Wolfgang Huste Polit- Blog

Hungern für Kurdistan. Von Nick Brauns

Dienstag, 06. November 2012 von Huste

Während die türkische Luftwaffe in der Nacht zum Montag Angriffe auf Lager der Arbeiterpartei Kurdistan (PKK) im Nordirak flog, droht ein Hungerstreik von politischen Gefangenen in der Türkei zu eskalieren. »An diesem Montag werden sich alle Gefangenen in der Türkei und Nordkurdistan dem unbefristeten Hungerstreik anschließen«, hatte der Sprecher der Gefangenen aus der PKK, Deniz Kaya, am Sonntag die Ausweitung der seit dem 12. September von bislang rund 700 Gefangenen durchgeführten Protestaktion auf rund 10000 Teilnehmer angekündigt »Wir setzen unsere Körper für eine friedliche und demokratische Lösung der kurdischen Frage und für ein würdevolles Zusammenleben der Völker dem Tod aus.« Wie viele Gefangene am Montag tatsächlich begonnen haben, die Nahrungsaufnahme zu verweigern, war bis Redaktionsschluß nicht zu erfahren. Mehrere der bereits seit fast zwei Monaten im Hungerstreik befindlichen Gefangenen befänden sich inzwischen in akuter Lebensgefahr, warnte das Kurdische Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit »Civaka Azad« in Frankfurt am Main.

Die Protestierenden, zu denen auch zwei inhaftierte Parlamenta­rier und ein Bürgermeister der Partei für Frieden und Demokratie (BDP) sowie neun Journalisten gehören, fordern ein Ende der Isolationshaft von PKK-Führer Abdullah Öcalan. Dieser durfte seit Juli vergangenen Jahres keinen Besuch seiner Anwälte mehr auf der Gefängnisinsel Imrali erhalten. Stattdessen wird am heutigen Dienstag in Silivri bei Istanbul der Prozeß gegen 46 größtenteils inhaftierte Rechtsanwälte fortgesetzt, die aufgrund ihrer Verteidigertätigkeit für den PKK-Vorsitzenden nun selber des Terrorismus bezichtigt werden. Weitere Forderungen der Gefangenen betreffen eine Beendigung der Assimilationspolitik des türkischen Staates gegen die kurdische Bevölkerung sowie eine Aufhebung gesetzlicher Barrieren beim öffentlichen Gebrauch der kurdischen Sprache etwa im Unterricht und vor Gericht. Ein von der Regierung angekündigter Gesetzentwurf zur Möglichkeit, sich vor Gericht in kurdischer Sprache zu verteidigen, entpuppte sich bereits als Täuschungsmanöver, denn gerade bei den politischen Massenprozessen gegen auf Grundlage des »Antiterrorgesetze« angeklagte Kurden soll diese Regelung wegen der durch die Übersetzung drohenden Verzögerungen nicht zur Anwendung kommen.

In Diyarbakir und Istanbul ist die türkische Polizei in den letzten Tagen wiederholt mit Gasgranaten und Wasserwerfern gegen Demonstranten vorgegangen, die aus Solidarität mit den Gefangenen auf die Straße gegangen waren. Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hatte während seines Deutschland-Besuchs letzte Woche noch bestritten, daß überhaupt ein Hungerstreik in türkischen Gefängnissen stattfindet. Nun nannte er diesen auf einer Veranstaltung zum zehnjährigen Regierungsjubiläum seiner islamisch-konservativen AK-Partei am Wochenende eine »Erpressung« und behauptete, die türkische Bevölkerung sei mehrheitlich für eine Wiedereinführung der Todesstrafe. Die regierungsnahe Tageszeitung Todays Zaman geht allerdings nicht davon aus, daß Erdogan tatsächlich die im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses 2004 abgeschaffte Todesstrafe wieder einführen will.

Auf der heutigen Fraktionssitzung der Linksfraktion im Bundestag will sich deren Sprecherin für internationale Beziehungen, Sevim Dagdelen, dafür einsetzen, zum Hungerstreik in den türkischen Gefängnissen eine »aktuelle Stunde« des Parlaments zu beantragen.

Quelle: www.jungewelt.de vom 06. November 2012

DROGEN: Amsterdam will Coffeeshops auch zukünftig für Touristen öffnen

Montag, 05. November 2012 von Huste

Wie die niederländische Tageszeitung de Volkskrant Ende vergangener Woche berichtete, hat der Amsterdamer Bürgermeister Eberhard van der Laan (PvdA) jetzt bekanntgegeben, dass es für Touristen in der Hauptstadt auch weiterhin möglich sein wird, weiche Drogen in Coffeeshops zu konsumieren. Die Aussage tätigte der Sozialdemokrat vor dem Hintergrund des jüngst beschlossenen Koalitionsvertrages der designierten niederländischen Regierung aus Rechtsliberalen und Sozialdemokraten. Noch gilt jedoch die Regelung der im September abgewählten Minderheitsregierung, nach der ab dem 1. Januar 2013 nur noch solche Personen Zutritt zu den Coffeeshops in Amsterdam bekommen, die auch ihren Wohnsitz in den Niederlanden hätten.

Die landesweite Einführung eines „wietpas“ (dt. Marihuanapass) genannten Mitgliedsausweises, welche für 2013 gesetzlich festgelegt war, sollte die Vollendung einer Politik der abgewählten Minderheitsregierung sein. Regionen wie etwa der Süden der Niederlande verfahren bereits seit Monaten mit einem solchen System, welches Kriminalität und Unruhen durch Drogentouristen aus dem benachbarten Ausland entgegenwirken sollte. Seit der Einführung des Passsystems verzeichnen die Coffeeshops im Süden der Niederlande sowie der lokale Einzelhandel jedoch hohe Umsatzverluste und eine starke Zunahme des Straßenhandels (NiederlandeNet berichtete).

Bereits im September hatte Maastrichts Bürgermeister Onno Hoes (VVD) so auch gefordert, das Passsystem wieder abzuschaffen, da die Shops durch die Registrierung große Teile ihrer früheren Stammkundschaft an den illegalen Straßenhandel verloren hatten (NiederlandeNet berichtete). Eine Wiederöffnung für Touristen aus anderen Ländern lehnte und lehnt Hoes allerdings nachdrücklich ab, da besonders seine Stadt lange Zeit vor allem unter deutschen und belgischen Drogentouristen zu leiden hatte. Sein Amsterdamer Amtskollege Eberhard van der Laan geht hier jedoch bewusst einen Schritt weiter. Wie de Volkskrant am Donnerstag berichtete, will Van der Laan die 220 Coffeeshops in seiner Stadt auch zukünftig uneingeschränkt für Touristen öffnen. Dabei bewertete er die niederländische Hauptstadt als einen Sonderfall, der nicht mit anderen Städten zu vergleichen wäre. So besuchten von den etwa sieben Millionen Gästen, die pro Jahr nach Amsterdam kommen, auch rund 1,5 Millionen einen Coffeeshop. „Die anderthalb Millionen Touristen werden nicht sagen: Dann halt kein Haschisch. Auf der Suche nach Drogen werden sie sich über die ganze Stadt verteilen. Mehr Straßenraub, Streit über nachgemachte Drogen, keine Kontrolle der Drogenqualität – alles was wir an Elend hatten kommt wieder zurück“, so Van der Laan gegenüber de Volkskrant.

Seine Aussagen traf Eberhard van der Laan auf Basis einer Interpretation des jüngst beschlossenen Koalitionsvertrages des designierten Kabinetts Rutte II . Dort hat man sich für die Abschaffung des Wietpasses ausgesprochen, will grundsätzlich aber dabei bleiben, dass der Verkauf weicher Drogen nur an Personen erfolgt, die in den Niederlanden wohnen (NiederlandeNet berichtete). Allerdings beinhaltet die Koalitionsvereinbarung von Rechtsliberalen und Sozialdemokraten laut Van der Laan auch einen Passus, der unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten Ausnahmen von diesem Grundsatz zulassen soll. So heißt es in dem Papier etwa, dass die Zugangskontrollen zu den Coffeeshops „in Rücksprache mit den betroffenen Gemeinden“ geschehen sollen, „wobei an die lokale Coffeeshop- und Sicherheitspolitik angeknüpft wird“. Diese Klausel will Amsterdam nun als erste Stadt aufgreifen, um die Coffeeshops auch zukünftig für Touristen offenzuhalten. Im Gegenzug kündigte Van der Laan an, dass er dem zuständigen Ministerium versprochen habe, die Kriminalität und Unruhe rund um die Coffeeshops strenger anzupacken sowie dem Drogenkonsum Minderjähriger strenger zu entgegnen. Auch sei es wichtig, mehr Gewicht auf den Gesundheitsaspekt zu legen. So gibt es laut des Amsterdamer Bürgermeisters momentan noch zu viele Betreiber, welche die möglichen Gefahren für die Gesundheit bagatellisieren würden.

Das zuständige Ministerium für Sicherheit und Justiz bewertet die Auslegung der Koalitionsvereinbarung durch den Amsterdamer Bürgermeister allerdings als vorschnell. In Reaktion auf den Zeitungsbericht ließ ein Sprecher des Ministeriums verlauten, dass Eberhard van der Laan über keine Zustimmung des zuständigen Ministers Ivo Opstelten (VVD) verfüge, um Touristen auch zukünftig legalen Zugang zu den Coffeeshops in Amsterdam zu gewähren. Nach Ansicht des Ministeriumssprechers sei innerhalb des Koalitionsvertrages lediglich vereinbart worden, dass es in dieser Frage spezielle Anpassungen des entsprechenden Passus zur Drogenpolitik angewandt werden können. Diese müssten jedoch noch genauer ausgearbeitet werden. Ministeriumsvertreter werden sich hierzu mit Vertretern aus jenen Gemeinden an einen Tisch setzen, die sich spezielle Anpassungen wünschen.

Quelle: Westfälische Wilhelms-Universität Münster vom 05.11.12

Auch eine Antwort. NSU-Morde, Politik und Behörden. Von Markus Bernhardt

Sonntag, 04. November 2012 von Huste

Am ersten Jahrestag der Aufdeckung des neofaschistischen Terrornetzwerks »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) gibt es mehr Fragen als Antworten zu dessen mörderischem Treiben. Das hat vor allem mit der Haltung von etablierter Politik, Inlandsgeheimdiensten und Polizei zu tun. Vor dem 4. November 2011 hatten sie gebetsmühlenartig erklärt, in der Bundesrepublik seien keine rechten Terrorgruppen aktiv, es gebe keine Bedrohung.

Danach wurden im Bundestag und in den Landtagen von Bayern, Thüringen und Sachsen Untersuchungsausschüsse gebildet. Die Innenausschüsse fast aller deutschen Parlamente befaßten sich mit dem NSU. Dennoch hat sich bis heute wenig getan – sowohl was die Aufklärung angeht als auch die Konsequenzen. Die einzige Gewißheit besteht darin, daß die Morde, Anschläge und anderen Verbrechen des NSU nicht möglich gewesen wären, hätten Politik, die 19 Inlandsgeheimdienste und die Landeskriminalämter die braune Gewaltszene nicht systematisch verharmlost, gefördert und über V-Leute staatlich alimentiert.

Damit handelt es sich nicht nur um den größten Geheimdienstskandal in der Geschichte der Bundesrepublik, sondern auch um einen Staatsskandal. Vor allem die in Berlin Verantwortlichen treten deswegen die Flucht nach vorn an. Sie bemühen sich – maßgeblich aus Sorge um die deutsche Exportquote – die Verflechtung der neofaschistischen Mördergruppe mit dem Staat zu Pannen umzudeuten. Die Angehörigen der NSU-Opfer wurden mit einigen tausend Euro abgefertigt. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte ihnen allerdings versprochen, »die Taten umfassend aufzuklären und alle Beteiligten, auch die Helfershelfer, zur Rechenschaft zu ziehen«. Nichts davon wurde bis heute wahr.

Statt dessen begann ein Umbau der sogenannten Sicherheitsarchitektur, z.B. durch Einrichtung eines »Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus«. Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten wurde so erneut mißachtet.

Vor diesem Hintergrund besteht wenig Hoffnung, auf entscheidende Fragen Antwort zu erhalten. Stand z.B. Beate Zschäpe im Dienst eines deutschen Geheimdienstes? Ihr Rechtsanwalt wollte das in einem Interview nicht verneinen. Wo ist das erbeutete Geld? Warum endete die Mordserie an den Migranten mit der Festnahme des damaligen hessischen Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas Temme – bekannt geworden unter dem Namen »Kleiner Adolf« – im Jahr 2006 in Kassel? Nach bisheriger Kenntnis folgte allein die Erschießung der Polizistin Michèle Kiesewetter 2007. Aus welchem Grund mordeten das NSU-Trio und seine Helfershelfer nicht weiter bis zur Enttarnung? Warum wurde nach dem Nagelbombenanschlag 2004 in Köln allein unter Migranten ermittelt, obwohl Verdächtige auf Videoaufzeichnungen als weiße Deutsche zu erkennen waren? Einige dieser Fragen hätten längst geklärt sein können und müssen. Keine Antwort ist auch eine Antwort.

Quelle: www.jungewelt.de vom 05. November 2012

Wohnungsloser erfroren. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) fordert die Ausweitung der Kältehilfe in Deutschland:

Freitag, 02. November 2012 von Huste

In Rostock ist am Donnerstag ein 54jähriger wohnungsloser Mann in einem öffentlichen Park erfroren. Am frühen Morgen war er von einem Passanten auf dem Boden liegend entdeckt worden. (…) Angesichts des ersten Kälteopfers des nahenden Winters 2012/13 fordert die BAG Wohnungslosenhilfe e.V., der Dachverband der Wohnungslosenhilfe in Deutschland, daß die Kommunen ihre Kältehilfe deutlich hochfahren. (…)

Besonders betroffen sind die zirka 22000 Wohnungslosen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben. Nach Kenntnis der BAG W sind in den letzten 20 Jahren (seit 1991) mindestens 274 Wohnungslose erfroren – im Freien, unter Brücken, auf Parkbänken, in Hauseingängen, Abrißhäusern, in scheinbar sicheren Gartenlauben und sonstigen Unterständen.

Jede Kommune in Deutschland muß Wohnungslose unterbringen. Städte und Gemeinden verstoßen gegen ihre Amtspflichten, wenn sie nicht rechtzeitig Notunterkünfte bereitstellen oder verschaffen. (…) Nach Erfahrung der Wohnungslosenhilfe wird ein Teil der Betroffenen von den Angeboten nicht erreicht. Viele sind physisch und psychisch nicht in der Verfassung, sich in Massenunterkünften zu behaupten und sich ggf. gegen Übergriffe und Auseinandersetzungen durchzusetzen. Viele Angebote sind zu weit abgelegen und werden deswegen nicht erreicht, sind zu früh überfüllt, bieten keine Aufenthaltserlaubnis tagsüber und keine sichere Aufbewahrung der Habseligkeiten.

Die Migration von EU-Bürgern, insbesondere aus den osteuropäischen Mitgliedsstaaten, hat in den letzten Jahren zugenommen. Eine immer größer werdende Zahl dieser Menschen landet irgendwann mittellos, wohnungslos und krank auf der Straße. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit steht jedem Menschen zu – unabhängig von der Staatsangehörigkeit. (…) Die BAG W bekräftigt deswegen ihre Appelle und Forderungen an die Kommunen:

– Streetwork und andere Formen aufsuchender Arbeit aus- oder aufbauen, um vom Kältetod bedrohte Wohnungslose auf der Straße aufsuchen zu können

– Notrufnummern einrichten bzw. die 110 propagieren, damit Bürger gefährdete Menschen melden können

– Keine menschenunwürdigen Asyle, sondern Ermöglichung eines Mindestmaßes an Privatsphäre und Selbstbestimmung

– Schutz und Sicherheit vor Diebstahl und Gewalt in den Unterkünften gewährleisten

– Für wohnungslose Frauen muß es die Möglichkeit einer separaten und sicheren Unterbringung geben

– Dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten für kleinere Gruppen von Wohnungslosen (auch mit Hunden)

– Großzügige Öffnungszeiten der Unterkünfte, d.h. auch tagsüber und nachts

– Keine Befristung des Aufenthaltes auf wenige Tage pro Monat

– Öffnung von U-Bahnstationen, Bahnhöfen und anderen geeigneten öffentlichen Gebäuden

– Ausreichend viele niedrigschwellige Tagesaufenthalte

– Notfalls zusätzliche Anmietung von geeigneten Räumlichkeiten, bspw. leerstehenden Gewerbeimmobilien, die beheizbar sind und über sanitäre Einrichtungen verfügen.

An die Bürger appelliert die BAG W eindringlich: »Seien Sie aufmerksam! Wenn Sie wohnungslose Menschen sehen, die hilflos oder in einer Notsituation sind, setzen Sie die Polizei in Kenntnis, wählen Sie den Notruf 110! Alarmieren Sie bei akuter gesundheitlicher Gefährdung den Rettungsdienst 112!«

www.bagw.de

Quelle: www.jungewelt.de vom 03. November 2012

Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler: Brauchtum pflegen, Natur schützen. Tiere vor Flammentod bewahren – Standorte abstimmen

Freitag, 02. November 2012 von Huste

Der Martinsbrauch erfreut sich langer Tradition und großer Beliebtheit. Kinder basteln Laternen für den abendlichen Martinszug. Viele Orte prämieren die schönsten Fackeln. Der leuchtende Umzug findet seinen Abschluss vor den Martinsfeuern.

Wenn Jugendliche jetzt wieder ihre Martinsfeuer bauen und später abbrennen, sollte dies allerdings ohne Gefahr für Mensch und Natur ablaufen. Die Kreisverwaltung Ahrweiler gibt daher Tipps, wie sich lebendiges Brauchtum und Naturschutz verbinden lassen.

Reptilien, Igel, Frösche und Mäuse suchen sichere Plätze für die Winterruhe. Geeignet erscheint ihnen dafür das über Wochen aufgeschichtete organische Brennmaterial des Martinsfeuers. Doch Vorsicht: Tiere können am Martinstag Opfer des Flammentodes werden. Daher sollten die „Bauherren“ das Brennmaterial wie Hölzer und Sträucher erst wenige Tage vor dem Abbrennen auf dem Feuerplatz aufschichten. Sinnvoll ist es auch, das Feuer mit einigem Abstand zum Boden auf Ständern zu errichten. Auch dies mindert den Anreiz für die Tiere, sich dort ihren Platz zur Winterruhe zu suchen.

Die Standorte der Feuer müssen mit den jeweiligen Gemeinde- und Stadtverwaltungen abgestimmt werden. Wer den alten Platz verlässt und einen neuen Standort wählt, muss dies zuvor mit der Kreisverwaltung klären (Landespflege, Ruf 02641.975-442).

Das Abbrennen selbst muss drei Tage vorher ebenfalls angemeldet werden, und zwar bei der zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Die einzuhaltenden Mindestabstände betragen in der Regel 100 Meter von Wäldern, Mooren und Heiden sowie 50 Meter von Gebäuden und Verkehrswegen.

Quelle: Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler

Rechte Blockade. Thüringen: Gothaer CDU-Landrat verweigert Schulräume für ­antifaschistische Bildungsveranstaltung. Von Susan Bonath

Donnerstag, 01. November 2012 von Huste

Wie kann man Neonazis und Rassismus im Alltag entgegentreten? Welche Möglichkeiten gibt es, aktiv zu werden? Um diese und andere Fragen soll es an diesem Wochenende beim 22. Antirassistischen und antifaschistischen Ratschlag Thüringen in Gotha gehen. Daß sich Aktive aus Vereinen, Gewerkschaften, Parteien und Interessierte wie jedes Jahr in einer Schule treffen können, haben sie allerdings dem Einlenken der Stadt Gotha zu verdanken, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) jW informierte. Der Landrat des Landkreises Gotha, Konrad Gießmann (CDU), hatte das Anliegen zuvor abgewehrt.

Gießmann begründete seine schriftliche Ablehnung gegenüber den Organisatoren mit dem Thüringer Schulgesetz. Danach sei in Bildungseinrichtungen »Werbung für politische Parteien und Gruppierungen grundsätzlich nicht zulässig«. Weiter schreibt der Landrat: »Da, wie Sie darlegen, der Antirassistisch-antifaschistische Ratschlag eine lose Vereinigung verschiedener, durchaus politisch tätiger Gruppen darstellt, können weder Schulleitung noch Schulträger gewährleisten, daß die gesetzliche Verpflichtung zur Neutralität tatsächlich abgesichert ist.« Nach eigenem Ermessen dürften die Schulen dabei nicht entscheiden, »selbst wenn es sich um so unterstützenswerte Anliegen handelt, wie die Aufklärung junger Menschen vor den Gefahren des politischen Extremismus von rechts«, so Gießmann.

Als der Landrat sich auf weitere Anfragen nicht gesprächsbereit zeigte, wie aus den Unterlagen, die jW vorliegen, hervorgeht, hakte die linke Abgeordnete Karin Kaschuba im September im Thüringer Landtag nach. Staatssekretär Roland Merten widersprach Gießmanns Auffassung jedoch. Zwar schließe das Schulgesetz parteipolitische Werbung aus, merkte er laut Sitzungsprotokoll an. »Damit sind jedoch keineswegs jegliche Veranstaltungen mit gesellschaftspolitischem Inhalt gemeint.« Der »Ratschlag« falle schon deshalb nicht unter das Verbot, »weil er außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden soll«, so Merten.

Das »grüne Licht« der Landesregierung nahmen die Initiatoren zum Anlaß, den Landrat am 10. Oktober erneut um ein Gespräch zu bitten. Dies habe Gießmann allerdings »mit wenigen Worten abgelehnt«. »Eine solche Blockade ist in 22 Jahren einmalig«, konstatierte Rolf Düber vom Organisationsteam in einer Pressemitteilung. »Schließlich findet der Ratschlag seit 1991 in Schulgebäuden statt. Außerdem waren wir bereits im Jahr 2004 in Gotha zu Gast«, blickte er zurück. Es sei »politisch fatal, daß ein Jahr nach der Aufdeckung der NSU-Morde in Thüringen diejenigen ausgebremst werden, die sich gegen rechts engagieren«. Düber erinnerte auch daran, daß Neonazis bereits den Gothaer Kreistag »erobert« hätten. So sitze dort mit Sebastian Reiche ein NPD-Funktionär, der für seine Aktivitäten im rechtsradikalen »Thüringer Aktionsbüro« und im »Thüringer Heimatschutz« sowie seine Verbindungen zum in Haft sitzenden mutmaßlichen NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben bekannt sei.

Für den Landrat ist das kein Grund zum Einlenken. Auf jW-Nachfrage untermauerte Gießmann seine Ablehnung in einer schriftlichen Mitteilung. Und begründete: »Wer nicht in die Verlegenheit kommen will, nationale Kameradschaftsabende in eigenen Räumen zulassen zu müssen, weil sich Bundespolitiker nicht auf ein NPD-Verbotsverfahren einigen können, kann andererseits nicht Schulen für antifaschistische Ratschläge freigeben«,

Der Thüringer Ratschlag kann nun trotzdem in Gotha stattfinden. Die Stadtverwaltung hat kurzfristig Räume in der Andreas-Reyher-Schule zur Verfügung gestellt. Am morgigen Samstag werden dort ab 10 Uhr 16 Workshops zu Neonazistrukturen, Rassistischer und gruppenbezogener Ausgrenzung aber auch zum Thema Feminismus angeboten. Am heutigen Freitag abend findet bereits ein Mahngang zur Erinnerung an die Reichspogromnacht im November 1938 statt. Treffpunkt ist 17 Uhr am Gothaer Bahnhof.

Quelle: www.jungewelt.de vom 02. November 2012

Das Problem heißt Rassismus

Donnerstag, 01. November 2012 von Huste

Liebe Freundinnen und Freunde,

vor nicht ganz einem Jahr, am 4. November 2011, wurde bekannt, dass über 13 Jahre eine neonazistische Gruppierung existierte, die zehn Menschen tötete und bei zwei Bombenanschlägen unzählige verletzte. Ihr Motiv war Hass auf Menschen mit realem oder angenommenem migrantischem Hintergrund. Finanziert und getragen wurde dieser sogenannte „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) durch ein bundesweites, neonazistisches Netzwerk sowie mindestens 12 Banküberfälle. Unterstützung in Form von Wohnungen, Pässen, Autos usw. erhielt der NSU von einem festen Kreis von ca. 20 Personen, durch die verbotene Organisation Blood & Honour, durch Funktionäre der NPD sowie durch freie Kameradschaften.

Nach heutigem Kenntnisstand berichteten aus diesem Kreis der Unterstützerinnen und Unterstützer mehrere so genannte V-Leute den deutschen Behörden, insbesondere den verschiedenen Ämtern des Verfassungsschutzes. Trotzdem waren diese nicht willens oder in der Lage, dem Morden ein Ende zu bereiten. Ganz offensichtlich sind die Verfassungsschutz und Strafverfolgungsbehörden Teil des Problems und nicht Teil der Lösung.
Fast täglich müssen wir nun aus den Medien erfahren, dass die Abgeordneten in den Untersuchungsausschüssen sowie die Öffentlichkeit von den Verantwortlichen belogen und getäuscht werden. Niemand will etwas gewusst haben, niemand will etwas entschieden haben.
Wir haben genug davon! Lasst uns gemeinsam öffentlichen Druck aufbauen!
Beteiligt euch am bundesweiten Aktionstag am 4. November 2012. Geplant ist, vor möglichst allen Landesämtern für Verfassungsschutz oder Innenministerien, aber auch an anderen Orten in größeren Städten Kundgebungen zu organisieren, die der Opfer gedenken, die den von Diskriminierung und Rassismus Betroffenen eine Stimme geben und die das skandalöse Verhalten der deutschen Behörden anprangern. Ein breiter gesellschaftlicher Aufschrei ist bisher ausgeblieben. Setzen wir am 4. November in
möglichst vielen Städten ein lautes, vielfältiges und deutliches Zeichen gegen Rassismus und das Versagen staatlicher Institutionen! Euer Bündnis gegen das Schweigen!

Die Äußerungen des Berliner Innensenators Frank Henkel zur Flüchtlings-Demonstration am Pariser Platz sind beschämend und offenbaren ein fehlgeleitetes Verständnis von Demonstrationsfreiheit.“, erklärt Wolfgang Nešković, Justiziar der Fraktion DIE LINKE und Bundesrichter a.D..

Donnerstag, 01. November 2012 von Huste

Nešković weiter: „Wenn den Demonstrierenden durch die Polizei jegliche Möglichkeit des Ausruhens genommen wird und sie auch auf Rollstühle zurückgreifen müssen, ist dies keine „Verhöhnung Behinderter“, wie Herr Henkel behauptet, sondern Ausdruck ihrer Verzweiflung. Es sind die unmenschlichen und verfassungswidrigen Auflagen der Berliner Polizei, welche die Teilnehmer der Demonstration in ihrem Versammlungsrecht derartig behindern, dass der Einsatz der Rollstühle notwendig wurde.

Das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit steht nicht unter dem Vorbehalt der Unbequemlichkeit oder gar der absehbaren Schädigung der eigenen Gesundheit. Selbstverständlich hat ein Demonstrant das Recht, sich bei einer Demonstration gegen die Witterungsbedingungen zu schützen. Die Ausübung des Versammlungsrechts wird in der Verfassung lediglich durch die Gebote der Friedlichkeit und der Waffenlosigkeit begrenzt. Die Auflagen der Berliner Polizei, die keine Gegenstände gestatten, die „dem Witterungsschutz (…) oder in sonstiger Weise der Bequemlichkeit von Versammlungsteilnehmern dienen“, sind daher eindeutig verfassungswidrig.

Mein Respekt und meine Solidarität gelten den Flüchtlingen und den übrigen Teilnehmern der Demonstration, die sich auch angesichts einer massiven Einschüchterungstaktik durch die Berliner Polizei nicht entmutigen lassen. Frank Henkel hingegen sollte dringend sein verfassungsrechtliches Verständnis von Demonstrationsfreiheit überdenken. Auch er wird sich dem wachsenden Druck aus Öffentlichkeit und Politik nicht dauerhaft widersetzen können.“

01. November 2012

Nackte Brüste als Lockmittel – Boulevardpresse wurde reingelegt

Donnerstag, 01. November 2012 von Huste

Berlin. Die Ankündigung einiger Piraten-Politikerinnen, mit nackten Brüsten zu posieren, hat am Montag Journalisten diverser Medien an das Brandenburger Tor in Berlin gelockt. Die Frauen wollten mit diesem Lockmittel Aufmerksamkeit für die dort hungerstreikenden Flüchtlinge wecken. Die Brüste blieben dann allerdings doch bedeckt. Vor allem Journalisten von Springer-Blättern wie Bild und B.Z. waren den Piratinnen auf den Leim gegangen.

Mitverantwortlich für die Aktion war die Piratenpartei-Politikerin Laura Dornheim. In einem Blog zu dieser Aktion schreibt sie: »Wir wollen auch zeigen, wie Massenmedien in diesem Land funktionieren. Es gilt immer noch: Sex sells. Es reicht nicht, daß Menschen bereit sind, in den Hungerstreik zu treten – nein, es braucht ›Titten‹, damit darüber berichtet wird.«

Quelle: www.jungewelt.de vom 01. November 2012

Kein Ende der Polizeischikanen

Donnerstag, 01. November 2012 von Huste

Es scheint Polizeistrategie auf Geheiß der Bezirksverwaltung, die hungerstreikenden Flüchtlinge am Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor in Berlin weiter mürbe zu machen. Am Mittwoch räumte eine Einsatzhundertschaft gegen 15 Uhr ein wenige Stunden zuvor errichtetes Sanitätszelt. Bereits in der vorangegangenen Nacht hatten Beamte den Flüchtlingen wieder weitergehenden Schutz vor der nächtlichen Kälte verwehrt. Einem Augenzeugenbericht zufolge sei einer Frau das Tragen eines Ponchos nicht gestattet worden. Als sie sich dagegen wehrte, daß Einsatzkräften ihr das Kleidungsstück auszogen, soll ihr dabei der Arm ausgekugelt worden sein. Rollstühle, herbeigeschafft, um den geschwächten Nahrungsverweigerern eine Stütze zu bieten, wurden ebenfalls beschlagnahmt. Die Begründung der Polizei ist stets dieselbe. Derlei Utensilien der »Bequemlichkeit« seien vom Versammlungsrecht nicht gedeckt. Da gebe es keinen Ermessensspielraum, erklärte Polizeipressesprecher Stefan Redlich. Das gelte auch für Regenschirme, sofern sie »zeltartig« als Windschutz aufgebaut würden. Einen Ermessensspielraum konnte auch Bürgermeister Christian Hanke (SPD) vom Bezirk Berlin-Mitte nicht erkennen. »Die Polizei agiert auf der Grundlage bestehender Gesetze«, erklärte er am Mittwoch. Hanke traf sich am späten Nachmittag mit den Flüchtlingen zur Beratung eines weiteren Vorgehens. Unbestätigten Angaben zufolge soll der Bezirksbürgermeister einen Bus zum Aufwärmen zugesagt haben.

Derweil besuchten am achten Tag des Hungerstreiks der etwa 15 Flüchtlinge Gregor Gysi (Linke) und Petra Roth (Grüne) die Protestierenden am Brandenburger Tor. Beide versprachen, die Angelegenheit gegenüber dem Senat und gegebenenfalls im Bundestag bei einer aktuellen Stunde zur Sprache zu bringen. Innensenator Frank Henkel (CDU) warf den Sympathisanten der Flüchtlinge hingegen eine »politische Inszenierung« vor. Ihm fehle das Verständnis für Personen, die sich in Rollstühlen wegschieben ließen, auf die sie nicht angewiesen seien.

Pro Asyl und der Flüchtlingsrat Berlin forderten, daß das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht durch »schikanöse Auflagen« eingeschränkt werden dürfe. »Bei Temperaturen unter Null ist eine Dauerkundgebung ohne Kälteschutz nicht möglich. Mit dem Verbot, ein Zelt aufzustellen und Schlafsäcke und Sitzunterlagen zu verwenden, versuchen die Berliner Polizei und das Bezirksamt Mitte den Protest der Flüchtlinge zu verhindern«, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung vom Mittwoch. Die Gesundheit der Hungerstreikenden werde dadurch stark gefährdet.

Eine Unterstützerin befürchtete jW gegenüber, daß angesichts der Aufmerksamkeit, die die Polizeischikanen erführen, die Zielstellung der Flüchtlinge in den Hintergrund gedrängt werden könnte. Mit dem Hungerstreik wollen sie ihren Forderungen nach sofortiger Abschaffung bzw. Beendigung der Abschiebungen, der Residenzpflicht sowie der Flüchtlingslager und Sammelunterkünfte Nachdruck zu verleihen.

Quelle: www.jungewelt.de vom 01. November 2012

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