Am 26. Oktober 2002 erschien in jW ein Auszug aus dem Buch des Hamburger Publizisten Otto Köhler über Spiegel-Gründer Rudolf Augstein. Köhler befaßte sich in dem Abschnitt mit der Spiegel-Affäre von 1962 und schilderte, daß ein Mann mit besonderer Qualifikation die Aktion gegen die Zeitschrift leitete: Der stellvertretende Chef der Sicherungsgruppe Bonn Theo Saevecke, vormals Reichssicherheitshauptamt. Er wurde 1998 als wohlbestallter Bundespensionär in Turin in Abwesenheit wegen Kriegsverbrechen zu lebenslänglicher Haft verurteilt, vor der ihn die Auslieferungsverweigerung der Bundesregierung schützte. Er starb im Jahr 2000.
Otto Köhler schrieb seinerzeit in jW: Saevecke sei von November 1942 bis 1943 in Tunis »dem SS-Obersturmbannführer Walter Rauff – ebenfalls Reichssicherheitshauptamt – unterstellt« gewesen: »Rauff, der 1945 mit Vatikanhilfe nach Südamerika floh – warum eigentlich? –, war dort für den Bundesnachrichtendienst tätig, wurde aber – wieso eigentlich? – jetzt, 1962, im Jahr der Spiegel-Affäre, abgeschaltet.«
Knapp neun Jahre nach dieser Notiz veröffentlicht nun der Spiegel die Story vom Nazimassenmörder Rauff, der BND-Agent war, mit der Behauptung, ein »belastbarer Beleg« habe bislang gefehlt. Das habe sich seit Ende vergangener Woche geändert, nachdem der BND ein gutes Dutzend Dokumente zu Rauff freigegeben habe. Spiegel-Autor Klaus Wiegrefe zitiert Bodo Hechelhammer, Leiter der Forschungs- und Arbeitsgruppe Geschichte des BND, mit den Worten, die Anwerbung von Rauff sei »politisch und moralisch in keiner Hinsicht vertretbar«. Es sei zu bedauern, daß der Dienst NS-Verbrecher wie Rauff beschäftigt habe.
Die FAZ kommentierte am Montag diese Art von selektiver Geschichtswahrnehmung als wohldosierte »politische Publikationspraxis«. Eine »unabhängige Historikerkommission« und eine BND-interne »Forschungs- und Arbeitsgruppe« erkundeten seit kurzem die Frühgeschichte des Dienstes und veröffentlichten »in taktischer Absprache mit einzelnen Medien« ausgewählte Kapitel, vor allem, wenn sie »den Eindruck einer kritischen Selbstbetrachtung durch den BND fördern«.
Es ließe sich auch sagen, daß die staatsoffizielle Geschichtsschreibung – hier im Spiegel – wie stets haarscharf die Wahrheit verfehlt: Eingeräumt wird nur, wofür mehrfach ein »belastbarer Beleg« vorliegt. Das ist ebenso bundesdeutsche »Normalität« wie der Furor im Umgang mit der »zweiten deutschen Diktatur«. Der wachse, so kürzlich Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung, »im Quadrat des Zeitabstands zur DDR«. Beides gehört zusammen: Wo Naziverbrecher in bundesdeutschen Ämtern immer wieder als Überraschung gelten, muß der ostdeutsche Staat per se als Unrechtsregime verfolgt werden. Die bundesdeutsche Gründungsdoktrin »Lieber tot als rot« wird mit anderen Mitteln fortgesetzt.
Quelle: www.jungewelt.de vom 27.09.11
Wer glaubt, in die Debatte um die künftige Stromversorgung sei mit der Grundsatzentscheidung gegen die Atomenergie Ruhe eingekehrt, hat sich getäuscht. Eines der Probleme, die das Land in den nächsten Jahren beschäftigen wird, sind die Stromnetze. Wobei man bei diesen unterscheiden muß. Zum einen gibt es die Niedrig- und Mittelspannungsnetze, die der regionalen und lokalen Verteilung dienen. Bei vielen dieser örtlichen Anlage laufen in den nächsten Jahren die Konzessionsverträge aus. Mancherorts versuchen Bürgerinitiativen und auch Parteien wie der schleswig-holsteinische SSW, der die friesische und dänische Minderheit vertritt, die Gelegenheit zu nutzen, die Infrastruktur wieder in kommunale Hände zu bekommen. In Hamburg hat sich zu diesem Zweck das Bündnis »Unser Netz« gegründet, das ein entsprechendes Volksbegehren anstrebt. Auch in Berlin gibt es derartige Überlegungen.
Eine andere Sache ist allerdings das Höchstspannungsnetz, das das Rückgrat der bundesweiten Stromversorgung bildet. Dieses war bis vor kurzem noch vollständig im Besitz der vier großen Stromkonzerne. Inzwischen hat E.on seinen Teil an die niederländische TenneT TSO GmbH verkauft und Vattenfall seine Gesellschaft »50 Hertz Transmission« an den australischen Infrastrukturfonds IFM und den belgischen Netzbetreiber Elia. Zuletzt gab RWE Anfang September 74,9 Prozent der Anteile an seiner Netzgesellschaft Amprion an ein von der Commerzbank vertretenes Konsortium ab. Nur EnBW ist noch vollständig im Besitz seines Übertragungsnetzes. Auf jeden Fall wurde die Chance vertan, die Netze endlich in einer einheitlichen Gesellschaft und damit einer gemeinsamen Regelzone zusammenzufassen. Außerdem hätte diese Gesellschaft nach dänischem Vorbild unter öffentlich-rechtlicher Kontrolle und nicht gewinnorientiert betrieben werden können. Immerhin handelt es sich bei den Netzen um ein natürliches Monopol, auf das selbst gläubigste Anhänger der Marktwirtschaft deren Regeln nicht so richtig anwenden können.
Jedenfalls sind diese Netzgesellschaften nun dabei, den notwendigen Aus- und Umbau nach ihren Vorstellungen anzugehen. Ende vergangener Woche wurden neue Pläne bekannt, drei große Fernverbindungen von Nord nach Süd und von Ost nach West mit einer in Deutschland bisher nicht eingesetzten Technik zu schaffen. Der Baubeginn liegt dabei allerdings noch in weiterer Ferne. Aber die »50 Hertz Transmission GmbH«, die den Raum Magdeburg mit der Rhein-Main-Region verbinden will, hat bereits einen ersten grundsätzlichen Antrag bei der Bundesnetzagentur gestellt.
Bei der angestrebten Technik handelt es sich um Hochspannungsgleichstromübertragung, kurz HGÜ. Strom fließt normalerweise unter Wechselspannung durchs Netz. Hierzulande wechselt der Strom 50 mal in der Sekunde seine Fließrichtung. Das hat technisch manchen Vorteil, aber einen großen Nachteil: Die Verluste werden für Übertragungsstrecken von mehreren 100 Kilometern schnell groß. Bisher wird allerdings der meiste Strom mehr oder weniger in der Nähe des Verbrauches erzeugt, weshalb dieser Aspekt keine große Rolle spielt. Anders sieht es allerdings aus, wenn man Strom von der Nordsee nach Süddeutschland oder aus der Sahara nach Mitteleuropa transportieren will. Ab 600 Kilometern Entfernung, heißt es beim Kabelhersteller ABB, lohnt sich HGÜ.
Als Begründung für die neuen Fernverbindungen wie auch für ältere Pläne, die damit nicht unbedingt aufgehoben sind, wird meist der Windstrom von der Küste angegeben. Gerne verschwiegen wird hingegen, daß es noch einen weiteren Grund für die neuen Leitungen gibt. Bisherige Planungen sind nämlich davon ausgegangen, daß an der Küste eine ganze Reihe neuer Kohlekraftwerke entstehen. Die Standorte wurden vor allem unter dem Aspekt gewählt, daß die Anlagen dort am einfachsten mit importierter Steinkohle versorgt werden könnten.
Einige der geplanten Kraftwerke sind inzwischen vor allem aufgrund heftiger Bürgerproteste verhindert worden, so zum Beispiel in Kiel, in Lubmin bei Greifswald, in Emden und in Dörpen an der niederländischen Grenze. Andere sind jedoch bereits im Bau oder weiter in Planung. So errichtet Vattenfall in Hamburg ein 1600-Megawatt-Kraftwerk und GdF Suez in Wilhelmshaven ein 800-MW-Werk, das bereits im nächsten Jahr ans Netz gehen soll. Zunächst aber nur mit halber Kraft, denn es gibt Probleme mit dem Netzanschluß. Allerdings sind es nicht die fehlenden Überlandleitungen, die Sorgen bereiten. Vielmehr wurde offensichtlich versäumt, sich rechtzeitig um ein Kabel zum nächsten Umspannwerk zu kümmern.
Auf jeden Fall ist es nicht ausgemacht, daß die neuen Leitungen alle für den Windstrom benötigt werden. Zumal neben den beiden bereits im Bau befindlichen Kraftwerken immer noch zwei weitere in Brunsbüttel und eines auf der anderen Elbseite in Stade geplant sind. Außerdem fällt an der Diskussion auf, daß die Netzbetreiber von einem gleichbleibenden oder gar steigenden Verbrauch ausgehen. Tatsächlich gibt es aber bei der Elektroenergie erhebliche Einsparpotentiale, wie etwa im Bereich Heizen und Warmwasser, deren Nutzung von den Bundesgesetzen bisher nicht annähernd im Rahmen des Möglichen gefördert wird.
Quelle: www.jungewelt.de vom 26.09.11
Berlin. Ein Mitverantwortlicher am Massenmord an den Juden unter Hitler stand nach Informationen der Onlineausgabe von Bild jahrelang im Dienst des Bundesnachrichtendienstes (BND). Der ehemalige SS-Offizier Walther Rauff verantwortete die Entwicklung und den Einsatz von Gaswagen, in denen Menschen qualvoll mit Abgasen erstickt wurden. Bodo Hechelhammer, Leiter der Forschungs- und Arbeitsgruppe »Geschichte des BND« sagte dem Onlineportal der Zeitung: »Walther Rauff war von 1958 bis 1962 als nachrichtendienstliche Verbindung für den BND in Südamerika tätig. Insgesamt bekam er dafür mehr als 70000 D-Mark Honorar.«
Wie Spiegel online am Sonntag berichtete, sollte der damals in Chile lebende Rauff Informationen über Kuba besorgen.
Quellen: (AFP/jW), www.jungewelt.de vom 26.09.11
Am Samstag marschierten Neonazis trotz Gegendemonstrationen durch Neuruppin. Nachdem es am 9. Juli 2011 einem breiten Bündnis gelungen war, den alljährlichen Aufmarsch der Neonazis in Neuruppin zu blockieren, beharrten die Neonazis darauf, am 24.September ihre angemeldete Route durchzusetzen. Dies wurde ihnen schließlich durch die enorme Polizeigewalt an diesem Tag ermöglicht. (…)
Mit grober Gewalt löste die Polizei die Blockade in der Friedrich-Engels-Straße auf. Dabei wurde ein Rentner verletzt, als die Polizisten ihn beim Wegtragen fallen ließen und er dadurch mit dem Kopf auf eine Bordsteinkante aufschlug. Nach der Räumung wurden alle Blockadeteilnehmer in einer Nebenstraße eingekesselt. Dort mußten die Protestierenden noch für ihr Recht auf einen freien Zugang zu Toiletten kämpfen (…). Desweiteren hat die Polizei bereits angekündigt, gegen rund 350 Blockadeteilnehmer eine Anzeige wegen Nötigung zu stellen. „So werden friedlich Proteste unterdrückt und rechtes Gedankengut durch Polizeieinsatz geschützt. Das ist unserem Grundgesetz nicht würdig“, erklärt Michaela Trenner, Landessprecherin Linksjugend [’solid] Brandenburg.
Quelle: www.jungewelt.de vom 26.09.11
Von jubelnden Menschenmassen ist der Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA), Mahmud Abbas, am Sonntag in Ramallah nach seiner Rückkehr von der UN-Vollversammlung in New York begrüßt worden. Der »palästinensische Frühling« habe begonnen und werde zu einem »unabhängigen Staat mit Jerusalem als Hauptstadt führen«, sagte Abbas vor Tausenden Anhängern. Vor seiner Abreise aus New York hatte er am Samstag den Vermittlungsvorschlag des Nahostquartetts zur Wiederaufnahme von Friedensgesprächen mit Israel zurückgewiesen. Der Vorschlag von UN, USA, EU und Rußland sei inakzeptabel, da er keinen verbindlichen Stopp des Siedlungsbaus in den besetzten Gebieten vorsehe, sagte Abbas in einer ersten Reaktion.
Die Initiative sieht binnen vier Wochen ein erstes Vorbereitungstreffen zwischen Israel und den Palästinensern vor. Nach drei Monaten sollen umfassende Vorschläge zu Grenz- und Sicherheitsfragen vorgelegt werden, nach sechs Monaten »substantielle Fortschritte« erzielt sein, und Ende 2012 soll dann ein Rahmenabkommen für einen Friedensvertrag vorliegen. Siedlungen, das Rückkehrrecht der Flüchtlinge und der Status von Jerusalem sind nicht erwähnt.
Der israelische Außenminister Avigdor Lieberman sagte, sein Land solle den Vorschlag annehmen, weil er keine Vorbedingungen enthalte. Außenminister Guido Westerwelle betonte, Frieden und eine gerechte Zwei-Staaten-Lösung könnten nur durch Verhandlungen erreicht werden. Der ägyptische Außenminister Mohamed Kamel Amr warf hingegen vor der UN-Vollversammlung am Samstag dem Quartett Versagen vor. Friedensgespräche seien »total absurd (…), wenn Israel in aller Seelenruhe und völlig gleichgültig gegenüber den Einwänden der Staatengemeinschaft den Siedlungsbau in (…) der Westbank fortsetzt«, so Kamel Amr. Israel verändere gewaltsam den Charakter des besetzten Ostjerusalem und denke nicht daran, seine Blockade gegen den Gazastreifen aufzuheben, obwohl sie gegen internationales Völkerrecht verstoße. »Jeder, der ein Gerechtigkeitsgefühl hat«, könne das sehen.
Abbas hatte den Antrag auf die UN-Vollmitgliedschaft am Freitag UN-Generalsekretär Ban Ki Moon überreicht, Tausende Palästinenser hatten anschließend seine Rede live im Fernsehen verfolgt. Es sei an der Zeit, daß die Palästinenser endlich das Recht bekämen, Bürger ihres eigenen Staates zu sein, sagte Abbas vor dem UN-Plenum. Nach Jahrzehnten von »Vertreibung, kolonialer Besatzung und unablässigem Leid« wollten die Palästinenser wie andere Völker auf der Erde »frei in einer souveränen und unabhängigen Heimat leben«. Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu warnte in seiner Rede erneut vor der Anerkennung eines Staates Palästina und forderte Abbas auf, Israel als »jüdischen Staat« anzuerkennen.
Der PLO-Vertreter Nabil Shaath sagte am Sonntag, im Sicherheitsrat könne man mit der Zustimmung von neun der 15 Mitgliedsstaaten rechnen. Nigeria, Indien und Gabun würden für den Antrag stimmen. Eine Sicherheitsratsresolution gilt mit neun Stimmen als angenommen, die USA haben allerdings ihr Veto angekündigt. Barack Obama sei durch den Präsidentschaftswahlkampf 2012 beeinflußt, sagte Shaath der palästinensischen Nachrichtenagentur Maan News. Man werde ihm aber nicht »auf Kosten der palästinensischen Sache helfen«. Der amerikanische Präsident unterwerfe »sich lieber der zionistischen Lobby, aber in der arabischen Welt wird er viel verlieren«.
Quelle: www.jungewelt.de vom 26.09.11
Im Frühjahr letzten Jahres haben die Mitglieder der Linken mit großer Mehrheit per Mitgliederbefragung entschieden, daß die Partei von einer Doppelspitze geführt wird. Die Bundestagsfraktion hat diese beeindruckende Willensbildung der Mitglieder zügig aufgegriffen und im Sommer letzten Jahres beschlossen, daß die Fraktion ebenso von einem Duo geführt werden soll. Seit über einem Jahr warten wir jedoch vergebens auf die Umsetzung dieses Beschlusses. Wir bedauern es, daß die Bundestagsfraktion bisher versäumt hat, dem emanzipatorischen und feministischen Anspruch unserer Fraktion und Partei mit der Umsetzung dieses Beschlusses Geltung zu verschaffen.
Wir sind der Meinung, daß Die Linke in der Fraktion durch zahlreiche kluge und kompetente Frauen repräsentiert wird. Die Frauen bilden die Mehrheit in der Fraktion mit 42 zu 34. Deshalb erwarten wir, daß bei der Wahl des neuen Fraktionsvorstandes im Herbst dieses Jahres neben Gregor Gysi, der die Fraktion seit Jahren souverän und eloquent führt, endlich auch eine Frau an die Spitze der Fraktion gewählt wird, die auf gleicher Augenhöhe agiert und bei den Menschen sowie den Medien im Land einen hohen Bekanntheitsgrad hat.
Wir möchten Gregor Gysi ermuntern, den Beschluß zur Doppelspitze umzusetzen und die Bundestagsfraktion zukünftig mit einer starken Frau an seiner Seite zu führen. Wir appellieren an die Bundestagsfraktion, im Herbst dieses Jahres neben Gregor Gysi endlich auch eine Fraktionsvorsitzende zu wählen.
Quelle: www.jungewelt.de vom 26.09.11
Anlässlich des Besuches des katholischen Kirchenoberhauptes erinnert Alexander Ulrich MdB DIE LINKE. an die ungelösten Fragen im Zusammenhang mit dem Tendenzschutz im Betriebsverfassungsgesetz: „Die Fakten sind bezeichnend: Dank des Tendenzschutzes im Betriebsverfassungsgesetz genießen die Kirchen eine exklusive Sonderrolle als Arbeitgeber:
„Bei den kirchennahen Arbeitgebern wie Pflegeheimen, Kindergärten, Schulen, Sozialstationen u. ä. ist die Arbeit der Betriebsräte stark eingeschränkt – statt starken Mitsprache- und Mitbestimmungsrechten in allen wesentlichen Personalfragen gibt es für die Mitarbeitervertreter in „Tendenzgeschützten“ Betrieben und Einrichtungen nur sehr schwache und oft wirkungslose Mitwirkungsmöglichkeiten.“
Alexander Ulrich: „Sogar bei Einstellungen und Entlassungen haben die Betriebsräte, wenn es sie denn überhaupt gibt, so gut wie keine Mitbestimmungsrechte. Rund 2 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in zahlreichen Sozialen Einrichtungen, Betrieben und Büros, die nach kirchlicher und nicht zuletzt katholischer Interpretation dem so genannten Tendenzschutz unterliegen.“
„Seit Jahrzehnten kämpfen Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter dafür“,“ so Alexander Ulrich weiter, „dass endlich auch bei kirchennahen Beschäftigungsverhältnissen demokratischere Zustände und größere Rechtssicherheit einziehen kann. Ich finde es bedauerlich, dass der Papst vor dem Deutschen Bundestag in diesen wie auch anderen brennenden politischen Fragen keinerlei konkrete Worte gefunden hat, obwohl er auch für diesen Bereich letztendlich die Verantwortung trägt.“
Philosophisch-schulmeisterlich anderen ins Gewissen reden mag man ja noch tolerieren; aber auch den Mächtigen der Katholischen Kirche stünde die von Benedikt XVI. geforderte Selbstkritik gut an: „Aber was siehst du den Splitter, der im Auge deines Bruders ist, aber den Balken der in deinem eigenen Auge ist, nimmst du nicht wahr? (Lukas, 6.41)“, heißt es in der Bibel.
„Sicher ist es notwendig,“ fährt Ulrich fort, „immer und jederzeit Demokratie und Toleranz von allen einzufordern, aber muss die römisch-katholische Kirche nicht endlich daraus auch Selbstverpflichtungen für ihren eigenen Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und für ihre eigenen Institutionen ableiten?“
Alexander Ulrich MdB: „Ich meine, dass auf Dauer auch für die römisch-katholische Kirche und für Papst Benedikt kein Weg daran vorbeiführt, allen Kirchennah Beschäftigten wenigstens die Rechte einzuräumen, die in „normalen“ Arbeitsverhältnissen seit langem selbstverständlich sind.“
„Hunderttausende mit viel zu geringen Löhnen bis hin zum Niedrigstlohn und ohne demokratische Mitbestimmungsrechte können doch nicht auf Dauer auf den Einzug des Himmelreichs auf Erden vertröstet werden. Als LINKE stehen wir an ihrer Seite und unterstützen alle Forderungen, im 21. Jahrhundert endlich die überall geltenden selbstverständlichen demokratischen Rechte und Standards auch für die kirchennahen Arbeitsplätze durchzusetzen.“
Die tief antidemokratische Geisteshaltung als Kernbestand der Berliner Preussenrepublik wurde für einen kurzen historischen Augenblick des Papstbesuchs in grelles Licht getaucht:
Der Repräsentant einer bürgerlich- parlamentarischen Republik huldigte dem Oberhaupt eines antidemokratischen Gottesstaates mit militärischen Ehren und das Parlament entblödete sich nicht, dem ehemaligen Geheimdienstchef dieses Gottesstaates seine Tore zu öffnen.
Dieser Gottesstaat mit seinem Oberhaupt stehen in mehrfacher Hinsicht in diametralem Gegensatz zur Verfassungsordnung der Berliner Republik:
– Die ausdrückliche Ablehnung der Gewaltenteilung
– Zensur von Texten und Ablehnung eines Vernunftgebrauchs ohne Gottesbezug
– Gedankenkontrolle durch einen Geheimdienst, dessen Zusammensetzung vom Staatschef bestimmt wird. Gegen die Urteile dieses Dienstes ist keine Revision möglich.
Folgerichtig hat sich dieser Gottesstaat und sein Vorsitzender bis heute beharrlich geweigert, die UNO – Menschenrechtserklärung sowie die Menschenrechtsdeklaration des EU-Parlaments zu unterzeichnen. Damit setzt er bis heute die Kampftradition gegen die Menschenrechtserklärung der Franz. Revolution fort, als jeder Priester exkommuniziert wurde, der die Menschenrechtserklärung anerkannte.
Man huldigte in Berlin einem Papst, der die reaktionärsten Tendenzen des Katholizismus wiederbelebt und fördert:
Judenfeindschaft
Am 21. Januar 2009 erfüllte Papst Benedikt XVI (Joseph Ratzinger) die Forderung der Anhänger des abtrünnigen Erzbischofs Marcel Lefebvre und hob die Exkommunikation des Meisters und der vier 1988 auf eigene Faust geweihten Bischöfe auf. Damit sind sie wieder vollwertig in die kath. Kirche integriert. in Einer von ihnen ist der bekennende Holocaustleugner Richard Williamson. Ebenso wie er fordern auch die übrigen Anhänger die Rückkehr zum absoluten Wahrheitsanspruch des 19. Jhdts. zu der nach deren Aussage ausdrücklich der christliche Antijudaismus zählt. Sie fordern nicht nur seine Rehabilitierung, sondern betrachten ihn ausdrücklich als Pflicht für jeden Katholiken.
Im Dankesbrief des Generaloberen der Priesterbruderschaft an den Papst nach deren Wiederaufnahme in die Kirche heisst es unmissverständlich: „Wir sind bereit, das Glaubensbekenntnis mit unserem eigenen Blut zu schreiben, den anti-modernistischen Eid zu leisten…….“
Republikfeindschaft
Der Distriktoberste der deutschen Lefebvisten, Schmidberger, schrieb vor ca. einem Jahr in einem Grundsatzartikel, wie ein christlicher Staat heute aussehen müsste: ein Ständestaat ohne gleiches Wahlrecht, Abschaffung von Gewerkschaften und Streikrecht zugunsten korporatistischer Strukturen, Verbot der Freimaurerlogen, Verbot aller Religionsgemeinschaften außer der fundamentalistisch gewendeten katholischen Kirche sowie ein langer Verbotskatalog :Verbot der Ehescheidung, Verbot der Abtreibung und Verbot von Verhütungsmitteln, Einführung der Todesstrafe etc.etc Die Franco-Diktatur lässt grüßen…
Kinderschänderring
In einer Sendung des WDR vor wenigen Tagen wurde darauf hingewiesen, dass von den 27 Diözesen in Deutschland erst 11 Zahlen vorgelegt haben. Doch sind die Aussagen völlig vage und man ist auf Mutmaßungen angewiesen, welche Art von Missbrauch stattgefunden hatte. Was beinhalten Formulierungen wie „Hinweise auf Missbrauch“ (Osnabrück) oder was sagt es aus, wenn auf „staatsanwaltschaftliche Ermittlungen“ verwiesen wird, die zudem „eingestellt“ wurden (Köln) Oder wenn von vorliegenden „Fällen“ (Berlin) die Rede ist. Hat nun ein Missbrauch stattgefunden oder nicht?
Klarer und erschreckend deutlich formuliert dagegen der Leiter des Berliner Canisiuscollegs. Er berichtet von 210 Opfermeldungen an seiner Berliner Schule seit 1970. Täteranzahl: Plus Minus vier.
Rechnet man die bekannt gewordenen Opferzahlen aus Irland, den USA (wo die Kirche sich mit einigen Millionen von einem öffentlichen Prozess loskaufte) hinzu, so ergibt sich das Bild einer weltweit operierenden kriminellen Vereinigung, die an der Vertuschung ihrer Taten aktiv arbeitet.
Pöbelnder Papst
Als der Papst vom 17-20 September in England tourte, schockte er die anglikanischen Christen mit der Aussage, dass ihre Orden „völlig nichtig“, seien. Zugleich verfolgt er eine gezielte Abwerbung deren Priesterschaft, wie es zuvor gegenüber der Orthodoxie in Russland praktiziert wurde.
Bei seiner Ankunft in Edinburgh ging er jedoch noch weiter und machte die „Atheisten“ für die Verbrechen Hitlers und Stalins verantwortlich. (1)
So versuchte er, seine Amtskirche von den tiefbraunen Flecken zu säubern. Hitler war Katholik, hat seine Taufe nie in Frage gestellt und schreibt in seinem Buch ausdrücklich: „Mein christliches Gefühl weist mich hin auf meinen Herrn und Heiland“.
Kein Zufall, dass der Münchner Kardinal nach dem gescheiterten Attentat auf den Diktator als Dank das „Te Deum“ anordnete und die Erzdiözese Köln zu „Führers Geburtstag“ eine Sonderausgabe der Bistumszeitung herausgab…
Berliner Gottesrepublik als Finanzier
Viele Atheisten ignorieren kopfschüttelnd die Unterwerfungsgesten der Republik gegenüber dieser anachronistischen mittelalterlichen Macht. Dabei unterschätzen sie jedoch die enge Kollaboration der Staatsorganisation Bundesrepublik mit dieser feindlichen Macht: So finanziert der deutsche Steuerzahler im Jahr 2009 insgesamt mit über 19 Milliarden Euro zusätzlich zum Eigenkapital von 9,4 Milliarden diesen Anachronismus. (2) Diese eklatante Bevorzugung einer Religionsgemeinschaft ist verfassungswidrig.
Die gewählten Abgeordneten des Bundestages stehen immer noch in der Pflicht, diese Sondersubventionen einzustellen, wie es bereits die Weimarer Verfassung forderte.
Wer als Abgeordneter einer Macht huldigt, die von der „Erbsünde“ des Menschen ausgeht, befindet sich in einem fundamentalen Gegensatz zum Anspruch der europäischen Menschenrechtserklärung „Der Mensch ist frei geboren“.
Wer als Abgeordneter einer Macht huldigt, die so tut, als sei der Penis ein essentielles religiöses Werkzeug und damit die Frauenverachtung legitimiert, missachtet grob die Menschenrechte.
Wer als Abgeordneter einer Macht huldigt, deren Vertreter den Protestantismus „rückgängig“ machen wollen, (3) gefährdet den inneren Frieden.
Wer als Abgeordneter die antidemokratische Tradition eines Staates und seiner Organisation fördert, die weltweit massive psychische Schäden durch Schuld- und Angstkomplexe verursacht sowie die Armut durch Verbot von Verhütungsmitteln aktiv ausweitet, vergreift sich in mehrfacher Hinsicht an den humanen Grundlagen einer Republik. Die zelebrierte devote Unterwerfungsgeste ist unter historischen Gesichtspunkten ein weiteres deutliches Anzeichen für den Zusammenbruch bürgerlich – republikanischer Ansprüche.
(1) http://www.youtube.com/watch?v=P2sOqFVPit8&feature=results_video&playnext=1&list=PL5843EEA8F6CDD6B6
(2)
(3)
http://piusbruderschaft.de/startseite/offizielle-stellungnahmen/968-antworten-auf-pressefragen/5876-der-deutsche-distrikt-zum-papstbesuch
Frankfurt. Hessen stellt seit Jahrzehnten eine qualitätsorientierte und effektive Suchtbehandlung sicher. Das hessische Suchthilfesystem sei gut und bedarfsorientiert ausgebaut, sagte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute anlässlich der Feier zum 30-jährigen Bestehen der „Jugendberatung und Suchthilfe Am Merianplatz“ in Frankfurt. „Der Suchthilfeverbund Jugendberatung und Jugendhilfe, zu dem die ‚Jugendberatung und Suchthilfe Am Merianplatz‘ gehört, ist mit seiner vielfältigen Angebotspalette ein unverzichtbarer Baustein in diesem System. Ein Ziel der hessischen Suchthilfepolitik ist es, möglichst viele Abhängige bei der Bewältigung ihrer Sucht zu unterstützen.“ Der Suchthilfeverbund ist mit etwa 600 Beschäftigten der größte Träger mit vielfältigen Angeboten im Bereich der hessischen Suchthilfe. Der Verein wurde 1975 gegründet und ist eng verbunden mit dem Auf- und Ausbau der Drogenhilfe in Hessen.
Grüttner zeigte sich bei der Jubiläumsveranstaltung alarmiert über die nach wie vor hohe Zahl des Alkoholmissbrauchs in der Gruppe der Unter-20-Jährigen. „2009 mussten in Hessen 1.757 Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholvergiftung in Kliniken eingewiesen werden. Im Jahr 2000 waren es im Vergleich rund 860 Kinder und Jugendliche.“ Das heißt: Im Laufe von neun Jahren hat sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen verdoppelt, die mit einer akuten Alkoholvergiftung in hessischen Krankenhäusern behandelt wurden. Sozialminister Grüttner forderte: „Diesem Trend zum Komatrinken müssen wir Einhalt gebieten.“
Daher hat das Hessische Sozialministerium in diesem Jahr als erstes Bundesland Rahmenvereinbarungen mit allen Krankenkassen über die Finanzierung des Alkoholpräventionsprojekts „HaLT – Hart am Limit“ abgeschlossen. Darüber hinaus unterstützt das Land alle Landkreise und kreisfreien Städte, die dieses Projekt bei sich vor Ort umsetzen, drei Jahre lang mit einer jährlichen Anschubfinanzierung in Höhe von 7.500 Euro.
Das Projekt „HaLT – Hart am Limit“ war zwischen 2004 und 2007 als Bundesmodellprojekt in Frankfurt gestartet. „Von Anfang an war die ‚Jugendberatung und Suchthilfe Am Merianplatz‘ an der erfolgreichen Umsetzung des Projekts beteiligt und hat maßgeblich dazu beigetragen, dass ‚HaLT – Hart am Limit‘ heute hessenweit umgesetzt werden kann“, betonte der Sozialminister.
Hintergrund zum Projekt „HaLT – Hart am Limit“:
„HaLT – Hart am Limit“ ist ein Projekt, an dem sich in Hessen die Stadt Frankfurt seit 2004 bereits modellhaft beteiligt hatte. Das Programm bietet spezielle Hilfen für Kinder und Jugendliche, die nach exzessivem Trinken mit einer Alkoholvergiftung in einer Klinik aufgenommen werden müssen. Das Projekt besteht aus zwei Bausteinen. Zum einen findet eine zeitnahe Intervention bei auffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen statt, beispielsweise über eine Kontaktaufnahme mit den Betroffenen nach der Notfallaufnahme im Krankenhaus. Ziele der Beratung sind die Unterstützung bei der Bewältigung der individuellen Problemsituation unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes. Parallel dazu sollen die Jugendlichen lernen, Risiken besser einschätzen zu können. Zum anderen sollen auf lokaler Ebene verschiedene Aufklärungskampagnen und Präventionsmaßnahmen zum Thema Alkohol dazu beitragen, Jugendliche, Eltern sowie die Öffentlichkeit für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu sensibilisieren und zur konsequenten Umsetzung des Jugendschutzgesetzes in Gaststätten, Einzelhandel und bei öffentlichen Veranstaltungen hinzuwirken.
Bisher haben die Städte Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Wiesbaden und Kassel, sowie die Landkreise Offenbach, Hochtaunus, Lahn-Dill-Kreis, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf, Rheingau-Taunus, Vogelsberg, Fulda, Werra-Meißner, Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder, Kassel und Main-Taunus ihre Teilnahme zugesagt und entsprechende Bewilligungsbescheide erhalten.
Weitere Informationen zum Projekt „HaLT – Hart am Limit“ in Hessen finden Sie im Internet unter: www.hls-online.org und www.drogenberatung-jj.de
Der Afroamerikaner Troy Davis wurde am Mittwoch abend um 23.08 Uhr Ortzeit im Staatsgefängnis von Jackson, Georgia, mit der Giftspritze hingerichtet. Weltweit hatten bis zuletzt Hunderttausende mittels Petitionen und auf Kundgebungen von den zuständigen US-Behörden gefordert, die Hinrichtung wegen der erheblichen Zweifel an Davis’ Schuld zu stoppen. Europarat und Prominente wie Bischof Desmond Tutu und Expräsident James Carter hatten wie auch Papst Benedikt XVI. dafür plädiert, Davis’ Leben zu schonen. Sie alle fanden kein Gehör bei den weltlichen Herren über Leben und Tod. Der Linke-Vorsitzende Klaus Ernst forderte deshalb gestern vom Papst anläßlich seines Deutschland-Besuchs ein Bekenntnis gegen die Todesstrafe. Ernst kritisierte die Hinrichtung von Davis als »Akt der Barbarei vor den Augen der Welt«. Gegenüber der Agentur dapd erklärte der Parteichef, er hoffe, daß der Papst »ein deutliches Signal für die weltweite Ächtung der Todesstrafe aussendet«.
Unbeeindruckt von allen Protesten und einer überraschend breiten und kritischen Berichterstattung in den Medien vieler Länder ließ die Justiz in Georgia am Mittwoch das Räderwerk ihrer Tötungsmaschinerie anlaufen. Verzweifelt hatten Davis’ Verteidiger versucht, durch Eilanträge in letzter Minute einen Aufschub der für 19 Uhr angesetzten Hinrichtung zu erreichen. Am Ende blieb nur der Weg zum Obersten Gerichtshof in Washington D.C., dessen Richter der Prüfung des Falls »maximal 90 Minuten« Zeit einräumten. Um 22.20 Uhr lehnte der Gerichtshof ohne Angabe von Gründen einen Hinrichtungsstopp ab. Damit segnete das Verfassungsgericht der USA ein offensichtliches Fehlurteil ab und legalisierte den faktischen Justizmord an einem Beschuldigten, für den »Berge von Unschuldsbeweisen« vorlagen, so Anwalt Stephen Marsh noch am Montag vor dem Begnadigungsausschuß.
Hoffnungen, Barack Obama würde sich für eine Änderung der Todesstrafenpraxis einsetzen, wurden erneut enttäuscht. Während Demonstranten Mittwoch nacht vor dem Weißen Haus »Ohne Gerechtigkeit kein Frieden« riefen und die Polizei mehrere von ihnen festnahm, erklärte Obamas Sprecher Jay Carney vor der Presse, es sei »nicht angemessen für den Präsidenten der Vereinigten Staaten, sich in spezifische Fälle wie diesen einzuschalten, der der Rechtsprechung eines Bundesstaats unterliegt«.
Troy Davis wäre am 9. Oktober 42 Jahre alt geworden. 1989 hatte er sich freiwillig der Polizei gestellt, um den Vorwurf zu entkräften, er habe den weißen Polizisten Mark MacPhail in Savannah erschossen, als dieser in ein Handgemenge mit mehreren Männern geriet. Trotz fehlender Tatwaffe oder sonstiger Sachbeweise war Davis 1991 nur aufgrund von Zeugenaussagen, die später widerrufen wurden, zur Höchststrafe verurteilt worden. Harry Cox, Direktor von Amnesty International USA, betonte, er habe in den 30 Jahren seiner Arbeit gegen die Todesstrafe noch nie so gravierende Zweifel an der Schuld eines Verurteilten gesehen.
Davis’ Anwalt Thomas Ruffin erklärte nach der Hinrichtung, ein unschuldiger Mann sei getötet worden. Dennoch sei sein Mandant in den letzten Stunden seines Lebens gefaßt gewesen. Er habe die Einnahme der obligatorischen Henkersmahlzeit verweigert und gegenüber Amnesty International erklärt: »Ich werde bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen.«
Quelle: www.jungewelt.de vom 22.09.11