieser Staaten im Mittelpunkt der
Verhandlungsstrategie der EU stehen, sondern einseitig die weitgehende
Liberalisierung des Güterhandels zur Erschließung von neuen Märkten. Die
Verhandlungen werden von Seiten der EU mit einem massiven politischen und
wirtschaftlichen Druck, sogar mit offenen Drohungen gegen die AKP-Staaten
geführt. Damit wird der koloniale und imperiale Charakter der Europäischen Union
immer deutlicher.

Die Beziehungen zwischen der EU und Afrika müssen zugunsten einer wirklichen
Partnerschaft verändert werden. Der EU-Afrika-Gipfel steht hierfür jedoch unter
völlig falschen politischen Vorzeichen durch die EU. DIE LINKE unterstützt daher
den Protest sozialer Bewegungen in den afrikanischen Staaten, die sich auch in
Zukunft dafür einsetzen, dass sich die Staaten Afrikas gegen diese Bevormundung
durch die EU zur Wehr setzen können. Wir wollen solidarische Beziehungen und
eine wirkliche Entwicklungspartnerschaft zwischen Afrika und der EU erreichen,
die auf selbstbestimmte Armutsbekämpfung, Ernährungssouveränität, Klimaschutz
sowie regionaler sozialer und ökonomischer Integration fokussiert.“

Mit solidarischen Grüßen,

Heike Hänsel und Team

Heike Hänsel, MdB
Vorsitzende Unterausschuss Vereinte Nationen,
Internationale Organisationen und Globalisierung
Entwicklungspolitische Sprecherin Fraktion DIE LINKE

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel.: 030 227 73183
Fax: 030 227 76179

heike.haensel@bundestag.de
www.heike-haensel.de

Tatsächliche Arbeitslosigkeit ist hoch. Regierung trickst

Dienstag, 30. November 2010 von Huste

Schlechte Meldungen kann die Bundesregierung nicht gebrauchen. Deshalb bleibt sie wie die vorherige dabei, die Arbeitslosenzahlen schön zu rechnen. Arbeitslose, die krank sind, einen Ein-Euro-Job haben oder an Weiterbildungen teilnehmen, werden bereits seit längerem nicht als arbeitslos gezählt. Fast alle Arbeitslosen, die älter als 58 sind, erscheinen nicht in der offiziellen Statistik. Im Mai 2009 kam eine weitere Ausnahme hinzu: Wenn private Arbeitsvermittler tätig werden, zählt der von ihnen betreute Arbeitslose nicht mehr als arbeitslos, obwohl er keine Arbeit hat.

Wer die tatsächliche Arbeitslosigkeit erfassen will, muss ehrlich rechnen. Dazu sagte der damalige Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am 4. Juni 2009 in der Fernsehsendung Panorama: „Alles, was an Effekten durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entsteht, wird jedes Mal zusammen mit der Arbeitsmarktstatistik veröffentlicht. … Ich glaube, dass man sich auf die Seriosität dieses Prozesses verlassen kann.“ Wer anders rechnen wolle, könne ja „seine Zahl veröffentlichen – und dazu ein Flugblatt drucken.“ Das tun wir gern. Hier ist die tatsächliche Zahl, die allein auf amtlichen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit beruht. Im November 2010 sind 4,1 Millionen Menschen arbeitslos. Zeit zu handeln statt zu tricksen.
November 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im November 2010: 4.086.431
Offizielle Arbeitslosigkeit 2.931.170
Nicht gezählte Arbeitslose 1.155.261

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 360.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 290
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 323.095
Berufliche Weiterbildung: 219.497
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z. B. Bewerbungstraining): 45
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte): 192.720
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 27.344
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 2.046
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 30.224

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht November 2010, Seite 66. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende November 2010, Seite 17
Oktober 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Oktober 2010: 4.090.354
Offizielle Arbeitslosigkeit 2.945.491
Nicht gezählte Arbeitslose 1.144.863

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 360.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 544
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 328.472
Berufliche Weiterbildung: 212.322
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z. B. Bewerbungstraining): 47
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte): 185.670
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 29.042
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 2.248
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 26.518

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Oktober 2010, Seite 67. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Oktober 2010, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.
September 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im September 2010: 4.161.904
Offizielle Arbeitslosigkeit 3.031.354
Nicht gezählte Arbeitslose 1.130.550

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 360.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 544
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 324.238
Berufliche Weiterbildung: 197.448
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z. B. Bewerbungstraining): 49
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte): 184.572
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 30.555
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 2.361
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 30.783

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht September 2010, Seite 65. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende September 2010, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.
August 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im August 2010: 4.291.765
Offizielle Arbeitslosigkeit 3.188.122
Nicht gezählte Arbeitslose 1.103.643

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 360.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 544
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 318.982
Berufliche Weiterbildung 183.377
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): 65
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. Vermittlung durch Dritte): 175.214
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 32.438
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 2.524
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 30.499

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht August 2010, Seite 67. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Juli 2010, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.
Juli 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Juli 2010: 4.328.516
Offizielle Arbeitslosigkeit: 3.191.800
Nicht gezählte Arbeitslose: 1.136.716

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 350.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 723
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 316.411
Berufliche Weiterbildung: 192.477
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): 904
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte): 203.663
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 34.414
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 2.685
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 35.439

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Juli 2010, Seite 70. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Juni 2010, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.
Juni 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Juni 2010: 4.332.610
Offizielle Arbeitslosigkeit 3.153.300
Nicht gezählte Arbeitslose 1.179.310

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 350.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 902
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 313.715
Berufliche Weiterbildung: 210.444
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): 1.651
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. Vermittlung durch Dritte): 228.067
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 36.550
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 2.995
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 34.986

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Juni 2010, Seite 69. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Januar 2010, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.
Mai 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Mai 2010: 4.451.136
Offizielle Arbeitslosigkeit 3.241.529
Nicht gezählte Arbeitslose 1.209.607

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 350.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 1.192
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 303.697
Berufliche Weiterbildung 214.548
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): 1.565
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. Vermittlung durch Dritte): 252.649
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 38.827
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 3.227
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 43.902

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Mai 2010, Seite 67. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende April 2010, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.
April 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im April 2010: 4.618.569
Offizielle Arbeitslosigkeit 3.406.344
Nicht gezählte Arbeitslose 1.212.225

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 350.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 1.472
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 294.760
Berufliche Weiterbildung 216.528
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): 1.350
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. Vermittlung durch Dritte): 254.995
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 41.445
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 3.434
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 48.241

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht April 2010, Seite 66. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Januar 2010, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.
März 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im März 2010: 4.773.541
Offizielle Arbeitslosigkeit: 3.567.944
Nicht gezählte Arbeitslose: 1.205.597

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 350.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 1.862
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 287.142
Berufliche Weiterbildung: 210.651
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): 1.639
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. Vermittlung durch Dritte): 271.844
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 41.559
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 3.538
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 37.362

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht März 2010, Seite 67. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Januar 2010, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.
Februar 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Februar 2010: 4.852.730
Offizielle Arbeitslosigkeit: 3.643.381
Nicht gezählte Arbeitslose: 1.209.349

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 350.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 2.297
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 288.253
Berufliche Weiterbildung: 207.614
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): 2.364
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. Vermittlung durch Dritte): 272.528
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 42.286
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 3.707
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 40.300

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Februar 2010, Seite 64. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Januar 2010, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.
Januar 2010

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Januar 2010: 4.811.485
Offizielle Arbeitslosigkeit: 3.617.485
Nicht gezählte Arbeitslose: 1.194.000

Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II: circa 350.000
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 2.812
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 290.111
Berufliche Weiterbildung: 209.040
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): 2.308
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. private Arbeitsvermittlung): 252.937
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 42.304
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 3.805
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 40.683

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Januar 2010, Seite 65. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Dezember 2009, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.

Quelle: www.die-linke.de

Rechtspolitische Mogelpackung: Humanistische Union kritisiert mehrfachen Etikettenschwindel beim Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung

Dienstag, 30. November 2010 von Huste

Pressemitteilung der Humanistischen Union, vereinigt mit der Gustav
Heinemann-Initiative.

Der Bundestag berät am Donnerstag, dem 2. Dezember 2010, abschließend
über die Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung. Die
Humanistische Union kritisiert den vorliegenden Gesetzentwurf der
Koalition (BT-Drs. 17/3403) als rechtspolitische Mogelpackung. Ihr
Vorstandsmitglied Dr. Jens Puschke erklärt hierzu: „Der gesetzgeberische
Handlungsbedarf ist entstanden, weil Teile der bisherigen Regelung der
deutschen Sicherungsverwahrung gegen europäische Menschenrechtsnormen
verstoßen. Das jetzt vorgelegte Gesetz erfüllt weder den selbstgestellten
Anspruch einer wirksamen Beschränkung der Sicherungsverwahrung auf
schwere Sexual- und Gewaltverbrechen, noch wird die nachträgliche
Sicherungsverwahrung für alle Betroffenen abgeschafft, was im Widerspruch
zu Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte steht. Durch
die Beibehaltung für sogenannte Altfälle und für Jugendliche und
Heranwachsende wird die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch zukünftig
einen erheblichen Stellenwert besitzen.“

Die Bürgerrechtsorganisation hat in dieser Woche eine ausführliche
Stellungnahme zum Gesetzentwurf vorgelegt und fordert die Abgeordneten
des Bundestages auf, dem Entwurf in der vorliegenden Fassung ihre
Zustimmung zu verweigern. Nach Ansicht der Humanistischen Union ist der
Entwurf in Teilen verfassungs- und europarechtswidrig. In dem Gutachten
wird unter anderem kritisiert, dass die primäre Sicherungsverwahrung
nicht – wie von der Bundesregierung ursprünglich angekündigt – auf Sexual-
und Gewaltdelikte beschränkt werde. Jens Puschke weist darauf hin, dass
nach dem Wortlaut des Gesetzes künftig weiterhin etwa auch bei bestimmten
Vermögensdelikten die Sicherungsverwahrung vom Gericht angeordnet werden
soll. „Bei Vermögensdelikten hilft die Sicherungsverwahrung jedoch weder
Opfern noch Tätern und ist zudem völlig unverhältnismäßig. Im Falle einer
Vermögensschädigung würde eine Sicherungsverwahrung regelmäßig dazu
führen, dass die Wiedergutmachung etwa durch Schadensersatzzahlungen
scheitert, weil die Täter während der Verwahrdauer kein Einkommen
erzielen können“, kritisiert Puschke.

Hinzu komme, dass die Hürden für eine im Urteil vorbehaltene
Sicherungsverwahrung mit dem Entwurf abgesenkt werden. Für einen
Vorbehalt soll es künftig reichen, wenn die Gutachter einen Hang zu
schweren Straftaten für wahrscheinlich halten. Bisher musste dieser Hang
zu weiteren Straftaten festgestellt werden. „Da solche Prognosen ohnehin
sehr unsicher sind, wird die Absenkung der Anforderungen dazu führen,
dass künftig mehr Verurteilte ihre Haftzeit mit der Ungewissheit
verbringen, ob sie im Anschluss an die Freiheitsstrafe tatsächlich
entlassen werden“, befürchtet Puschke. „Das befördert die Scheinanpassung
von Gefangenen, die ihre Sicherungsverwahrung vermeiden wollen, und
untergräbt therapeutische Bemühungen. Der Vorbehalt einer
Sicherungsverwahrung ist ebenso wie die Möglichkeit ihrer nachträglichen
Anordnung ein Resozialisierungskiller“, unterstreicht Puschke.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Geschäftsführerin der Humanistischen
Union, Martina Kant (Tel. 030 / 204 502 56) sowie Dr. Jens Puschke (Tel.
0761 / 203-2211) zur Verfügung.

Das ausführliche Gutachten der Humanistischen Union zum Gesetzentwurf
über die Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung finden Sie auf
der Webseite der Humanistischen Union unter:
http://www.humanistische-union.de/fileadmin/hu_upload/doku/2010/HU2010-11-
29_GE-Sicherungsverwahrung.pdf

oder unter dem Kurzlink: http://tinyurl.com/2b89v6g

Weitere Informationen der Humanistischen Union zum Thema Rechtspolitik
und Sicherungsverwahrung finden Sie unter:
http://www.humanistische-union.de/themen/rechtspolitik/

—
Humanistische Union e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin

Tel: 030 – 204 502 56
Fax: 030 – 204 502 57

Mörderische Wahrheit: Atomsprengköpfe in RLP! Von Tanja Krauth (Spitzenkandidatin der Partei DIE LINKE. RLP)

Dienstag, 30. November 2010 von Huste

Aus einem Gespräch eines Sicherheitsberaters der Bundesregierung mit dem US-Botschafter geht die Bestätigung hervor: In Büchel lagern 20 taktische Nuklearwaffen der USA. Weitere 20 Atombomben sind diesem Bericht zufolge nördlich von Hasselt (Belgien) und noch einmal 20 nördlich von Eindhoven (Niederlande) stationiert. Hierzu erklärt die Spitzenkandidatin der Partei DIE LINKE. Rheinland-Pfalz, Tanja Krauth:

Was bisher nicht offiziell bestätigt wurde, ist jetzt Gewissheit: Rheinland-Pfalz ist der todbringende Flugzeugträger Amerikas in Deutschland. Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen – DIE LINKE. Rheinland-Pfalz fordert den sofortigen Abzug der Nuklearsprengköpfe aus unserem Bundesland. In Büchel, wo die Atomwaffen lagern, ist das Jagdbombergeschwader 33 der Bundeswehr stationiert – Deutschland macht sich damit nicht nur mitschuldig bei einem eventuellen Einsatz dieser Vernichtungswaffen, sondern Rheinland-Pfalz wird damit zu einem bevorzugten Angriffsziel im Fall einer militärischen Auseinandersetzung.

DIE LINKE fordert eine Landesbehörde, die sich ausschließlich mit der Konversion, also der Umwandlung militärischer Einrichtungen in zivile Projekte befasst. Wenn aus Kasernen und Atomwaffenlagern dann Forschungs-, Technologie- und Wissenschaftszentren werden, in denen beispielsweise die Entwicklung alternativer und nachhaltiger Energie-Vorhaben voranmgetrieben und umgesetzt wird oder dort Wohnparks entstehen, bekommen wir sogar noch neue Arbeitsplätze. Dies wird eine der ersten Forderungen sein, wenn DIE LINKE am 27. März in den Mainzer Landtag einzieht.

Repression gegen Atomkraftgegner. Von Norbert Arbeiter

Dienstag, 30. November 2010 von Huste

Ein neuer Fall einer riesigen personenbezogenen Datensammlung ist bekannt geworden. Der Umweltschützer wurde wegen einer angeblich nicht rechtzeitig angemeldeten Versammlung angezeigt. In der ihn betreffenden Ermittlungsakte sind seit dem Jahr 2003 alle politischen Aktivitäten des Betroffenen fein säuberlich aufgelistet worden, ca. 150 Seiten: Fotos, Presseartikel, Interviews, wann er an welcher Versammlung teilgenommen hatte, dazu Emails des Angeklagten. Offenbar soll er mit allen Mitteln verurteilt werden.

Die Geschichte begann am 17. März 2010 vor der Dattelner Stadthalle, in der der Rat der Stadt zum Thema Eon-Großkraftwerksbau wegen der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes in einer öffentlichen Sitzung tagte. Zum gleichen Zeitpunkt trat übrigens Umweltminister Röttgen in den Medien mit der Ankündigung auf, weitere Erkundungsarbeiten im Salzstock von Gorleben ohne rechtliche Prüfungen wieder aufzunehmen.

Wolfgang Porrmann und zwei weitere Mitglieder der Umweltinitiative „MegA“ (Menschen gegen Atomkraft) fanden es nicht akzeptierbar, dass es in Gorleben ohne rechtliche Überprüfung einfach wieder weiter gehen sollte. Davon ausgehend, Presse und Medien würden die Ratssitzung aufmerksam verfolgen, wollten sie dort ihrem Protest Ausdruck verleihen und Öffentlichkeit herstellen. Weil die Stadthalle mit 700 Menschen überfüllt war, blieb den „Menschen gegen Atomkraft“ nur der Platz vor der Halle, um zu Dritt zwei Transparente von „MegA“ zu zeigen. Weil die Ratssitzung auch nach draussen übertragen wurde, konnten sie mithören und gleichzeitig ihren Protest gegen die Atommüll-Beseitigung kund tun.

Und dann begann der Skandal: Etwa eine Minute nachdem die beiden Transparente hoch gehalten wurden, erschien ein Polizist und fragte den Sprecher der Initiative „MegA“ Waltrop: „Sind Sie Herr Porrmann? Diese Versammlung, die Sie hier durchführen, ist nicht genehmigt, packen sie die Sachen wieder ein!“ Die anscheinend gut vorbereitete Polizei hatte die „MegA“-Leute offenbar schon erwartet, denn ein zweiter Beamter machte Fotos von ihnen. Wolfgang Porrmann meldete daraufhin die Versammlung spontan an.

Als er dem Beamten danach bat, das Fotografieren zu unterlassen, da dies ja jetzt eine Versammlung mit Versammlungsschutz sei, machte der einfach weiter und sagte, er nehme die Anmeldung zwar an (in Formularform!), aber eine Anzeige gegen Porrmann werde trotzdem kommen, weil dieser sich selbst als Versammlungsleiter ausgegeben habe. Alle drei „MegA“-Leute blieben gelassen, denn sie nahmen an, die Staatsanwaltschaft werde das Ganze als Bagatell-Delikt einstellen.

In einer Stellungnahme teilte Porrmann im anschließenden Ermittlungsverfahren darüber hinaus mit, dass es gar nichts anzumelden gegeben habe, weil ihre „Aktion“ von zwei Leuten kurzfristig verabredet worden sei; erst unterwegs sei ein Dritter zufällig dazu gekommen. Erst dadurch sei das rechtlich gesehen eine „Versammlung“ geworden. Auch habe es keine vorbereiteten Flugblätter, keine Aufrufe gegeben, nur die zwei älteren Transparente zum Thema Atomkraft. Dies wurde von den Ermittlungsbehörden nicht akzeptiert und der erste Verhandlungstag auf den 10. August 2010 beim Amtsgericht Recklinghausen festgelegt.

Unerwarteterweise wurde Wolfgang Porrmann zu diesem Zeitpunkt so krank, dass er laut ärtzlichem Attest nicht verhandlungsfähig und bei seinem Arbeitgeber (er ist Diplom-Sozialarbeiter) krank geschrieben war. Das wurde von Amtsrichter Borowiak nicht anerkannt, obwohl angesichts dieser Bagatelle kaum eine Gefahr oder ähnliches für die Öffentlichkeit zu befürchten war. Porrmann wurde auf mögliche Sanktionen wie

Zwangsvorführung hingewiesen, was großen Druck für den bettlägerigen Angeklagten bedeutete. Am Tag des Verhandlungstermins faxte seine Rechtsvertreterin dem Gericht noch einmal ein Attest mit genauer Krankheitsbeschreibung zu, und schließlich wurde am 10. August um 12:00 Uhr einer Terminverlegung zugestimmt – also eine Stunde vor Prozeßbeginn! Porrmann sagte später, dieser Druck sei kaum auszuhalten gewesen, zumal er ja sehr krank war.

Der Folgetermin am 24. August war kurz: die Rechtsvertretung von Wolfgang Porrmann stellte einen Befangenheitsantrag gegen Amtsrichter Borowiak. Begründet wurde der mit dem unverhältnismäßigen Vorgehen des Richters in einem Bagatellverfahren. Dieser Antrag wurde erwartungsgemäß abgelehnt.

Quelle: www.scharf-links.de

Hat ein Staat Recht auf Notwehr? Von Wolfgang Huste

Dienstag, 30. November 2010 von Huste

Es gibt den juristischen Begriff „Jedermannsrecht“ (interessanterweise heißt es nicht „Jederfraurecht“), der sinngemäß besagt, dass jeder Mensch einen akuten/aktuellen Angriff auf seine Person abwehren darf. Wenn sein eigenes Leben in Gefahr ist: durchaus auch mit roher, brutaler Gewalt! Das „Jedermannsrecht“, auch „Notwehrrecht“ genannt, ist aber immer an ein konkretes Individuum gebunden. Ein Kollektiv, erst recht nicht ein „abstrakter Staat“, der ebenso abstrakte (allgemeine) Forderungen wie: „Wir müssen in Afghanistan unsere Freiheit und Demokratie verteidigen!“ aufstellt, kann dieses individuelle Recht nicht für sich beanspruchen . Denn: wessen Freiheit und Demokratie ist da konkret gemeint? Die von den Abs, den Quants, den Thyssens, den Bankern? Ist es die Freiheit der Kapitalisten, Massenentlassungen durchzuführen? Ist es die Freiheit und Demokratie der Politiker, der herrschenden Eliten, in ganz Europa Sozialkürzungen und Lohndumping durchzusetzen- dazu noch gegen die Majorität der jeweiligen Bevölkerung?. Ist es demokratisch zu nennen, wenn ohne ein Volksentscheid „unsere“ (?) SoldatInnen in fremde, ferne Länder geschickt werden, um diese recht abstrakte Demokratie und Freiheit, unter der jeder was anderes versteht, zu verteidigen- und dann noch in unserem Namen? Ich zum Beispiel wurde nicht gefragt- andere auch nicht! Fabriken und Banken, die weder mir noch der Majorität gehören, können wieder aufgebaut werden- vernichtetes Menschenleben dagegen nicht! Wie gesagt: Ein Individuum kann für sich nicht „Notwehr“ geltend machen, wenn es sich selbst und dazu noch bewusst in Gefahr begibt. Deutsche Soldaten, die zum Beispiel in Afghanistan – also fern ab ihrer Heimat- in Kriegseinsätze „verwickelt“ sind oder werden, haben keinen Anspruch auf das „Jedermannsrecht“, da sie ja ganz gezielt den Schauplatz der Gewalt aufsuchten. Sie hätten ja auch genauso gut (zum Beispiel) auf dem heimischen Sofa Fernsehen gucken, eine Zeitung, ein Buch lesen können, statt mit Waffen in gefährliche Gegenden herumzulaufen oder zu fahren. Und noch ein Argument, überhaupt das „klassische“ Argument in diesem Zusammenhang: Warum soll das Töten von Frauen, Kindern, Greisen – überhaupt von anderen Menschen, dazu noch in einem uns fremden Land – eine zu rechtfertigende „Angelegenheit“ sein, wenn es um Kriege geht, das bewusste Töten eines Menschen als Zivilist aber nicht, denn dann spricht der Staat vom Mord oder vom Totschlag? Für mich als Humanist und Sozialist (was ja zwangsläufig zusammengehört!) ist beides Mord! Um nicht in ein mögliches Dilemma zu kommen, andere Menschen oder mich selbst in Form eines abstrakten Staatsauftrages in einem „Krisengebiet“ zu gefährden, werde ich erst gar kein Soldat, denn: die Kriege der herrschenden „Eliten“ werden keinesfalls weder in meinem, noch im Interesse meines Umfeldes geführt. Und noch ein Argument: In einer persönlichen Notwehrsituation kann ich selbst entscheiden, ob ich den Angreifer mit oder ohne eine Waffe entgegentrete, ob ich versuche, mit dem Angreifer zu diskutieren, oder ob ich einfach vor ihm weglaufe. In einer Kriegssituation muss (?) ich Befehle „von oben“, also von anderen, (fremdbestimmt) ausführen. Befehle, die vielleicht gar nicht in meinem eigenen Interesse liegen (und auch nicht im Interesse der Majorität). Ich kann also nicht wie in einer individuellen Notwehrsituation selbstbestimmt entscheiden. Tue ich es doch, riskiere ich eine Befehlsverweigerung und lande vor dem Kriegs- bzw. Militärgericht. In vielen Ländern bedeutet das oftmals den eigenen Tod- zumindest aber Gefängnis, im schlimmsten Fall auch Folter. Quintessenz: Es gibt kein Recht auf eine kollektive Notwehr. Das Notwehrrecht ist immer an ein konkretes Individuum und an eine ebenso konkrete Situation gebunden.

Wachstum über alles? Nein Danke! Von Wolfgang Huste

Montag, 29. November 2010 von Huste

Das europaweite Mantra: „Wir brauchen ein stetig steigendes Wirtschaftswachstum“ wird von den herrschenden Eliten – und nicht nur von denen! – gar nicht oder nur recht zaghaft und oberflächlich einer radikalen, wissenschaftlich fundierten Analyse unterzogen. Kaum einer spricht sich also deutlichst gegen jegliches (!) Wirtschaftswachstum aus. Die meisten verbleiben mit ihrer berechtigten Kritik am Wirtschaftswachstumsfetischismus eher an der Oberfläche und zielen keineswegs darauf ab, den Kapitalismus „als solchen“ zu kritisieren oder gar konsequent seine Abschaffung zu fordern.
Der Kapitalismus beruht bekanntlich primär auf der Akkumulation von Kapital und der Ausbeutung von Menschen und von (endlichen!) Ressourcen.
Wirtschaftswachstum ist ein entscheidendes Element der Kapitalakkumulation mit all seinen entsprechenden Auswirkungen, die da heißen: mehr Ressourcenverbrauch, mehr Energieverbrauch, mehr soziale und ökonomische Folgekosten. Konkrete Beispiele:
So bedroht zum Beispiel Atommüll, der bekanntlich noch nach vielen Tausend Jahren strahlt und entsprechende Lagerkosten verursacht, Mensch und Umwelt. Autos verpesten die Luft, die Menschen werden dadurch krank – andere werden im schlimmsten Fall von Autos überfahren. Wenn sie einen Unfall überleben, werden sie oftmals kostspielig wieder „instandgesetzt“, sind im Extremfall Invaliden. Das belastet wiederum die Krankenkassen. Wir „da unten“ müssen (?) über steigende Arzt und Kassenkosten letztendlich die „Zeche“ zahlen, frei nach dem Motto: „Die letzten beißen die Hunde!“ Die Autoproduktion verbraucht enorm viel Energie und Materialressourcen usw..
Es ist ebenfalls allgemein bekannt, dass der Einzelkapitalist meilenweit davon entfernt ist, irgendeinen Produktionsprozess einer von mir skizzierten„Gesamtbilanzierung“ zu unterziehen – erst recht nicht seinen eigenen. Der Kapitalist stellt sich also in der Regel nicht die Frage, welche Langzeitauswirkungen sein Produkt hat – es sei denn, es wird von staatlichen Stellen sanktioniert, wenn ein Produkt negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt mit sich bringt. Eine solche „Kritik von oben“ kommt aber nur sehr selten vor, und wenn doch, dann nur durch den gesellschaftlichen Druck „von unten“, von der außerparlamentarischen Opposition, die mittlerweile in ganz Europa solidarisch auf den Straßen und Plätzen versucht, das Steuer zugunsten der Massen und der Umwelt wieder umzudrehen. Ironisch formuliert: Auch E605 war lange Zeit ein “normales“ Produkt für Haus und Garten; auch DDT wurde in Deutschland viele Jahrzehnte eingesetzt, bevor man es auf den Index der verbotenen Produkte setzte. In vielen anderen, insbesondere sehr armen, treffender: arm gemachten, Ländern, wird es hier und da noch staatlicherseits legal verwendet. Es gibt da noch viele andere Beispiele.
Bis heute werden Tellerminen/Streubomben und ähnliche gefährliche „Dinge“ produziert. „Produkte“, die für die Majorität nicht nur höchst überflüssig- sondern auch höchst gefährlich sind: für Menschen, für die Natur. Produkte, die im weitesten Sinne wertvolle Ressourcen vergeuden (immer unter der Prämisse einer ökonomischen und ökologischen Gesamtbilanzierung außerhalb der kapitalistischen Logik). Es ist auch nicht nötig, dass wir so viel Müll produzieren- ich denke da an die teilweise unverrottbaren, giftigen Verpackungen und andere chemische Produkte. Ganz zu schweigen von den zahlreichen Kohlekraftwerken, insbesondere von den Braunkohlekraftwerken, die bekanntlich die größten Dreckschleudern Europas sind und neben Kohlenmonoxyd, Kohlendioxyd und Schwefeldioxyd auch das hochgiftige Quecksilbermetall in die Luft emitieren (allein in Deutschland etwa fünf Tonnen pro Jahr. 120 bis 160 mg können für einen Menschen tödlich sein. Quecksilber hat einen sehr hohen Dampfdruck und wird deshalb in Gasform eingeatmet). Auch das verursacht mannigfache „Sekundär – Kosten“. Ist das der Preis für ein ungebremstes Wirtschaftswachstum? Wer zahlt da die Zeche? Welcher „Normalo“ weiß schon, dass man aus Erdöl auch Medikamente und Nahrung herstellen kann? In den Schulen erfährt man selten von solchen alternativen Anwendungsmöglichkeiten. Wir verbrennen Erdöl in rund 100 Jahren- wofür die Natur über 100 Millionen Jahre brauchte. Wachstum bedeutet auch: mehr Artensterben. Täglich (! ) sterben viele Tiere und Pflanzen auf der Welt aus- für immer! Was die Evolution in Millionen von Jahren kreiert hat, vernichtet der Kapitalismus oftmals in wenigen Jahren. Ursache ist das Wachstum- damals wie heute. Und wieder stellt sich die Frage: Ist das der Preis für ein ungehemmtes Wirtschaftswachstum? Meine These: Wir brauchen kein beschleunigtes Wachstum, sondern weit eher eine ökonomische und ökologische Entschleunigung und eine sozial und ökologisch verträgliche Gleichgewichtswirtschaft, bi der keiner auf der Verliererseite steht. Auch hier gilt der Satz: „Weniger ist letztendlich, auf Dauer gesehen, mehr!“. Wir sollten uns entschieden von der Wachstumsideologie verabschieden, diesen Begriff auch nicht in einem positiv gedachten Sinn wie „qualitatives Wachstum“ oder „Wachstum im sozialen Bereich“ verwenden (das schafft eher Verwirrung als Aufklärung in den Köpfen). Mit einer solchen konsequenten Forderung kommen wir mit der kapitalistisch determinierten Ökonomie in Konflikt, denn dieses System lebt vom Wachstum, von der Ausbeutung des Menschen, der mannigfachen Naturressourcen und muss untergehen, wenn dieses Prinzip durchbrochen wird. Wer also gegen Wachstum ist, wendet sich damit gleichzeitig gegen den Kapitalismus, auch wenn das nicht jedem so bewusst ist – und das führt zum Widerstand seitens der herrschenden Eliten, der Kapitalistenklasse. Ein weiterer Aspekt in diesem Zusammenhang: Viele loben die „Führerschaft“ Deutschlands auf dem Gebiet der innovativen Technologien wie Windräder, Photovoltaikanlagen usw. und mahnen an, dass wir auch hier weiterhin „Exportweltmeister“ bleiben müssen. Das bedeutet letztendlich: andere Staaten werden bei diesem immer brutaler werdenden Wachstums- und Exportwettbewerb zwangsläufig auf der Strecke bleiben. Welche Auswirkungen das hat, sehen wir nicht nur in Griechenland und Irland, sondern bald auch in Spanien und Portugal. Auch hier gilt das Prinzip: Die Gewinner kreieren gleichzeitig auch die Verlierer. Hier wird „von oben“, den herrschenden Eliten – aber teilweise auch von konservativen Gewerkschaftern – ein nationalstaatlicher (entsolidarisierender) Ansatz propagiert – wie gehabt. Wie schon gesagt: Das ist teilweise auch der Ansatz der braven, System treuen Gewerkschaftsoberen, die auch den entpolitisierenden Begriff „Sozialpartnerschaft“ seit Jahrzehnten (!) auf den Lippen tragen. All das fördert den Wachstumsfetischismus. Nun wird dieser Ansatz mit der Begrifflichkeit „erneuerbare Energien“ positiv verbrämt – hier soll es ruhig „wachsen“, meinen viele gutmeinende Menschen. Es ist aber im Endeffekt alter Wein in neuen Schläuchen.
Auch bei den erneuerbaren Energien sind die Herrschaftsverhältnisse (über die Produktionsweise, über die allgemeine Wertschöpfung, über die Distribution der Energie, also letztendlich über die Verfügungsgewalt der damit hergestellten Güter) in den Händen der Oligopole. Das sollten wir – wiederum europaweit! – energisch „von unten“ und radikal zum Besseren ändern! Oder anders formuliert: Auch mit erneuerbaren Energien lassen sich zum Beispiel Tellerminen, Streubomben und anderes Kriegsmaterial herstellen, ebenso gefährliche Umweltgifte. Letztendlich wird die Wachstumsspirale, wenn wir sie nicht wie einen gordischen Knoten schnellstens zerhacken, uns und unsere Umwelt vernichten – eventuell schon in weniger als 150 Jahren!

Wolfgang Huste
Pressesprecher der Ökologischen Plattform Rheinland – Pfalz, 29.11.10

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