Hörbar stolz brachte Altbundeskanzler Gerhard Schröder im Jahr 2003 Hartz IV auf der Weltwirtschaftskonferenz in Davos auf den Weg: »Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt, und wir haben bei der Unterstützungszahlung Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt.« Es habe »erhebliche Auseinandersetzungen mit starken Interessengruppen« gegeben. »Aber wir haben sie durchgestanden.« Heute fällt seiner Partei, der SPD, das repressive Gesetz auf die Füße. Nachdem sie bei der letzten Bundestagswahl mehr als die Hälfte ihrer Wählerschaft eingebüßt hatte, bemühte sie sich im vergangenen Jahr redlich, dem wachsenden sozialen Unmut in der Bevölkerung das Wort zu reden. Sie stritt intern und extern über Hartz IV, rief lautstark nach Reformen und bastelte welche mit wohlklingenden Namen. Zu weit aus dem Fenster lehnt sie sich als kleine Koalitionspartnerin der Unionsparteien CDU und CSU aber nicht.
»Teilhabechancengesetz«
Schröders Erbe schlaucht die SPD. Doch statt wirklich etwas zu verändern, bastelt sie an ihrem beschädigten Image. Beim wochenlangen Gezänk um die »große Koalition« zu Jahresanfang buhlte Martin Schulz, Spitzenkandidat beim Bundestagswahlkampf 2017, um Zuspruch bei der Arbeiterklasse. Wer länger beschäftigt war und dann erwerbslos werde, solle auch länger Arbeitslosengeld I beziehen und nicht schon nach zwölf bis 18 Monaten ins Hartz-IV-System rutschen, tönte Schulz. Das Feuer verpuffte schnell – bis Arbeitsminister Hubertus Heil sein neues Arbeitsbeschaffungsprogramm »sozialer Arbeitsmarkt« als »solidarisches Grundeinkommen« anpries. Im November segnete es der Bundestag ab.
Das Pamphlet unter dem Namen »Teilhabechancengesetz« entpuppte sich bei näheren Hinsehen vor allem als Subventionsprogramm für Unternehmer (siehe jW vom 29.12.2018). Der Bund investiert bis zum Ende der Wahlperiode eine Milliarde Euro pro Jahr. Damit sollen Jobcenter jenen Unternehmen, die Langzeiterwerbslose einstellen, zwei Jahre lang deren Lohn komplett sponsern. In den drei Folgejahren soll die Förderung um jeweils zehn Prozentpunkte abgeschmolzen werden.
Zäh hatte die SPD versucht, das an die 1990er Jahre erinnernde Arbeitsbeschaffungsprogramm als Wende bei Hartz IV zu verkaufen. Berlins Regierender SPD-Bürgermeister Michael Müller propagierte in diesem Sinne ein weiteres Modell, das er »solidarisches Grundeinkommen« nennt. Als zusätzliches Pilotprojekt könnte es in der Hauptstadt im kommenden Sommer starten. Es basiert auf dem selben Gedanken: Niedriglohn statt Hartz-IV-Schikanen. Einziger Unterschied: Müller will Erwerbslose bereits am Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld I in einen gemeinnützigen Job lotsen – als angeblicher »Baustein zur bundesweiten Abschaffung von Hartz IV«.
Die Hartz-IV-Mühle rotierte derweil für rund vier Millionen Erwachsene und zwei Millionen Kinder weiter. Auch wenn einzelne Parteilinke dafür plädierten, die Hartz-IV-Sanktionen abzuschaffen, rüttelte die Partei nicht am Prinzip des Bestrafens ungehorsamer Armer. »Kontraproduktiv« sei dies nur in besonders drastischen Fällen, erklärte beispielsweise die ehemalige Arbeitsministerin und heute SPD-Chefin Andrea Nahles Ende November. Aber man könne die Leistung umbenennen in »Bürgergeld«. Das klingt zwar schöner, doch sie stellte klar: Wer Pflichten nicht erfülle, sei weiterhin zu sanktionieren, so Nahles. Nur das Existenzminimum dürfe »nicht mehr angetastet werden«.
Was die SPD-Chefin verschwieg: Die Beträge für Hartz IV und Sozialhilfe sind bereits als Existenzminimum berechnet. Auch im vorigen Jahr kürzten die Jobcenter dieses fast eine Million Mal. Sanktioniert wird rigoros für drei Monate, bis zur Streichung der kompletten Bezüge. Dies sei unmenschlich, kritisierte die Vorsitzende der Partei Die Linke, Katja Kipping, während einer Bundestagsdebatte im Juni. Ihre und die Fraktion der Grünen hatten beantragt, die Strafen abzuschaffen. Der Grünen-Abgeordnete Sven Lehmann ergänzte, die Leute würden in den Jobcentern abgefertigt wie Postpakete.
Der SPD-Politiker Matthias Bartke stellte sich auf die Seite des großen Koalitionspartners. Kipping und Lehmann konstruierten »ein völliges Zerrbild von Hartz«, so sein Vorwurf. Dabei seien die Sanktionen gar kein zentrales Problem, da sie auch im Vorjahr 2017 gerade drei Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher ereilt hätten. Mit dieser Quote rechtfertigten auch Politiker der CDU, CSU, FDP und AfD das Strafsystem. Nur ist diese Darstellung falsch. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) waren etwa 137.000 Menschen (3,2 Prozent) monatlich von mindestens einer Sanktion betroffen. Im gesamten Jahr 2017 verhängten Jobcenter genau 952.839 Kürzungen gegen 419.502 über 15jährige. Tatsächlich ergingen somit gegen jeden zehnten Erwerbsfähigen im Schnitt 2,3 Strafen, was einem Sanktionszeitraum von sieben Monaten entspricht. Auf diese Weise sparte die BA pro Jahr etwa 200 Millionen Euro ein. Hinzu kommt eine noch höhere Summe an verweigerten Wohnkosten wegen zu hoher Mieten. Allein im vorvergangenen Jahr waren das 627 Millionen Euro. Mitte 2018 saß die Bundesagentur bereits auf einem Rücklagenberg von 20 Milliarden Euro.
Grundsatzurteil erwartet
Trotz schöner Reden und Minireformen lässt das Hartz-IV-Strafsystem die Mitarchitektin der Agenda 2010 nicht los. Ende 2018 wurde bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht über eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha entscheiden will, welche die seit 2005 millionenfach praktizierten Kürzungen des Existenzminimums als eklatanten Verstoß gegen die Grundrechte auf Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit und freie Berufswahl deklariert. Das weiß die SPD. Sie streitet, rudert vor und zurück, setzt auf Unschärfe. Im November beispielsweise stimmten reformorientierte Funktionäre, darunter Nahles, Bartke und Arbeitsminister Hubertus Heil, in einem Positionspapier das soziale Lied an. Es trägt den Titel »Recht auf Arbeit – soziale Sicherheit – der Sozialstaat als Partner. Unsere Vision vom Sozialstaat des 21. Jahrhunderts.«. Das Fazit darin: Strafe muss sein, aber bitte nicht bis in die Obdachlosigkeit.