Cornelia Ernst, Europaabgeordnete (DIE LINKE) und Mitglied im Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter nennt die Haltung von Bundeskanzlerin Merkel „rückständig und unsozial“.
„Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern in Wirtschaft und Geselllschaft sollte im 21. Jahrhundert eine Selbstverständlichkeit sein. Dass Kanzlerin Merkel und ihre konservative Familienministerin dies nicht begreifen ist ein Armutszeugnis für Deutschland und ein Schlag ins Gesicht aller Männer und Frauen, die für fortschrittliche Familienpolitik kämpfen.“
Die sächsiche Europaabgeordnete Ernst weiter: „Frauen und Männer sollen sich gleichermaßen um Kinder, Freunde, Familie kümmern können – dafür braucht es allerdings gute Arbeit, von der Menschen leben können.“ Die von EU-Kommissarin Viviane Reding ins Spiel gebrachte europaweit gesetzliche Frauenquote sei eine längst überfällige Initiative, um gesellschaftliche Stereotypen endlich konkret anzugehen. „Frauen und Männer sind weder ‚von Natur aus‘ verschieden, noch eignen sich Männer besser für hoch dotierte Posten in Spitzenpositionen“, bemerkt Cornelia Ernst, „dem vorherrschenden Neurosexismus à la ‚Frauenhirne können besser Hausarbeit‘ gilt es, politisch und gesetzlich klare Schranken zu
setzen. In Zeiten der europaweiten Wirtschaftskrise ist es einmal mehr an der Zeit, überholte Familienmodelle zu reformieren und Arbeit neu und gerecht zu verteilen.“
Brüssel, 06. März 2013
Am 11. März 2011 haben wir alle den Atem angehalten – die Bilder von explodierenden Reaktorgebäuden haben uns schockiert. Aber der Atomausstieg in Deutschland ist längst noch nicht besiegelt, liegt noch immer in weiter Ferne: Neun AKW (darunter Lingen und Grohnde) sollen noch für bis zu 10 Jahre am Netz bleiben, die Urananreicherung in Gronau die Brennelementefertigung in Lingen und die Atommüllkonditionierung in Duisburg sollen sogar unbegrenzt weiterlaufen. In den Nachbarländern Niederlande und Belgien wird sogar über Laufzeitverlängerungen diskutiert, obwohl zum Beispiel bei den belgischen AKW Tihange und Doel schwere Sicherheitsmängel festgestellt wurden und zwei Reaktoren derzeit stillliegen.
Deshalb verwundert es nicht, dass der Schwerpunkt der zentralen Demos zum Fukushima-Jahrestag diesmal auf NRW und Umgebung liegt. Getragen und organisiert werden die Proteste von breiten regionalen Bündnissen.
DIE LINKE. NRW steht an der Seite Anti-Atom-Bewegung: DIE LINKE Bielefeld z. B. beteiligt sich an der gemeinsamen Fahrt des Bündnisses „Bielefeld steigt aus“ nach Bad Salzuflen zur Aktionskette der Grohnde-Kampagne. „Laut aktueller Umfragen wünscht sich die Mehrheit der Bevölkerung einen schnelleren Ausstieg aus der Atomkraft. Dafür wollen wir gemeinsam mit vielen Menschen am 09.03. demonstrieren“ so Carsten Strauch, Kreissprecher DIE LINKE Bielefeld.
DIE LINKE. NRW unterstützt die Forderung des bundesweiten Trägerkreis: Energiewende braucht Atomausstieg!
Wir brauchen keine Atomenergie – wir brauchen Sonne, Wind und Wasser! Doch die Bundesregierung sabotiert die Energiewende: Indem sie unnötig viele Unternehmen von der EEG-Umlage befreit, treibt sie die Strompreise für Privathaushalte und Gewerbetreibende hoch. Dabei machen Erneuerbare Energien den Strom günstiger, nicht teurer. Doch die an der Strombörse sinkenden Preise werden von den Konzernen nicht an ihre KundInnen weitergegeben.
DIE LINKE. NRW hat unter dem Slogan „Meine Stadt Ohne Atomkraft“ in der Vergangenheit in verschiedenen Städten Anträge in den Räten zur Energiewende, zum Moratorium für Atomtransporte etc. eingebracht. Wir werden hier nicht locker lassen und unsere Aktivitäten forcieren.
DIE LINKE NRW, 06.03.13
Ihre Themen sind Energiewende und Gleichstellungspolitik, ihr Wahlergebnis ist traumhaft: Einstimmig wählten die Mitglieder der LINKE- Kreisverbände Ahrweiler und Mayen- Koblenz die Reiseverkehrskauffrau Marion Morassi als Direktkandidatin ihrer Partei für den Wahlkreis 199. Die 50-jährige Sprecherin des Linken im Kreis Ahrweiler, die unter anderem gegen SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles zur Bundestagswahl antritt: „Es tut gut, ein motiviertes Team hinter sich zu wissen. Wir werden mit überzeugenden Alternativen punkten und nicht mit Versprechen.“
Marion Morassi: „Durch Umweltminister Altmeiers neuen Vorstoß in der Energiepolitik, die Strompreisbremse, wird gerade auch in Rheinland- Pfalz die Umsetzung der Energiewende wieder in Frage gestellt. Aktuell sind fast 7000 Arbeitsplätze in Gefahr, weil der Ausbau der Erneuerbaren Energien weniger gefördert wird und dadurch die Investitionen gehemmt werden. Es gibt zwar im Land ein Energiekonzept, dies liegt aber weit zurück hinter den Forderungen Der LINKEN, gerade in den sozialen Komponenten, wie zum Beispiel bezahlbaren Strom für alle.“
Zum Thema Gleichstellung weist die Kandidatin auf den Internationalen Frauentag am 8. März und den Equal Pay Day am 21. März hin. “Ich werde mich weiterhin für die Abschaffung des Niedriglohnsektors durch Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von mindestens 10 Euro einsetzen. Nur dieser Mindestlohn verhindert, dass Frauen, die jetzt für Hungerlöhne im Niedriglohnsektor oder in Minijobs arbeiten, in die Altersarmut getrieben werden. Von unserer Forderung “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ sind wir in Deutschland leider noch weit entfernt, wie der Equal Pay Day deutlich macht, der Aktionstag, der symbolisch oder rechnerisch jenen Zeitraum markiert, den Frauen über den Jahreswechsel hinaus länger arbeiten müssen, um auf das durchschnittliche Jahresgehalt von Männern zu kommen.“
Vom 6. bis 10. März findet in Berlin die diesjährige ITB statt, die weltweit größte Tourismusmesse. Die deutsche Tourismuswirtschaft und ihre Verbände vermelden neue Rekorde. 2012 wurden in den Beherbergungsbetrieben mit zehn und mehr Betten über 400 Millionen Übernachtungen gezählt, darunter über 68,8 Millionen ausländische Übernachtungen. Auch im Reiseland Deutschland ist die Reiselust der Bevölkerung ungebrochen. Also alles in Butter?
Mitnichten. Laut einer aktuellen Studie der Stiftung für Zukunftsfragen gönnten sich 2012 von denen, die über ein Monatseinkommen von über 3.500 Euro verfügen, rund 95 Prozent einen Urlaub. Von den Befragten mit weniger als 1.400 Euro Einkommen blieben dagegen 40 Prozent zu Hause.
Die Debattenbeiträge aller Fraktionen im Bundestag am 31. Januar 2013 zum Antrag der LINKEN „Reisen für alle – für einen sozialen Tourismus“ Drs. 17/11588 zeigten, dass DIE LINKE mit diesem Antrag ein wichtiges Thema auf die Tagesordnung setzte.
Schon seit Jahren wächst die Zahl derjenigen, die sich keine Urlaubsreise mehr leisten können. Besonders betroffen sind Familien und Alleinerziehende mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Migrationshintergrund, Ältere und Langzeitarbeitslose. Rückgängig sind die Förderungen für Kinder- und Jugendaustausche, für Ferienreisen für Geringverdienende und für Schulfahrten in Bund, Ländern und Kommunen.
Und trotz der Spitzenergebnisse in der Tourismuswirtschaft gehört dieser Wirtschaftszweig mit zu denen, deren Beschäftigte die niedrigsten Löhne, Teilzeitjobs, schlechte Arbeitsbedingungen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse haben.
Diese Themen stehen für die Bundestagsfraktion DIE LINKE auch bei den zahlreichen Veranstaltungen, Gesprächen und Treffen auf der ITB im Mittelpunkt.
Am 7. März lädt DIE LINKE um 14 Uhr zu einer Podiumsdiskussion „Reisen für Alle – sozial, ökologisch, barrierefrei“ ein – in der so genannten Jugenhalle 4.1 a, auf der großen Bühne. Es diskutieren Professor Heike Bähre von der bbw Hochschule Berlin, Helmuth Holter, Abgeordneter der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Norbert Pfefferlein, Präsident des asr Allianz selbständiger Reiseunternehmen, und Andreas Queisner, Geschäftsführer der Casa Familia Familienheimstätte Usedom. Ich moderiere.
Am 8. März findet ab 10.30 Uhr der 2. Tag des Barrierefreien Tourismus in Halle 7.1. und 7.3 statt. Dort werde ich um 15.30 Uhr mit dem Bundesverband Deutscher Busunternehmer über das Thema „Barrierefreiheit als sicherheitsrelevantes Element im Reisebusverkehr“ diskutieren.
linksfraktion.de, 6. März 2013
Weder die Stadt Bad Neuenahr, noch der Kreis Ahrweiler hat zurzeit eine eigene Baumsatzung. DIE LINKE hat letzte Woche schriftlich an entsprechender Stelle beantragt, den unten aufgeführten Entwurf im Kreistag als auch im Stadtrat von Bad Neuenahr zu diskutieren und zu verabschieden. „Es ist dringend notwendig, dass das zurzeit exzessive, nahezu deregulierte Bäumeschlachten im Kreis Ahrweiler aufhört und entsprechend der unten aufgeführten Satzung geregelt wird! Jeder Baum ist ein großes Stück Lebensqualität mehr“, so Wolfgang Huste, Mitglied im Sprecherrat der Linken Ahrweiler und Pressesprecher der Ökologischen Plattform Rheinland-Pfalz = ÖPF RLP. Marion Morassi, Landesvorstandsmitglied der Linken Rheinland-Pfalz und frisch gewählte Direktkandidatin ihrer Partei im Wahlkreis 199 ergänzt: „Die ÖPF RLP ist eine Landesarbeitsgemeinschaft innerhalb der Partei DIE LINKE., die allen demokratisch gesinnten Menschen offen steht, auch, wenn sie nicht der Partei angehören. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind bei uns jederzeit willkommen“.
Baumsatzung für den Kreis Ahrweiler (Entwurf bzw. Vorschlag der Partei DIE LINKE, Kreisverband Ahrweiler)
GEGENSTAND DER SATZUNG
(1) Nach Maßgabe dieser Satzung wird der Baumbestand (Bäume) zur a) Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, b) Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, c) Abwehr schädlicher Einwirkungen, d) Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas und der kleinklimatischen Verhältnisse, e) Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes, f) Schaffung von Zonen der Ruhe und Erholung, g) Erhaltung der Lebensräume für Tiere geschützt.
(2) Geschützte Bäume sind zu erhalten und mit diesem Ziele zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren.
§ 2
GELTUNGSBEREICH
(1) Diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen.
(2) Diese Satzung gilt nicht für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale oder geschützte Landschaftsbestandteile, die durch ordnungsbehördliche Verordnung oder durch Festsetzung in einem Landschaftsplan innerhalb des Geltungsbereichs der Baumschutzsatzung ausgewiesen sind oder werden.
(3) Die Vorschriften dieser Satzung gelten nicht für
a) die fachgerechten Maßnahmen zur Pflege (z.B. Entfernung von Totholz) und Erhaltung
(z.B. Wundbehandlungen) geschützter Bäume sowie Maßnahmen zum Betrieb von
Baumschulen und Gärtnereien,
b) die sich aus der Verkehrssicherungspflicht ergebenden Maßnahmen am Baumbestand an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie Grün- und Freiflächen einschließlich der Friedhöfe im Kreis Ahrweiler, wie z. B. die Beseitigung kranker und nicht standfester Bäume bei unmittelbaren Verkehrsgefahren,
c) Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes und des Landesforstgesetzes.
§ 3
GESCHÜTZTE BÄUME
(1) Geschützt sind Laubbäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden (geschützte Bäume). Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm und mehr beträgt und mindestens ein Stamm einen Umfang von 30 cm oder mehr aufweist.
(2) Diese Satzung gilt auch für Bäume, die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu erhalten sind, sowie für die nach dieser Satzung vorgenommenen Ersatzpflanzungen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht vorliegen (§§ 9 und 10).
(3) Nicht unter diese Satzung fallen Nadelbäume und Obstbäume – mit Ausnahme von Zier- und Wildformen, Walnussbäumen und Esskastanien.
(4) Für die Beseitigung von Pappeln gilt § 8 dieser Satzung.
§ 4
VERBOTENE HANDLUNGEN
(1) Im Geltungsbereich dieser Satzung ist es verboten, geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern. Eine wesentliche Veränderung des Aufbaus liegt vor, wenn an geschützten Bäumen Eingriffe vorgenommen werden, die auf das charakteristische Aussehen erheblich einwirken oder das weitere Wachstum beeinträchtigen können. Unter die Verbote des Absatzes 1 fallen auch Einwirkungen auf den Raum, den geschützte Bäume zur Existenz benötigen (Wurzel- und Kronenbereich) und die geeignet sind, geschützte Bäume zu zerstören oder zu schädigen, insbesondere durch a) Befestigung der Fläche mit einer wasserundurchlässigen Decke (z. B. Asphalt, Beton), b) Abgrabungen, Ausschachtungen, Bodenverdichtungen oder Aufschüttungen. c) Lagern, Anschütten oder Ausgießen von Salzen, Säuren, Ölen, Laugen oder anderen schädlichen Stoffen, d) Austreten von Gasen und anderen schädlichen Stoffen aus Leitungen, e) Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln (Herbiziden), soweit sie nicht für die Anwendung unter Gehölzen zugelassen sind, f) Anwendung von salzhaltigen Auftaumitteln in der Nähe von Bäumen. (3) Zulässig sind unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr; diese Maßnahmen sind dem Kreis Ahrweiler vor ihrer Durchführung oder, wenn dies nicht möglich ist, unverzüglich danach schriftlich anzuzeigen; der Gefahrenzustand ist dabei in geeigneter Weise nachzuweisen (z. B. durch Foto und Bescheinigung einer Fachfirma).
§ 5
ANORDNUNG VON MAßNAHMEN
(1) Sind geschützte Bäume gefährdet, so kann die Kreisverwaltung Ahrweiler den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten des Grundstückes verpflichten, Maßnahmen zur Pflege, zur Erhaltung und zum Schutz von gefährdeten Bäumen zu treffen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von Baumaßnahmen.
(2) Geht die Gefährdung geschützter Bäume von anderen Grundstücken aus, so kann die Kreisverwaltung Ahrweiler auch die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten dieser Grundstücke nach Absatz verpflichten.
(3) Ist dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten eines Grundstückes die Durchführung von Maßnahmen nach Absatz 1 durch besondere Umstände nicht selbst zumutbar, kann die Kreisverwaltung Ahrweiler anordnen, dass er die Durchführung von Maßnahmen durch die Kreisverwaltung Ahrweiler oder durch von ihr Beauftragte zu dulden hat.
§ 6
AUSNAHMEN UND BEFREIUNGEN
(1) Ausnahmen von den Verboten des § 4 sind zu genehmigen, wenn
a) der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes aufgrund von Vorschriften des öffentlichen Rechts verpflichtet ist, geschützte Bäume zu entfernen oder ihren Kronenaufbau wesentlich zu verändern und er sich nicht in anderer zumutbarer Weise von dieser Verpflichtung befreien kann,
b) von geschützten Bäumen Gefahren für Leib und Leben ausgehen oder Sachschäden von erheblichem Wert verursacht werden und diese nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden können,
c) geschützte Bäume krank sind und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist.
Von den Verboten des § 4 können im Einzelfall Befreiungen erteilt werden, wenn
a) Gründe des allgemeinen Wohles die Befreiung erfordern, weil die Beseitigung des Baumes aus überwiegendem, auf andere Weise nicht zu verwirklichen dem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist oder
b) das Verbot zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde (z. B. übermäßige Verschattung, vorhandene Durchgrünung, Überalterung eines Baumes)
c) Von den Verboten des § 4 sind im Einzelfall Befreiungen zu erteilen, wenn eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter unzumutbaren Beschränkungen verwirklicht werden kann. Die Erlaubnisvoraussetzungen sind vom Antragsteller nachzuweisen.
(3) Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten des § 4 sind bei der Kreisverwaltung Ahrweiler – Umweltamt – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu beantragen. Dem Antrag ist ein Lageplan oder eine Handskizze beizufügen. Im Lageplan oder in der Handskizze sind die auf dem Grundstück vorhandenen geschützten Bäume mit ihrem Standort unter Angabe der Gattung und des Stammumfanges einzutragen. Im Einzelfall kann die Kreisverwaltung Ahrweiler den Maßstab des Lageplanes bestimmen oder die Vorlage zusätzlicher Unterlagen fordern.
(4) Entscheidungen über Ausnahmen oder Befreiungen ergehen schriftlich und für zwei Jahre befristet. Sie sind gebührenpflichtig nach Maßgabe der jeweils gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Kreisverwaltung Ahrweiler. Sie ergehen unbeschadet privater Rechte Dritter und können mit Nebenbestimmungen verbunden werden.
§ 7
GEBÜHREN FÜR SERVICELEISTUNGEN
Gebühren werden darüber hinaus erhoben für Serviceleistungen in Verbindung mit der Baumschutzsatzung, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit Anträgen stehen. Sie richten sich nach der jeweils gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Kreisverwaltung Ahrweiler.
§ 8
SONDERREGELUNG FÜR PAPPELN
(1) Abweichend von den §§ 6, 9 und 10 ist das Beseitigen von Pappeln zulässig, sofern Ersatz entsprechend Absatz 2 und 3 gepflanzt wird.
Die Beseitigung ist der Kreisverwaltung Ahrweiler – Umweltamt – vorher anzukündigen.
(2) Als Ersatz ist pro Pappel ein heimischer Laubbaum I. Ordnung (Endhöhe > 25 m) mit dem Baumschulmaß 20 bis 25 cm Stammumfang anzupflanzen.
(3) Die Ersatzpflanzung ist in der ersten Pflanzperiode nach Beseitigung der Pappel(n) durchzuführen und der Kreisverwaltung Ahrweiler – Umweltamt – schriftlich anzuzeigen.
(4) Rückschnitte an Pappeln sind bis zu einem Drittel des Kronenvolumens zulässig.
§ 9
ERSATZPFLANZUNGEN / AUSGLEICHSZAHLUNGEN
(1) Wird auf der Grundlage des § 6 Absatz 2 eine Befreiung erteilt, so hat der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte des Grundstückes auf seine Kosten für jeden entfernten geschützten Baum eine Ersatzpflanzung auf demselben Grundstück oder auch auf einem anderen Grundstück im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung nach Maßgabe des Absatzes 2 vorzunehmen und diese zu erhalten. Ist ein Dritter Antragsteller, so tritt dieser an die Stelle des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten.
(2) Als Ersatz ist ein Baum derselben oder zumindest gleichwertigen Art mit dem Baumschulmaß 20-25 cm Stammumfang zu pflanzen. Beträgt der gemäß § 3 Absatz 1 ermittelte Stammumfang 150 cm oder mehr, so ist für je weitere angefangene 100 cm ein zusätzlicher Baum der in Satz 1 genannten Art zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung ist im Falle des Nichtanwachsens zu wiederholen.
(3) Ist eine Ersatzpflanzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (fachliche Gesichtspunkte eingeschlossen) ganz oder teilweise unmöglich, so ist eine Ausgleichszahlung zu leisten. Die Höhe der Ausgleichszahlung wird bestimmt durch den marktüblichen Katalogpreis des Baumes, mit dem ansonsten die Ersatzpflanzung erfolgen müsste, zuzüglich einer Pflanzkostenpauschale in Höhe von 30 % des vorgenannten Betrages.
(4) Die Ersatzpflanzung ist in der ersten Pflanzperiode nach Beseitigung des Baumes vorzunehmen und der Kreisverwaltung Ahrweiler – Umweltamt – schriftlich anzuzeigen.
(5) Von den Regelungen der vorstehenden Absätze können aus Billigkeitsgründen und zur Vermeidung unbeabsichtigter Härten in begründeten Einzelfällen, z. B. im Hinblick auf die vorhandene oder verbleibende Begrünung, ganz oder teilweise Ausnahmen zugelassen werden.
§ 10
BAUMSCHUTZ IM BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN
(1) Wird für ein Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung eine Baugenehmigung beantragt, so sind im Lageplan die auf dem Baugrundstück vorhandenen und solche geschützten Bäume, die mit ihrem Wurzel- und Kronenbereich in das Baugrundstück hineinreichen, mit ihrem Standort und dem Kronendurchmesser unter Angabe der Gattung und des Stammumfanges zeichnerisch darzustellen.
(2) Wird die Baugenehmigung für ein Vorhaben beantragt, bei dessen Verwirklichung geschützte Bäume entfernt, zerstört, geschädigt oder in ihrem Aufbau verändert werden sollen, so ergeht die Entscheidung über eine Befreiung nach § 6 Absatz 2 c in der Baugenehmigung.
(3) Bei Bauvoranfragen gelten die Absätze 1 und 2 sinngemäß.
§ 11
FOLGENBESEITIGUNG
(1) Werden vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten eines Grundstückes mit geschützten Bäumen entgegen den Verboten des § 4 bzw. ohne die erforderliche Ankündigung nach § 8 Absatz 1 oder ohne die erforderlichen Genehmigungen nach § 6 Absatz 1 oder 2 geschützte Bäume entfernt oder zerstört, so hat der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte für jeden entfernten oder zerstörten Baum eine Ersatzpflanzung nach § 9 Absatz 1 und 2 vorzunehmen.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 eine Ersatzpflanzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (fachliche Gesichtspunkte eingeschlossen) ganz oder teilweise nicht möglich, so ist eine Seite 6 Ausgleichszahlung für jeden zu ersetzenden geschützten Baum nach Maßgabe des § 9 Absatz 3
zu leisten.
(3) Werden vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten eines Grundstückes mit geschützten Bäumen entgegen den Verboten des § 4 und ohne Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nach § 6 geschützte Bäume geschädigt oder in ihrem Aufbau wesentlich verändert, so hat der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte für die fachgerechte Beseitigung der Schäden sowie bei wesentlicher Veränderung des Aufbaues für regelmäßige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Verkehrssicherheit des Baumes zu sorgen.
(4) Werden von einem Dritten ohne Verschulden des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten eines Grundstückes geschützte Bäume entfernt, zerstört, geschädigt oder in ihrem Aufbau wesentlich verändert, so entstehen diesem Dritten die Verpflichtungen gemäß den Absätzen 1-3; die damit verbundenen Maßnahmen hat der Eigentümer zu dulden.
§ 12
VERWENDUNG VON AUSGLEICHSZAHLUNGEN
Die nach dieser Satzung zu entrichtenden Ausgleichszahlungen sind an die Kreisverwaltung Ahrweiler zu leisten. Sie sind zweckgebunden für Ersatzpflanzungen, nach Möglichkeit in der Nähe der entfernten oder zerstörten Bäume oder für die Erhaltung besonders wichtiger geschützter Bäume.
§ 13
BETRETEN VON GRUNDSTÜCKEN
Die Beauftragten des Kreisverwaltung sind berechtigt, zur Durchführung dieser Satzung nach Vorankündigung Grundstücke zu betreten und die im Rahmen dieser Satzung erforderlichen Untersuchungen und Ermittlungen durchzuführen. Sie sind verpflichtet, sich auf Verlangen des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann auf eine Vorankündigung verzichtet werden.
§ 14
ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
(1) Ordnungswidrig gemäß § 70 Absatz 1 Nr. 17 LG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) geschützte Bäume entgegen den Verboten des § 4 und ohne Genehmigung nach § 6 entfernt, zerstört, schädigt oder in ihrem Aufbau wesentlich verändert oder solche Maßnahmen veranlasst.
b) eine Unterrichtung der Kreisverwaltung Ahrweiler nach § 4 Absatz 3 unterlässt oder nicht in dem vorgeschriebenen Umfang vornimmt,
c) Anordnungen zur Pflege, zur Erhaltung oder zur sonstigen Sicherung geschützter Bäume gemäß § 5 Absatz 1 und 2 nicht Folge leistet,
d) Nebenbestimmungen einer Genehmigung nach § 6 nicht erfüllt, e) entgegen § 8 die Ersatzpflanzung nicht innerhalb der ersten Pflanzperiode nach Beseitigung der Pappel(n) durchführt, f) entgegen § 10 Abs. 1 und 3 keine oder nicht korrekte Angaben über geschützte Bäume macht.
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden, soweit die Zuwiderhandlung nicht nach anderen Rechtsvorschriften mit Strafe bedroht ist.
§ 15
INKRAFTTRETEN
Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Kreis Ahrweiler tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in den Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Ahrweiler Kraft. Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Kreis Ahrweiler wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Kreistag hat den Beschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Kreisverwaltung vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
DIE LINKE Kreisverband Ahrweiler, 06. März 2013
Die Lokalzeitung ‚Pirmasenser Zeitung‘ hat Mitte Februar die NPD Aktivistin Ricarda Riefling, Mitglied im Bundesvorstand der ultrarechten Partei, als nette Frau von nebenan vorgestellt. Diesen Samstag zeigte sie in aller Öffentlichkeit ihr wahres Gesicht.
Im saarländischen Homburg griff Riefling den örtlichen Chef der Kreispolizeibehörde, Clemens Lindemann, im Rahmen einer braunen Propagandakundgebung körperlich an. Lindemann ist auch Landrat des Saarpfalz-Kreises und wurde zum Glück nur leicht verletzt.
Was geschah genau? Wie versucht die NPD den Angriff umzudeuten? Folgen aufgrund zahlreicher im Internet geäußerter Beleidigungen, z.B. Klagen gegen den NPD Pressesprecher des LV Sachsen-Anhalt, Michael Grunzel?
Im Rahmen einer durch drei Städte führenden Hetztour wollte die NPD zusammen mit zur offenen Gewalt neigenden Freien Kräften wider dem sogenannten „Bombenterror“ agitieren. In dem Städtchen Homburg sollte zum Schluss der Kundgebung das Deutschlandlied mit allen drei Strophen abgespielt werden. Dies liess Lindemann durch die Polizeikräfte vor Ort unterbinden. Daraufhin kam es zu einer heftigen Diskussion zwischen Lindemann und dem Polizeieinsatzführer einerseits und dem Anmelder der Kundgebung, Detlef Walk, Rieflings Verlobten, dem NPD Stadtrat Markus Walter, sowie Ricarda Riefling andererseits.
Die 29jährige provozierte scheinbar durch den widerrechtlichen Versuch, den Disput mit ihrem Handy aufzunehmen. Sie weigerte sich, dieses herauszugeben und verletzte dabei den Chef der Kreispolizeibehörde durch einen Schlag ins Gesicht. Danach ließ sie sich theatralisch fallen. Ihr Handy soll von der Polizei sichergestellt worden sein.
Diese stellt zu dem Vorfall fest:
Es kam „zu einem Angriff durch eine 29-jährige Rednerin des rechten Lagers auf den Landrat. Dieser wurde hierbei leicht verletzt. Durch sofortiges Einschreiten von Polizeikräften konnte dieser Angriff unterbunden werden. Die Angreiferin erlitt hierbei einen Schwächeanfall und musste anschließend ärztlich behandelt werden. Entsprechende Strafanzeigen wurden von beiden Parteien erstattet. Nach diesem Zwischenfall wurde die Versammlung durch die Versammlungsbehörde für beendet erklärt. Die Versammlungsteilnehmer entfernten sich gegen ca. 16:15 Uhr von der Örtlichkeit, ohne dass es zu weiteren Störungen kam. Die Staatsschutzabteilung der Polizei Saarland hat hinsichtlich des Angriffs auf den Landrat die Ermittlungen aufgenommen.“
Dieser Gewaltausbruch Rieflings verwundert nicht. Ihr Ex-Mann, Dieter Riefling, ist u. a. wegen Volksverhetzung mehrfach rechtskräftig verurteilt. 1998 erhielt er eine zehnmonatige Haftstrafe, nachdem er einem Polizeibeamten einen Nasenbeinbruch zugefügt hatte. Ihr gegenwärtiger Verlobter, Markus Walter, wurde 2003 wegen Schändung des Jüdischen Friedhofs in Busenberg, des Beschmierens eines Aussiedlerheims sowie weiterer Straftaten zu einer mehrjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Riefling selbst, Mutter von vier Kindern, hat ihre Wurzeln bei den radikalen Freien Kräften und ist eine der radikalen Aushängefrauen der Neonaziszene.
Die NPD dreht die Tatsachen nun um und führt eine mediale Hetzkampagne gegen Landrat Lindemann. In einer bei DS-aktuell sowie auf zahlreichen NPD Seiten und auf Facebook veröffentlichten Erklärung von Rieflings Neonazi Freund, Markus Walter – in der Eigenschaft des Pressesprechers der Kommunalpolitischen Vereinigung der NPD – wird Lindemann beschuldigt, die braune Aktivistin „blutig geschlagen“ zu haben. Riefling soll „Quetschungen an der Hand“ erlitten und „das Display ihres iPhones durch den Druck“ zerbrochen sein. Lindemann soll ihr „brutal mit der Faust ins Gesicht“ geschlagen haben. Die Polizei soll sie „zu Boden“ geknüppelt haben, „wodurch sie zweimal ohnmächtig“ geworden sein soll „und schwere Prellungen am ganzen Körper erlitten“ haben soll. Angekündigt wird: „Dieser ungeheuerliche Vorfall wird ein juristisches Nachspiel haben.“
Da fragt sich nur, für wen? Augenzeugen berichten: „Die Frau schlug! Sie liess sich theatralisch zu Boden fallen. Niemand knüppelte irgendjemand!!!“
Da wundert es nicht, dass im Netz ein beleidigender und nach Gewalt rufender Hetzsturm hervorbricht. In dem von Matthias Faust zu verantwortenden NPD Portal DS-aktuell wird offen zur Gewalt aufgerufen: „diesen frauenschläger gehört ein kantholz in die fresse“, fordert User „steinar“. Kommentator „Baltram“ darf ihn ungestraft mit der SA vergleichen: „hoher SPD-Funktionsträger tritt, ganz in der Tradition der Sturmabteilung (SA), als brutaler Hilfsschläger der Polizei auf.“ Unliebsame linke Kommentatoren werden dagegen bei dem Artikel gelöscht. Ein Ermittlungsverfahren gegen die Kommentatoren sowie den Admin sollten drin sein.
Bei Ricarda Riefling auf Facebook schreibt Wolfgang Schmidt: „Lindemann is sowiso ein Arschloch.“ Boris Zapp: „so eine drecksau wer frauen schlägt ist eine arme sau gruSS“. Auf Seite des Freundes Markus Walter ähnlich beleidigende Kommentare. Odin Gestresst: “Wird wohl für dieses feige Schwein kein nachspiel haben“. Der NPD Pressesprecher aus Sachsen-Anhalt, Michael Grunzel, fordert: „Dieses Schwein gehört hinter Gitter. Und ihm sollte untersagt werden, jemals wieder ein Amt zu bekleiden!“ In einem weiteren Kommentar fährt er mit seinen hetzenden Beleidigungen fort: „Ich gehe trotzdem davon aus, das dieses Dreckschwein unter dem Prädikat „Assozial“ bislang nicht sonderlich in Erscheinung getreten ist.“ „was für ein geisteskranker hurensohn!“ (Jennifer Harms). Maik Nagorski hetzt und droht: „So eine Drecksau, kann doch wohl nicht wahr sein ? Dieses rote Pack wird sich noch wundern“.
Bei der Zittauer Stadträtin Antje Hiekisch darf ebenfalls auf Facebook gegen Lindemann gehetzt werden: „So ein Schwein!!“ (Friedrich Kellermann), „So ein Dreckschwein“ (Andi Wunderlich), „Was für ein Schwein“ (Eckhard Aden). Wir haben von allen Zitaten diesen Sonntag zwischen 11.00 Uhr und 15.00 Uhr Screenshots gefertigt und stellen sie Herrn Lindemann gerne für Beleidigungsklagen zur Verfügung. Bei den Zitaten haben wir alle Rechtschreibfehler der Originale übernommen. Schon immer wieder erstaunlich, welchem Sprachwirrwarr die dem Deutschen so zugetanen Kameraden sich oft hingeben.
http://bubgegenextremerechte.blogsport.de/2013/03/03/npd-kader-ricarda-riefling-greift-landrat-an
Wenn all das stimmen sollte, was der Untersuchungsausschuß zum »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU) in letzter Zeit im Bundestag erfuhr, dann müssen sich Verbrecher nicht mehr fürchten – die Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) und diverser Landesämter werden sie kaum fangen. »Die können sogar ihr Adreßbuch vergessen, die Polizei wird es nicht nutzen«, ätzte der Ausschußvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) am Freitag in Berlin. Er spielte auf den jüngsten Skandal an, mit dem sich sein Gremium befassen muß: Eine verschlampte Spur aus der Jenaer Garage, in der die späteren NSU-Gründer Rohrbomben gebastelt hatten. Im Jahr 1998 waren dort mehrere Listen mit Namen und Nummern von Neonazis entdeckt worden. Auch der frühere V-Mann des Berliner Landeskriminalamtes, Thomas Starke, stand darauf: Er beschaffte dem seit Januar 1998 flüchtigen NSU-Trio die erste konspirative Absteige. Auch eine Handynummer, die von Thomas Dienel (»V-Mann Küche«) benutzt worden sein soll, steht auf den Zetteln, zudem ein Kontakt zu Holger Gerlach – die Bundesanwaltschaft klagt ihn als NSU-Unterstützer an. All diese Dokumente waren von den Ermittlern zwar gefunden worden, doch dann begann ein Muster, das der Ausschuß zur Genüge kennt: Nichts soll geschehen sein. Eine Liste geriet in die Hände des BKA-Mannes Michael Brümmendorf, der mit zwei Kollegen nach Thüringen abgeordnet war, um dort das augenscheinlich überforderte LKA zu »unterstützen«. Brümmendorf will sich das Papier angesehen haben, ein Asservatenaufkleber belegt dies. Nach seiner Version wäre nun der Leiter der Ermittlungsgruppe »Terrorismus/Extremismus« beim Erfurter LKA, Jürgen Dressler, für die weitere Bearbeitung zuständig gewesen. Dressler kann sich zwar an so gut wie nichts mehr erinnern, aber auch Brümmendorfs Version wird nicht durch Unterlagen gestützt. »Ich habe mich auf die mündliche Absprache verlassen«, sagte Brümmendorf am Freitag bei der Gegenüberstellung mit Dressler. Wie auch immer, die Zielfahndung erhielt die Daten nicht. »Aus heutiger Sicht ein Fehler«, räumte Dressler ein.
Eine »richtige« Zielfahndung gab es auch gar nicht – sie wurde nur so genannt, weil die Einheit des LKA, die sich mit unklarem Auftrag und ohne Daten auf die Suche nach dem Trio machte, zufällig die gleiche Bezeichnung trug. Brümmendorf hätte die Ermittlungen durch das BKA übernehmen lassen müssen, wenn ihm die länderübergreifende Dimension des NSU-Umfeldes klar gewesen wäre, kritisierten die Obleute. Doch der Beamte, obwohl gerade ein Jahr zuvor selbst mit Ermittlungen gegen Personen befaßt, die sich dann auf der von ihm ausgewerteten Liste wiederfanden, reiste unverrichteter Dinge wieder ab. Auch warum sich das BKA in Thüringen einschaltete, konnte nicht geklärt werden: Ob eine Anforderung aus Erfurt kam oder »wir proaktiv tätig wurden«, ließe sich »leider nicht mehr nachvollziehen«.
Eine zweite Liste wie auch ein Adreßverzeichnis, ebenfalls aus der Garage, sind schließlich gar nicht ausgewertet worden – sie gammelten, in einer Einkaufstüte von Rewe verpackt, mehr als zehn Jahre in einem Pappkarton vor sich hin, neben Teilen von Rohrbomben. Erst das BKA stieß im Jahr 2012 auf die brisanten Papiere in der Asservatenkammer. Dem Ausschuß wurden sie erst am letzten Donnerstag zur Verfügung gestellt. Wären nicht Dressler und Brümmendorf außerplanmäßig zur Gegenüberstellung geladen worden, die Abgeordneten hätten den Fund zu spät bekommen, um ihn verwerten zu können.
Die Experten der deutschen Kriminalämter machten am Donnerstag und am Freitag keine gute Figur vor dem Ausschuß. Der täppische Umgang mit wichtigen Spuren, der Wirrwarr um Zuständigkeiten, die ewigen Erinnerungslücken – scheinbar ist es das kleinere Übel, sich als völlig inkompetent zu inszenieren. Die Alternative dazu wäre nämlich noch schockierender: Wenn nicht Unfähigkeit, dann war es Vorsatz. Und hier wäre die gleiche Frage angebracht, die auch an die Inlandsgeheimdienste zu richten ist: Wer deckt da eigentlich wen? Immerhin, zwischen all den Anfällen von Amnesie kommen im Ausschuß immer wieder Details ans Licht, die zweifeln lassen. Im Rahmen der obskuren »Operation Rennsteig«, die in den neunziger Jahren von Bundesverfassungsschützern gemeinsam mit ihren Thüringer Kollegen im Umfeld des NSU-Nährbodens »Thüringer Heimatschutz« (THS) durchgeführt wurde, bespitzelten die Geheimen wohl ihre eigenen Leute: Von der V-Mann-Tätigkeit des THS-Kopfes Tino Brandt, der im Sold des Thüringer Verfassungsschutzes stand, will das Bundesamt eigentlich nichts gewußt haben. Am Donnerstag wurde während der Befragung Reiner Bodes, des einstigen V-Mann-Führers von Brandt, bekannt, daß der Wagen des Spitzels ausgerechnet vom Bundesamt verwanzt worden war, direkt vor der »Operation Rennsteig«. »Ich gehe davon aus, daß sie von Brandts Tätigkeit für uns wußten«, so Bode.
Bei der nichtöffentlichen Befragung eines brandenburgischen Verfassungsschützers am Donnerstag abend im Ausschuß ging es um den V-Mann Carsten Szczepanski alias »Piato«, der wegen versuchten Mordes an einem Nigerianer zu acht Jahren Haft verurteilt wurde – und und womöglich mit Hilfe des Verfassungsschutzes früher freikam. Auch dieser Beamte konnte sich nach Angaben von Teilnehmern an nichts erinnern und ließ die Befragung nach einer Stunde wegen Erschöpfung abbrechen.
Es gibt nichts geileres, als erfolgreich zu streiken.« Mit dieser Auffassung stand der Schweizer Gewerkschaftssekretär Adrian Durtschi bei der Konferenz »Erneuerung durch Streik« am Wochenende in Stuttgart nicht allein. Sehr konkret diskutierten die 500 Teilnehmer auf dem von der Rosa-Luxemburg-Stiftung gemeinsam mit ver.di Stuttgart ausgerichteten Kongreß darüber, wie das Mittel des Streiks wieder stärker genutzt werden kann und welche Arbeitskampfmethoden sinnvoll sind. Zu Beginn der dreitägigen Veranstaltung – die größte ihrer Art seit Jahren – verwies der Erste Bevollmächtigte der Stuttgarter IG Metall, Uwe Meinhardt, in seinem Grußwort darauf, daß es bei Streiks um weit mehr als um Lohnprozente geht. »Das Erleben eines Arbeitskampfs ist eine unmittelbar prägende Erfahrung von Organisationsmacht«, sagte er mit Bezug auf seine Erfahrungen im bayerischen Metallerstreik von 1995.
»Der Streik ist das wichtigste Mittel der Gewerkschaften, ihre Forderungen durchzusetzen«, stellte der Linke-Vorsitzende Bernd Riexinger fest. Allerdings sei dieses Mittel gerade in den Industriebetrieben in den vergangenen Jahren nur sehr wenig genutzt worden. Anders im Dienstleistungssektor, wo die Zahl der Arbeitskämpfe deutlich zugenommen hat. Als Beispiele nannte Riexinger die zum Teil wochenlangen Arbeitsniederlegungen im öffentlichen Dienst, in Kitas, im Einzelhandel, in Krankenhäusern, in der Gebäudereinigung, in Call-Centern und anderswo. Diese seien auch Folge »dramatischer tarifpolitischer Veränderungen«, durch die Löhne und Arbeitsbedingungen insbesondere im Dienstleistungsbereich unter Druck gerieten.
Wie schwierig es ist, in solchen Betrieben Arbeitsniederlegungen zu organisieren, machte die Stuttgarter ver.di-Sekretärin Christina Frank mit Bezug auf den Einzelhandel deutlich. So werde beispielsweise die Belegschaft des Textilhändlers H&M statistisch gesehen alle fünf Jahre komplett ausgetauscht. Die Beschäftigungsverhältnisse seien extrem flexibilisiert. Bei C&A gelte jeder Einsatz als neues Arbeitsangebot, so daß es de facto nur tägliche Arbeitsverträge gebe. »Unter diesen Bedingungen ist es sehr schwer, gewerkschaftliche Strukturen aufzubauen«, so Frank. Dennoch sei es in Stuttgart vielfach gelungen, flächendeckende Streiks auf die Beine zu stellen. Die intensive Beteiligung der Beschäftigten an den Strategie- und Forderungsdiskussionen sei dafür ebenso nötig gewesen wie die Entwicklung einer eigenen »Streikkultur«.
Im voll besetzten Saal des Stuttgarter DGB-Hauses – in dem Riexinger »gefühlte 300 Streikversammlungen« erlebte – faßte der ehemalige ver.di-Bezirksgeschäftsführer die zentralen Lehren aus den Arbeitskämpfen der vergangenen Jahre zusammen. »Wichtig ist, möglichst viele Betriebe gleichzeitig zum Streik aufzurufen und zu gemeinsamen Versammlungen zu mobilisieren«, sagte Riexinger. So könnten auch schwächer organisierte Belegschaften die Stärke der Streikbewegung erleben. Gute Erfahrungen habe ver.di in Baden-Württembergs Landeshauptstadt auch mit der Organisierung öffentlicher Kampagnen zur Vorbereitung und Begleitung von Streiks gemacht. »Insbesondere im öffentlichen Dienst sind Arbeitskämpfe immer auch politische Auseinandersetzungen«, betonte Riexinger. »Wenn es gelingt, die Bevölkerung auf unsere Seite zu ziehen, kann das ein zusätzliches Druckmittel auf den Arbeitgeber sein.«
Zentral sei zudem eine »Demokratisierung von Streiks«, meinte Riexinger. »Streiks können eine Emanzipationsbewegung sein, wenn die Streikenden tatsächlich Akteure und nicht nur Objekte sind.« Tägliche Versammlungen, auf denen die Streikenden selbst über Forderungen und Strategie entscheiden, seien hierfür wichtig. Dazu gehöre auch eine offene Diskussion über Verhandlungsstände und -ergebnisse. »Das Ergebnis muß den Streikenden schmecken, nicht der Verhandlungsführung«, so Riexinger. »Eine Arbeitsteilung, bei der die einen streiken und die anderen über das Ergebnis entscheiden, ist jedenfalls wenig erfolgversprechend.«
Günter Busch, stellvertretender Leiter des ver.di-Landesbezirks Baden-Württemberg, betonte, hierfür sei auch ein Rollenwechsel der Hauptamtlichen nötig. Diese müßten eher »Prozeßbegleiter« sein als diejenigen, die Entscheidungen vorgeben. Carsten Becker, Sprecher der ver.di-Betriebsgruppe am Berliner Uniklinikum Charité, erklärte, die Gewerkschaften müßten »den Kollegen Angebote für die Hilfe zur Selbsthilfe machen«. Partizipation bedeute, daß die Beschäftigten von Anfang an in die Diskussions- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Riexinger nannte es eine »Aufgabe der Gewerkschaften, die vielfältigen Streikerfahrungen zu bündeln und zu verbreiten, und so die Streikfähigkeit insgesamt zu stärken«. Die Stuttgarter Konferenz hat hierzu einen wichtigen Beitrag geleistet.